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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
EPUB 156kPDF 728k
INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL VII : SITZUNGSPERIODEN
KAPITEL 3 : ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR DEN ABLAUF DER SITZUNGEN

Artikel 169 : Verteilung der Dokumente

Die Dokumente, die den Beratungen und Beschlüssen des Parlaments zugrunde liegen, werden den Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Unbeschadet von Absatz 1 haben die Mitglieder und die Fraktionen unmittelbaren Zugang zum internen EDV-System des Parlaments zwecks Konsultation jedes nicht vertraulichen vorbereitenden Dokuments (Berichtsentwurf, Entwurf einer Empfehlung, Entwurf einer Stellungnahme, Arbeitsdokument, im Ausschuss eingereichte Änderungsanträge).

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen