Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2024/2804(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B10-0026/2024

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 19/09/2024 - 7.2
CRE 19/09/2024 - 7.2

Angenommene Texte :

P10_TA(2024)0009

Angenommene Texte
PDF 123kWORD 44k
Donnerstag, 19. September 2024 - Straßburg
Die prekäre Lage politischer Gefangener in Belarus
P10_TA(2024)0009RC-B10-0026/2024

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2024 zu der prekären Lage politischer Gefangener in Belarus (2024/2804(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine zahlreichen früheren Entschließungen zu Belarus seit August 2020,

–  gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime seit der von Betrug geprägten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 politisch engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Zivilgesellschaft, die Medien, Gewerkschaften sowie sämtliche Dissidenten und ihre Verteidiger systematisch Repressionen aussetzt und Zehntausende Menschen willkürlich inhaftiert hat;

B.  in der Erwägung, dass Lukaschenka bekannt gegeben hat, er werde bei der Präsidentschaftswahl 2025 für eine siebte Amtszeit kandidieren;

C.  in der Erwägung, dass viele der 1 350 politischen Gefangenen in Belarus unter lebensbedrohlichen Bedingungen inhaftiert sind und bereits mehrere im Gefängnis gestorben sind;

1.  fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, alle politischen Gefangenen und alle willkürlich Inhaftierten umgehend und bedingungslos freizulassen;

2.  erklärt sich äußerst besorgt über die Lage vieler politischer Gefangener, darunter Maryja Kalesnikawa, Sjarhej Zichanouski, Mikalaj Statkewitsch, Ales Bjaljazki, Maksim Snak, Wiktar Babaryka, Ihar Lossik, Palina Scharenda-Panassjuk, Pawel Sewjarynez, Aljaksandr Jaraschuk, Mikita Salatarou und Jana Pintschuk, von denen viele seit Monaten oder Jahren in Isolationshaft gehalten werden bzw. die – wie Maryja Kalesnikawa und Andrzej Poczobut – mit schwerwiegenden gesundheitlichen Problemen zu kämpfen haben und die ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, misshandelt und gefoltert werden;

3.  bedauert, dass die jüngsten Bemühungen um die Freilassung von politischen Gefangenen und Staatsangehörigen westlicher Länder aus der Haft in Russland bzw. Belarus nicht auch den politischen Gefangenen in Belarus zugutekamen; fordert, diese Bemühungen zu intensivieren;

4.  fordert die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich auf, die Menschenrechte von Häftlingen zu achten, Informationen über ihre Lage bereitzustellen, ihnen die notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen und Rechtsanwälten, Familienangehörigen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz Zugang zu ihnen zu gewähren;

5.  bekräftigt seine an die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, die politischen Gefangenen und ihre Familien zu unterstützen, indem sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit die sofortige Freilassung der politischen Gefangenen verlangen, die Botschafter des Regimes einbestellen und dabei Nachweise über den Zustand und den Aufenthaltsort der politischen Gefangenen verlangen, die Verfahren zur Erteilung von Visa und vorläufigen Ausweisdokumenten für Flüchtlinge aus Belarus vereinfachen sowie Rehabilitationsmaßnahmen treffen und praktische und finanzielle Unterstützung leisten;

6.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Sanktionen gegen die Personen und Organisationen, die für die Repression in Belarus verantwortlich sind, auszuweiten und zu verschärfen;

7.  ist besorgt über die strafrechtliche Verfolgung von Personen im Exil, z. B. den missbräuchlichen Rückgriff auf Interpol-Haftbefehle, mit denen die Auslieferung politischer Gegner aus Ländern außerhalb der EU erwirkt werden soll; fordert Serbien auf, von der Auslieferung des belarussischen Journalisten Andrej Hnjot abzusehen, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, seinen Fall zu beobachten; ist besorgt darüber, dass die 300 000 Belarussinnen und Belarussen, die sich seit 2020 gezwungen sahen, Belarus zu verlassen, im Ausland politisch verfolgt werden;

8.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, dass das Lukaschenka-Regime für seine Verbrechen zur Rechenschaft gezogen wird, und den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit anzuwenden;

9.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten der Kommission, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Regierung und dem Parlament der Republik Serbien, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und den Vertretern der demokratischen Kräfte von Belarus und den De-facto-Staatsorganen der Republik Belarus zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 14. November 2024Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen