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Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
9. Wahlperiode - Februar 2023
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INHALT
HINWEIS FÜR DIE LESER
TEXTSAMMLUNG DER WICHTIGSTEN RECHTSAKTE IN BEZUG AUF DIE GESCHÄFTSORDNUNG

TITEL XIV :  VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Artikel 238 : Die Symbole der Union

1.   Das Parlament erkennt folgende Symbole der Union an und übernimmt sie:

-   die Flagge, die einen Kreis von zwölf goldenen Sternen auf blauem Hintergrund zeigt;

-    die Hymne auf der Grundlage der „Ode an die Freude“ aus der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven;

-   den Leitspruch „In Vielfalt geeint“.

2.   Das Parlament begeht den Europatag am 9. Mai.

3.   Die Flagge wird in allen Gebäuden des Parlaments und bei offiziellen Anlässen gehisst. Sie wird in jedem Sitzungssaal des Parlaments verwendet.

4.    Die Hymne wird bei der Eröffnung jeder konstituierenden Sitzung und bei anderen feierlichen Sitzungen, insbesondere solchen zur Begrüßung von Staats- oder Regierungschefs oder zur Begrüßung neuer Mitglieder im Zuge einer Erweiterung abgespielt..

5.   Der Leitspruch erscheint auf den offiziellen Dokumenten des Parlaments.

6.   Das Präsidium prüft die weitere Verwendung der Symbole innerhalb des Parlaments. Das Präsidium legt die Einzelheiten zur Durchführung dieser Bestimmungen fest.

Letzte Aktualisierung: 21. Februar 2023Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen