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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
VIII.   Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   die Umweltpolitik und Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf

a)   den Klimawandel,
b)   die Verschmutzung der Luft, des Bodens und des Wassers, die Behandlung und Wiederverwertung von Abfällen, gefährliche Stoffe und Zubereitungen, Lärmemissionen und den Schutz der Artenvielfalt,
c)   die nachhaltige Entwicklung,
d)   die internationalen und regionalen Maßnahmen und Übereinkommen zum Schutz der Umwelt,
e)   die Sanierung von Umweltschäden,
f)   den Zivilschutz,
g)   die Europäische Umweltagentur,
h)   die Europäische Chemikalienagentur;

2.   die öffentliche Gesundheit, insbesondere

a)   die Programme und spezifischen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit,
b)   pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse,
c)   die Gesundheitsaspekte des Bioterrorismus,
d)   die Europäische Arzneimittelagentur, das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten,

3.   die Fragen der Lebensmittelsicherheit, insbesondere

a)   die Kennzeichnung und die Sicherheit von Lebensmitteln,
b)   die veterinärrechtlichen Vorschriften in Bezug auf den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Gefahren sowie die amtsärztliche Kontrolle von Lebensmitteln und ihrer Produktionsstätten,
c)   die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramt.

Im Rahmen von Nummer 2 wird der Ausschuss von einem Unterausschuss für öffentliche Gesundheit unterstützt.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen