ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
IX. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Der Ausschuss ist zuständig für
1. die Industriepolitik der Union und die damit zusammenhängenden Maßnahmen sowie die Anwendung neuer Technologien, einschließlich Maßnahmen im Zusammenhang mit kleinen und mittleren Unternehmen,
2. die Forschungs- und Innovationspolitik der Union, einschließlich Wissenschaft und Technologie sowie Verbreitung und Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse,
3. die Europäische Raumfahrtpolitik,
4. die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, des Europäischen Forschungsrats, des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und des Instituts für Referenzmaterialien und -messungen sowie JET, ITER und andere Projekte in diesem Bereich,
5. Maßnahmen der Union im Bereich der Energiepolitik im Allgemeinen sowie im Zusammenhang mit der Schaffung und der Funktionsweise des Energiebinnenmarktes, einschließlich Maßnahmen im Zusammenhang mit
a) der Sicherheit der Energieversorgung in der Union,
b) der Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie der Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen,
c) der Förderung des Verbunds von Energienetzen und der Energieeffizienz, einschließlich Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Energieinfrastruktur;
6. den Euratom-Vertrag und die Euratom-Versorgungsagentur, nukleare Sicherheit, Stilllegungen und Abfallentsorgung im Atomsektor,
7. die Informationsgesellschaft, die Informationstechnologie sowie Kommunikationsnetzwerke und -dienste, einschließlich Technologien und Sicherheitsaspekte und Auf- und Ausbau von transeuropäischen Netzen im Bereich der Telekommunikationsinfrastruktur sowie Tätigkeiten der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA).