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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
EPUB 156kPDF 728k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
X.   Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Der Ausschuss ist zuständig für

1.   die Koordinierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften im Bereich des Binnenmarktes auf Unionsebene und für die Zollunion, insbesondere

a)   den freien Warenverkehr, einschließlich der Harmonisierung technischer Normen,
b)   die Niederlassungsfreiheit,
c)   die Dienstleistungsfreiheit mit Ausnahme der Dienstleistungen im Finanz- und im Postsektor,

2.   die Funktionsweise des Binnenmarktes, einschließlich Maßnahmen mit dem Ziel der Feststellung und Beseitigung potenzieller Hindernisse für die Umsetzung des Binnenmarktes, auch des digitalen Binnenmarktes,

3.   die Förderung und den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher, ausgenommen Fragen der öffentlichen Gesundheit und der Lebensmittelsicherheit,

4.   die Maßnahmen und Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Binnenmarktvorschriften und Verbraucherrechten.

(1)Angenommen am 15. Januar 2014 durch Beschluss des Parlaments.
Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen