ANLAGE VI : ZUSTÄNDIGKEITEN DER STÄNDIGEN AUSSCHÜSSE DES PARLAMENTS(1)
XIV. Fischereiausschuss
Der Ausschuss ist zuständig für
1. das Funktionieren und die Ausarbeitung der Gemeinsamen Fischereipolitik und deren Verwaltung,
2. die Erhaltung der Fischbestände, die Bestandsbewirtschaftung und das Management von Flotten, die diese Bestände befischen, sowie die Meeresforschung und die angewandte Fischereiforschung,
3. die Gemeinsame Marktorganisation für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse sowie deren Verarbeitung und Vermarktung,
4. die Strukturpolitik in den Bereichen Fischerei und Aquakultur, einschließlich der Finanzinstrumente und -mittel für die Ausrichtung der Fischerei im Hinblick auf die Unterstützung dieser Sektoren,
5. die integrierte Meerespolitik in Bezug auf die Fischereitätigkeiten,
6. nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen, regionale Fischereiorganisationen sowie die Umsetzung internationaler Verpflichtungen im Bereich der Fischerei.