Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2025 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik – Jahresbericht 2024 (2024/2080(INI))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union (EUV), insbesondere auf die Artikel 14, 16, 21, 24, 36 und 41,
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 16. Dezember 2020 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung sowie über neue Eigenmittel, einschließlich eines Fahrplans im Hinblick auf die Einführung neuer Eigenmittel(1),
– unter Hinweis auf den Bericht des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (HR/VP) vom 20. Juni 2024 mit dem Titel „Bericht über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik – unsere Prioritäten 2024“,
– unter Hinweis auf den „Strategischen Kompass für Sicherheit und Verteidigung – Für eine Europäische Union, die ihre Bürgerinnen und Bürger, Werte und Interessen schützt und zu Weltfrieden und internationaler Sicherheit beiträgt“, der am 21. März 2022 vom Europäischen Rat gebilligt wurde,
– unter Hinweis auf das am 29. Juni 2022 angenommene Strategische Konzept 2022 der NATO,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. März 2024, 18. April 2024, 27. Juni 2024, 19. Dezember 2024, 6. März 2025 und 20. März 2025,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ vom 18. März 2024, 22. April 2024, 24. Mai 2024, 24. Juni 2024, 22. Juli 2024, 14. Oktober 2024, 18. November 2024, 16. Dezember 2024,27. Januar 2025, 24. Februar 2025 und 17. März 2025,
– unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfeltreffens zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC), die am 18. Juli 2023 angenommen wurde,
– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates vom 22. März 2021 zur Einrichtung einer Europäischen Friedensfazilität und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2015/528(2),
– unter Hinweis auf die politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin für den Zeitraum 2024-2029,
– unter Hinweis auf die Erweiterungsberichte 2024, die die Kommission am 30. Oktober 2024 vorgelegt hat,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Mitteilung 2024 über die Erweiterungspolitik der EU“ (COM(2024)0690),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2024/1449 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Mai 2024 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan(3),
– unter Hinweis auf die Verordnung (EU) 2025/535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2025 zur Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau(4),
– unter Hinweis auf den Bericht von Sauli Niinistö vom 30. Oktober 2024 mit dem Titel „Safer Together: Strengthening Europe's Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas),
– unter Hinweis auf die 2004 angenommenen EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, die 2008 aktualisiert und 2020 durch einen Leitfaden zur Umsetzung der Leitlinien ergänzt wurden,
– unter Hinweis auf seine gemäß Artikel 150 seiner Geschäftsordnung angenommenen Entschließungen zu Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 20. Juni 2023 über eine europäische Strategie für wirtschaftliche Sicherheit (JOIN(2023)0020),
– unter Hinweis auf die gemeinsame Mitteilung der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 16. Dezember 2020 mit dem Titel „Die Cybersicherheitsstrategie der EU für die digitale Dekade“ (JOIN(2020)0018),
– unter Hinweis auf die Empfehlung der Kommission vom 3. Oktober 2023 zu Technologiebereichen, die für die wirtschaftliche Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung sind, zwecks weiterer Risikobewertung mit den Mitgliedstaaten (C(2023)6689),
– unter Hinweis auf den Beschluss (GASP) 2019/797 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen(5),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2023 zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation(6),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Oktober 2024 zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Republik Moldau gegen die Einflussnahme Russlands im Vorfeld der anstehenden Präsidentschaftswahl und eines Verfassungsreferendums über die Integration in die EU(7),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. Oktober 2024 zu der falschen Auslegung der UN-Resolution 2758 durch die Volksrepublik China und ihren ständigen militärischen Provokationen rund um Taiwan(8),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2024 zu den sicherheits- und verteidigungspolitischen Auswirkungen des Einflusses Chinas auf die kritische Infrastruktur in der Europäischen Union(9),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 24. Oktober 2024 zu der Lage in Aserbaidschan, der Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts und den Beziehungen zu Armenien(10) und vom 5. Oktober 2023 zu der Lage in Bergkarabach nach Aserbaidschans Angriff und den anhaltenden Bedrohungen gegen Armenien(11),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen zum historischen Geschichtsbewusstsein, einschließlich seiner Entschließungen vom 2. April 2009 zum Gewissen Europas und zum Totalitarismus(12), vom 19. September 2019 zur Bedeutung des europäischen Geschichtsbewusstseins für die Zukunft Europas(13) vom 15. Dezember 2022 zu dem Thema „90 Jahre nach dem Holodomor: Anerkennung der Massentötung durch Hunger als Völkermord“(14) und vom 17. Januar 2024 zum europäischen Geschichtsbewusstsein(15),
– unter Hinweis auf den Bericht vom 9. Mai 2022 über das Endergebnis der Konferenz zur Zukunft Europas,
– unter Hinweis auf den EU-Aktionsplan für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung der Rolle der Frau im auswärtigen Handeln 2021-2025 (GAP III),
– unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul), das in der EU am 1. Oktober 2023 in Kraft trat,
– unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 25. September 2015 auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in New York angenommene Resolution mit dem Titel „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (Agenda 2030), in der die Ziele für nachhaltige Entwicklung festgelegt wurden,
– unter Hinweis auf die am 8. Dezember 1949 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution der Vereinten Nationen zur Unterstützung palästinensischer Flüchtlinge,
– unter Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 22. November 1967 über eine friedliche und akzeptierte Regelung der Lage im Nahen Osten,
– unter Hinweis auf die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 11. August 2006 zur Lage im Nahen Osten,
– unter Hinweis auf die Konvention der Vereinten Nationen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 22. Juni 2020 angenommene Resolution über die Verhütung des Völkermords,
– unter Hinweis auf das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH),
– unter Hinweis auf das Abkommen zwischen dem Internationalen Strafgerichtshof und der Europäischen Union vom 28 April 2006 über Zusammenarbeit und Unterstützung(16),
– unter Hinweis auf das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in seiner Entschließung vom 30. Dezember 2022 mit dem Titel „Israeli practices affecting the human rights of the Palestinian people in the Occupied Palestinian Territory including East Jerusalem“ (Israels Praktiken, mit denen die Menschenrechte der palästinensischen Bevölkerung in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem verletzt werden) angeforderte Gutachten des Internationalen Gerichtshofs,
– unter Hinweis auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 19. März 2025 mit dem Titel „Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“ (JOIN(2025)0120),
– gestützt auf Artikel 55 seiner Geschäftsordnung,
– gestützt auf den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A10‑0010/2025),
A. in der Erwägung, dass die Welt vor raschen geopolitischen Veränderungen steht, wobei autokratische Mächte sowohl einzeln als auch unter Koordinierung ihrer Bemühungen aktiv die regelbasierte internationale Ordnung und ihre multilateralen Institutionen das Völkerrecht, demokratische Institutionen und unsere Bündnisse attackieren; in der Erwägung, dass die Einflussmöglichkeiten der der EU insgesamt bewertet werden sollten, um Länder davon abzuhalten, die Aggression Russlands zu unterstützen;
B. in der Erwägung, dass auf dem Gipfeltreffen der BRICS-Länder, das vom 22. bis 24. Oktober 2024 in Kassan (Russland) stattfand, deutlich geworden ist, wie Putin internationale Podien nutzt, um der Isolation entgegenzuwirken und Bündnisse zu schmieden; in der Erwägung, dass eine einheitliche und strategische Reaktion der EU erforderlich ist, um die Grundsätze der regelbasierten internationalen Ordnung zu wahren;
C. in der Erwägung, dass die EU und die Mitgliedstaaten die Entwicklungshilfe für Regierungen von Ländern, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine offen unterstützen, überprüfen und deren Abstimmungsverhalten bei einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen aufmerksam verfolgen sollten;
D. in der Erwägung, dass die geopolitische Konfrontation zwischen Demokratien und autoritären und diktatorischen Regimen zunimmt, es zu immer mehr Konflikten kommt und die Anwendung von Gewalt zunehmend als Standardlösung bei der Verfolgung politischer Ziele betrachtet wird; in der Erwägung, dass Gewalt nicht nur von Staaten, sondern auch von einer wachsenden Zahl nichtstaatlicher Akteure ausgeübt wird; in der Erwägung, dass die EU die transatlantischen Beziehungen stärken und konstruktive Partnerschaften mit gleichgesinnten Partnern im Globalen Süden aufbauen muss;
E. in der Erwägung, dass der geopolitische Kontext, in dem die EU tätig ist, die Notwendigkeit ehrgeizigerer, glaubwürdigerer, entschiedenerer und einheitlicherer Maßnahmen der EU und einer voll entwickelten europäischen Außenpolitik auf der Weltbühne verdeutlicht hat und aufgezeigt hat, dass die Mitgliedstaaten den erforderlichen politischen Willen zum Wiederaufbau ihrer Verteidigungskapazitäten unter Beweis stellen und gleichzeitig die transatlantischen Bindungen und Partnerschaften der EU mit gleichgesinnten Ländern stärken müssen; in der Erwägung, dass die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) zu einer vollwertigen EU-Politik werden muss, mit der die EU die wichtigsten geopolitischen Herausforderungen bewältigen kann; in der Erwägung, dass sich die EU bei ihrem auswärtigen Handeln von den Werten und Grundsätzen leiten lassen sollte, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV verankert sind und von denen die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU selbst inspiriert wurde; in der Erwägung, dass es im Interesse der EU liegt, sich entsprechend für universelle Werte, Normen und Grundsätze wie Freiheit und demokratische Standards sowie für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, internationale Gerechtigkeit und die Schlussakte von Helsinki einzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Unverletzlichkeit internationaler Grenzen;
F. in der Erwägung, dass die EU neben dem internationalen Terrorismus und religiösen Radikalismus mit einer raschen Zunahme neuer Bedrohungen an ihren Grenzen und auf ihrem Hoheitsgebiet zu kämpfen hat, die ihre Funktionsweise ins Wanken bringen, wobei insbesondere auf gezielte Desinformationen, Cyberangriffe und hybride Angriffe, die Instrumentalisierung von Migrationsströmen gesetzt wird;
G. in der Erwägung, dass eine strategische Autonomie verlangt, dass die EU auf der globalen Bühne erforderlichenfalls unabhängig handelt, insbesondere in der Außen- und Sicherheitspolitik; in der Erwägung, dass die EU erkannt hat, dass sie sich zur Wahrung ihrer Interessen in einer unberechenbaren und multipolaren Welt weniger stark auf externe Akteure verlassen darf;
H. in der Erwägung, dass die EU eine unabhängige und eigenständige europäische Diplomatie entwickeln muss, einschließlich e der öffentlichen und kulturellen Diplomatie sowie der Wirtschafts-, Klima-, Digital- und Cyberdiplomatie, die von einem diplomatischen Dienst der EU geleitet wird, der von einer gemeinsamen diplomatischen Kultur bestimmt wird;
I. in der Erwägung, dass Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine einen Verstoß gegen die regelbasierte internationale Ordnung, gegen die Grundprinzipien des Völkerrechts, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen verankert sind, und gegen zentrale Übereinkommen und Resolutionen sowie die Schlussakte von Helsinki und die Europäische Menschenrechtskonvention darstellt;
J. in der Erwägung, dass zu den Verstößen Russlands gegen das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen die Hinrichtung von Gefangenen und die Verweigerung des Zugangs zu humanitären Organisationen und medizinischer Behandlung für Gefangene gehören;
K. in der Erwägung, dass der IStGH Haftbefehle gegen Wladimir Putin und die russische Hohe Kommissarin für Kinder, Maria Lwowa-Belowa, wegen ihrer Beteiligung an der Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland ausgestellt hat; in der Erwägung, dass Russland mit der Unterstützung des belarussischen Regimes ukrainische Kinder umerzieht und ihre ukrainische Identität auslöschen will; in der Erwägung, dass das Regime von Aljaksandr Lukaschenka in Belarus für seine Mittäterschaft am Angriffskrieg gegen die Ukraine und bei Kriegsverbrechen wie der Verschleppung Tausender ukrainischer Kinder uneingeschränkt zur Rechenschaft gezogen werden muss;
L. in der Erwägung, dass der IStGH darüber hinaus Haftbefehle gegen die führenden russischen Militärangehörigen Sergei Schoigu, Waleri Gerassimow, Wiktor Sokolow und Sergei Kobylasch erlassen hat, die beschuldigt werden, Angriffe auf zivile Ziele geführt zu haben;
M. in der Erwägung, dass die Regierung Ungarns den im März 2024 im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität (EFF) eingerichteten Unterstützungsfonds für die Ukraine in Höhe von 5 Mrd. EUR blockiert; in der Erwägung, dass die Regierung Ungarns die achte Tranche der Erstattungen aus der EFF für Mitgliedstaaten, die der Ukraine seit Mai 2023 militärische Hilfe leisten, blockiert;
N. in der Erwägung, dass Tankschiffe der russischen Schattenflotte ein erhebliches Risiko für die maritime Sicherheit und die Umwelt darstellen, indem sie ihre automatischen Identifizierungssysteme abschalten oder manipulieren; in der Erwägung, dass diese Tankschiffe jeden Monat schätzungsweise 12 Mrd. USD für den Kriegshaushalt Russlands bereitstellen und damit dessen aggressiven Militäroperationen direkt finanzieren;
O. in der Erwägung, dass Wladimir Putins Regime die Geschichte instrumentalisiert, um sich die Loyalität der Bevölkerung Russlands zu sichern, indem es ein Gefühl der Nostalgie für die angebliche Größe des Sowjetimperiums schafft, die Geschichte Russlands und der Ukraine verfälscht, Nikita Chruschtschows Grundsatz der Anerkennung und Verurteilung der stalinistischen Verbrechen ablehnt, mit Gorbatschows Anerkennung und Verurteilung des Molotow-Ribbentrop-Pakts bricht und den Zusammenbruch der Sowjetunion zur größten Tragödie des vergangenen Jahrhunderts erklärt;
P. in der Erwägung, dass Russland und andere böswillige Akteure in deren Nachbarländern antiwestliche und spaltende Rhetorik fördern und ethnische Spannungen im Westbalkan ausnutzen, um Konflikte anzuheizen und Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufzuhetzen, unter anderem durch die Instrumentalisierung der serbisch-orthodoxen Kirche;
Q. in der Erwägung, dass 2024 der 20. Jahrestag der größten Erweiterung begangen wurde, als zehn Länder der EU beitraten; in der Erwägung, dass die Erweiterung von größter strategischer Bedeutung für die EU ist, da sie eine geostrategische Investition in dauerhaften Frieden, Demokratie, Stabilität, Sicherheit, Klimaschutz und Wohlstand auf dem gesamten Kontinent und vor allem angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine darstellt; in der Erwägung, dass die Vorbereitung der Erweiterung Reformen in der EU erfordert und dass die EU den Erweiterungsprozess parallel zur Durchführung der zur Sicherung der Integrationsfähigkeit der EU notwendigen Reformen der Organe und Beschlussfassungsverfahren beschleunigen sollte;
R. in der Erwägung, dass die EU den Schwung für die Beschleunigung ihrer Erweiterungspolitik beibehalten muss, während die Beitrittsländer ihre Reformen fortsetzen und die erforderlichen Richtwerte in Bezug auf den EU-Besitzstand erreichen; in der Erwägung, dass kohärente Botschaften und ein klarer Weg zur Integration der Bewerberländer entscheidend sind, um die pro-europäische Perspektive aufrechtzuerhalten;
S. in der Erwägung, dass die Zukunft der Balkanstaaten und der Länder der östlichen Nachbarschaft in der Europäischen Union liegt;
T. in der Erwägung, dass sich die EU auf die Werte der Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte gründet, die Teil der Kopenhagener Kriterien sind, wobei es sich um die wichtigsten Kriterien für die EU-Mitgliedschaft handelt. in der Erwägung, dass der Beitrittsprozess ein leistungsbasierter und umkehrbarer Prozess ist;
U. in der Erwägung, dass der Beitritt zur EU eine Angleichung der Außenpolitik erfordert, unter anderem in Bezug auf die Abstimmungen über Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die Unterstützung der Ukraine und die Angleichung an die Sanktionen gegen Russland; in der Erwägung, dass die meisten Länder des westlichen Balkans ein hohes Maß an Angleichung an die GASP erreicht haben, wobei Serbien eine bemerkenswerte Ausnahme ist;
V. in der Erwägung, dass Nordmazedonien das Prespa-Abkommen mit Griechenland und den Vertrag über Freundschaft, gute Nachbarschaft und Zusammenarbeit mit Bulgarien geschlossen hat;
W. in der Erwägung, dass die Bürger Georgiens unter Beweis gestellt haben, dass sie den demokratischen Werten verpflichtet sind und dass ihr Land Fortschritte bei der Integration in die EU erzielt hat; in der Erwägung, dass die Rückschritte bei der Demokratie in Georgien rückgängig gemacht werden müssen; in der Erwägung, dass die staatlichen Stellen Georgiens dem Willen des georgischen Volkes Rechnung tragen sollten, der EU beizutreten, und für freie und faire Wahlen sorgen, demokratische Rückschritte stoppen, Gesetze, die die europäische Zukunft Georgiens gefährden, wieder abschaffen und proeuropäische demokratische Reformen vorantreiben sollten; in der Erwägung, dass sich Georgien der GASP der EU, einschließlich der einstimmig gegen Russland verhängten Sanktionen, anschließen sollte;
X. in der Erwägung, dass jedes Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan – auch im Energiebereich – an strenge Bedingungen in Bezug auf die Achtung des Völkerrechts, der Grundrechte und der internationalen Verpflichtungen und insbesondere an substanzielle Fortschritte Aserbaidschans auf dem Weg zu einem umfassenden und dauerhaften Friedensabkommen mit Armenien geknüpft sein muss;
Y. in der Erwägung, dass der Mittelmeerraum für die EU sowohl historisch als auch geografisch von großer Bedeutung ist; in der Erwägung, dass die Länder der südlichen Nachbarschaft eine wichtige Rolle dabei spielen, sicherzustellen, dass irreguläre Migrationsströme auf der Grundlage der Grundsätze der Solidarität, des Gleichgewichts, der geteilten Verantwortung und unter uneingeschränkter Einhaltung des geltenden EU-Rechts und des Völkerrechts, insbesondere der Menschenrechte und des humanitären Rechts, gesteuert werden;
Z. in der Erwägung, dass sich strategische Partnerschaften und Abkommen zwischen der EU und den Herkunfts- und Transitländern, etwa zwischen der EU und Mauretanien, als erfolgreiches Modell für die Verhinderung irregulärer Migration und die Bekämpfung von Schleusern erwiesen haben;
AA. in der Erwägung, dass die Lieferung Tausender Drohnen des Typs „Schahed“ aus der Islamischen Republik Iran an Russland die Rolle des Iran als verbrecherischer Staat weiter zementiert hat; in der Erwägung, dass Nordkorea und China ihre beharrliche Missachtung internationaler Gesetze und Normen weiter unter Beweis stellen;
AB. in der Erwägung, dass Norwegen, Irland und Spanien am 28. Mai 2024 den Staat Palästina anerkannt haben, gefolgt vom gleichlautenden Beschluss des Parlaments in Slowenien vom 4. Juni 2024;
AC. in der Erwägung, dass China sich selbst als „nahe der Arktis gelegener Staat“ definiert und bestrebt ist, in enger Partnerschaft mit Russland eine „polare Seidenstraße“ zu entwickeln;
AD. in der Erwägung, dass Chinas Initiative der neuen Seidenstraße Herausforderungen für die Interessen der EU verkörpert;
AE. in der Erwägung, dass der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der britische Außenminister am 14. Oktober 2024 vereinbart haben, strategische Konsultationen zu Themen wie dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, dem indopazifischen Raum, dem Westbalkan und hybriden Bedrohungen einzuleiten;
AF. in der Erwägung, dass alle Einrichtungen der Vereinten Nationen die regelbasierte internationale Ordnung verkörpern, da sie sowohl den Wortlaut als auch den Geist der Charta der Vereinten Nationen, an die sich alle UN-Mitgliedstaaten halten müssen, hochhalten und umsetzen;
AG. in der Erwägung, dass die Glaubwürdigkeit und die Geschlossenheit der EU eine entscheidende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Umsetzung ihrer Außenpolitik ist, da dies das Vertrauen in die EU auf Seiten unterschiedlicher Akteure und Drittstaaten stärkt; in der Erwägung, dass die weltweite Wirksamkeit der Maßnahmen der EU davon abhängt, dass im auswärtigen Handeln der EU ein Höchstmaß an Abstimmung und Kohärenz sichergestellt wird; in der Erwägung, dass die Koordinierung zwischen der Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) verstärkt werden sollte, insbesondere aufgrund unzureichender operativer Haushaltsmittel des EAD;
AH. in der Erwägung, dass die Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter und der Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit Initiativen erfordert, mit denen geschlechtergerechte Führungspositionen gefördert, die Rechte der Frauen geschützt und sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt während und nach Konflikten bekämpft werden; in der Erwägung, dass die Finanzierung dieser Initiativen von wesentlicher Bedeutung ist, um lokale Organisationen der Zivilgesellschaft zu unterstützen und auf Überlebende ausgerichtete Unterstützung zu leisten;
AI. in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger die wichtigsten Verbündeten der EU sind, wenn es darum geht, die Menschenrechte im Ausland zu verteidigen und zu fördern; in der Erwägung, dass Menschenrechtsverteidiger zunehmend Angriffen und Bedrohungen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure ausgesetzt sind; in der Erwägung, dass das Parlament stets die ordnungsgemäße und koordinierte Umsetzung der Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (2008) gefordert hat; in der Erwägung, dass neben den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU auch die Mitgliedstaaten diese Leitlinien umsetzen sollten, die eine Reihe spezifischer Verpflichtungen wie regelmäßige Berichterstattung, Koordinierung und Maßnahmen zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigern enthalten;
AJ. in der Erwägung, dass sich die Folgen des Klimawandels immer stärker auf unterschiedliche Bereiche des menschlichen Lebens sowie auch auf die geopolitische Ordnung und die Stabilität der Welt auswirken werden; in der Erwägung, dass es äußerst wichtig ist, dass die Bekämpfung des Klimawandels, die erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen und die Unterstützung derjenigen, die am stärksten von seinen Auswirkungen betroffen sind, zu einem Eckpfeiler der GASP werden; unterstreicht, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Klimadiplomatie auf globaler Ebene eine wichtige Aufgabe haben, wobei sie auch einen gemeinsamen Ansatz verfolgen müssen;
AK. in der Erwägung, dass der von dem Sonderberater der Kommissionspräsidentin Sauli Niinistö vorgelegte Bericht mit dem Titel „Safer Together – Strengthening Europe’s Civilian and Military Preparedness and Readiness“ (Gemeinsam für mehr Sicherheit: Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Bereitschaft Europas) strategische Empfehlungen zur Verbesserung der zivilen und militärischen Vorsorge Europas vor dem Hintergrund sich verschärfender komplexer Sicherheitsbedrohungen enthält;
AL. in der Erwägung, dass in diesem Bericht zunächst der jährliche GASP-Jahresbericht der HR/VP geprüft und dies anschließend durch die Standpunkte des Parlaments zu den GASP-Zielen im Jahr 2025 ergänzt wird; in der Erwägung, dass in dem Bericht dabei insbesondere auf 1) die globalen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, 2) Konflikte und Frieden im Nahen Osten, 3) die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern und 4) die allgemeine Sichtbarkeit und der Einfluss der Maßnahmen der EU im Ausland eingegangen wird; in der Erwägung, dass der zukunftsorientierte Standpunkt des Parlaments im Hinblick auf die GASP letztlich durch die Hauptforderungen in Bezug auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die parlamentarische Kontrolle des MFR unterstrichen wird; in der Erwägung, dass die regelbasierte internationale Ordnung sowie die universellen Normen, Werte und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen wie Menschenrechte und internationale Gerechtigkeit, Multilateralismus und die Schlussakte von Helsinki verteidigt und gestärkt werden müssen – insbesondere im Hinblick auf die Nichtverletzung internationaler Grenzen;
1. betont, dass seine Entschließungen zur Umsetzung der GASP ein Schlüsselelement seines Beitrags zur Gestaltung der EU-Außenpolitik sind; betont, dass diese Entschließungen ein Ausdruck der praktischen Auswirkungen des gestärkten Kontrollrechts im Bereich der Außenpolitik sind, das dem Parlament durch den Vertrag von Lissabon übertragen wurde; weist darauf hin, dass die Entschließung von 2024 die erste dieser Art in dieser Wahlperiode ist und der Exekutive der EU bei der Festlegung außenpolitischer Prioritäten für diese Wahlperiode als Richtschnur dienen soll; betont, dass die EU in einem immer volatilen internationalen Umfeld zahlreiche außenpolitische Herausforderungen gleichzeitig angehen muss, die sie direkt oder indirekt betreffen, wie den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, die Konflikte im Nahen Osten, den zunehmenden Wettbewerb zwischen Großmächten, ständige Versuche, die multilaterale regelbasierte internationale Ordnung zu untergraben, und eine zunehmende Wechselwirkung zwischen außen- und innenpolitischen Krisen; ist der Überzeugung, dass die EU, um auf der internationalen Bühne weiterhin eine maßgebliche Rolle spielen zu können, eine entschlossene, disziplinierte und selbstbewusste Außenpolitik verfolgen muss, mit der sie ihre eigenen strategischen Ziele erreicht und ihre Interessen in der Welt weiterhin definiert, geltend macht und verteidigt; weist darauf hin, dass sich die EU, um auf der internationalen Bühne weiterhin eine maßgebliche Rolle spiel zu können, bei ihrem auswärtigen Handeln von den Werten und Grundsätzen leiten lassen sollte, die in Artikel 2, Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 21 EUV verankert sind und von denen die Schaffung, Entwicklung und Erweiterung der EU selbst inspiriert wurde, darunter Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die Allgemeingültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde sowie die Grundsätze der Gleichheit und Solidarität; ist ferner der Ansicht, dass mit der GASP für die Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen und der Ziele für nachhaltige Entwicklung gesorgt werden sollte;
2. betont, dass die Grundsätze der GASP der EU darauf zurückgehen, dass die EU sich unerschütterlich zu der regelbasierten multilateralen Weltordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt ist, bekennt und dabei der friedlichen und diplomatischen Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten eindeutig den Vorzug gibt; fordert alle Parteien auf, Streitigkeiten im Wege des Dialogs unter gegenseitiger Achtung des Völkerrechts, der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit beizulegen; bekräftigt, dass es sich für Frieden und Stabilität in der Welt engagiert, indem es diplomatische Initiativen unterstützt, die der Konfliktprävention und Streitbeilegung dienen und mit denen die internationale Zusammenarbeit bei zentralen globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel, den Menschenrechten und der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung vorangebracht wird; befürwortet dauerhafte Partnerschaften mit internationalen Akteuren, damit die weltweiten Bemühungen um Friedenssicherung und -konsolidierung tatsächlich zum Erfolg führen;
I.Jahresbericht 2024 des HR/VP
3. stellt fest, dass der Bericht dem Europäischen Parlament am 20. Juni 2024 vorgelegt wurde; weist darauf hin, dass der Bericht zukunftsorientiert sein sollte; er enthält im Folgenden Bemerkungen zu mehreren Entwicklungen, die der HR/VP in seinem Bericht hervorgehoben hat;
4. begrüßt insbesondere Folgendes:
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die lokalen, dynamischen Zivilgesellschaften in den Erweiterungsländern, die eine konstruktive Rolle bei den EU-Integrationsprozessen spielen, wobei zu betonen ist, dass die Zivilgesellschaft für die Förderung von Demokratie und Pluralismus sowie für die Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung und des sozialen Fortschritts von entscheidender Bedeutung ist und dass die Erweiterungsländer günstige und geeignete Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit bieten sollten, um ihre sinnvolle Einbeziehung sicherzustellen;
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den erfolgreichen Abschluss des Screening-Prozesses für Albanien Ende 2023 und die Eröffnung des ersten Clusters von Verhandlungskapiteln zu Grundsätzen und zur Außenpolitik (Cluster 6) im Jahr 2024; begrüßt das Bestreben Albaniens, die Beitrittsverhandlungen rasch abzuschließen; betont, dass die Reformen weiter intensiviert werden müssen, um die nach wie vor bestehenden Mängel in Bezug auf die wesentlichen Elemente zu beheben, , insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung der Korruption und organisierte Kriminalität; warnt davor, die Arbeit unabhängiger Institutionen wie der Sonderstruktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK) zu untergraben; misst funktionierendem politischem Pluralismus und einer streitbaren Opposition große Bedeutung bei, und fordert Dialog und ein konstruktives Engagement zwischen der Mehrheit und der Opposition, um die starke politische Polarisierung im Land zu überwinden und inklusive demokratische Prozesse zu fördern, bei denen alle Parteien, einschließlich der griechischen, der Roma- und der balkan-ägyptischen Minderheit des Landes, geachtet werden; begrüßt die kohärente, uneingeschränkte Angleichung der Politik des Landes an die Außen- und Sicherheitspolitik der EU, so auch an die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Russland und Belarus;
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den Beschluss über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina; fordert die staatlichen Stellen auf, alle einschlägigen Schritte zu unternehmen, die in der Empfehlung der Kommission vom 12. Oktober 2022 dargelegt sind; fordert die führenden Politiker des Landes nachdrücklich auf, die umfangreichen Reformen, auch Wahlreformen, im Einklang mit den Entscheidungen der nationalen und internationalen Gerichte umzusetzen, um die Grundsätze der Gleichheit und Nichtdiskriminierung für alle Bürger und die konstituierenden Völker sicherzustellen, wie sie in der Verfassung verankert sind, und dabei die Urteile der nationalen und internationalen Gerichte, einschließlich aller Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf Bosnien und Herzegowina uneingeschränkt zu achten; verurteilt die wiederholten hetzerischen Äußerungen und die sezessionistischen Gesetze und politischen Strategien der Führung der Republika Srpska0 sowie die Feierlichkeiten zum verfassungswidrigen sogenannten Tag der Republika Srpska am 9. Januar 2025; fordert die Mitgliedstaaten und die Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina auf, die Umsetzung dieser Urteile voranzutreiben und zu unterstützen; nimmt das Urteil des Gerichtshofs von Bosnien und Herzegowina im Fall Milorad Dodik vom 26. Februar 2025 zur Kenntnis und verurteilt die beispiellosen, von Milorad Dodik und der Führung der Republika Srpska ausgehenden Angriffe auf die Institutionen von Bosnien und Herzegowina und die Einschüchterung der Opposition in der Republika Srpska; bekräftigt seine Forderung nach gezielten Sanktionen gegen destabilisierende Akteure in Bosnien und Herzegowina, insbesondere Milorad Dodik, sowie gegen sonstige hochrangige Amtsträger der Republika Srpska und Serbiens, die politische und materielle Unterstützung für sezessionistische Maßnahmen leisten; unterstützt die Erklärung von NATO-Generalsekretär Mark Rutte vom 10. März 2025 in Sarajevo und fordert einen Dialog zwischen allen Parteien, um die Stabilität im Land zu wahren; fordert alle Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass solche Sanktionen vom Rat beschlossen werden können, und sie bilateral oder im Einvernehmen mit anderen Mitgliedstaaten zu verhängen, wenn ihre Annahme im Rat nicht möglich ist; begrüßt die Vereinbarung, das Mandat der EU-Truppe für die Operation Althea in Bosnien und Herzegowina bis November 2025 zu verlängern, und weist darauf hin, dass diese Mission für die Sicherheit und Stabilität von Bosnien und Herzegowina nach wie vor eine zentrale Rolle spielt; begrüßt, dass Reservekräfte der EUFOR Althea in dem Land angekommen sind; fordert die Militärmission der EU nachdrücklich auf, rechtswidrige Paraden und andere Provokationen sowie Drohungen gegen alle , die sich für die Opfer des Völkermords einsetzen und sich für die Aussöhnung der Volksgruppen und eine friedliche Zukunft des Landes engagieren, zu unterbinden; fordert, dass die Sicherheit im Gedenkzentrum Srebrenica-Potočari gewährleistet wird;
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die Fortschritte beim Dialog zwischen Belgrad und Pristina, insbesondere in den Bereichen Freizügigkeit und Energie; fordert das Kosovo und Serbien auf, fortwährend diesen Dialog nach Treu und Glauben und im Geiste der Kompromissbereitschaft zu führen, um im Einklang mit dem Völkerrecht und ohne weitere Verzögerungen zu einem umfassenden und rechtlich bindenden Abkommen über die Normalisierung der Beziehungen auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung zu gelangen; bedauert in diesem Zusammenhang die mangelnden Fortschritte bei der Umsetzung des Wegs zur Normalisierung und fordert Anstrengungen und Kapazitäten für den von der EU unterstützten Dialog; sagt daher zu, eng mit dem ausscheidenden wie auch dem neuen Sonderbeauftragten der EU für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan zusammenzuarbeiten; fordert die HR/VP auf, die neue Amtszeit der Kommission zu nutzen, um den Stillstand zu überwinden, dem Dialog neue Impulse zu verleihen und einen neuen, innovativen und ausgewogenen Ansatz für die Mediation zu entwickeln;
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den von der Kommission am 31. Oktober 2024 vorgelegten Erweiterungsbericht 2024 über Serbien; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Beitrittsverhandlungen mit Serbien nur vorangebracht werden sollten, wenn sich das Land den EU-Sanktionen gegen Russland anschließt und erhebliche Fortschritte bei seinen EU-bezogenen Reformen erzielt, insbesondere im Bereich der „Grundlagen“; weist die Staatsorgane Serbiens darauf hin, dass das ordnungsgemäße Funktionieren der demokratischen Institutionen des Landes im Mittelpunkt des EU-Beitrittsverfahrens Serbiens und der EU-Beitrittsmethodik steht; weist in diesem Zusammenhang auf seinen Standpunkt hin, dass die Parlamentswahl und die Kommunalwahl in Serbien vom 17. Dezember 2023 von den internationalen Standards und den Zusagen Serbiens zu freien und fairen Wahlen abgewichen sind; bekräftigt seine tiefe Besorgnis über diese Unregelmäßigkeiten und das allgemeine Umfeld der Wahlen, bei denen die Normen, deren Einhaltung von einem EU-Bewerberland erwartet werden, nicht erfüllt wurden; fordert die politische Führung Serbiens nachdrücklich auf, für einen konstruktiven und inklusiven Dialog im gesamten politischen Spektrum zu sorgen und die notwendigen Reformen durchzuführen, damit Serbien auf dem Weg zum EU-Beitritt Fortschritte erzielt; hat aufmerksam verfolgt, dass der tragische Zwischenfall vor dem Bahnhof in Novi Sad viele Studenten zu Protesten motiviert hat und sich weitere Gruppen von Bürgern den Protesten angeschlossen haben; weist darauf hin, dass die Versammlungsfreiheit ein Grundrecht ist und dass es für eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt gegen friedliche Demonstranten eintritt; verurteilt, dass sich Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Organisationen der Zivilgesellschaft – wie berichtet wurde – schimpflichen Übergriffen, digitaler Überwachung und Störmanövern ausgesetzt sahen, unlängst am 25. Februar 2025, als unter dem Vorwand der missbräuchlichen Verwendung von USAID-Mitteln eine Polizeirazzia gegen vier führende Organisationen der Zivilgesellschaft durchgeführt wurde; fordert, dass die Vorwürfe der Gewalt gegen Demonstranten und das polizeiliche Fehlverhalten während der Proteste gründlich, objektiv und zügig untersucht werden; bekundet den Teilnehmern der friedlichen Demonstrationen und insbesondere denjenigen, die bei der Demonstration vom 15. März 2025, dem größten Massenprotest in der modernen Geschichte Serbiens, zugegen waren, seine Solidarität; bedauert das Appeasement der Kommission gegenüber Serbien trotz der seit einem Jahr in dem Land zu beobachtenden Rückschritte in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Grundrechte sowie dessen destabilisierenden Einfluss auf die gesamte Region; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sich auch auf höchster Ebene klarer gegenüber Serbien zu äußern und die erheblichen Mängel, die mangelnden Fortschritte und auch die Rückschritte des Landes konsequent zur Sprache zu bringen und so die Grundwerte der EU zu wahren;
