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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL I : MITGLIEDER, ORGANE DES PARLAMENTS UND FRAKTIONEN
KAPITEL 3 : ORGANE UND AUFGABEN

Artikel 24 :  Zusammensetzung des Präsidiums

1.   Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und den 14 Vizepräsidenten des Parlaments.

2.   Die Quästoren sind Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme.

3.    Bei Beschlüssen des Präsidiums gibt im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Präsidenten den Ausschlag.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen