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Verfahren : 2024/2988(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B10-0074/2025

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 23/01/2025 - 8.4
CRE 23/01/2025 - 8.4

Angenommene Texte :

P10_TA(2025)0006

Angenommene Texte
PDF 136kWORD 49k
Donnerstag, 23. Januar 2025 - Straßburg
Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine
P10_TA(2025)0006RC-B10-0074/2025

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Januar 2025 zu Desinformation und Geschichtsfälschung seitens Russlands zur Rechtfertigung des Angriffskrieges gegen die Ukraine (2024/2988(RSP))

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine,

–  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum historischen Gedenken,

–  unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,

–  unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),

–  unter Hinweis auf die Genfer Konventionen,

–  gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass das russische Regime am 24. Februar 2022 den Beginn einer „militärischen Spezialoperation“ in der Ukraine erklärte und sich dabei auf die falsche Behauptung stützte, die Zivilbevölkerung schützen zu müssen;

B.  in der Erwägung, dass die Russische Föderation seit dem 24. Februar 2022 in Fortsetzung früherer Akte der militärischen Aggression, die bis 2014 zurückreichen, einen unprovozierten, ungerechtfertigten und unrechtmäßigen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt und durch ihre aggressiven Handlungen gegen die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit der Ukraine nach wie vor beständig gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen verstößt und in eklatanter und grober Weise das humanitäre Völkerrecht verletzt, wie es in den Genfer Abkommen von 1949 festgelegt ist, und zwar insbesondere durch massive gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung, Wohngebiete und zivile Infrastruktur;

C.  in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Krieg Russlands gegen die Ukraine in ihrer Resolution vom 2. März 2022 umgehend als Akt der Aggression eingestuft hat, der gegen Artikel 2 Absatz 4 der Charta der Vereinten Nationen verstößt, und dass sie in ihrer Resolution vom 14. November 2022 festgestellt hat, dass die Russische Föderation für ihren Angriffskrieg zur Rechenschaft gezogen und für ihre völkerrechtswidrigen Handlungen rechtlich und finanziell verantwortlich gemacht werden muss und dass Russland für die verursachten Personen- und Sachschäden finanziell aufkommen sollte;

D.  in der Erwägung, dass die Aggression Russlands gegen die Ukraine keine isoliert zu betrachtende Handlung, sondern eine Fortsetzung seiner imperialistischen Politik ist, in die sich bereits ein Krieg gegen Tschetschenien und ein militärischer Angriff auf Georgien im Jahr 2008 sowie die Besetzung der Krim und die Anzettelung eines Krieges im Donbas im Jahr 2014 einreihen;

E.  in der Erwägung, dass dem Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen das Nachbarland Ukraine mehrere öffentliche Erklärungen des Präsidenten der Russischen Föderation vorausgingen, in denen er versuchte, die Anwendung von Gewalt mit Geschichtsrevisionismus, Falschbehauptungen und illegitimen Forderungen nach Anerkennung der ausschließlichen Einflusssphäre Russlands, die sich auf die Ukraine und andere Nachbarländer erstreckt, zu rechtfertigen;

F.  in der Erwägung, dass das russische Regime in großem Umfang Desinformation – auch unter Heranziehung von Argumenten, die sich auf eine verzerrte Darstellung der Geschichte stützen –, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus dem Ausland einsetzt, um das von ihm begangene Verbrechen der Aggression zu rechtfertigen, um die russische Bevölkerung dazu zu bringen, sein rechtswidriges Regime und seinen rechtswidrigen Angriffskrieg gegen die benachbarte Ukraine zu unterstützen, um sich in die demokratischen Prozesse anderer Länder einzumischen und um dafür zu sorgen, dass die Unterstützung aus der Bevölkerung dieser Länder für die anhaltende Hilfe und Unterstützung der Staatengemeinschaft für die Ukraine in dem von Russland geführten Angriffskrieg nachlässt; in der Erwägung, dass das russische Regime der Ukraine eine eigene nationale Identität abspricht und irrigerweise behauptet, die Ukraine sei Teil der „Russischen Welt“ („Russki mir“) – eine Erzählung, die fest im Imperialismus verankert ist; in der Erwägung, dass Russland in den besetzten Gebieten der Ukraine Holodomor-Gedenkstätten abreißt und abgerissene Lenin-Denkmäler wiedererrichtet;

G.  in der Erwägung, dass Russland nach wie vor nicht nur die unentschuldbare ursprüngliche Rolle der Sowjetunion in der Anfangsphase des Zweiten Weltkriegs, die sie beispielsweise durch den Nichtangriffsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Sowjetunion) von 1939 – gemeinhin bekannt als Molotow-Ribbentrop-Pakt oder Hitler-Stalin-Pakt –, mit dem sich die beiden totalitären Regime zusammentaten, um Europa in ausschließliche Einflusssphären aufzuteilen, und seine geheimen Zusatzprotokolle spielte, nicht anerkennt und keine Verantwortung für die zahlreichen Gräueltaten und Massenverbrechen, die in den von der Sowjetunion besetzten Gebieten begangen wurden, übernimmt, sondern dass das derzeitige russische Regime zudem die Geschichte instrumentalisiert und einen „Siegeskult“ rund um den Zweiten Weltkrieg etabliert hat, um die Bürger ideologisch darauf einzuschwören und sie dahin gehend zu manipulieren, dass sie einen unrechtmäßigen Angriffskrieg unterstützen;

H.  in der Erwägung, dass Russland eine sich ausweitende, auf Geschichtsrevisionismus beruhende Desinformationskampagne entwickelt hat, um der Ukraine ihre nationale Identität, Staatlichkeit und ureigene Existenz abzusprechen und die von ihm erhobenen Ansprüche auf eine ausschließliche Einflusssphäre zu rechtfertigen, was an die im Molotow-Ribbentrop-Pakt zwischen der Sowjetunion und Nazi-Deutschland getroffene Absprache erinnert, in Teile Polens und Rumäniens sowie Estland, Lettland, Litauen und die Ukraine einzumarschieren und diese Länder zu besetzen; in der Erwägung, dass Russland wegen dieser Art von Geschichtsrevisionismus eine besondere Bedrohung für Polen und die baltischen Staaten sowie für deren Souveränität verkörpert;

I.  in der Erwägung, dass sich das derzeitige russische Regime den Tag des Sieges, der jedes Jahr am 9. Mai begangen wird, zunutze macht, um in Russland Kriegspropaganda zu verbreiten, indem es die Erzählung von der „Befreiung Europas vom Nationalsozialismus“ instrumentalisiert und damit die anschließende sowjetische Besetzung der baltischen Staaten und die Unterjochung Ostmitteleuropas übergeht; in der Erwägung, dass auf diese Erzählung von der Befreiung vom Nationalsozialismus heute im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zurückgegriffen wird;

J.  in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten kommunistische Symbole sowie die Symbole der fortschreitenden Aggression Russlands gesetzlich verboten sind; in der Erwägung, dass seit 2009 am 23. August in der gesamten EU der Europäische Gedenktag für die Opfer aller totalitären und autoritären Regime begangen wird; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament seit 2003 jedes Jahr der Opfer der sowjetischen Massendeportationen gedenkt;

1.  verurteilt erneut auf das Allerschärfste den unprovozierten, ungerechtfertigten und unrechtmäßigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; fordert Russland auf, alle militärischen Handlungen in der Ukraine sofort einzustellen und all seine Streitkräfte und Hilfstruppen und all sein militärisches Gerät aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen, die Deportation ukrainischer Zivilisten einzustellen und alle inhaftierten und deportierten Ukrainer, insbesondere Kinder, freizulassen;

2.  weist die vielfältigen Behauptungen des russischen Regimes als vergebliche Versuche zurück, einen unrechtmäßigen Angriffskrieg zu rechtfertigen, der einen eklatanten Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und gegen die Verantwortung der Russischen Föderation als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Aufrechterhaltung von Frieden und Stabilität darstellt und der von den anderen ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und einer überwältigenden Mehrheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen umgehend als solcher eingestuft wurde; weist erneut darauf hin, dass keinerlei Beweggründe gleich welcher Art – seien sie politischer, wirtschaftlicher, militärischer, historischer oder sonstiger Natur – als Rechtfertigung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine gelten dürfen;

3.  verurteilt, dass das russische Regime mit systematischer Geschichtsfälschung und unter Heranziehung von Argumenten, die sich auf eine verzerrte Darstellung der Geschichte stützen, so etwa mit Blick auf den Molotow-Ribbentrop-Pakt, den Versuch unternimmt, die öffentliche Meinung in Russland so zu manipulieren, dass kriminelle Handlungen wie der unrechtmäßige Angriffskrieg gegen die benachbarte Ukraine Unterstützung finden, die Hilfe und Unterstützung der Staatengemeinschaft für die Ukraine zu schwächen und die eigenständige kulturelle und historische Identität der Ukraine zu vernichten; prangert es als völkerrechtswidrig an, dass Russland Anspruch auf Errichtung ausschließlicher Einflusssphären zulasten der Souveränität und territorialen Unversehrtheit anderer Staaten erhebt;

4.  verurteilt, dass die Russische Föderation keinerlei Rechenschaft über die Verbrechen der Sowjetunion abgelegt hat und die geschichtswissenschaftliche Forschung vorsätzlich behindert, indem sie den Zugang zu den Archiven der Sowjetunion verweigert bzw. diese Archive für geschlossen erklärt hat, und verurteilt zudem, dass die Russische Föderation Rechtsvorschriften erlassen hat, mit denen die wahrheitsgetreue Schilderung von Verbrechen der Sowjetunion und Russlands unter Strafe gestellt wird, dass sie Organisationen der Zivilgesellschaft, die Verbrechen der Sowjetunion untersuchen, strafrechtlich verfolgen lässt, dass sie den stalinistischen Totalitarismus verherrlicht und dass sie die Methoden des Stalinismus wieder aufleben lässt; betont, dass durch Straflosigkeit und das Ausbleiben einer Debatte in der Öffentlichkeit bzw. fehlendes Wissen, was die sachlich korrekte Darstellung der Geschichte anbelangt, dazu beigetragen wird, dass das derzeitige russische Regime aufs Neue eine imperialistische Politik betreiben und die Geschichte für seine kriminellen Zwecke instrumentalisieren kann; verurteilt, dass Organisationen der Zivilgesellschaft, die die Verbrechen der Sowjetunion und des derzeitigen Regimes untersuchen, strafrechtlich verfolgt werden und dass in der Folge dieser Maßnahmen beispielsweise die Auflösung von Memorial International, des Menschenrechtszentrums Memorial und der Moskauer Helsinki-Gruppe verfügt wurden und das Sacharow-Zentrum unter Zwang geschlossen wurde;

5.  weist erneut darauf hin, dass die vorsätzlichen Angriffe der Russischen Föderation auf die Zivilbevölkerung der Ukraine, die Zerstörung ziviler Infrastruktur, der Einsatz von Folter, sexueller Gewalt und Vergewaltigung als Kriegswaffen, die Deportation Tausender ukrainischer Bürger in das Hoheitsgebiet der Russischen Föderation, die Zwangsverbringung und -adoption ukrainischer Kinder und andere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte allesamt Kriegsverbrechen darstellen, für die alle Täter zur Rechenschaft gezogen werden müssen;

6.  bringt daher erneut seine uneingeschränkte Unterstützung für die laufenden Ermittlungen des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zur Lage in der Ukraine und zu den mutmaßlichen Kriegsverbrechen, den mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem mutmaßlichen Völkermord zum Ausdruck; begrüßt den förmlichen Beitritt der Ukraine zum IStGH mit Wirkung vom 1. Januar 2025 als wichtigen Beitrag zu den internationalen Bemühungen, diejenigen, die schwere Straftaten gegen das Völkerrecht begangen haben, zur Rechenschaft zu ziehen; fordert die EU auf, weitere diplomatische Anstrengungen zu unternehmen, um die Ratifizierung des Römischen Statuts und aller seiner Änderungen weltweit voranzubringen;

7.  bekräftigt ferner seine Forderung nach der Einrichtung eines Sondergerichtshofs, um das von der Führung der Russischen Föderation an der Ukraine begangene Verbrechen der Aggression zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen; fordert die Kommission, den Rat und den Europäischen Auswärtigen Dienst erneut auf, jede politische, finanzielle und praktische Unterstützung zu leisten, die im Hinblick auf die Einrichtung eines Sondergerichtshofs erforderlich ist; bekundet dem Internationalen Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag, das – als ersten konkreten Schritt zur Einrichtung des Sondergerichtshofs – die laufenden Bemühungen der gemeinsamen Ermittlungsgruppe unterstützt, seine uneingeschränkte Unterstützung;

8.  fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Bemühungen, auch im Benehmen mit gleichgesinnten Partnern umgehend und strikt gegen Desinformation, Informationsmanipulation und Einflussnahme aus Russland vorzugehen, zu intensivieren und abzustimmen, um die Integrität ihrer demokratischen Abläufe zu schützen und in den Mitgliedstaaten die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken, unter anderem durch die tatkräftige Förderung der Medienkompetenz und die Unterstützung von Qualitätsmedien und professionellem Journalismus, insbesondere Investigativjournalismus, mit dem Russlands Propaganda enttarnt wird und die entsprechenden Methoden offengelegt und die entsprechenden Netzwerke aufgedeckt werden, sowie durch Unterstützung für die Erforschung neuartiger Technologien zur hybriden Einflussnahme;

9.  fordert die EU auf, ihre Sanktionen gegen Medienunternehmen aus Russland auszuweiten, die mit Desinformations- und Informationsmanipulationskampagnen den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und rechtfertigen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese Sanktionen rasch und sorgfältig umzusetzen und ausreichende Mittel bereitzustellen, um wirksam gegen diese hybride Kriegsführung vorzugehen; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, ihre Unterstützung für die unabhängigen russischsprachigen Medien im Exil zu verstärken, damit in der russischsprachigen Medienlandschaft auch andere Stimmen Gehör finden;

10.  ist zutiefst besorgt darüber, dass die Führung bestimmter Social-Media-Unternehmen angekündigt hat, die jeweiligen Regelungen zu Faktenprüfung und Moderation zu lockern, wodurch den Desinformationskampagnen Russlands in der ganzen Welt noch stärker Vorschub geleistet wird; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, als Reaktion auf diese Ankündigungen von Meta und bereits zuvor jene von X das Gesetz über digitale Dienste strikt durchzusetzen und dieses Vorgehen auch als wichtigen Teil des Kampfes gegen Desinformation aus Russland zu begreifen;

11.  fordert die Bürgerinnen und Bürger in der EU auf, Informationen kritisch zu bewerten, indem sie deren Herkunft und Zielsetzung hinterfragen, insbesondere wenn derlei Informationen mit Russland in Verbindung stehen, und Fakten anhand vielfältiger und verlässlicher Quellen zu überprüfen, um Manipulationsversuchen böswilliger ausländischer Akteure standzuhalten;

12.  verurteilt, dass Russland die konfessionelle Zugehörigkeit zur Orthodoxie missbräuchlich für geopolitische Zwecke herausgreift, zumal es die Russisch-Orthodoxe Kirche (des Moskauer Patriarchats) instrumentalisiert, um so die orthodoxe Bevölkerung in der Ukraine, Georgien, Moldau, Serbien und weiteren Ländern zu beeinflussen und unter Kontrolle zu halten;

13.  nimmt die Erklärung der Werchowna Rada der Ukraine vom 2. Mai 2023 zu der Ideologie des „Raschismus“ zum Anlass, die Ideologie, die Politik und die Methoden des derzeitigen russischen Regimes, die von Nationalismus und Imperialismus geprägt sind, zu verurteilen; betont, dass diese Ideologie, diese Politik und diese Methoden völkerrechtswidrig sind und im Widerspruch zu den europäischen Werten stehen;

14.  ist der Ansicht, dass Russland mit seinen Versuchen, die Geschichte der Ukraine zu verdrehen, zu verzerren und umzuformen, das kollektive Gedächtnis und die Identität Europas insgesamt zersetzt und die historische Wahrheit, die demokratischen Werte und den Frieden in Europa gefährdet; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, mehr in Bildung und Forschung zur gemeinsamen Geschichte Europas und in das gemeinsame Gedenken in Europa zu investieren und Projekte zu unterstützen, mit denen ein besseres Verständnis der Auswirkungen der Teilung Europas während des Kalten Krieges vorangebracht wird; unterstützt den Aufbau einer gesamteuropäischen Gedenkstätte für die Opfer der totalitären Regime des 20. Jahrhunderts in Brüssel; bedauert, dass Symbole totalitärer Regime nach wie vor im öffentlichen Raum präsent sind, und fordert, dass die Zurschaustellung von Symbolen sowohl des Nationalsozialismus als auch des Sowjetkommunismus sowie von Symbolen der fortschreitenden Aggression Russlands gegen die Ukraine EU-weit verboten wird;

15.  erklärt es zu seinem Anliegen, dass sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür einsetzen, das Wissen zu mehren und die Einsicht zu vermitteln, dass die Sowjetmacht im 20. Jahrhundert Leid über die Völker Europas gebracht hat; fordert in diesem Zusammenhang, der Opfer der Verbrechen der Sowjetunion zu gedenken und diese Menschen zu ehren, wobei zu diesen Verbrechen Massendeportationen wie jene des krimtatarischen Volkes und von Teilen der Bevölkerung der baltischen Staaten, das Gulag-System, der Holodomor sowie Massenmorde wie das Massaker von Katyn und die Oberschlesische Tragödie zählen;

16.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament der Ukraine und den Staatsorganen Russlands zu übermitteln.

Letzte Aktualisierung: 24. Januar 2025Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen