Artikel 239 : Gleichstellung von Männern und Frauen (Gender Mainstreaming)
Das Präsidium nimmt einen Gleichstellungsaktionsplan an, damit der Gleichstellungsaspekt bei allen Tätigkeiten des Parlaments auf allen Ebenen und in allen Phasen berücksichtigt wird. Der Gleichstellungsaktionsplan wird zweimal jährlich kontrolliert und wenigstens alle fünf Jahre überarbeitet.