Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. September 2024 zur Lage in Venezuela (2024/2810(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Venezuela,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere Menschenrechtsverträge und -instrumente der Vereinten Nationen,
– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
– unter Hinweis auf das Wiener Übereinkommen von 1961 über diplomatische Beziehungen, das Wiener Übereinkommen von 1963 über konsularische Beziehungen und das Übereinkommen von Caracas von 1954 über diplomatisches Asyl,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
– unter Hinweis auf die Verfassung Venezuelas,
– unter Hinweis auf die Erklärungen der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend die Bolivarische Republik Venezuela vom 31. Juli und 12. August 2024,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom 3. September 2024 zum „Klima der Angst“ in Venezuela,
– unter Hinweis auf den Zwischenbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für die Präsidentschaftswahl am 28. Juli 2024 in Venezuela, der am 9. August 2024 veröffentlicht wurde,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 29. Juli 2024 zur Präsidentschaftswahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf die vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 4. und 24. August 2024 im Namen der EU abgegebenen Erklärungen zu den jüngsten Entwicklungen nach der Wahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf das von dem Regime Nicolás Maduros und dem venezolanischen Oppositionsbündnis Plataforma Unitaria im Oktober 2023 unterzeichnete Teilabkommen über die Förderung der politischen Rechte und Wahlgarantien für alle (Abkommen von Barbados),
– unter Hinweis auf den von der Abteilung für Wahlkooperation und Wahlbeobachtung des Sekretariats der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) für die Stärkung der Demokratie erstellten Bericht vom 30. Juli 2024 über die Präsidentschaftswahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Resolution der OAS vom 16. August 2024 zur Lage in Venezuela,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Carter-Zentrums vom 30. Juli 2024 zu der Wahl in Venezuela,
– unter Hinweis auf den Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission in Venezuela vom 22. Februar 2022 mit dem Titel „Regional and municipal elections 21 November 2021“ (Regional- und Kommunalwahlen vom 21. November 2021) und die Erklärung des Vorsitzenden der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments vom 23. November 2021 zu den Regional- und Kommunalwahlen in Venezuela im Jahr 2021,
– gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass am 28. Juli 2024 in Venezuela eine Präsidentschaftswahl abgehalten wurde, bei der ein Präsident für eine am 10. Januar 2025 beginnende Amtszeit von sechs Jahren gewählt werden sollte; in der Erwägung, dass diese Wahl eine einzigartige Gelegenheit geboten hätte, von einer korrupten Autokratie zu einer Demokratie zurückzukehren, wenn alle Punkte des Abkommens von Barbados eingehalten worden wären;
B. in der Erwägung, dass das Maduro-Regime Aktivisten, Journalisten und Organisationen der Zivilgesellschaft inmitten einer anhaltenden sozioökonomischen, politischen und humanitären Krise, die durch Hyperinflation, zunehmende Hungersnot, Krankheiten, weitverbreitete Korruption, Kriminalität und Straflosigkeit, eklatante Menschenrechtsverletzungen sowie hohe Sterblichkeitsraten gekennzeichnet ist, was in der Gesamtheit zu einer Massenauswanderung von mehr als 7,7 Millionen Menschen aus Venezuela geführt hat, die der Gewaltherrschaft entkommen wollten, fortwährend schikaniert, verfolgt und zum Schweigen gebracht hat; in der Erwägung, dass eine erhebliche Unterversorgung bei den öffentlichen Dienstleistungen besteht und es für die Bevölkerung Venezuelas immer schwieriger wird, an Lebensmittel und Arzneimittel zu gelangen; in der Erwägung, dass diese Krise eine der größten Vertreibungskrisen der Welt ist;
C. in der Erwägung, dass der Einsatz politisch motivierter willkürlicher Inhaftierungen seit Jahren Teil der Repressionspolitik des Maduro-Regimes und eines umfassenden, systematischen Angriffs auf die Bevölkerung Venezuelas ist; in der Erwägung, dass die Information der Öffentlichkeit, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung sowie das Recht, sich friedlich zu versammeln, immer wieder systematisch eingeschränkt worden sind und diese Einschränkungen insbesondere Regimekritiker, Gewerkschafter, Menschenrechtsverteidiger und die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft betreffen;
D. in der Erwägung, dass Vertreter des Maduro-Regimes und des Oppositionsbündnisses der Plataforma Unitaria am 17. Oktober 2023 in Venezuela zwei Abkommen unterzeichnet haben, die als Abkommen von Barbados bekannt sind und unter anderem die Förderung der politischen Rechte, Wahlgarantien für alle, die Achtung des Rechts jedes politischen Akteurs, seinen Kandidaten für die Präsidentschaftswahl frei auszuwählen, und die Freilassung politischer Gefangener betreffen; in der Erwägung, dass die Abkommen wichtige Themen wie etwa die Möglichkeit der Teilnahme internationaler Beobachter am Wahlprozess umfassen; in der Erwägung, dass die Abkommen als erster Schritt auf dem Weg zu freien und fairen Wahlen in Venezuela unterzeichnet wurden; in der Erwägung, dass politische Gefangene nicht freigelassen wurden, obwohl dies eine ausdrückliche Bedingung des Abkommens von Barbados ist;
E. in der Erwägung, dass María Corina Machado im Jahr 2023 bei der Vorwahl innerhalb der Plataforma Unitaria mit 92,35 % der Stimmen zur Kandidatin der Opposition gewählt wurde; in der Erwägung, dass das Maduro-Regime sie aus willkürlichen und politisch motivierten Gründen von der Kandidatur ausschloss, was einen eklatanten Verstoß gegen das Abkommen von Barbados darstellt; in der Erwägung, dass das Maduro-Regime im Laufe der Jahre auch mehrere andere Oppositionspolitiker ausgeschlossen hat, um einen politischen Wandel zu verhindern; in der Erwägung, dass María Corina Machado nach ihrem Ausschluss die Einheit der demokratischen Opposition des Regimes aufrechterhielt, indem sie eine neue Kandidatin, nämlich Corina Yoris, unterstützte, der die Kandidatur jedoch ebenfalls versagt wurde; in der Erwägung, dass letztlich Edmundo González Urrutia als Kandidat der demokratischen Opposition antrat;
F. in der Erwägung, dass das Regime im Vorfeld der Wahl unaufhörlich Aktivisten der Opposition und das Wahlkampfteam der Oppositionsführerin, María Corina Machado, und des Präsidentschaftskandidaten Edmundo González Urrutia verfolgt, entführt, festgenommen und inhaftiert und die Arbeit von Rechtsanwälten, Menschenrechtsverteidigern und Akteuren der Zivilgesellschaft kriminalisiert hat; in der Erwägung, dass zahlreiche wahlrechtliche Unregelmäßigkeiten und Verstöße gemeldet wurden, darunter der Ausschluss von etwa 16 politischen Parteien, Hindernisse bei der Registrierung von Präsidentschaftskandidaten, unzureichende Fristen für die Wählerregistrierung und zu wenige Registrierungsstellen, eine nur geringfügige Unterrichtung der Bevölkerung und die Blockierung von im Ausland wohnhaften Wählern; in der Erwägung, dass sich den vom Regime genannten Zahlen zufolge nur 69 211 im Ausland lebende Venezolaner für die Wahl registrieren konnten, obwohl Schätzungen zufolge die Hälfte der 7,7 Millionen im Ausland lebenden Venezolaner im Wahlalter sind;
G. in der Erwägung, dass sechs enge Mitarbeiter der politischen Bewegung Vente Venezuela am 20. März 2024 Zuflucht in der argentinischen Botschaft in Caracas gesucht und gefunden haben, wo sie weiterhin in zunehmendem Maße Druck und Schikanen durch die venezolanischen Sicherheitskräfte ausgesetzt sind;
H. in der Erwägung, dass der vom Regime kontrollierte Nationale Wahlrat (Consejo Nacional Electoral – CNE) die an die EU gerichtete Einladung zur Wahlbeobachtung am 28. Mai 2024 zurückzog; in der Erwägung, dass zahlreichen internationalen Delegationen, die von der demokratischen Opposition des Regimes, dem Comando Nacional de Campaña Con VZLA, eingeladen worden waren, die Einreise in das Land verweigert wurde bzw. sie aus dem Land ausgewiesen wurden, darunter eine aus Mitgliedern einer Fraktion des Europäischen Parlaments bestehende Delegation und fünf frühere Präsidenten aus Lateinamerika;
I. in der Erwägung, dass die Wahl am 28. Juli 2024 weitgehend friedlich verlief und das venezolanische Volk trotz der ständigen Bemühungen des Regimes, den Wahlprozess zu konterkarieren, zu großen Teilen an der Wahl teilnahm und damit einen außerordentlichen Bürgersinn und Sinn für Demokratie unter Beweis stellte; in der Erwägung, dass vielfach berichtet wurde, dass inländischen Beobachtern sowie Wahlzeugen der Oppositionsparteien der Zutritt zu vielen Wahllokalen erschwert wurde; in der Erwägung, dass zudem berichtet wurde, dass mittels vom Regime eingerichteter Kontrollstellen in zahlreichen Wahllokalen Druck auf die Wähler ausgeübt wurde; in der Erwägung, dass am Wahlabend erhebliche Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden und die Übermittlung der offiziellen Ergebnisse der Stimmenauszählung von den Wahllokalen an den CNE unterbrochen wurde, als etwa 30 % der Wahlunterlagen („actas“) vorlagen;
J. in der Erwägung, dass den wenigen glaubwürdigen und unabhängigen Wahlbeobachtungsmissionen, denen es gelungen ist, die Wahl zu beobachten – nämlich Teams der Vereinten Nationen und des Carter-Zentrums –, zufolge die Präsidentschaftswahl 2024 in Venezuela nicht den internationalen Standards für die Integrität von Wahlen genügte und nicht als demokratisch angesehen werden kann, sie selbst die von dem vom Regime kontrollierten CNE verkündeten Wahlergebnisse weder überprüfen noch bestätigen können und das Versäumnis der Wahlbehörde, nach Wahllokalen aufgeschlüsselte Ergebnisse zu veröffentlichen, einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Wahlrechtsprinzipien darstellt; in der Erwägung, dass in dem Bericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen festgestellt wurde, dass die vorzeitige Verkündung eines Wahlsiegers bei modernen demokratischen Wahlen ohnegleichen sei und dass es bei der Wahl grundlegend an Transparenz und Integrität gefehlt habe; in der Erwägung, dass die Wahl weder frei noch fair war;
K. in der Erwägung, dass sich der vom Regime kontrollierte CNE nach dem Ende der Abstimmung weigerte, die amtlich dokumentierten Auszählungsergebnisse zu veröffentlichen, und die Wahlergebnisse fälschte, wobei er Maduro unrichtigerweise zum Sieger erklärte, was einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Wahlrechtsprinzipien darstellt; in der Erwägung, dass die internationale Gemeinschaft daher die vom CNE bekannt gegebenen Ergebnisse weder überprüfen noch bestätigen konnte; in der Erwägung, dass der CNE beim Umgang mit dem Ergebnis daher die grundlegenden Maßnahmen für Transparenz und Integrität, die für die Durchführung glaubwürdiger Wahlen unerlässlich sind, nicht eingehalten hat;
L. in der Erwägung, dass es der demokratischen Opposition des Regimes gelungen ist, 83,5 % der amtlichen Wahlakten zu sichten, und sie glaubhaft nachweisen konnte, dass Edmundo González Urrutia die Wahl mit 67,08 % der abgegebenen Stimmen gewonnen hat; in der Erwägung, dass in dem Zwischenbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen für die Wahl die Echtheit der von der Opposition veröffentlichten Dokumente bestätigt wird;
M. in der Erwägung, dass die EU, andere demokratische Länder sowie regionale und internationale Organisationen weder die Wahl noch das Wahlergebnis anerkannt haben;
N. in der Erwägung, dass nach der Wahl im ganzen Land friedliche Proteste stattfanden, die sich gegen die vom Maduro-Regime verbreitete Falschdarstellung richteten; in der Erwägung, dass auf diese Proteste mit extremer Gewalt und Repression reagiert wurde, was zu mehr als 23 Todesfällen sowie mehr als 2 400 Festnahmen und Fällen von Verschwindenlassen führte, wobei hiervon auch etwa 120 Kinder betroffen waren;
O. in der Erwägung, dass María Corina Machado aus Angst vor Repressalien durch das Maduro-Regime gezwungen war, unterzutauchen, und dass Edmundo González Urrutia nach Erlass eines Haftbefehls gegen ihn sowie ernsthaften Morddrohungen gegen ihn und seine Angehörigen ins Exil gezwungen wurde; in der Erwägung, dass die Amtszeit des Generalstaatsanwalts, Tarek William Saab, inzwischen abgelaufen ist; in der Erwägung, dass bereits am 5. August 2024 in Venezuela strafrechtliche Ermittlungen gegen Edmundo González Urrutia und María Corina Machado eingeleitet wurden, weil sie einen anderen Wahlsieger als Maduro bekannt gaben und zu Ungehorsam und Aufruhr angestiftet haben sollen;
P. in der Erwägung, dass das venezolanische Regime am 14. September 2024 bekannt gab, dass es sechs ausländische Staatsangehörige, darunter drei EU-Bürger (ein Tscheche und zwei Spanier), inhaftiert hatte, und zwar mit der zweifelhaften Begründung, dass sie planten, das Land zu „destabilisieren“; in der Erwägung, dass Beamte des Regimes äußerst schwerwiegende und offensichtlich erfundene Anschuldigungen hinsichtlich einer „Einmischung“ Spaniens durch den nationalen Nachrichtendienst des Landes erhoben haben;
Q. in der Erwägung, dass das venezolanische Regime Mitte August die diplomatischen Vertretungen von sieben lateinamerikanischen Staaten, nämlich Argentiniens, Chiles, Costa Ricas, Perus, Panamas, der Dominikanischen Republik und Uruguays, die angesichts der bekannt gegebenen Ergebnisse ihre Besorgnis geäußert hatten, ausgewiesen hat;
1. fordert die venezolanischen Wahlbehörden auf, vollständige, transparente und detaillierte Abstimmungsergebnisse, einschließlich der Ergebnisse je Wahllokal, zu veröffentlichen; fordert die Staatsorgane Venezuelas auf, die Wahlergebnisse und den Willen des venezolanischen Volkes zu respektieren;
2. erkennt Edmundo González Urrutia als rechtmäßigen und demokratisch gewählten Präsidenten Venezuelas an; erkennt außerdem María Corina Machado als Anführerin der demokratischen Kräfte in Venezuela an, da sie im Jahr 2023 bei der Vorwahl innerhalb der Plataforma Unitaria mit 92,35 % der Stimmen gewählt wurde;
3. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit der rechtmäßige und demokratisch gewählte Präsident sein Amt am 10. Januar 2025 im Einklang mit der venezolanischen Verfassung antreten kann;
4. verurteilt aufs Schärfste den Wahlbetrug, der von dem vom Regime kontrollierten CNE arrangiert wurde, der sich trotz wiederholter Aufforderungen seitens der internationalen Gemeinschaft weigerte, das offizielle Ergebnis unter Veröffentlichung der Wahlakte jedes Wahllokals bekannt zu geben, und lehnt diesen Wahlbetrug uneingeschränkt ab; hebt hervor, dass das venezolanische Regime das Abkommen von Barbados in Bezug auf die Präsidentschaftswahl nicht eingehalten hat, was die Abhaltung einer freien und fairen Wahl unmöglich machte;
5. stellt fest, dass aus Berichten internationaler Wahlbeobachtungsmissionen deutlich hervorgeht, dass die Präsidentschaftswahl in Venezuela vom 28. Juli 2024 nicht den internationalen Standards für die Integrität von Wahlen entsprach; bekräftigt, dass es der vom Regime kontrollierte CNE versäumt hat, vollständige und unabhängig überprüfbare Wahlunterlagen aus allen Wahllokalen des Landes zu veröffentlichen;
6. betont insbesondere, dass im Zwischenbericht der Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen – die von dem vom venezolanischen Regime kontrollierten CNE eingeladen worden war, den allgemeinen Ablauf der Wahl im Rahmen des Abkommens von Barbados zu bewerten – hervorgehoben wurde, dass das bekannt gegebene Ergebnis nicht belegt werden konnte; weist darauf hin, dass die Sachverständigengruppe der Vereinten Nationen eine Stichprobe der von der Opposition veröffentlichten Wahlunterlagen überprüfte und bestätigte, dass diese alle Sicherheitsmerkmale der ursprünglichen Ergebnisprotokolle aufweisen, womit deren Glaubwürdigkeit nachgewiesen wurde;
7. bekräftigt, dass die Achtung des bei der Wahl zum Ausdruck gebrachten Willens der venezolanischen Bevölkerung für Venezuela nach wie vor der einzige Weg ist, die Demokratie wiederherzustellen, einen friedlichen und echten Übergang zu ermöglichen und die derzeitige humanitäre und sozioökonomische Krise zu lösen;
8. unterstreicht und begrüßt die Rolle, die die Regierungen Brasiliens, Kolumbiens und Mexikos spielen; unterstützt alle Bemühungen der internationalen Gemeinschaft, eine friedliche, inklusive und demokratische Lösung für die anhaltende Krise in Venezuela zu finden; unterstützt die Anstrengungen der Nachbarländer Venezuelas bei der Bewältigung der großen Zahl der Flüchtlinge aus Venezuela;
9. verurteilt aufs Schärfste die Ermordungen, Schikanen, Rechtsverletzungen und Festnahmen, mit denen gegen die demokratische Opposition des Regimes, das venezolanische Volk und die Zivilgesellschaft vorgegangen wird; fordert, dass den systematischen Menschenrechtsverletzungen ein Ende gesetzt wird; fordert die sofortige und bedingungslose Freilassung aller politischer Gefangenen und willkürlich inhaftierten Personen, und die Gewährung einer Entschädigung für sie und ihre Familien sowie die vollständige Wiederherstellung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte; fordert die Regierung Maduro auf, ihre Repressionspolitik zu beenden und ihre Angriffe auf die Zivilgesellschaft und die Opposition einzustellen;
10. unterstützt uneingeschränkt die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs und der unabhängigen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen zu den vom venezolanischen Regime ausgehenden umfangreichen Verbrechen und repressiven Handlungen und fordert die EU auf, die aktuell im Rahmen des Römischen Statuts geprüften Ermittlungen zu den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterstützen, damit die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können;
11. fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, auf seiner 57. Tagung (vom 9. September bis zum 9. Oktober 2024) eine Resolution zur Verlängerung der unabhängigen internationalen Ermittlungsmission der Vereinten Nationen betreffend Venezuela und zur Präsenz des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) in Venezuela anzunehmen; fordert die sofortige Rückkehr des OHCHR nach Venezuela und fordert Venezuela nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das OHCHR sein Mandat uneingeschränkt ausüben kann;
12. fordert den IStGH auf, die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen und willkürlichen Inhaftierungen in seine Ermittlungen zu den vom Maduro-Regime begangenen mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzubeziehen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
13. verurteilt aufs Schärfste, dass die venezolanische Regierung einen Haftbefehl gegen Edmundo González erlassen hat; hebt die Entscheidung der spanischen Regierung hervor, Edmundo González in Spanien aufzunehmen, um ihm auf seinen Antrag hin politisches Asyl zu gewähren, sodass er geschützt werden kann und eine echte Aussicht auf einen Ausweg aus der politischen Sackgasse besteht;
14. weist darauf hin, dass die EU ihre Sanktionen gegen Mitglieder des CNE als Geste des guten Willens im Mai 2024 aufgehoben hat; betont, dass diese Maßnahme keine positiven Auswirkungen hervorgerufen hat; fordert den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Rat auf, die Sanktionen gegen die Mitglieder des CNE erneut zu verhängen; fordert ferner, dass die Sanktionen gegen das Regime verlängert und ausgeweitet werden, um im Rahmen der globalen Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte gezielte Sanktionen gegen Nicolás Maduro und seinen engsten Führungskreis, zu dem auch Jorge Rodríguez gehört, sowie gegen die dazugehörigen Familien und all jene, die für Menschenrechtsverletzungen in dem Land verantwortlich sind, zu verhängen;
15. bedauert, dass keine der zentralen Empfehlungen aus dem Abschlussbericht der EU-Wahlbeobachtungsmission über die Wahl im Jahr 2021 umgesetzt wurde; verurteilt die Entscheidung des CNE, die an die EU gerichtete Einladung, eine Wahlbeobachtungsmission zu entsenden, zurückzuziehen; verurteilt ferner die Entscheidung des Regimes, den von der demokratischen Opposition, Comando Nacional de Campaña Con VZLA, zum Wahltag eingeladenen internationalen Beobachtern die Einreise zu verweigern bzw. sie auszuweisen;
16. fordert die regionalen Akteure und die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, größtmöglichen Druck auf das Maduro-Regime und den engsten Führungskreis Maduros auszuüben, damit sie den demokratischen Willen des venezolanischen Volkes gelten lassen und Edmundo González Urrutia als rechtmäßigen und demokratisch gewählten Präsidenten Venezuelas anerkennen; ist davon überzeugt, dass eine erneute massenhafte Auswanderung in die anderen Länder der Region folgen wird, wenn am 10. Januar 2025 keine friedliche Machtübergabe und keine Wiederherstellung der Demokratie erfolgt, wobei der Exodus mit jenem vergleichbar sein wird, der zur Folge hatte, dass in den letzten Jahren fast 8 Millionen Venezolaner aus dem Land geflohen sind;
17. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik sowie den Teilnehmern des Gipfeltreffens der Union und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika, der Organisation Amerikanischer Staaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und den Behörden des venezolanischen Regimes zu übermitteln.