Zurück 
 Vor 
Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
EPUB 156kPDF 728k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
VII.   Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   die Beschäftigungspolitik und alle Aspekte der Sozialpolitik, einschließlich Arbeitsbedingungen, sozialer Sicherheit, sozialer Inklusion und sozialen Schutzes,

2.   Arbeitnehmerrechte,

3.   Maßnahmen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,

4.   den Europäischen Sozialfonds,

5.   die Politik auf dem Gebiet der Berufsausbildung, einschließlich beruflicher Qualifikationen,

6.   die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Rentner,

7.   den sozialen Dialog,

8.   alle Formen der Diskriminierung am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt, ausgenommen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts,

9.   die Beziehungen zu

–   dem Europäischen Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop),
–   der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen,
–   der Europäischen Stiftung für Berufsbildung,
–   der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

sowie die Beziehungen zu anderen einschlägigen Einrichtungen der Union und internationalen Organisationen.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen