ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XVII. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Der Ausschuss ist zuständig für
1. den Schutz der in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Bürgerrechte, Menschenrechte und Grundrechte, einschließlich des Schutzes der Minderheiten, innerhalb der Union,
2. die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung, außer der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsmarkt,
3. die Rechtsvorschriften in den Bereichen Transparenz und Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten,
4. den Aufbau und die Weiterentwicklung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, insbesondere
a) Maßnahmen betreffend die Einreise und den Personenverkehr, Asyl und Zuwanderung,
b) Maßnahmen betreffend eine integrierte Verwaltung der Außengrenzen,
c) Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, einschließlich Terrorismus, sowie inhaltliche und verfahrenstechnische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Entwicklung eines kohärenteren Ansatzes der Union im Bereich des Strafrechts,
5. die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht sowie die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, Europol, Eurojust, EPA, die Europäische Staatsanwaltschaft und andere Einrichtungen und Stellen in demselben Bereich,
6. die Feststellung der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Grundsätze durch einen Mitgliedstaat.