Beschluss des Europäischen Parlaments vom 17. Juli 2024 über die Zahl und zahlenmäßige Zusammensetzung der interparlamentarischen Delegationen (2024/2717(RSO))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. April 2019 über die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, der Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen und der Delegationen in Ausschüssen für parlamentarische Kooperation und in multilateralen parlamentarischen Versammlungen(1),
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 5. Oktober 2021 über die Einsetzung einer Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich und die Festlegung ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung(2),
– unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 12. Dezember 2023 zur Bildung der Delegationen bei der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU, der Parlamentarischen Versammlung Afrika‑EU, der Parlamentarischen Versammlung Karibik-EU und bei der Parlamentarischen Versammlung Pazifik-EU und Festlegung ihrer zahlenmäßigen Zusammensetzung(3),
– gestützt auf die Artikel 229 und 230 seiner Geschäftsordnung,
1. beschließt, die Zahl der interparlamentarischen Delegationen, ihre regionale Zuordnung und ihre zahlenmäßige Zusammensetzung wie folgt festzulegen:
a)
Europa, die Westbalkanstaaten und die Türkei
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Nordmazedonien: 13 Mitglieder,
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei: 25 Mitglieder,
–
Delegation für die Zusammenarbeit im Norden und für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): 18 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Serbien: 15 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Albanien: 14 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Montenegro: 14 Mitglieder,
–
Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo, einschließlich des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Bosnien und Herzegowina und des Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschusses EU-Kosovo: 13 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung EU-Vereinigtes Königreich: 35 Mitglieder,
b)
Russland und die Staaten der Östlichen Partnerschaft
–
Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland: 31 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine: 16 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau: 14 Mitglieder,
–
Delegation für die Beziehungen zu Belarus: 12 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien: 18 Mitglieder,
c)
Maghreb, Maschrik, Israel und Palästina
–
Delegationen für die Beziehungen
–
zu Israel: 18 Mitglieder,
–
zu Palästina: 18 Mitglieder,
–
zu den Maghreb-Ländern und der Union des Arabischen Maghreb, unter anderem in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen EU-Marokko, EU-Tunesien und EU-Algerien: 18 Mitglieder,
–
zu den Maschrik-Ländern: 19 Mitglieder,
d)
Arabische Halbinsel, Irak und Iran
–
Delegationen für die Beziehungen
–
zur Arabischen Halbinsel: 16 Mitglieder,
–
zu Irak, einschließlich des Ausschusses für parlamentarische Kooperation EU-Irak: 8 Mitglieder,
–
zu Iran: 11 Mitglieder,
e)
Nord- und Südamerika
–
Delegationen für die Beziehungen
–
zu den Vereinigten Staaten: 64 Mitglieder,
–
zu Kanada: 18 Mitglieder,
–
zur Föderativen Republik Brasilien: 14 Mitglieder,
–
zu den Ländern Mittelamerikas, einschließlich des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Mittelamerika: 15 Mitglieder,
–
zu den Ländern der Andengemeinschaft: 13 Mitglieder,
–
zum Mercosur: 19 Mitglieder,
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Mexiko: 14 Mitglieder,
–
Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile: 15 Mitglieder,
–
Delegation im Parlamentarischen Ausschuss Cariforum-EU: 15 Mitglieder,
f)
Asien/Pazifischer Raum
–
Delegationen für die Beziehungen
–
zu Japan: 24 Mitglieder,
–
zur Volksrepublik China: 38 Mitglieder,
–
zu Indien: 24 Mitglieder,
–
zu Afghanistan: 8 Mitglieder,
–
zu den Ländern Südasiens: 15 Mitglieder,
–
zu den Ländern Südostasiens und dem Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN): 27 Mitglieder,
–
zur Koreanischen Halbinsel: 13 Mitglieder,
–
zu Australien und Neuseeland: 12 Mitglieder,
–
Delegation für die Beziehungen zu Zentralasien: 19 Mitglieder,
g)
Afrika
–
Delegationen für die Beziehungen
–
zu Südafrika: 16 Mitglieder,
–
zum Panafrikanischen Parlament: 12 Mitglieder,
h)
Multilaterale Versammlungen
–
Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU: 78 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU: 48 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Karibik-EU: 15 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Pazifik-EU: 15 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 49 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika: 75 Mitglieder,
–
Delegation in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST: 60 Mitglieder,
–
Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO: 10 Mitglieder;
2. beschließt, dass der Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU die Mitglieder der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU, der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Karibik-EU und der Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Pazifik-EU angehören;
3. beschließt, dass den Delegationen in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika und der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST ausschließlich Mitglieder der bilateralen oder subregionalen Delegationen angehören, die die genannten Versammlungen abdecken;
4. beschließt, dass der Delegation für die Beziehungen zur Parlamentarischen Versammlung der NATO ausschließlich Mitglieder des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung angehören;
5. beschließt unter Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 11. Juli 2024 über die Zusammensetzung der Vorstände der Delegationen, dass den Vorständen der Delegationen bis zu zwei stellvertretende Vorsitzende angehören können, mit Ausnahme der Vorstände von Delegationen in multilateralen Versammlungen, bei denen der Vorstand der Delegation der Anzahl der Vertreter des Parlaments im jeweiligen Vorstand dieser multilateralen Versammlungen entsprechen sollte;
6. weist darauf hin, dass nur die von der Konferenz der Präsidenten genehmigten offiziellen Delegationen Tätigkeiten im Namen des Europäischen Parlaments durchführen und dessen Standpunkt vertreten dürfen;
7. beschließt, dass dieser Beschluss seinen oben genannten Beschluss vom 17. April 2019 ersetzt;
8. beschließt, dass dieser Beschluss am Tag seiner Annahme in Kraft tritt;
9. beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst zur Information zu übermitteln.