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den Antrag des Kosovo auf EU-Mitgliedschaft und den Bericht über das Kosovo von 2024 und bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, die Kommission zu beauftragen, den Fragebogen und ihre Stellungnahme zur Begründetheit des Antrags des Landes vorzulegen; weist darauf hin, dass die Bewerbung des Kosovo, als Beitrittskandidat angesehen zu werden, auf der Grundlage seiner eigenen Verdienste und seines Erfolgs im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für die EU-Mitgliedschaft bewertet wird; begrüßt jedoch die Aufhebung der Visumpflicht für Bürger des Kosovo; bedauert die restriktiven Maßnahmen des Rates gegen das Kosovo und fordert deren sofortige Aufhebung wie von der HR/VP vorgeschlagen;
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die Fortschritte Montenegros bei der Erfüllung der Zwischenziele für die Kapitel 23 und 24 des EU-Besitzstands; fordert das Land auf, weitere Fortschritte bei den EU-bezogenen Reformen zu erzielen und diese rasch umzusetzen; bringt jedoch seine Besorgnis über kontroverse Ideen für Legislativvorschläge zu Staatsbürgerschaft und ausländischen Agenten zum Ausdruck, die in der Öffentlichkeit verbreitet werden; betont, wie wichtig es ist, dass die neue Regierung in der Lage und entschlossen ist, die EU-bezogenen Reformen voranzutreiben und Montenegro nachdrücklich auf dem strategischen Weg der EU zu halten; erwartet, dass das Land mit dem Abschluss von Kapiteln in den Beitrittsverhandlungen beginnt und bereit ist, der EU in den nächsten Jahren beizutreten;
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den erfolgreichen Abschluss des Screening-Prozesses für Nordmazedonien Ende 2023; fordert die Regierung Nordmazedoniens nachdrücklich auf, gemäß den Zusagen des Landes greifbare Ergebnisse bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Verhandlungsrahmen der EU und den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von seiner Tagung am 18. Juli 2022 zu erzielen, einschließlich einschlägiger Verfassungsänderungen;
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die erfolgreiche Wiederaufnahme des GASP-Dialogs zwischen der EU und ihren Partnern im Westbalkan und die Bedeutung dieser Partnerschaften für Frieden und Sicherheit; weist darauf hin, dass die Erweiterung der EU eine geostrategische Investition ist, die sowohl ein Engagement der EU als auch der Bewerberländer auf ihrem Weg zum Beitritt erfordert; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass weiterhin Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und öffentliche Verwaltung sowie eine Angleichung an die GASP, einschließlich Sanktionen und Visapolitik der EU, erforderlich sind; hebt darüber hinaus die Bedrohungen hervor, die von böswilliger ausländischer Einflussnahme in der Region ausgehen, und betont, wie wichtig es ist, Desinformation zu bekämpfen, um antiwestliche und spaltende Rhetorik einzudämmen, mit der ethnische Spannungen in der Region ausgenutzt und verschärft werden sollen; warnt vor einer Zusammenarbeit mit den systemischen Rivalen der EU, die eine nachhaltige Zukunft in Wohlstand und Sicherheit, die der EU-Beitritt in Aussicht stellt, untergraben könnte; weist in diesem Zusammenhang auf den Mehrwert der Investitionen hin, die die EU im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe III, der neu eingerichteten Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan und des Investitionsrahmens für den Westbalkan getätigt hat; fordert die Länder des Westbalkans auf, alle zur Verfügung gestellten Mittel zu nutzen, um ihre Angleichung an den Besitzstand der EU zu unterstützen; fordert das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied auf, für mehr Sichtbarkeit der EU-Maßnahmen auf dem Balkan zu sorgen;
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den Beschluss, Beitrittsgespräche mit der Ukraine und Moldau beschlossen. begrüßt, dass die GASP-Angleichungsquote Moldaus von 54 % im Jahr 2022 auf 86 % im Jahr 2024 erheblich gestiegen ist, und ermutigt die Ukraine und Moldau, diesen positiven Trend in Richtung einer vollständigen Angleichung fortzusetzen; fordert eine Beschleunigung des Screening-Prozesses und die rechtzeitige Organisation der nachfolgenden Regierungskonferenzen;
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die Entscheidung Armeniens, seine Mitgliedschaft in der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit auszusetzen und alle Zahlungen an seinen Haushalt im Jahr 2024 einzustellen, nachdem Russland es versäumt hat, Armenien gegen die militärische Aggression Aserbaidschans zu unterstützen, und eine zuverlässigere Sicherheitsarchitektur anzustreben; unterstützt das offizielle Ersuchen Armeniens an die Russische Föderation, die ihrem Föderalen Dienst für Sicherheit angehörigen Grenzschutzbeamten vom internationalen Flughafen des Landes und von der armenisch-iranischen Grenze abzuziehen; begrüßt die regelmäßigen Treffen im Rahmen des Formats des politischen und sicherheitspolitischen Dialogs zwischen der EU und Armenien und des Partnerschaftsrats EU-Armenien und würdigt den Beschluss, die Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der EFF für die armenischen Streitkräfte am 13. Juni bzw. 22. Juli 2024 anzunehmen;
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den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen zwischen Armenien und Aserbaidschan über den vollständigen Wortlaut des Entwurfs des Abkommens über den Frieden und die Entwicklung zwischenstaatlicher Beziehungen; würdigt, dass Armenien den Weg für die Fertigstellung des Textes geebnet hat, und fordert die Führung Aserbaidschans nachdrücklich auf, das Friedensabkommen, wie es in den Verhandlungen abgeschlossen wurde, nach Treu und Glauben zu unterzeichnen und umzusetzen; spricht sich für weitere Fortschritte im Rahmen der Festlegung des Verlaufs der Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan aus, die zu einer Einigung über mehrere Grenzabschnitte und zur Öffnung regionaler Kommunikation auf der Grundlage der Souveränität und Gerichtsbarkeit beider Länder sowie der Gegenseitigkeit und Gleichheit geführt haben, da diese wichtige Maßnahmen sind, um die Blockade der regionalen Entwicklung zu überwinden, die Konnektivität zu verbessern und nachhaltigen Frieden und Wohlstand zu fördern sowie die Aussöhnung zwischen den Gemeinschaften auf der Grundlage verstärkter persönlicher Kontakte zu erleichtern; bekräftigt seine Unterstützung für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit sowohl Aserbaidschans als auch Armeniens und befürwortet nachdrücklich die Normalisierung ihrer Beziehungen nach Maßgabe der Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung der territorialen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Grenzen auf der Grundlage der Erklärung von Alma-Ata von 1991; bekräftigt seine Forderung nach einem Rückzug der Streitkräfte Aserbaidschans aus dem gesamten Hoheitsgebiet Armeniens und nach der Freilassung der verbliebenen 23 als Geiseln festgehaltenen Armenier;
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die Maßnahmen der zivilen Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die dazu beiträgt, die Sicherheit in der Region zu verbessern, indem die Zahl der Vorfälle in Konflikt- und Grenzgebieten deutlich gesenkt wird, und die die Gefahr für die Bevölkerung in diesen Gebieten mindert; begrüßt die Unterstützung Armeniens für die Tätigkeit der EUMA in seinem Hoheitsgebiet; würdigt den Beschluss des Rates, die Zahl der entsandten Beobachter zu erhöhen, die Kapazität der Mission zu vergrößern und ihren Einsatzzeitraum zu verlängern; fordert eine weitere Erhöhung der Präsenz in der Region; fordert die Kommission auf, Armenien bei der Minenräumung zu unterstützen;
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die fortlaufenden Arbeiten des EAD in Bezug auf das Vorgehen gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung und die Bekämpfung dieser Phänomene mithilfe des Instrumentariums der EU gegen ausländische Informationsmanipulation und Einmischung sowie die Einrichtung einer STRATCOM-Taskforce und durch enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, internationalen Partnern, der Zivilgesellschaft und anderen einschlägigen Akteuren; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, die kontinuierliche Übermittlung nachrichtendienstlicher Erkenntnisse über außen- und sicherheitspolitische Sachverhalte außerhalb der EU an den EAD zu fördern; fordert in diesem Zusammenhang, dass das EU INTCEN, das Krisenreaktionszentrum des EAD und das Satellitenzentrum der Europäischen Union gestärkt werden, indem die jeweiligen personellen und finanziellen Ressourcen aufgestockt und die Fähigkeiten verbessert werden;
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der Vorschlag der HR/VP für eine Sanktionsregelung zur Korruptionsbekämpfung, die es der EU ermöglichen würde, weltweit gegen schwere Fälle von Korruption vorzugehen; fordert deren zügige Annahme durch den Rat;
5. verurteilt insbesondere Folgendes:
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Russlands anhaltenden widerrechtlichen und nicht zu rechtfertigenden Angriffskrieg gegen die Ukraine und die zunehmenden Angriffe Russlands auf zivile Ziele und zivile Infrastruktur in der Ukraine; fordert, dass Russland und seine Stellvertreterstreitkräfte alle militärischen Aktionen einstellen und dass die Russische Föderation ihre Truppen und Ausrüstung unverzüglich und bedingungslos aus der Ukraine und aus jedem anderen Land, dessen Hoheitsgebiet oder Teile davon sie unrechtmäßig besetzt hält, abzieht; bekräftigt, dass es die vorübergehend von Russland besetzten Gebiete der Ukraine, darunter unter anderem die Halbinsel Krim, nicht anerkennt; verurteilt alle hybriden Angriffe Russlands in der Ukraine und prangert die Verbreitung der Propaganda Russlands über seinen Krieg in der Ukraine aufs Schärfste an;
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die Rolle des unrechtmäßigen Regimes von Aljaksandr Lukaschenka, das es Russland ermöglicht, Belarus als Militärstützpunkt zu nutzen, und die nationale Souveränität faktisch an den Kreml abgetreten hat, der Belarus somit weiterhin fest im Griff hat, während es die belarussische Bevölkerung brutal unterdrückt, um sich an der Macht zu halten; bedauert, dass im Vorfeld der Scheinwahl am 26. Januar 2025 schwere Menschenrechtsverletzungen begangen wurden; ist beunruhigt über die Instrumentalisierung der Migration durch Putins und Lukaschenkas Regime, insbesondere angesichts des von Russland und Belarus gelenkten Zustroms Tausender Migranten nach Polen, Litauen und Lettland, womit erzwungen werden soll, dass sie in die EU gelangen; bedauert die politische Instrumentalisierung der Migration durch Putins Regime, die zur Schließung der finnischen Grenze zu Russland geführt hat.
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die Beteiligung Nordkoreas am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, indem das Land Militärausrüstung und Munition an Russland liefert und Tausende seiner Soldaten dorthin entsandt hat, um gegen die Ukraine Krieg zu führen;
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Nordkoreas fortlaufende Waffentests und die Entwicklung seines Atomprogramms, was einen Verstoß gegen die entsprechende Resolution der Vereinten Nationen darstellt und wodurch die Spannungen im indopazifischen Raum weiter zugenommen haben; fordert Nordkorea auf, ihre Programme für die Herstellung von Massenvernichtungswaffen und ballistischen Flugkörpern vollständig, überprüfbar und unumkehrbar einzustellen; fordert die staatlichen Stellen Nordkoreas nachdrücklich auf, ihre anhaltenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustellen und einen Reformprozess einzuleiten, bei dem alle Menschenrechte geachtet und geschützt werden;
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die zunehmenden böswilligen Machenschaften, die Einmischung und die hybride Kriegsführung der Russischen Föderation, ihrer Institutionen und Stellvertreter mit dem Ziel der Untergrabung und Zerrüttung der demokratischen Stabilität und Souveränität von Georgien und der Republik Moldau, insbesondere die jüngste Einmischung in das Verfassungsreferendum zum EU-Beitritt und in die Präsidentschaftswahl;
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den Anschlag auf kosovarische Polizeibeamte durch gut organisierte serbische paramilitärische Truppen in Banjska im Norden des Kosovo vom 24. September 2023, bei dem der kosovarische Polizeibeamte Afrim Bunjaku getötet und zwei weitere seiner Kollegen verletzt wurden; verurteilt den abscheulichen Terroranschlag auf die kritische Infrastruktur in der Nähe von Zubin Potok; betont, dass die Verantwortlichen für diese schändlichen Anschläge unverzüglich zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gestellt werden müssen;
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die fortgesetzte und nach dem Völkerrecht illegale Besetzung von 37 % Zyperns, eines EU-Mitgliedstaats, durch die Türkei, einen NATO-Mitgliedstaat;
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die brutalen und willkürlichen Terroranschläge, die die Hamas am 7. Oktober 2023 in ganz Israel verübt hat und die zu einer militärischen Antwort Israels und einem bewaffneten Konflikt im Gazastreifen geführt haben, der verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung hat und zu einer katastrophalen humanitären Lage geführt hat;
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die Tatsache, dass die Hamas unschuldige Menschen, darunter Frauen und Kinder, als Geiseln genommen hat und immer noch festhält, und fordert deren bedingungslose und sofortige Freilassung;
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die mutwillige und böswillige Befeuerung einer außergewöhnlich angespannten Lage durch wiederholte Angriffe auf Israel seit dem 7. Oktober 2023 durch staatliche und nichtstaatliche Akteure in der Region, wobei Iran der Hauptanstifter ist und die Huthi im Jemen und die Hisbollah im Libanon als seine Hilfstruppen fungieren;
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die Tatsache, dass Iran seine gesetzlichen Schutzverpflichtungen Irans im Rahmen des Übereinkommens über umfassende Sicherungsmaßnahmen und der Atomvereinbarung mit Iran (JCPOA) und die Fortführung seines Atomprogramms über jede überzeugende zivile Rechtfertigung hinaus und die daraus resultierende Destabilisierung des Nahen Ostens, auch durch Hilfstruppen, Angriffe auf Israel und die Unterstützung des Terrorismus und von Bürgerkriegen; die in der EU von Iran nahestehenden Terrororganisationen und Netzwerken begangenen Anschläge oder Anschlagsversuche;
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die unrechtmäßige Inhaftierung europäischer Bürger im Iran, die Hinrichtung des EU-Bürgers mit doppelter deutsch-iranischer Staatsangehörigkeit Dschamschid Scharmahd am 29. Oktober 2024 und die brutale Unterdrückung des iranischen Volkes, insbesondere der Frauen, bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die Frauen im Iran, die zwei Jahre, nachdem die Bewegung „Frau, Leben und Freiheit“ brutal unterdrückt wurde, immer noch der massiven Beschneidung ihrer Grundrechte ausgesetzt sind; fordert die HR/VP nachdrücklich auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, damit diese Bürger freigelassen werden und der Praxis der iranischen Geiseldiplomatie ein Ende gesetzt wird, die dazu führt, dass ausländische Zivilpersonen und Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit in Gewahrsam genommen werden, unter anderem indem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihren Bürgern zu empfehlen, nicht nach Iran zu reisen;
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die wachsende militärische Zusammenarbeit zwischen Iran und Russland, insbesondere die Absicht, einen Vertrag über eine umfassende strategische Partnerschaft zu schließen, und die Bereitstellung von Drohnen und ballistischen Flugkörpern durch Iran an Russland für den Einsatz gegen die Ukraine und ihre Bevölkerung;
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die kürzlich erfolgte Annahme des Gesetzes über die „Förderung der Tugend und der Verhinderung des Lasters“ in Afghanistan sowie die systematische Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere die extreme Auslegung der Scharia, wodurch Frauen aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, keinen Beruf ergreifen dürfen und ihnen der Zugang zu allen öffentlichen Orten ohne Begleitung durch einen männlichen Verwandten sowie zu Bildung über die sechste Klasse hinaus verwehrt wird, was schon an geschlechtsspezifische Apartheit grenzt; fordert von dem De-facto-Regime Afghanistans, dass alle geschlechtsspezifischen Beschränkungen für Frauen aufgehoben werden, und betont, dass dies eine wesentliche Voraussetzung für jegliche Kontakte der internationalen Gemeinschaf t mit den Taliban sein muss; besteht darauf, dass eine strikte, an Bedingungen geknüpfte Zusammenarbeit mit den Taliban auf der Grundlage der fünf vom Rat festgelegten Maßstäbe für die Zusammenarbeit mit der De-facto-Regierung aufrechterhalten wird und diejenigen, die diese schweren Verletzungen der Rechte von Mädchen und Frauen begangen haben, unter anderem durch restriktive Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden;
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der zunehmende Radius und die Intensität von Einsätzen, einschließlich Cyberangriffen und Informationsmanipulation aus dem Ausland, der chinesischen Regierung sowie von deren Schiffen und Flugzeugen, mit denen Chinas Nachbarn eingeschüchtert werden sollen, was den Frieden und die Stabilität in der Taiwanstraße und den angrenzenden internationalen Gewässern verletzt und die Rechte aller anderen Parteien hinsichtlich der Freiheit der Schifffahrt beeinträchtigt; verurteilt aufs Schärfste die Erklärungen des chinesischen Präsidenten, wonach die Volksrepublik China niemals auf das Recht, gegenüber Taiwan Gewalt anzuwenden, verzichten wird, und beharrt darauf, dass der Einsatz von Zwangsmaßnahmen zur Vereinigung eines Landes im Widerspruch zum Völkerrecht steht;
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das von der Regierung betriebene System der Zwangsarbeit und die anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere die systematische Unterdrückung der Uiguren in der Provinz Xinjiang; beobachtet mit Sorge das massive Vorgehen gegen ethnische Minderheiten in Tibet, Hongkong und Macau und die grenzüberschreitenden Repressionen, die sich gegen chinesische Dissidenten richten, sowie die anhaltende Präsenz chinesischer Polizeibeamter auf dem Gebiet der EU; nimmt zur Kenntnis und missbilligt, dass die Volksrepublik China (VR China) die Empfehlungen des Amtes des Hohen Kommissars für Menschenrechte (OHCHR) nicht umgesetzt hat; fordert die VR China auf, dem OHCHR unabhängigen Zugang zum Uigurischen Autonomen Gebiet Xinjiang zu gewähren, und fordert das OHCHR auf, eine umfassende Aktualisierung der Einschätzung der dortigen Lage und einen Aktionsplan vorzulegen, damit die VR China zur Rechenschaft gezogen wird; fordert alle EU-Mitgliedstaaten auf, Auslieferungsverträge mit Hongkong und der VR China auszusetzen und diejenigen Personen zu schützen, die schikaniert und verfolgt werden;
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die zunehmende Instabilität in der Sahelzone, die durch die zahlreichen Militärputsche in der Region in den vergangenen Jahren noch verschärft wurde; weist darauf hin, dass sich die Stabilität der Sahelzone unmittelbar auf die Sicherheit an den europäischen Außengrenzen sowie auf die Steuerung des Zustroms der irregulären Migration vom afrikanischen Kontinent auswirkt; betont, dass die EU ihre regionale Strategie für die Sahelzone dringend überprüfen sollte;
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die Staatsstreiche in Burkina Faso und Niger, wo Präsident Bazoum inhaftiert und die Verfassung bis auf weiteres außer Kraft gesetzt wurde; ist zunehmend über die Entscheidung der Militärregime der zentralen Sahelzone in Burkina Faso, Mali und Niger besorgt, die Wirtschaftsgemeinschaft der westafrikanischen Staaten (ECOWAS) zu verlassen, wodurch diese Organisation in eine tiefe politische Krise geraten ist; verurteilt darüber hinaus den tätlichen Angriff vom 29. September 2024 auf einen Abgeordneten des ECOWAS-Parlaments und andere Teilnehmer einer offiziell angemeldeten Oppositionskundgebung in der togolesischen Hauptstadt Lomé; fordert die Staatsorgane Togos auf, für die Förderung und den Schutz der in Artikel 4 des überarbeiteten ECOWAS-Vertrags verankerten Grundprinzipien der Menschenrechte und der Rechte der Völker zu sorgen, wie das Recht, sich friedlich zu versammeln, und die Vereinigungs-, Glaubens- und Meinungsfreiheit; fordert die Behörden und Mitgliedstaaten der ECOWAS auf, die Anstrengungen zu unterstützen, die erforderlich sind, um die Grundsätze der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker in der gesamten Teilregion zu wahren; nimmt die Schließung der militärischen Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Niger (EUMPM Niger) und der GSVP-Mission der Europäischen Union in Niger (EUCAP Sahel Niger) sowie die ausbleibeende Erneuerung der Ausbildungsmission der Europäischen Union in Mali (EUTM) zur Kenntnis; stellt mit Besorgnis fest, dass Russland die Entwicklung zwischenstaatlicher Beziehungen und Kooperationsinitiativen mit afrikanischen Ländern durch militärische Zusammenarbeit und die Zusage, bei der Entwicklung der Kernenergie zusammenzuarbeiten, intensiviert hat; verurteilt die Zunahme von Terroranschlägen und die hohe Zahl an zivilen Opfern in der Sahelzone sowie die Präsenz und räuberischen Umtriebe russischer Paramilitärs, die zur Vertreibung der Bevölkerung und zu einem Zustrom von Flüchtlingen geführt haben, was auch auf die Instabilität in der Region zurückzuführen ist; beklagt, dass die Friedenstruppen der Vereinten Nationen das Land verlassen haben und Söldner der Wagner-Gruppe, russisches und türkisches Militär, an ihre Stelle getreten sind, deren Industrien Waffen an die Länder in der Sahelzone liefern;
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der Bürgerkrieg im Sudan, seine verheerenden Folgen für die Zivilbevölkerung, die an ihr verübten Gräueltaten und insbesondere der abscheuliche massive Einsatz von Vergewaltigungen als Kriegswaffe;
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die von den staatlichen Stellen der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) in letzter Minute verfügten taktischen und technischen Beschränkungen, die die EU-Wahlbeobachtungsmission daran gehindert haben, die Präsidentschaftswahlen zu überwachen; verurteilt die von der Rebellenbewegung M23 mit der Unterstützung Ruandas begangenen Gewalttaten, die den Osten der DR Kongo destabilisieren; fordert die Überprüfung der EU-Strategie für die afrikanische Region der Großen Seen;
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das autoritäre Regime von Daniel Ortega und Rosario Murillo, die die demokratischen Strukturen Nicaraguas systematisch untergraben; weist darauf hin, dass das Regime in Nicaragua enge Verbindungen zu anderen Autokratien wie denen in Iran, Venezuela und Kuba unterhält; verurteilt die vom kubanischen Regime verübten systematischen Menschenrechtsverletzungen und -verstöße; verurteilt den vom Regime in Venezuela orchestrierten Wahlbetrug aufs Schärfste, lehnt ihn entschieden ab und fordert die Regierung von Maduro auf, ihre Repressionspolitik und Angriffe auf die Zivilgesellschaft und die Opposition einzustellen; weist darauf hin, dass das Parlament Edmundo González Urrutia am 19. September 2024 als rechtmäßigen und demokratisch gewählten Präsidenten Venezuelas und María Corina Machado als Anführerin der demokratischen Kräfte in Venezuela anerkannt hat; betont, dass andere demokratische Staaten in der Region und der ganzen Welt González als gewählten Präsidenten anerkannt haben; weist darauf hin, dass er am 10. Januar 2025 hätte vereidigt werden sollen; begrüßt, dass das Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2024 am 17. Dezember 2024 stellvertretend für alle venezolanischen Staatsangehörigen innerhalb und außerhalb des Landes, die für die Wiederherstellung von Freiheit und Demokratie kämpfen, an María Corina Machado als Anführerin der demokratischen Kräfte in Venezuela und an den gewählten Präsidenten Edmundo González Urrutia verliehen hat;
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der Einsatz der „kubanischen Medizinbrigade“ in einigen europäischen Ländern der mit der Beschneidung der Grundrechte und Grundfreiheiten einhergeht und eine Form der Sklaverei und Zwangsarbeit ist;
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die Gefahr eines Zusammenbruchs der staatlichen Strukturen und die schwierige humanitäre Lage in Haiti aufgrund der um sich greifenden Bandengewalt;
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die Tatsache, dass die VR China, Russland, Iran und andere totalitäre oder autoritäre Regime Informationsmanipulation und böswillige Einmischung als integrale Instrumente nutzen, um Druck auf multilaterale Institutionen und demokratische Werte und Normen auszuüben, Machtmissbrauch zu betreiben, immer häufigeren und schwereren Menschenrechtsverletzungen Vorschub zu leisten, den Raum für die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und demokratische Oppositionsbewegungen einzuschränken und antiwestliche Desinformation zu verbreiten sowie grenzüberschreitende Repressionen aller Art einzusetzen, um die Zivilgesellschaft, unabhängige Medien und demokratische Oppositionsbewegungen im Exil einzuschüchtern und ihre Betätigungsfelder einzuschränken;
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die weltweit zunehmenden Angriffe, Schikanen, willkürlichen Inhaftierungen, Folter und Tötungen von Menschenrechtsverteidigern, insbesondere derjenigen, die sich in den Bereichen Umweltschutz, Rechte von Indigenen, Frauen und LGBTQI+ sowie Korruptionsbekämpfung einsetzen; nimmt ferner die zunehmend ausgefeilteren Taktiken staatlicher und nichtstaatlicher Akteure zur Kenntnis, wozu digitale Überwachungs- und Verleumdungskampagnen gehören, die darauf abzielen, Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen; die dringende Notwendigkeit, Menschenrechtsverteidiger zu schützen, die weltweit auch eine entscheidende Rolle bei der Verteidigung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit spielen; fordert verstärkte Unterstützungs- und Schutzmechanismen für Menschenrechtsverteidiger, die Bedrohungen, Drangsalierungen und Gewalt ausgesetzt sind, insbesondere in Hochrisikogebieten oder bei der Beschäftigung mit sensiblen Fragen wie Umwelt-, Indigenen- und Frauenrechte;
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die Versuche, EU-Sanktionen und internationale Sanktionen zu umgehen, wobei diese Strategien als direkte Bedrohung der internationalen regelbasierten Ordnung zu betrachten sind;
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das Versäumnis Aserbaidschans, dem Beschluss des Internationalen Gerichtshofs vom 17. November 2023 nachzukommen, in dem vorläufige Maßnahmen in Bezug auf die sichere, ungehinderte und zügige Rückkehr der 100 000 armenischstämmigen Menschen aufgeführt sind, die nach dem im Voraus geplanten, ungerechtfertigten militärischen Angriff Aserbaidschans vom September 2023 aus Bergkarabach geflohen sind, sowie die Weigerung der Staatsorgane Aserbaidschans, alle 23 armenischen Kriegsgefangenen freizulassen, die in dem Land derzeit inhaftiert sind; betont, wie wichtig es ist, alle Initiativen und Aktivitäten zu unterstützen, mit denen bewirkt werden könnte, dass dauerhafter Frieden zwischen Armenien und Aserbaidschan herbeigeführt wird; fordert zu diesem Zweck den Rückzug der aserbaidschanischen Truppen aus dem gesamten Hoheitsgebiet Armeniens und warnt gleichzeitig davor, dass jede weitere Militäraktion gegen Armenien inakzeptabel wäre und mit schwerwiegenden Folgen für die Partnerschaft zwischen Aserbaidschan und der EU einherginge; betont, dass die Probleme Aserbaidschans bei der Anbindung seiner Exklave Naxçıvan unter uneingeschränkter Achtung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit Armeniens gelöst werden sollten; bekräftigt seinen Standpunkt, dass die EU bereit sein sollte, Sanktionen gegen Personen und Organisationen zu verhängen, die Drohungen in Bezug auf die Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit Armeniens aussprechen; betont, dass die mehrfachen Warnungen des Parlaments zu dieser Situation nicht zu einer Änderung des Standpunkts der EU in Bezug auf Aserbaidschan geführt haben; fordert die EU auf, ihrer Abhängigkeit von Erdgaseinfuhren aus Aserbaidschan ein Ende zu setzen; fordert die Kommission auf, die Vereinbarung von 2022 über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich auszusetzen und entsprechend zu handeln; besteht darauf, dass jedes künftige Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Aserbaidschan von der Freilassung aller politischen Gefangenen und der Verbesserung der allgemeinen Menschenrechtslage im Land abhängig gemacht werden; verurteilt die „Wäsche“ von Gas aus Russland durch Aserbaidschan und den Umstand, dass die Staatsorgane Aserbaidschans die Umgehung der EU-Sanktionen durch Russland ermöglichen; fordert die EU auf, jegliche technische und finanzielle Unterstützung für Aserbaidschan einzustellen, mit der dazu beigetragen werden könnte, die militärischen und sicherheitsbezogenen Fähigkeiten des Landes zu stärken; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Ausfuhren sämtlicher Militär- und Sicherheitsgüter nach Aserbaidschan einzufrieren; verurteilt, dass Aserbaidschan wiederholt versucht hat, Mitgliedstaaten zu verunglimpfen und zu destabilisieren, unter anderem durch die sogenannte Baku-Initiativegruppe; verurteilt die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land;
6. schließt sich folgenden Standpunkten an:
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die Notwendigkeit, die Beziehungen zur Türkei zu verbessern, begrüßt die teilweise Deeskalation der Spannungen im östlichen Mittelmeerraum und in der Ägäis, weist jedoch erneut mit Besorgnis darauf hin, dass die Außenpolitik der Türkei nach wie vor im Widerspruch zu den Prioritäten der EU im Rahmen der GASP steht; weist in diesem Zusammenhang erneut auf die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen der Türkei und Libyen über eine umfassende sicherheitspolitische und militärische Zusammenarbeit und die Abgrenzung der Meeresgebiete und die Berufung darauf hin;
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die Aufforderung an die Türkei, in ihrer Nachbarschaft, einschließlich des Südkaukasus, an einem konstruktiven und weder nach Dominanz strebenden noch aggressiven Ansatz zu arbeiten; bedauert, dass die Türkei die Souveränität und die Hoheitsrechte eines EU-Mitgliedstaats weiterhin in Frage stellt; weist darauf hin, dass der Beitrittsprozess der Türkei von der vollständigen Einhaltung der Kopenhagener Kriterien und von ihrer Normalisierung der Beziehungen zu allen EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der Republik Zypern, abhängt; fordert, dass der Status der Pufferzone und das Mandat der Friedenssicherungstruppen der Vereinten Nationen in Zypern geachtet werden; fordert die Türkei und die türkisch-zyprische Führung nachdrücklich auf, alle derartigen einseitigen Aktivitäten einzustellen und rückgängig zu machen und von weiteren Maßnahmen und Provokationen Abstand zu nehmen; fordert eine aktive Beteiligung an Friedensverhandlungen unter Führung der Vereinten Nationen und dass bei den Gesprächen über die Beilegung des Zypern-Konflikts echte Fortschritte erzielt werden, und zwar in dem vereinbarten Rahmen der Vereinten Nationen, dem einzigen von der EU und der internationalen Gemeinschaft akzeptierten Rahmen, und im Einklang mit dem Recht, den Werten und Grundsätzen der EU;
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die Einschätzung, dass der EU-Beitrittsprozess der Türkei ohne eine grundlegende Kursänderung durch die türkische Regierung und die Anerkennung Zyperns als souveräner Staat nicht wiederaufgenommen werden kann; ist beunruhigt über die jüngste Festnahme des Bürgermeisters der Großstadt Istanbul, Ekrem İmamoğlu, der Republikanischen Volkspartei (CHP), wenige Tage bevor er von der CHP als Kandidat für die nächste Präsidentschaftswahl ausgewählt wurde, und bedauert die ständigen Angriffe auf die politische Opposition;
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die Tatsache, dass die EU und die türkische Regierung dringend auf einen gemeinsamen Reflexionsprozess, auch im Hinblick auf ein modernisiertes Assoziierungsabkommens, hinarbeiten müssen, das zu einer für beide Seiten vorteilhaften, dynamischeren und stärker strategisch ausgerichteten Partnerschaft mit strenger Konditionalität in Bezug auf die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, der Grundrechte, des Völkerrechts, einschließlich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen, und gutnachbarlicher Beziehungen führen soll, wobei die Schlüsselrolle der Türkei, beispielsweise im Schwarzmeerraum, und ihre Bedeutung als NATO-Verbündeter zu berücksichtigen sind;
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die Tatsache, dass die Türkei unzureichende Anstrengungen unternimmt, um sich an die GASP der EU anzupassen, auch in Bezug auf Sanktionen und die Bekämpfung der Umgehung von Sanktionen, und dass die Türkei eng mit dem Sonderbeauftragten für die Umsetzung von EU-Sanktionen zusammenarbeiten muss; verurteilt die unakzeptable öffentlich bekundete Solidarität mit der terroristischen Organisation Hamas und ihre Unterstützung durch den türkischen Präsidenten; bekräftigt seine Besorgnis über die anhaltende Verschlechterung der demokratischen Standards in der Türkei; weist darauf hin, dass auch die Türkei die EU mit ausländischer Manipulation von Informationen und Einflussnahme ins Visier nimmt und dass ihre Regierung die Einführung eines Gesetzes über ausländische Agenten nach russischem Vorbild in Erwägung zieht; betont die Unvereinbarkeiten zwischen der Kandidatur der Türkei für den Beitritt zu den BRICS±-Staaten und der GASP der EU;
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die Besorgnis über die Rückschritte bei der Demokratie in Georgien, die dadurch deutlich geworden sind, dass bei den Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 weder die internationalen Standards für demokratische Wahlen noch die Verpflichtungen des Landes als Mitglied der OSZE, freie und faire Wahlen abzuhalten, eingehalten wurden und so die Legitimität der Ergebnisse und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Regierung untergraben wurden; betont, dass Verstöße gegen die Integrität von Wahlen nicht mit den von einem EU-Bewerberland erwarteten Standards vereinbar sind; lehnt jede Anerkennung der Parlamentswahlen ab und ist der Auffassung, dass das unrechtmäßige Regime des Georgischen Traums Georgien als Staat gekapert hat, und erkennt keine Entscheidungen an, die von dem Organ getroffen wurden, das nun die Kontrolle über das Land übernommen hat; wie die übereilte Annahme von Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes über Versammlungen und Demonstrationen; fordert dringend vorgezogene Wahlen unter verbesserten Rahmenbedingungen, die von einer unabhängigen und unparteiischen Wahlbehörde mit umfangreicher internationaler Beobachtung durchgeführt werden, um einen wirklich freien, fairen und transparenten Wahlgang zu gewährleisten, der den Willen des georgischen Volkes widerspiegelt; schließt sich den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 27. Juni 2024 an, wonach Georgiens Weg in die EU gefährdet ist, wenn das derzeitige Vorgehen, einschließlich des Gesetzes über die Transparenz ausländischer Einflussnahme, des Gesetzes über die Werte der Familie und des Schutzes Minderjähriger sowie der Änderungen des Wahlgesetzes, nicht rückgängig gemacht wird, was de facto zu einem Stopp des Beitrittsprozesseses führen würde; erkennt Salome Surabischwili weiterhin als rechtmäßige Präsidentin Georgiens und Vertreterin der georgischen Bevölkerung an; zollt ihren Bemühungen Anerkennung, das Land mit friedlichen Mitteln wieder auf den Pfad der demokratischen und europäischen Entwicklung zu führen; fordert den Präsidenten des Europäischen Rates auf, Präsidentin Surabischwili einzuladen, Georgien auf einer der anstehenden Tagungen des Europäischen Rates und auf dem nächsten Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft zu vertreten; bekräftigt, dass es die legitimen europäischen Bestrebungen des georgischen Volkes auch weiterhin beharrlich unterstützt, die derzeit von der georgischen Regierung verraten werden; fordert die unverzügliche Freilassung aller Personen, die wegen friedlicher Proteste gegen die jüngsten Beschlüsse Georgiens über die Aussetzung der Integration in die EU inhaftiert wurden; fordert, dass die Finanzierungsmechanismen der EU so angepasst werden, dass den Anforderungen Rechnung getragen wird, die in einem in größerem Ausmaß feindlich und antidemokratisch geprägten Umfeld entstehen; betont, dass die Zivilgesellschaft dringend unterstützt werden muss, da sie immer stärkeren Unterdrückungsmaßnahmen ausgesetzt ist und die Tätigkeiten der „United States Agency for International Development“ (USAID) ausgesetzt wurden, und fordert die Kommission daher nachdrücklich auf, die Unterstützung unverzüglich aufzustocken; vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Maßnahmen, die die EU als Reaktion auf die eklatanten demokratischen Rückschritte und die Nichteinhaltung früherer Zusagen ergriffen hat, dem Ernst der Lage in Georgien und den jüngsten Entwicklungen noch nicht in vollem Umfang gerecht werden; begrüßt den Beschluss des Rates, das visumfreie Reisen für Diplomaten und Amtsträger Georgiens auszusetzen, hält es jedoch für notwendig, den Status Georgiens bezüglich der Befreiung von der Visumpflicht zu überprüfen und diese auf der Grundlage der Nichteinhaltung der Zielvorgaben in Bezug auf die Grundrechte möglicherweise auszusetzen; missbilligt, dass die Regierungen Ungarns und der Slowakei Beschlüsse des Rates über die Einführung von Sanktionen gegen Personen blockieren, die für den Rückbau der Demokratie in Georgien verantwortlich sind; fordert die Kommission auf, die eingefrorenen 120 Mio. EUR, die ursprünglich für die Unterstützung der staatlichen Stellen Georgiens vorgesehen waren, zu verwenden, um die Unterstützung der EU für die Zivilgesellschaft Georgiens, insbesondere den nichtstaatlichen Sektor und die unabhängigen Medien, zu verstärken, die von der Regierungspartei und den staatlichen Stellen zunehmend ungebührlich unter Druck gesetzt werden, und um Programme zur Förderung der demokratischen Widerstandsfähigkeit und der Integrität von Wahlen zu unterstützen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, persönliche Sanktionen gegen alle wichtigen Persönlichkeiten des politischen Regimes sowie gegen ihre Familienangehörigen und die Vermittler des Regimes in den Bereichen Verwaltung, Wirtschaft, Medien, Justiz und Strafverfolgung einzuführen; fordert die EU auf, in Zusammenarbeit mit anderen Ländern insbesondere dem Vereinigten Königreich, die finanziellen Vermögenswerte von Bidzina Iwanischwili einzufrieren; legt den Mitgliedstaaten und den entsprechenden regionalen Organisationen nahe, von einer aktiven Legitimierung der selbsternannten staatlichen Stellen der Regierungspartei „Georgischer Traum“ Abstand zu nehmen und in diesem Zusammenhang die Aussetzung des Assoziationsrates EU-Georgien zu fordern;
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die Beobachtung, dass Russland und China zu wichtigen Akteuren in der südlichen Nachbarschaft, insbesondere Nordafrika, geworden sind, während die Türkei und die Golfstaaten, darunter das Königreich Saudi-Arabien, Katar und die Vereinigten Arabischen Emirate, sich zu regionalen Kräften entwickelt haben; vertritt die Auffassung, dass bei der Idee einer einzigen „Nachbarschaft“ die jeweils unterschiedlichen Herausforderungen für Ost- und Südeuropa außer Acht gelassen werden; ist zudem ebenfalls der Auffassung, dass die südliche Nachbarschaft, ihre Stabilität, ihre wirtschaftliche Entwicklung und ihr Wohlstand von großer strategischer Bedeutung sind; weist erneut darauf hin, dass die Instabilität und Unsicherheit in der europäischen Nachbarschaft im Süden eine fortwährende Herausforderung für den Schutz der europäischen Außengrenzen darstellt; weist auf die Einflussnahme strategischer Konkurrenten in der Region hin und fordert die EU nachdrücklich auf, eine unmissverständliche und klare politische Botschaft zu senden, in der man sich für eine erneuerte Zusammenarbeit mit den Ländern der südlichen Nachbarschaft ausspricht; fordert die HR/VP und die Kommission auf, dem neuen Pakt für den Mittelmeerraum dringend den Weg zu ebnen und angemessene Ressourcen für seine rechtzeitige und wirksame Umsetzung sicherzustellen; bekräftigt, dass ein dynamisches Netz strategischer Partnerschaften, das jeweils auf die spezifischen Bedürfnisse und Erwartungen jedes Landes in unserer südlichen Nachbarschaft zugeschnitten ist, im Mittelpunkt des neuen Pakts stehen sollte; ist in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass die EU eine gründliche Überprüfung der derzeitigen Anreizstruktur vornehmen sollte, bei der das Versprechen von finanzieller Unterstützung und Handelsvorteilen mit im Gegenzug betriebenen politischen und wirtschaftlichen Reformen kombiniert wird, und sicherstellen sollte, dass diese mit den umfassenderen Zielen der EU, einschließlich der Förderung der Menschenrechte und der demokratischen Werte, in Einklang steht; betont, dass die EU nicht nur der bilateralen Zusammenarbeit Vorrang einräumen sollte, sondern auch weiterhin die regionale Zusammenarbeit durch bestehende Rahmen wie die Union für den Mittelmeerraum fördern sollte, die eine wertvolle Plattform für die Förderung des Dialogs und des gemeinsamen Handelns in Fragen von gemeinsamem Interesse bietet;
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die Sorge über den von Russland und China in Zentralasien ausgeübten Druck und betont, dass die dortige Präsenz der EU in der Region angesichts ihrer geostrategischen Bedeutung als Reaktion darauf verstärkt werden muss; weist auf das Zögern der zentralasiatischen Staaten hin, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine angesichts seiner Auswirkungen auf die Region zu unterstützen; betont, dass die EU daran interessiert ist, die Wirtschaftsbeziehungen zu stärken und die politischen Beziehungen zu den Ländern Zentralasiens zu intensivieren, unter anderem, um die Umgehung der Sanktionen gegen Russland und Belarus anzugehen; fordert die Staatsorgane der Staaten Zentralasiens, vor allem Kasachstans, Kirgisistans und Usbekistans, auf, eng mit der EU, insbesondere mit ihren Sonderbeauftragten für die Umsetzung von Sanktionen, zusammenzuarbeiten; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Förderung von Reformen in Politik und Wirtschaft fortzusetzen, mit denen die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die verantwortungsvolle Staatsführung und die Achtung der Menschenrechte gestärkt werden;
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die Tatsache, dass die Arktis von geostrategischer Bedeutung ist, was die Ausweitung potenzieller Seerouten, den Zugang zu natürlichen Ressourcen, den Klimaschutz und Gebietsansprüche betrifft; betont, dass diese Bedeutung nicht nur durch die militärische Expansion Russlands im hohen Norden, sondern auch durch die zunehmende Präsenz und das wachsende Interesse Chinas an der Region und seine Selbstbezeichnung als „nahe der Arktis gelegener Staat“ deutlich wird; betont, dass die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt angesichts des zunehmenden Einflusses und der Militarisierung der beiden Staaten gewährleistet werden muss; betont, dass es wichtig ist, die Sicherheit, Stabilität und Zusammenarbeit in der Arktis zu wahren; betont, dass die Region frei von militärischen Spannungen und der Ausbeutung natürlicher Ressourcen bleiben muss, wobei die Rechte der indigenen Völker zu achten sind; bekräftigt, dass die Arktispolitik der EU in die GASP einbezogen und eine wirksame Zusammenarbeit mit der NATO aufgenommen werden muss; fordert, dass bei den Tagungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und des Rates regelmäßig auf das Thema Arktis eingegangen wird;
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die strategische Bedeutung der Taiwanstraße und des indopazifischen Raums angesichts der zunehmenden chinesischen Einschüchterungsversuche, die in der Region – auch mit militärischen und hybriden Mitteln – unternommen werden, und betont, dass die Präsenz der EU in der Region gestärkt werden muss; unterstreicht das Interesse der EU an einer Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen und substanzieller Verbindungen zu gleichgesinnten Partnern in der Region, einschließlich Taiwans; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine koordinierte EU-Strategie zur Vorsorge und zur Antizipation möglicher Szenarien in der Taiwanstraße zu verfolgen und dabei das Parlament regelmäßig zu informieren und eine Folgenabschätzung vorzulegen;
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die Wirksamkeit der Umsetzung einer Golfstrategie, mit dem Ziel, Fortschritte bei strategischen Partnerschaften mit jedem der Golfstaaten zu erzielen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, um die Sicherheit und den Wohlstand in der Region und der ganzen Welt zu fördern;
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der Schwerpunkt auf der Verwirklichung der Rechenschaftspflicht im Cyberraum durch die Nutzung des Instrumentariums der EU für die digitale Diplomatie und die Aufmerksamkeit, die der weltweite Stärkung der Cyberabwehrfähigkeit gewidmet wird; fordert, dass der Schwerpunkt verstärkt auf den Aufbau der Cyberabwehrfähigkeit in den sich entwickelnden Demokratien gelegt wird, die mit hybriden Herausforderungen für ihre Wahlsysteme konfrontiert sind; fordert zunehmende gemeinsame Cyberabwehrübungen zwischen der EU und der NATO, um die Interoperabilität und die Bereitschaft zur Abwehr hybrider Bedrohungen zu verbessern;
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die Verpflichtung, die Förderung der Demokratie in den Mittelpunkt der GASP zu rücken, für eine proaktive Rolle der EU in dieser Hinsicht zu sorgen und dabei auf den Erkenntnissen aufzubauen, die aus früheren Maßnahmen zur Demokratieförderung gewonnen wurden, insbesondere mit Blick auf die Unterstützung der Zivilgesellschaft, von Menschenrechtsverteidigern, kritischen Stimmen, der demokratischen Opposition und der Medien;
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die Notwendigkeit, gegen Straflosigkeit vorzugehen und die Rechenschaftspflicht weltweit auch durch den IStGH zu stärken und sich für das Völkerrecht und das humanitäre Völkerrecht einzusetzen; ist nach wie vor zutiefst besorgt darüber, dass Vertreter staatlicher Stellen immer häufiger Entscheidungen internationaler Institutionen und ihrer Mitarbeiter untergraben; bringt seine tiefe Besorgnis über die Sanktionen der USA gegen den IStGH und seine Ankläger, Richter und Mitarbeiter zum Ausdruck, die einen schweren Angriff auf das internationale Justizsystem darstellen; fordert die Kommission auf, die Blocking-Verordnung umgehend zu aktivieren, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre diplomatischen Bemühungen dringend zu intensivieren, um den IStGH als unverzichtbaren Eckpfeiler des internationalen Justizsystems zu schützen und zu sichern; bedauert, dass einige IStGH-Mitgliedstaaten die Haftbefehle des IStGH nicht vollstrecken und damit die Arbeit des IStGH untergraben;
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die Tatsache, dass die Gleichstellung der Geschlechter, die Stärkung der Rolle der Frau durch das gesamte auswärtige Handeln der EU und eine Außenpolitik, die die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechtergleichstellung gemäß dem Aktionsplan für die Gleichstellung 2021–2025 berücksichtigt wird, weiterhin dringend gefördert werden muss, insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen weltweiten Rückschritte im Bereich der Frauenrechte; weist darauf hin, dass bei dem derzeitigen Fortschrittstempo die weltweite Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter weitere 131 Jahre benötigen wird, und betont, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Bemühungen um den Schutz und die Förderung der Rechte und Chancen von Frauen zu beschleunigen;
II.GASP-Ziele im Jahr 2025
7. nennt im folgenden Abschnitt die GASP-Ziele des Parlaments für 2025 und ergänzt damit die im GASP-Jahresbericht des HR/VP zum Ausdruck gebrachten Ansichten;
Bewältigung der weltweiten Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
8. betont, dass der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und dessen Folgen wie wirtschaftliche Unsicherheit, Ernährungsunsicherheit und höhere Energiepreise in Verbindung mit dem revisionistischen Verhalten der Russischen Föderation gegenüber einer Reihe von Schwarzmeer-Anrainerstaaten die östliche Nachbarschaft und den Westbalkan destabilisiert und bedroht, was wiederum die europäische Sicherheitsarchitektur untergräbt; betont in diesem Zusammenhang, dass die Kapazitäten der EU zur Unterstützung demokratischer Institutionen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gestärkt werden müssen; betont ferner, wie wichtig der Schutz der Ostgrenze der EU ist, der zur Sicherheit der gesamten EU beiträgt; betont, dass der Schutzschild Ost und die baltische Verteidigungslinie die Vorzeigeprojekte der EU zur Förderung der Abschreckung und zur Überwindung potenzieller Bedrohungen aus dem Osten sein sollten und ein integriertes System für das Management der Landgrenzen schaffen würden, mit dem die Landaußengrenze der EU zu Russland und Belarus gegen militärische und hybride Bedrohungen gestärkt werden soll;
9. stellt fest, dass die Reaktion der EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine von vielen autokratischen Akteuren in der ganzen Welt genau beobachtet wird und einen entscheidenden Einfluss auf ihr Verhalten auf der internationalen Bühne haben wird; ist besorgt über die zunehmende Zusammenarbeit und Abstimmung zwischen autokratischen Regimen, unter anderem durch ihre materielle oder anderweitige Unterstützung für Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine; fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen Länder zu verhängen, die Militärgüter wie unbemannte Luftfahrzeuge und Boden-Boden-Raketen für einen Einsatz gegen zivile Ziele an die Russische Föderation liefern; erinnert daran, dass der Einsatz solcher Militärgüter gegen zivile Ziele ein Kriegsverbrechen darstellt; nimmt mit großer Besorgnis die zunehmende Zusammenarbeit zwischen der Russischen Föderation und der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK) zur Kenntnis und betont, dass der Einsatz nordkoreanischer Truppen durch Russland zu einer Eskalation des Konflikts führt; weist zugleich darauf hin, dass dringend weitere Sanktionen gegen Belarus ergriffen werden müssen, die alle gegen Russland verhängten Sanktionen widerspiegeln sollten;
10. vertritt die Auffassung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten nun die einzigen strategischen Verbündeten der Ukraine sind, und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten dementsprechend auf, die militärische und wirtschaftliche, Unterstützung, die humanitäre Hilfe sowie die finanzielle Hilfe in jeder möglichen Weise substanziell aufzustocken und zu beschleunigen, um die Ukraine in eine Position der Stärke zu bringen, um ihre gesamte Bevölkerung zu befreien und Russland von jeglicher weiteren Aggression nach einem möglichen Waffenstillstandsabkommen abzubringen; schlägt zu diesem Zweck vor, die militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine zu stärken, in deren Rahmen etwa 75 000 ukrainische Streitkräfte ausgebildet wurden, und betont insbesondere, dass der Ukraine dringend mehr Luftabwehrkapazitäten und Boden-Boden-Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden müssen, damit sie ihre kritische Energieinfrastruktur schützen kann, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Beschränkungen für den Einsatz von an die Ukraine gelieferten westlichen Waffensystemen, wie Langstrecken-Marschflugkörpern vom Typ Taurus, gegen legitime militärische Ziele auf russischem Hoheitsgebiet unverzüglich aufzuheben, was mit dem Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß der Charta der Vereinten Nationen vollständig im Einklang stehen würde;
11. bekräftigt seine Entschlossenheit, den Wunsch der Ukraine nach einem gerechten und dauerhaften Frieden sowie die Friedensformel und den Siegesplan, die Wolodymyr Selenskyj, der Präsident der Ukraine, vorgelegt hat, zu unterstützen; weist darauf hin, dass jede Initiative und insbesondere jede diplomatische Lösung zur Beendigung des Angriffskriegs Russlands und zur Erreichung eines gerechten und dauerhaften Friedens auf den Bedingungen und Vorschlägen der Ukraine beruhen und letztlich vom ukrainischen Volk akzeptiert werden muss; erklärt sich in diesem Zusammenhang zutiefst besorgt darüber, dass sich die Haltung der Vereinigten Staaten zum Angriffskrieg Russlands offenbar derart gewandelt hat, dass nunmehr der Ukraine offen die Schuld für das Andauern des Krieges in die Schuhe geschoben wird, die Militärhilfe der USA vorübergehend ausgesetzt ist und versucht wird, die Ukraine zum Verzicht auf ihr legitimes Recht auf Selbstverteidigung zu zwingen; missbilligt aufs Schärfste sämtliche Versuche, die Führung der Ukraine zu erpressen, damit sie vor dem Aggressor Russland kapituliert, da diese Versuche einzig und allein dazu dienen, ein sogenanntes Friedensabkommen ankündigen zu können, und ist der Ansicht, dass der derzeitige Versuch der US-Regierung, einen Waffenstillstand und ein Friedensabkommen ohne Beteiligung der europäischen Staaten auszuhandeln, die letztlich mit dem Ergebnis leben müssen, kontraproduktiv ist, da so der kriegstreiberische russische Staat gestärkt wird und gezeigt wird, dass aggressive Politik nicht bestraft, sondern sogar belohnt wird; ist vorsichtig optimistisch, was den Vorschlag für ein Abkommen über einen 30-tägigen Waffenstillstand betrifft; weist darauf hin, dass ein Waffenstillstand zwar ein wirksames Instrument zur Aussetzung von Feindseligkeiten sein kann, aber nur, wenn sich der Aggressor uneingeschränkt daran hält; erwartet daher, dass Russland dem Waffenstillstand zustimmt und ihn befolgt, indem es alle Angriffe auf die Ukraine, ihre militärischen Stellungen, ihre Zivilbevölkerung, ihre Infrastruktur und ihr Hoheitsgebiet einstellt; kommt jedoch zu dem Schluss, dass Frieden nur durch die Stärkung der Ukraine mittels verlässlicher Sicherheitsgarantien erreicht werden kann, wenn man bedenkt, dass sich Russland in der Vergangenheit immer wieder über frühere Abkommen hinweggesetzt hat; ist jedoch der Ansicht, dass jede Einigung, die den legitimen Bestrebungen der Ukraine – etwa dem Recht, eigenständig Sicherheitsvereinbarungen zu treffen – zuwiderläuft bzw. die keine glaubwürdigen Sicherheitsgarantien vorsieht, die Gefahr birgt, dass Russland die Ukraine und andere Länder Europas erneut angreift; besteht daher darauf, dass die EU, wie im Kyjiwer Sicherheitspakt empfohlen, Sicherheitsverpflichtungen gegenüber der Ukraine eingeht, um Russland von einer weiteren Aggression abzuschrecken;
12. betont, dass die finanzielle Unterstützung der Ukraine durch die EU und ihre Mitgliedstaaten die Unterstützung durch jedes einzelne Land übertrifft, woran das beispiellose Engagement der EU für die Ukraine deutlich wird; betont, dass die Rolle der EU in allen Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas ihrem politischen Gewicht und ihrer wirtschaftlichen Stärke entsprechen muss; bekräftigt, dass es keine Verhandlungen mit Auswirkungen auf die Sicherheit Europas geben darf, wenn die EU nicht mit am Verhandlungstisch sitzt;
13. erwartet, dass die Mitgliedstaaten ihre Sanktionen gegen Russland so lange aufrechterhalten, wie es erforderlich ist, um einen gerechten und dauerhaften Frieden zu sichern, und bis die Rechenschaftspflicht vollständig durchgesetzt wurde; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, in der Zwischenzeit die Wirksamkeit und die Auswirkungen ihrer bislang angenommenen 15 Sanktionspakete zu erhöhen und sich auf neue Pakete zu einigen, sobald sich dies als notwendig erweist; weist in diesem Zusammenhang auf Sektoren hin, die für die russische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind, insbesondere das Bankwesen, die Metallindustrie, die Nuklearindustrie, die chemische Industrie und die Landwirtschaft sowie Rohstoffe wie Aluminium, Stahl, Uran, Titan und Nickel; fordert ein Verbot von oder gezielte Zölle auf Einfuhren aus Russland in die EU mit dem Ziel, den Strom von Getreide, Kali und Düngemitteln vollständig zu beenden; weist darauf hin, dass die konsequente Umsetzung und einheitliche Anwendung von restriktiven Maßnahmen durch alle Mitgliedstaaten eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU ist; betont daher, wie wichtig es ist, allen Einfuhren von Energieträgern aus Russland in die EU ein Ende zu setzen und die Bemühungen der G7 um eine Senkung der Ölpreisobergrenze zu unterstützen; fordert die Kommission auf, Sanktionen gegen alle europäischen Unternehmen zu verhängen, die weiterhin Geschäfte mit der Russischen Föderation betreiben, und die Umgehung von Sanktionen weiter zu analysieren und zu bekämpfen;
14. fordert eine proaktive Diplomatie gegenüber Nicht-EU-Staaten, um die Umgehung dieser Sanktionen so gering wie möglich zu halten; fordert die Kommission auf, die Unterstützung der EU für Nicht-EU-Staaten, die die Aggression Russlands gegen die Ukraine aktiv unterstützen, kritisch zu bewerten, und fordert den Rat nachdrücklich auf, restriktive Maßnahmen gegen Nicht-EU-Staaten zu verhängen, die den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ermöglichen, sei es durch die Erleichterung der Umgehung von Sanktionen oder durch die Bereitstellung direkter militärischer Hilfe, wie im Fall von Belarus, Iran oder Nordkorea; fordert alle Länder auf, ihre Politik vollständig mit den Sanktionspaketen der EU in Einklang zu bringen;
15. bedauert die „grenzenlose Partnerschaft“ zwischen Russland und China, insbesondere die erneuerte Zusage, ihre militärischen Beziehungen zu stärken; begrüßt den Beschluss des Rates, Sanktionen gegen chinesische Unternehmen zu verhängen, die den Krieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen;
16. ist äußerst besorgt über die Überwachung und Sabotage kritischer maritimer Infrastrukturen durch Russland und China, wie z. B. Kommunikationskabel auf dem Meeresboden und Offshore-Energieanlagen; bringt insbesondere seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass innerhalb von weniger als 24 Stunden, nämlich am 17. und 18. November 2024 zwei Untersee-Kommunikationskabel, von denen das eine Finnland mit Deutschland und das andere Schweden mit Litauen verbindet, beschädigt worden sind, sowie darüber, dass am 25. Dezember 2024 das Stromkabel „EstLink2“, das Estland mit Finnland verbindet, durch ein Tankschiff der russischen Schattenflotte beschädigt worden ist; fordert die EU auf, wirksame Beobachtungs- und Überwachungssysteme einzurichten und für eine regionale Zusammenarbeit der Küstenwachen zu sorgen, damit Angriffe auf solche Infrastrukturen verhindert bzw. rasch aufgedeckt werden können; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die NATO unter Beteiligung mehrerer Mitgliedstaaten die Operation „Baltic Sentry“ auf den Weg gebracht hat, um die Sicherheit kritischer Unterseeinfrastrukturen in der Ostsee zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Verpflichtungen aus der gemeinsamen Erklärung von New York zur Sicherheit und Widerstandsfähigkeit von Unterseekabeln uneingeschränkt nachzukommen; weist ferner darauf hin, dass in der Taiwanstraße ähnliche Sabotageaktivitäten stattfinden, die auf kritische Unterwasserinfrastrukturen abzielen;
17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Aktivitäten der russischen Schattenflotten streng zu kontrollieren, zu verhindern und zu beschränken, da sie nicht nur gegen die Sanktionen der EU und der G7 verstoßen, sondern aufgrund technischer Mängel und häufiger Ausfälle auch eine große Gefahr für die Ökosysteme darstellen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der Zusammenarbeit der EU mit der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation rasch tätig zu werden und im nächsten Sanktionspaket gegen Russland gezieltere Sanktionen gegen die Schattenflotte zu konzipieren; weist darauf hin, dass in solchen Sanktionsregelungen alle infrage kommenden Einzelschiffe der Schattenflotte sowie die jeweiligen Eigentümer, Betreiber, Manager usw. aufgeführt werden sollten; spricht sich dafür aus, den Verkauf von Tankschiffen an Länder zu verbieten, die den Handel mit Russland erleichtern; merkt an, dass die Flaggenstaaten, die zur russischen Schattenflotte beitragen, auf diese Weise auch die Kriegsanstrengungen Russlands unterstützen;
18. bekräftigt seine Forderung, dass die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um zwangsweise deportierte und illegal adoptierte ukrainische Kinder aus Russland oder den besetzten ukrainischen Gebieten zurückzuholen;
19. fordert die Kommission und den Rat auf, das vom russischen Staat finanzierte private Militärunternehmen „Gruppe Wagner“ als terroristische Organisation einzustufen; weist auf das sogenannte „Afrikakorps“ hin, das nach dem Tod des ehemaligen Anführers der Wagner-Gruppe, Jewgeni Prigoschin, im August 2023 eingerichtet und direkt dem russischen Verteidigungsministerium unterstellt wurde, um Teile der Wagner-Gruppe unter der Kontrolle der Regierung zusammenzufassen;
20. bekräftigt, dass die Ukraine als Opfer einer Aggression im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen ein legitimes Recht auf Selbstverteidigung hat; fordert die HR/VP, die Kommission, den Rat und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, wirksame Gegenmaßnahmen der Ukraine gegen Russland zu ermöglichen; weist darauf hin, dass Russland gegen das Völkerrecht verstößt und dass die vollständige Beschlagnahme der eingefrorenen Vermögenswerte Russlands ein angemessener Schritt zur Durchsetzung der Verpflichtung Russlands ist, sich an das Völkerrecht zu halten und die Ukraine und andere Geschädigte für die durch den Angriffskrieg Russlands verursachten Verluste zu entschädigen; fordert die Kommission auf, eine tragfähige rechtliche Regelung für die Einziehung der von der EU eingefrorenen Vermögenswerte des russischen Staats auszuarbeiten; erinnert die Kommission daran, dass ein solcher Vorschlag die EU nicht von der Notwendigkeit einer fortgesetzten finanziellen, politischen, militärischen und humanitären Unterstützung entbindet; fordert, dass alle Vermögenswerte des russischen Staates, russischer lokaler Behörden, russischer staatseigener Unternehmen und von Einzelpersonen in die Sanktionsliste der EU aufgenommen werden und dass diese Vermögenswerte genutzt werden, um die Ukraine für die durch diesen Krieg verursachten Schäden zu entschädigen;
21. weist auf die Schätzung der jüngsten zeitnahen Schadens- und Bedarfsbewertung hin, wonach für die wirtschaftliche Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine in den kommenden zehn Jahren mindestens 506 Mrd. EUR benötigt werden; begrüßt, dass die Ukraine-Fazilität der EU eingerichtet wurde, die mit Mitteln in Höhe von fast 50 Mrd. EUR ausgestattet ist, und dass die EU den Kooperationsmechanismus bei Ukraine-Darlehen eingerichtet hat, in dessen Rahmen Darlehen in Höhe von bis zu 45 Mrd. EUR angeboten werden und der der Forderung des Parlaments entspricht und auf dem Beschluss des Rates aufbaut, die außerordentlichen Einnahmen, die aus eingefrorenen staatlichen Vermögenswerten Russlands generiert werden, dem Unterstützungsfonds für die Ukraine und der Ukraine-Fazilität zuzuweisen, sowie auf dem Beschluss der G7, der Ukraine einen durch eingefrorene staatliche Vermögenswerte Russlands besicherten Kredit in Höhe von 50 Mrd. USD zu gewähren; bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass der neue Kooperationsmechanismus für Ukraine-Darlehen ein wichtiger Schritt ist, um Russland für die massiven Schäden, die es in der Ukraine weiterhin verursacht, finanziell zur Verantwortung zu ziehen;
22. verurteilt, dass die ungarische Regierung ihr Vetorecht missbraucht, um die Gewährung wesentlicher EU-Hilfen an die Ukraine zu verzögern oder de facto zu blockieren, und dass sie damit versucht, den einheitlichen Standpunkt der EU zur Ukraine zu unterlaufen; fordert die VP/HR und den Präsidenten des Rates sowie die Mitgliedstaaten auf, die Regierung Ungarns mit allen verfügbaren Instrumenten an einer weiteren Blockade von Hilfen zu hindern;
23. fordert die HR/VP und die anderen Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Blockade des Beschlusses über die Finanzierung und Auszahlung der EFF durch die ungarische Regierung zu überwinden, d. h. des Beschlusses, mit dem Polen 450 Mio. EUR als Kompensation für an die Ukraine gelieferte Ausrüstung bereitgestellt werden sollen; fordert sie nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass das einzige Instrument der EU zur Unterstützung der militärischen Hilfe für die Ukraine wieder voll funktionsfähig wird; fordert die HR/VP auf, Vorschläge vorzulegen, um solche Blockaden in Zukunft zu verhindern, oder einen alternativen Mechanismus zu finden, auf den absoluter Verlass ist;
24. betont, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten dringend auf die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs hinwirken müssen, der dafür zuständig ist, das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der politischen und militärischen Führung der Russischen Föderation und ihrer Verbündeten begangen wird, zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen; verurteilt die Hinrichtung ukrainischer Kriegsgefangener durch die Streitkräfte Russlands; betont, dass ohne Gerechtigkeit kein nachhaltiger Frieden möglich ist; begrüßt den Aufbau des Internationalen Zentrums für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine mit Sitz in Den Haag; bekundet seine Unterstützung für alle Tätigkeiten des Internationalen Strafgerichtshofs und des Internationalen Gerichtshofs bei der Verfolgung der auf ukrainischem Hoheitsgebiet begangenen Verbrechen; begrüßt, dass die Ukraine das Römische Statut des IStGH ratifiziert hat, wodurch sie im Januar 2025 Vertragsstaat des IStGH werden konnte;
25. würdigt die Fortschritte, die die Ukraine trotz Kriegsbedingungen im Rahmen des Screening-Prozesses für den EU-Beitritt erzielt hat, und fordert die Ukraine auf, ihre Fortschritte auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft unter Nutzung aller ihr im Rahmen der Ukraine-Fazilität zur Verfügung gestellten Mittel fortzusetzen und für eine sinnvolle Einbeziehung ihrer Zivilgesellschaft in die Umsetzungs- und Überwachungsphase dieser Fazilität zu sorgen; weist darauf hin, dass der Beitritt zur EU ein streng auf Leistungen basierendes Verfahren ist, das die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien für die EU-Mitgliedschaft erfordert, einschließlich der Kriterien in Bezug auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundwerte und Korruptionsbekämpfung;
26. ist der Ansicht, dass ein EU-Beitritt der Ukraine und Moldaus eine für beide Seiten vorteilhafte Investition in ein geeintes und starkes Europa wäre; begrüßt den Wachstumsplan für die Republik Moldau und die Annahme der Reform- und Wachstumsfazilität für die Republik Moldau mit einem Volumen von 1,9 Mrd. EUR, die dem Ziel dient, die Reformen im Zusammenhang mit dem EU-Beitritt zu beschleunigen; ist besorgt über die negativen Folgen der Aussetzung der USAID-Hilfen für Moldau; ist der Ansicht, dass diese Lücke so weit wie möglich unter anderem durch EU-Mittel und den Europäischen Fonds für Demokratie geschlossen werden sollte; fordert die HR/VP auf, die GASP-Partnerschaft mit der Ukraine und der Republik Moldau weiter zu stärken, und begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft zwischen der EU und der Republik Moldau im Mai 2024; weist darauf hin, dass die Sicherheit der Republik Moldau untrennbar mit der Sicherheit der Ukraine verbunden ist; betont daher, dass die finanziellen Beiträge aus der EFF aufgestockt werden müssen, um die Verteidigungsfähigkeiten Moldaus weiter zu verbessern;
27. zollt der Republik Moldau Anerkennung dafür, dass sie die Präsidentschaftswahl und das Referendum trotz der anhaltenden massiven Einmischung Russlands und seiner Handlanger professionell und mit außergewöhnlichem Verantwortungsbewusstsein und Engagement durchgeführt hat; begrüßt das Ergebnis des 2024 abgehaltenen Referendums über den EU-Beitritt der Republik Moldau, mit dem die Verpflichtung zum Beitritt zur EU in der Verfassung des Landes verankert wurde; bringt seine Unterstützung für die Republik Moldau bei der Verteidigung ihrer Demokratie zum Ausdruck; verurteilt aufs Schärfste die ständigen und koordinierten Versuche der Russischen Föderation, prorussischer Oligarchen und von Russland bezahlter lokaler Handlanger, die Republik Moldau zu destabilisieren, die moldauische Gesellschaft zu spalten und das Land durch hybride Angriffe, den Einsatz von Energielieferungen als Druckmittel, Desinformationskampagnen, Bombendrohungen und inszenierte Proteste sowie durch die Androhung oder den Einsatz von Gewalt von seinem proeuropäischen Kurs abzubringen; begrüßt die Einrichtung und die Operationen der EU-Partnerschaftsmission in Moldau, durch die die Fähigkeit der moldauischen Behörden gestärkt wurde, gegen russische Einmischung vorzugehen; fordert den Rat, die Kommission und den EAD auf, die zusätzlichen Ressourcen, einschließlich personeller und finanzieller Ressourcen, Ausrüstung und ziviler Experten, bereitzustellen, die erforderlich sind, um das Mandat der Mission nach Mai 2025 fortzuführen;
28. hebt hervor, dass der EFF bei der Stärkung der Fähigkeit der EU, Konflikte zu verhindern, den Frieden zu fördern und die internationale Sicherheit zu stärken, eine große Bedeutung zukommt;
29. begrüßt, dass die Beratende Gruppe Belarus-EU eingesetzt wurde, um einen kontinuierlichen Dialog zwischen der EU und den demokratischen Kräften von Belarus zu ermöglichen; bekräftigt seine Unterstützung für die Freilassung aller politischen Gefangenen sowie für die mutigen Aktivisten und Journalisten in Belarus, die sich trotz anhaltender Repressionen, wie etwa der Weigerung, die Pässe von im Ausland lebenden Belarussen zu verlängern, weiterhin dem Regime des unrechtmäßigen Machthabers widersetzen und ihren Wunsch nach einer demokratischen Entwicklung und einem EU-Beitritt des Landes zum Ausdruck gebracht haben, wie etwa auf der Konferenz „Neues Belarus“, die im August 2023 in Warschau stattfand; betont, dass solche Bemühungen die grundlegende Rolle der Zivilgesellschaft bei der Stärkung der Demokratie verdeutlichen;
Beilegung von Konflikten und Unterstützung des Friedens im Nahen Osten
30. bekräftigt das Recht Israels auf Selbstverteidigung wie es im Völkerrecht verankert ist und durch dieses beschränkt wird; erinnert daran, dass Israel verpflichtet ist, dem Risiko einer massiven Hungersnot und des Ausbruchs von Epidemien in Gaza entgegenzuwirken; weist darauf hin, dass Israel auch verpflichtet ist, die Zivilbevölkerung zu schützen, und dass Militäreinsätze verhältnismäßig sein und im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht stehen müssen; bringtBesorgnis über das militärische Vorgehen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen, im Westjordanland und im Libanon zum Ausdruck; fordert eine sofortige und dauerhafte Waffenruhe, einschließlich der bedingungslosen Freilassung aller Geiseln;
31. bedauert zutiefst die Beendigung der Waffenruhe im Gazastreifen, zumal die jüngsten Luftangriffe zu zahlreichen zivilen Opfern geführt haben; missbilligt in diesem Zusammenhang, dass die Hamas sich weigert, die verbleibenden Geiseln zu übergeben; fordert eine sofortige Rückkehr zur vollständigen Umsetzung des Abkommens über die Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln und betont, dass Fortschritte im Hinblick auf die zweite Phase des Abkommens erzielt werden müssen; würdigt das Engagement der Vermittler, einschließlich der USA, Ägyptens und Katars, deren Bemühungen entscheidend dafür waren, dass das Abkommen über die Waffenruhe und die Freilassung der Geiseln überhaupt erst zustande kam; ist bereit, Gespräche über künftige konkrete Beiträge zur Unterstützung einer Waffenruhe aufzunehmen; ist der Ansicht, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass alle im Rahmen des Abkommens eingegangenen Verpflichtungen eingehalten werden, die Freilassung aller Geiseln sichergestellt wird und ein dauerhaftes Ende der Gewalt sowie ein ungehinderter Zugang zu humanitärer und medizinischer Hilfe im Gazastreifen und deren fortdauernde Verteilung ermöglicht werden; begrüßt unter diesem Aspekt den erneuten Einsatz der EU BAM Rafah seit dem 31. Januar 2025, um die Palästinensische Behörde bei der Erleichterung von Grenzübertritten im Rahmen von medizinischen Evakuierungen zu unterstützen; ist beunruhigt darüber, dass der Grenzübergang Rafah vor Kurzem infolge der am 18. März 2025 eingeleiteten Militäroperationen im Gazastreifen bis auf Weiteres geschlossen wurde; fordert alle Parteien auf, sich uneingeschränkt zu ihren Verpflichtungen zu bekennen und dem Schutz der Zivilbevölkerung Vorrang einzuräumen; fordert alle europäischen und internationalen Akteure nachdrücklich auf, die Umsetzung der Waffenruhe aktiv zu überwachen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die sich nicht daran halten;
32. ist der Ansicht, dass die Tagung des Assoziationsrats mit Israel, die am 24. Februar 2025 in Brüssel stattfand, ein erster Schritt auf dem Weg zu einer ehrlichen und offenen Diskussion mit dem israelischen Außenminister war, dem weitere Schritte folgen müssen; ist sich des Wertes bewusst, der der Zusammenarbeit mit Israel zukommt, wenn es darum geht, die Rolle der EU im Nahen Osten zu stärken, betont jedoch, dass die Partnerschaft auf der uneingeschränkten Achtung der Rechte und Werte beruhen muss; weist darauf hin, dass die Einhaltung von Artikel 2 des Assoziierungsabkommens ein wesentliches Element der Partnerschaft ist, und fordert, dass die israelische Regierung seine Umsetzung kontinuierlich überwacht und bewertet; begrüßt, dass im April 2025 voraussichtlich ein Dialog auf hoher Ebene mit dem palästinensischen Ministerpräsidenten stattfinden wird;
33. bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für eine auf Verhandlungen beruhende Zweistaatenlösung auf der Grundlage der Grenzen von 1967 mit zwei souveränen, demokratischen Staaten als friedliche Nachbarn und Jerusalem als gemeinsamer Hauptstadt, da dies nach wie vor der tragfähigste Weg zu einem dauerhaften Frieden und zu Sicherheit für Israelis und Palästinenser ist; fordert die HR/VP auf, alle diesbezüglichen Bemühungen und insbesondere die Globale Allianz für die Umsetzung der Zweistaatenlösung zu unterstützen; fordert alle Akteure auf, sich erneut um die Beseitigung der Hindernisse für diese Lösung zu bemühen und einen Dialog aufzunehmen, der darauf abzielt, gegenseitiges Verständnis und Respekt zu erreichen; begrüßt die Aussicht auf eine Rückkehr der Palästinensischen Behörde nach Gaza; bedauert, dass die Palästinensische Behörde seit 2005 keine Wahlen abgehalten hat, was ihre Glaubwürdigkeit beeinträchtigt, und geht davon aus, dass in Kürze Wahlen abgehalten werden; ist der festen Überzeugung, dass es keine Aussicht auf Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand für den Gazastreifen oder auf eine Aussöhnung zwischen Israelis und Palästinensern geben kann, solange die Hamas und andere terroristische Gruppen im Gazastreifen eine Rolle spielen; fordert daher den EU-Sonderbeauftragten für den Nahost-Friedensprozess auf, die Bemühungen zu unterstützen, der weiteren Radikalisierung junger Menschen in der Region entgegenzuwirken; verurteilt die Beschleunigung der illegalen israelischen Besiedlung des palästinensischen Gebiets, die gegen das Völkerrecht verstößt, den Bemühungen um eine Zwei-Staaten-Lösung zuwiderläuft und ein großes Hindernis für einen dauerhaften Frieden darstellt; ist besorgt über die zunehmende Gewalt vonseiten der israelischen Streitkräfte und extremistischer Siedler im Westjordanland und in Ost-Jerusalem und begrüßt die gegen extremistische israelische Siedler verhängten Sanktionen; bekräftigt die bedeutende Rolle der Abraham-Abkommen als Rahmen für die Verwirklichung von dauerhaftem Frieden, Stabilität und Wohlstand im Nahen Osten; begrüßt den auf dem Gipfeltreffen von Kairo am 4. März 2025 vorgelegten arabischen Plan für Erholung und Wiederaufbau, der eine ernsthafte Grundlage für Gespräche über die Zukunft des Gazastreifens darstellt; fordert die HR/VP und das für den Mittelmeerraum zuständige Kommissionsmitglied auf, konstruktiv mit den arabischen Partnern zusammenzuarbeiten, um glaubwürdige Lösungen für den Wiederaufbau, die Governance und die Sicherheit des Gazastreifens zu finden; lehnt hingegen den Vorschlag von US-Präsident Trump für den Gazastreifen ab, bei dem die instabilen Sicherheitsbedingungen im Nahen Osten außer Acht gelassen werden; ist der Ansicht, dass das Ausmaß der Zerstörung und des menschlichen Leids im Gazastreifen ein umfassendes internationales Engagement erfordert, und zwar mit den Vereinigten Staaten zusammen mit der EU, den Vereinten Nationen, den arabischen Staaten und anderen internationalen Partnern, die ihre Bemühungen gegenseitig ergänzen, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen und konstruktiv geführt werden können; unterstützt die Bemühungen um eine künftige Normalisierung der Beziehungen zwischen Israel und den arabischen Staaten in der Region;
34. unterstützt eine gerechte und tragfähige Lösung für die Frage der palästinensischen Flüchtlinge; betont, dass das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung humanitärer Hilfe und grundlegender Dienste spielt, die angesichts der derzeitigen Umstände nicht unterbrochen werden dürfen, und ist der Ansicht, dass alle in der Region tätigen Organisationen der Vereinten Nationen in ihren Bemühungen unterstützt werden müssen; weist jedoch erneut auf seine Besorgnis über schwerwiegende Vorwürfe gegen Mitarbeiter des UNRWA hin, die darauf hindeuten, dass das UNRWA Mitglieder der terroristischen Organisation Hamas beschäftigte; begrüßt die Maßnahmen, die die Vereinten Nationen als Reaktion auf die Vorwürfe im Zusammenhang mit Mitarbeitern des UNRWA ergriffen haben, und begrüßt die uneingeschränkte Zusage des UNRWA, die Empfehlungen aus dem „Colonna-Bericht“ umzusetzen; schließt sich den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. Oktober 2024 an, in denen jeder Versuch verurteilt wird, das Abkommen zwischen Israel und dem UNRWA von 1967 aufzuheben; fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass keine Mittel aus dem EU-Haushalt zu den Aktivitäten der Hamas oder der Hisbollah beitragen oder diese unterstützen; betont, dass in Zukunft möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein werden, um eine noch größere Transparenz und Rechenschaftspflicht anzustreben;
35. zeigt sich besorgt über die zunehmenden Spannungen im Nahen Osten und fordert alle beteiligten Akteure nachdrücklich auf, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, größtmögliche Zurückhaltung zu üben und sich für eine Deeskalation einzusetzen, da ein regionaler Konflikt um jeden Preis vermieden werden muss; bedauert, dass Tausende von Zivilisten ums Leben gekommen sind; fordert mit Nachdruck die Entwaffnung der Hisbollah als Teil breiter angelegter Maßnahmen zum Abbau der Feindseligkeiten und zur Sicherstellung der Stabilität in der Region; fordert die HR/VP auf, eine umfassende EU-Strategie für den Nahen Osten vorzulegen, die wirksame Präsenz der EU in der Region zu stärken, langfristige Stabilität und Frieden in der Region zu fördern und Partnerschaften mit wichtigen regionalen Akteuren zu stärken; betont, dass die Strategie innerhalb der ersten Monate des Mandats der neuen Kommission konkretisiert werden muss und sich im nächsten MFR widerspiegeln sollte, damit sie spürbare Auswirkungen auf eine sich rasch verschlechternde Situation haben kann; weist auf die Notwendigkeit hin, dass die Mitgliedstaaten ihre diplomatischen Bemühungen mit internationalen Partnern, auch mit den Golfstaaten, intensivieren, um eine dringend notwendige Deeskalation und einen konstruktiven Dialog zu fördern; betont, dass den Organisationen der Zivilgesellschaft in der Region Vorrang eingeräumt und sie gestärkt werden müssen, insbesondere Organisationen, die sich für den Schutz der Menschenrechte und die Friedenskonsolidierung einsetzen;
36. verurteilt aufs Schärfste die destabilisierende Rolle, die das iranische Regime und sein Netzwerk nichtstaatlicher Akteure im Nahen Osten spielen; weist darauf hin, dass sich der Iran nicht mehr hinter seinen Stellvertretern versteckt, und verurteilt die beiden direkten und offenen Angriffe des Iran auf israelisches Hoheitsgebiet im Jahr 2024, auf die Israel beide Male mit Vergeltungsschlägen geantwortet hat, was eine beispiellose Eskalation des Konflikts darstellt; verurteilt aufs Schärfste die Angriffe der Hisbollah auf Israel, die zu einer israelischen Bodeninvasion im Libanon geführt haben, die wiederum zu einer hohen Zahl ziviler Opfer, zu erzwungener Flucht und zu einer Eskalation der Gewalt im Libanon geführt hat; nimmt die Waffenruhe zwischen Israel und der Hisbollah zur Kenntnis, die am 27. November 2024 für einen Zeitraum von 60 Tagen vereinbart wurde; fordert Israel nachdrücklich auf, sich im Einklang mit der Resolution 1701 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Südlibanon zurückzuziehen; weist erneut darauf hin, dass die Feindseligkeiten so bald wie möglich dauerhaft eingestellt werden müssen, um Raum für eine diplomatische Lösung entlang der Blauen Linie zu schaffen; fordert die vollständige Umsetzung der Resolution 1701 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen als einzigen Weg zur Deeskalation der Spannungen und zur dauerhaften Stabilisierung der israelisch-libanesischen Grenze und zur vollständigen Wiederherstellung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und Stabilität des Libanon; begrüßt den Beschluss des Rates vom 21. Januar 2025 über die Annahme einer dritten Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität in Höhe von 60 Mio. EUR zugunsten der libanesischen Streitkräfte;
37. fordert den Rat und die HR/VP auf, die Hisbollah als Ganzes auf die EU-Liste terroristischer Organisation zu setzen;
38. nimmt den vom Internationalen Strafgerichtshof am 21. November 2024 erlassenen Haftbefehl zur Kenntnis;
39. schließt sich der Forderung der Präsidentin des IStGH, Richterin Tomoko Akane, an, dass die EU umgehend Maßnahmen ergreifen muss, um den IStGH und die Rechtsstaatlichkeit in der internationalen Gemeinschaft zu schützen, einschließlich durch die rasche Änderung der Blocking-Verordnung der EU, um den IStGH in ihren Anwendungsbereich aufzunehmen;
40. begrüßt die Bildung einer neuen Regierung; wünscht Präsident Joseph Aoun und Ministerpräsident Nawaf Salam Erfolg bei der Verwirklichung der Bestrebungen des libanesischen Volkes; ist entschlossen, das Land beim Wiederaufbau staatlicher Institutionen zu unterstützen, die in der Lage sind, ihren Auftrag im Dienste aller Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen, indem eine reform- und zukunftsorientierte Agenda, insbesondere in Bezug auf die bürgerlichen Freiheiten und die Rechtsstaatlichkeit, vorangebracht wird; unterstützt die Wiederaufbaubemühungen, während ein Weg der politischen Stabilisierung und der sozioökonomischen Erholung eingeschlagen wird; fordert die HR/VP auf, die Partnerschaft EU-Libanon neu zu beleben, unter anderem durch die baldige Einberufung eines Assoziationsrates;
41. verurteilt aufs Schärfste die jüngsten Angriffe der israelischen Streitkräfte und der Hisbollah auf die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL); bekräftigt die Unverletzlichkeit des gesamten Personals und aller Räumlichkeiten der Vereinten Nationen, unterstreicht erneut die wesentliche stabilisierende Rolle der UNIFIL im Südlibanon, zu der 16 Mitgliedstaaten beitragen, und fordert eine sofortige Einstellung dieser Angriffe;
42. begrüßt die Entscheidung der EU, die Sanktionen gegen den Iran bis Juli 2025 zu verlängern und dabei auch die Herstellung unbemannter Drohnen und Flugkörper durch den Iran und ihre Lieferung an Russland und in die gesamte Nahost-Region zu sanktionieren; hebt die engen Verbindungen zwischen dem Iran, dem Korps der Iranischen Revolutionsgarden und den Stellvertretern Irans wie den Huthis und den im Irak und in Syrien tätigen Milizen hervor; verurteilt aufs Schärfste die hohe Zahl von Terroranschlägen und Mordanschlägen oder versuchten Anschlägen, die in den letzten Jahrzehnten von den Iranischen Revolutionsgarden weltweit, auch auf europäischem Boden, verübt worden sind; bekräftigt seine Forderung, dass das Korps der Iranischen Revolutionsgarden in die EU-Liste terroristischer Organisationen aufgenommen wird; weist darauf hin, dass die Sanktionsmöglichkeiten, die noch nicht ausgeschöpft wurden, einen viel restriktiveren Ansatz für den Technologietransfer mittels der Ausfuhr von Produkten umfassen, die nicht als Güter mit doppeltem Verwendungszweck eingestuft sind;
43. verurteilt aufs Schärfste die destabilisierenden Angriffe der Huthi auf Handels- und Kriegsschiffe, die das Rote Meer durchqueren; betont, dass dies zu erheblichen Störungen des Welthandels geführt hat, da die Schifffahrtsgesellschaften gezwungen sind, einen Großteil des Verkehrs im Roten Meer über die Südspitze Afrikas umzuleiten; fordert kollektive Maßnahmen und spricht sich für ein verstärktes Engagement der EU und eine verstärkte internationale Zusammenarbeit aus, und fordert nachdrücklich, dass kontinuierlich gehandelt wird, um die Freiheit der Schifffahrt auf einer der kritischsten Wasserstraßen der Welt sicherzustellen; fordert die sofortige Beendigung dieser rechtswidrigen Angriffe;
44. unterstützt das Ziel, Iran um jeden Preis an der Erlangung von Atomwaffen zu hindern; weist jedoch darauf hin, dass das Regime in Teheran eine Wiederbelebung des JCPOA eindeutig abgelehnt und sich geweigert hat, in seiner laufenden Auseinandersetzung mit der Internationalen Atomenergiebehörde zu kooperieren; hebt hervor, dass der Iran zugleich seine Atomwaffenfähigkeit erhöht hat; bedauert, dass es derzeit weder eine Strategie gibt, um den Iran davon zu überzeugen, vom Aufbau militärischer nuklearer Kapazitäten abzusehen, noch einen Aktionsplan für den Fall, dass Iran zu einer Atommacht wird; fordert die HR/VP auf, eine überarbeitete Iran-Strategie vorzulegen, die allen Eventualitäten Rechnung trägt;
45. ist besorgt über die hetzerische Rhetorik, die durch Fehl- und Desinformation angeheizt wird und die diesen Konflikt umgibt, und seine Instrumentalisierung durch böswillige Akteure, um Misstrauen und Hass auch innerhalb der europäischen Gesellschaften zu säen, was insbesondere, aber nicht ausschließlich, an der besorgniserregenden Zunahme von Antisemitismus deutlich wird; warnt davor, dass dies ein Schwerpunkt des Kampfes der EU gegen Desinformation sein sollte, und fordert einen koordinierten Ansatz der Kommission unter Berücksichtigung der externen und internen Dimension ihrer Politik, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den künftigen strategischen Kommunikationsplan zur Förderung der Rolle der EU in der südlichen Nachbarschaft;
46. begrüßt den historischen Sturz des Assad-Regimes in Syrien; weist darauf hin, dass das Regime nur dank der Unterstützung seiner russischen und iranischen Verbündeten so lange überlebt hat und dass sein Zusammenbruch offenlegt, wie geschwächt diese sind; begrüßt den Neubeginn in den Beziehungen zwischen der EU und Syrien, der in der Ernennung eines Geschäftsträgers der EU in Damaskus, diplomatischem Dialog und hochrangigen Treffen der Staats- und Regierungschefs, der EU und der Mitgliedstaaten zum Ausdruck kommt, sowie die Durchführung der Neunten Brüsseler Konferenz, die am 17. März 2025 unter Beteiligung des Interims-Außenministers Assaad al-Schibani stattfand; ist der Ansicht, dass die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu den neuen staatlichen Stellen Syriens kein Vorwand für einen nachsichtigen Umgang mit Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sein sollte, die für islamistische Gruppen in Syrien gekämpft haben; erklärt, dass diese Kämpfer nach wie vor eine Bedrohung für die Länder, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, und für alle Mitgliedstaaten der EU darstellen; bekräftigt seine unerschütterliche Unterstützung für die territoriale Integrität Syriens und betont, dass die humanitäre Hilfe und der Schutz der 16,7 Millionen bedürftigen Menschen dringend aufgestockt werden müssen; begrüßt in diesem Zusammenhang die unbefristete Verlängerung der Ausnahmeregelungen für humanitäre Hilfe und die schrittweise, aber an Bedingungen geknüpfte Aussetzung der Sanktionen gegen eine Reihe von Wirtschaftszweigen, um der syrischen Wirtschaft eine dringend benötigte Lebensgrundlage zu bieten; verpflichtet sich, den politischen Übergangsprozess genau zu überwachen und die Mitgliedstaaten aufzufordern, die Aufhebung der Sanktionen rückgängig zu machen, falls die syrischen Behörden ihren zugesagten Verpflichtungen nicht nachkommen; erkennt die Herausforderung für den geordneten Staatsaufbau an, die mit der Gefahr von Aufständen bewaffneter Gruppen, die dem früheren Regime loyal sind, verbunden ist, und fordert die geschäftsführenden Behörden auf, dringend die Entwaffnung von Paramilitärs und der Zivilbevölkerung zu organisieren, insbesondere nach den inakzeptablen Vergeltungsmaßnahmen gegen die alawitische Gemeinschaft auf der Grundlage ihrer vermeintlichen Verbindung mit dem Assad-Regime; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Umsetzung des Abkommens zwischen der syrischen Übergangsregierung und der von Kurden geführten Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens zu unterstützen, um für die uneingeschränkte Anerkennung und politische Teilhabe der kurdischen Gemeinschaft in Syrien zu sorgen; fordert alle Akteure auf, zu einem friedlichen politischen Übergang zu einem inklusiven, demokratischen Regierungsmodell unter syrischer Eigenverantwortung beizutragen, das Repräsentation, Teilhabe und Gleichberechtigung von Frauen, Minderheiten und allen Mitgliedern der syrischen Gesellschaft ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Religion sicherstellt und die gute Funktionsweise der staatlichen Institutionen und das Wohlergehen der syrischen Bevölkerung in den Mittelpunkt des staatlichen Handelns stellt; begrüßt, dass der geschäftsführende Präsident al-Scharaa die Vielfalt Syriens anerkennt, nimmt jedoch gleichzeitig zur Kenntnis, dass die Vielfalt Syriens anerkennt, nimmt jedoch gleichzeitig zur Kenntnis, dass die derzeitige Übergangsregierung in dieser Hinsicht Unzulänglichkeiten aufweist; ist der festen Überzeugung, dass der Erfolg des politischen Übergangs in Syrien, insbesondere die Wahrung des Friedens in der Gesellschaft und der Aufbau von Vertrauen in staatliche Institutionen, von der Übergangsjustiz und der Aussöhnung als einem Weg zur Bekämpfung der Straflosigkeit aller Parteien abhängt, die für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verantwortlich sind; betont, dass die Bekämpfung der Straflosigkeit in Syrien eine moralische und politische Notwendigkeit für die internationale Gemeinschaft darstellt; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Arbeit des internationalen, unparteiischen und unabhängigen Mechanismus zur Unterstützung der Ermittlungen gegen die Verantwortlichen für die seit März 2011 in der Arabischen Republik Syrien begangenen schwersten völkerrechtlichen Verbrechen und ihrer strafrechtlichen Verfolgung zu unterstützen; fordert Syrien auf, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu ratifizieren und die nationalen Rechtsvorschriften entsprechend anzupassen sowie dem IStGH im Wege einer Erklärung rückwirkend Zuständigkeit zu verleihen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern die Einrichtung einer Sondermission in Erwägung zu ziehen, um Fälle schwerer Verbrechen durch das Assad-Regime und alle anderen Gruppierungen zu dokumentieren; betont, wie wichtig es ist, die territoriale Integrität Syriens zu wahren, auch um die Stabilität in der Region zu erhalten; fordert die HR/VP und die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um eine erneute Stationierung oder Verstärkung russischer Streitkräfte, paramilitärischer Kämpfer oder Geheimdienste im Land zu verhindern;
Anreize für die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Partnern
47. stellt fest, dass das Einstimmigkeitserfordernis die Mitgliedstaaten dazu zwingt, unermüdlich daran zu arbeiten, Kompromisse und Geschlossenheit zu erzielen, was die Grundlage der politischen Hebelwirkung der EU auf der Weltbühne bildet; weist jedoch darauf hin, dass der Kompromiss zwischen dem Ideal der Geschlossenheit und den hohen Kosten der Einstimmigkeit im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit auf der Weltbühne kritisch bewertet werden sollte, insbesondere vor dem Hintergrund des wirksamen Funktionierens einer erweiterten EU;
48. bedauert in diesem Zusammenhang, dass einzelne Mitgliedstaaten ihr Vetorecht genutzt haben, um Vereinbarungen abzuschwächen, die Beschlussfassung zu verzögern oder eine gemeinsame Politik generell zu verhindern; bedauert, dass das Potenzial für schnelle, effiziente und wirksame Maßnahmen im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, wie sie unter anderem in den Überleitungsklauseln des EUV vorgesehen sind, nie genutzt wurde;
49. bekräftigt seine Forderung an den Rat, bei Beschlüssen in Bereichen der GASP, die keine militärischen oder verteidigungspolitischen Bezüge haben, schrittweise zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit überzugehen; nimmt die Bedenken einiger Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die eine verringerte Fähigkeit zur Einflussnahme auf die Außen- und Sicherheitspolitik auf der Ebene der EU befürchten; fordert die umfassende Ausschöpfung aller derzeit vorhandenen Möglichkeiten zur Verstärkung der Entschlossenheit in dieser Hinsicht, einschließlich der konstruktiven Stimmenthaltung gemäß Artikel 31 Absatz 1 EUV, solange die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit noch nicht in vollem Umfang auf Beschlüsse ohne militärische oder verteidigungspolitische Bezüge Anwendung findet; stellt fest, dass Fortschritte im Hinblick auf die Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit nur schrittweise erfolgen können und auf der Schaffung einer europäischen Strategiekultur aufbauen müssen;
50. weist darauf hin, dass die Welt multipolarer und weniger multilateral wird; betont, dass multilaterale Foren, darunter vor allem die Vereinten Nationen und ihre Agenturen, für die EU das bevorzugte Format der Zusammenarbeit sein sollten; fordert die Mitgliedstaaten auf, integrative Formen der multilateralen Ordnungspolitik zu stärken, und fordert in diesem Zusammenhang die Kommission, den EAD und den Rat auf, die interinstitutionelle Zusammenarbeit mit multilateralen Organisationen, die integraler Bestandteil des internationalen regelbasierten Systems sind, zu intensivieren und dadurch die Vereinen Nationen und das multilaterale System insgesamt zu schützen; ist in diesem Zusammenhang besorgt über die zunehmende Bedeutung exklusiver Formate der Zusammenarbeit, bei denen der Wettbewerb zunimmt; ist besorgt über die wachsende Mitgliederzahl der BRICS-Gruppe, auf die derzeit 45 % der Weltbevölkerung entfällt; betont, dass eine solche Zusammenarbeit Russland die Möglichkeit bietet, Maßnahmen zu umgehen, die darauf abzielen, das Land politisch zu isolieren, und China in die Lage versetzt, durch seine Vorgehensweise bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten seinen Einfluss weiter auszubauen; betont, dass die Ernsthaftigkeit des Engagements Chinas von seiner Bereitschaft abhängen wird, Zugeständnisse zu machen, um die Schuldenverwaltung und Umschuldung der Länder des Globalen Südens anzugehen; stellt gleichzeitig fest, dass internationale Institutionen und Normen zunehmend instrumentalisiert und von autokratischen Regimen untergraben werden; betont, dass dieser Trend die EU in eine heikle Lage bringt, in der sie abwägen muss zwischen der Notwendigkeit, sich auf ein breites und umfassendes Verständnis von Multilateralismus zu berufen, und der Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit ausgewählten gleichgesinnten Partnern zu verstärken;
51. fordert die Kommission und den Rat auf, den Ansatz der EU gegenüber der BRICS-Gruppe und ihren Partnern neu zu bewerten und eine gesonderte EU-Politik gegenüber den BRICS+-Ländern zu entwickeln;
52. fordert nachdrücklich eine Überprüfung der finanziellen Unterstützung der EU für Drittländer, um sicherzustellen, dass sie keine Regierungen unterstützt, die die europäischen Werte infrage stellen, antiwestliche Propaganda verbreiten, den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen und die derzeitige internationale Ordnung, die Demokratie, die Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung schützt, untergraben;
53. betont in diesem Zusammenhang, dass der geopolitische Kontext, in dem die EU tätig ist, weiterhin von tiefgreifender Unsicherheit und einer Entwicklung weg von Kooperation hin zu Konkurrenz geprägt ist; verfolgt mit Besorgnis, wie sämtliche Arten von Interaktion als Druckmittel eingesetzt werden, und stellt fest, dass dieser Trend die internationale Zusammenarbeit in einer Zeit beeinträchtigt, in der der Wandel weltweit beschleunigt werden muss, um globale Herausforderungen wirksam bewältigen zu können; weist darauf hin, dass die EU es sich nicht leisten kann, sich zu verschließen, sondern offen bleiben und sich in der Welt engagieren muss, um ihre Werte und Interessen zu verteidigen; betont, dass angesichts der verstärkten Bemühungen von Drittstaaten, die internationale Ordnung zu destabilisieren und den Multilateralismus durch die Verbreitung von Desinformation zu untergraben, eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung mit gleichgesinnten Partnern von entscheidender Bedeutung ist;
54. fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, aktiv eine umfassende institutionelle Reform der multilateralen Institutionen, in erster Linie des Systems der Vereinten Nationen und insbesondere des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, zu unterstützen, die Maßnahmen umfassen sollte, die darauf abzielen, die Ausübung von Vetorechten einzuschränken, die regionale Vertretung zu stärken, das Exekutivorgan gegenüber der Versammlung, von der es gewählt wird, rechenschaftspflichtig zu machen und die Zusammensetzung neu festzulegen, um die geopolitische Realität besser widerzuspiegeln, unter anderem durch die Schaffung eines ständigen Sitzes für die EU; betont, dass solche Reformen von wesentlicher Bedeutung sind, um den Multilateralismus zu stärken, die globale Ordnungspolitik und die wertebasierte Entscheidungsfindung zu verbessern und internationale Herausforderungen inklusiver und reaktionsfähiger anzugehen;
55. weist erneut darauf hin, wie wichtig eine solide und konstruktive Partnerschaft mit dem Vereinigten Königreich ist; nicht nur angesichts eines beispiellosen umfassenden Handels- und Kooperationsabkommen und gemeinsamer Werte wie Demokratie, Unterstützung des Multilateralismus und der Menschenrechte, sondern auch mit Blick auf die Tragweite von Fragen von gemeinsamem Interesse in Bereichen wie Verteidigung, Klima und Energie, Grenzmanagement, Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität und Förderung von Frieden und Stabilität begrüßt insbesondere die von der neuen Regierung des Vereinigten Königreichs ausgehenden neuen Impulse, gemeinsam mit der EU über Möglichkeiten für eine engere und dauerhaftere außen- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit nachzudenken, die auf konkreten Maßnahmen basiert und an die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen sowie an die wirksame Koordinierung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich bei der Verabschiedung von Sanktionen gegen Russland und der Überwachung ihrer Umsetzung anknüpft; ist der Ansicht, dass eine solche Koordinierung sowohl für die EU als auch für das Vereinigte Königreich einen Mehrwert erbringt, und begrüßt daher die Vereinbarung, auf eine Sicherheitspartnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hinzuarbeiten, die auf gemeinsamen Interessen und kollektiver Verantwortung beruht; ist der Ansicht, dass im Rahmen einer solchen Partnerschaft Themen wie die maritime Sicherheit konsultiert werden sollten; fordert, dass das Parlament sowohl vor als auch nach dem erwarteten Gipfeltreffen UK-EU ordnungsgemäß in solche Überlegungen einbezogen und darüber unterrichtet wird;
56. nimmt das Ergebnis der Präsidentschafts- und Kongresswahlen in den Vereinigten Staaten zur Kenntnis; ist besorgt über das rasche Tempo, in dem die neue US-Regierung etablierte Partnerschaften und diplomatische Traditionen rückgängig macht; bringt seine Bestürzung über den aktuellen politischen Kurs zum Ausdruck, der darauf abzielt, Russland zu beschwichtigen und Verbündete der Vereinigten Staaten ins Visier zu nehmen; bedauert die jüngsten Bemerkungen von US-Vizepräsident Vance, in denen gemeinsame Werte in Frage gestellt werden, die der transatlantischen Partnerschaft zugrunde liegen; weist warnend darauf hin, dass die Trump-Regierung mit dieser unberechenbaren Politik ein knappes Gut, nämlich das Vertrauen in die USA, aufs Spiel setzt; ist trotzdem der Ansicht, dass die transatlantische Beziehung für die Sicherheit der Partner auf beiden Seiten des Atlantiks nach wie vor unerlässlich ist und es sich daher lohnt, in sie zu investieren; hält es für wichtiger denn je, die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Amtskollegen auf Bundes- und Staatsebene fortzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, bilaterale diplomatische Kanäle mit den Amtskollegen in den USA als das von der US-Regierung bevorzugte Format der Zusammenarbeit zu nutzen, wobei sie Einigkeit und Engagement für einen gemeinsamen Standpunkt der EU zeigen sollten; bekräftigt die Bedeutung von regelmäßigen Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA , um der künftigen Zusammenarbeit auf höchster Ebene Impulse zu verleihen; unterstützt voll und ganz eine Vertiefung der Zusammenarbeit im Rahmen des transatlantischen Dialogs zwischen der EU und den USA, etwa durch transatlantische parlamentarische Diplomatie;
57. bedauert die Entscheidung der Vereinigten Staaten, den Großteil ihrer humanitären Hilfe und ihrer Entwicklungshilfe plötzlich zum Stillstand zu bringen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die bisher von der United States Agency for International Development (USAID) geleistete Hilfe, die verheerende Auswirkungen auf das Leben zahlloser Menschen hat, aber auch schwerwiegende Folgen für die Menschenrechte und die globale Sicherheit birgt; nimmt zur Kenntnis, dass die EU die USAID nicht ersetzen kann, sondern im Rahmen eines Ansatzes „Team Europa“ strategisch und intelligent Ressourcen umschichten muss, um die Auswirkungen sowohl im Interesse der betroffenen Länder als auch in unserem eigenen Interesse abzumildern; begrüßt die Ankündigung der Kommission und des EAD, dass Anstrengungen unternommen werden, um die Liquidität durch Umschichtung und Erhöhung der Vorfinanzierungen in stark betroffenen Gebieten zu erhöhen; begrüßt die Entscheidung, eine Bestandsaufnahme auf EU-Ebene einzuleiten, bei der auch Sekundäreffekte berücksichtigt werden sollten, und fordert, dass die Ergebnisse den Mitgliedstaaten und dem Parlament mitgeteilt werden; fordert die Kommission auf, eine Erklärung abzugeben, in der eine Bestandsaufnahme der ganzheitlichen Reaktion der EU auf diese Krise vorgenommen wird;
58. fordert die Kommission auf, engere Beziehungen zu Kanada zu fördern, um globalen Herausforderungen zu begegnen, die unsere gemeinsamen Werte, unsere gemeinsamen Interessen, unsere gemeinsame Sicherheit und unseren gemeinsamen Wohlstand beeinträchtigen; ist der Ansicht, dass der bilaterale Dialog über Sicherheit und Verteidigung sowie die künftige Partnerschaft im Bereich Sicherheit und Verteidigung die Grundlage für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit und Verteidigung bilden, auch was entsprechende Initiativen zur Steigerung der Produktion in der Verteidigungsindustrie betrifft;
59. bekräftigt unabhängig davon die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten das Konzept der strategischen Autonomie und Verteidigungsbereitschaft der EU vollständig umsetzen und kollektive, gut aufeinander abgestimmte Investitionen in ihre Sicherheit und Verteidigung tätigen, mit dem Ziel, eine echte Europäische Verteidigungsunion zu schaffen, die mit dem NATO-Bündnis interoperabel ist und dieses ergänzt und bei Bedarf unabhängig handeln kann; ist der Ansicht, dass die EU dringend handeln muss, um in Bezug auf ihre Verteidigungsfähigkeiten und insbesondere in Bezug auf strategische Enabler ihre Abhängigkeiten von Drittländern zu verringern und so eigenständig für die eigene Sicherheit zu sorgen; weist darauf hin, dass die EDTIB sowohl für die Sicherheit und Verteidigung der Union als auch für ihre Außenpolitik von strategischer Bedeutung ist; fordert, dass die Partnerschaften in der Verteidigungsindustrie erheblich verstärkt und vertieft werden und die industrielle Basis gleich gesinnter zuverlässiger Partner in die EDTIB integriert wird, wobei die Ukraine an erster Stelle steht;
60. spricht sich für enge Beziehungen zu westeuropäischen Nicht-EU-Staaten aus, insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen des auswärtigen Handelns der EU; begrüßt in diesem Zusammenhang den Abschluss der Verhandlungen über ein umfassendes Maßnahmenpaket für die künftigen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz, das einen wichtigen Meilenstein bei der Förderung und Vertiefung der bereits engen Beziehungen darstellt; fordert die Kommission auf, die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu modernisieren und zu vertiefen; betont, wie wichtig es ist, engere Beziehungen zu Norwegen zu fördern, insbesondere im Rahmen der Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft, der kooperativen Bewirtschaftung gemeinsam genutzter Bestände und der Fortsetzung langjähriger Fangtätigkeiten; fordert eine rasche Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU einerseits und Andorra und San Marino andererseits;
61. begrüßt, dass die bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Armenien von einer neuen Dynamik erfasst wurden und die Staatsorgane in Jerewan diese Dynamik nachdrücklich unterstützen; fordert die Kommission und den Rat auf, Armeniens Wunsch nach verstärkter Zusammenarbeit mit der EU tatkräftig zu unterstützen; bringt seine volle Unterstützung für die neu aufgenommenen Arbeiten an der Partnerschaftsagenda EU-Armenien zum Ausdruck, in der ambitioniertere gemeinsame Prioritäten für die Zusammenarbeit in allen Bereichen festgelegt werden;
62. bekundet seine nachdrückliche Unterstützung für die Tätigkeiten der Mission der Europäischen Union in Armenien (EUMA) und hebt deren bedeutende Rolle hervor; fordert die EUMA auf, die Entwicklung der Sicherheitslage vor Ort genau zu beobachten, dem Europäischen Parlament auf transparente Weise Bericht zu erstatten und tatkräftig zu den Bemühungen um eine Konfliktlösung beizutragen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Mandat der EUMA zu stärken, ihr Personal aufzustocken und ihr Mandat zu verlängern; fordert die staatlichen Organe Aserbaidschans auf, einer solchen zivilen Mission auch auf ihrer Seite der Grenze zuzustimmen;
63. ist der Ansicht, dass sich der Schwerpunkt der globalen Ordnung auf den indopazifischen Raum verlagert und dass die EU ihre aktive Rolle und Präsenz in dieser Region stärken muss, um ihre Interessen zu wahren, Stabilität zu fördern und eine regelbasierte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten; bekräftigt, dass ein friedlicher, stabiler und regelbasierter indopazifischer Raum von wesentlichem Interesse für Europa ist; ist besorgt darüber, dass durch die Großmacht-Konkurrenz in der Region die Fähigkeit der EU eingeschränkt wird, den Multilateralismus in der Region zu fördern; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Asien-Europa-Treffen aufgrund der geopolitischen Spannungen mit Russland immer noch blockiert ist; fordert in diesem Zusammenhang verstärkte außen-, sicherheits- und verteidigungspolitische Beziehungen zu gleichgesinnten Partnern in der Region gemäß der EU-Strategie für die Zusammenarbeit im indopazifischen Raum; fordert die HR/VP auf, die Sichtbarkeit und die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU gemeinsam mit unseren indopazifischen Partnern, insbesondere Australien, Indien, Neuseeland, Südkorea, Japan und Taiwan, zu fördern;
64. erinnert in diesem Zusammenhang an die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan, die als Vorbild für eine fruchtbare bilaterale Partnerschaft dienen sollte, die eine wirksame Politikgestaltung im multilateralen Kontext ermöglicht; stellt fest, dass die EU und Japan in diesem Jahr das 50-jährige Bestehen ihrer jeweiligen diplomatischen Vertretungen feiern, und betont nachdrücklich das Interesse der EU, diese Partnerschaft in den kommenden 50 Jahren bilateral zu vertiefen und auszuweiten; begrüßt zu diesem Zweck das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan und das Abkommen über eine strategische Partnerschaft zwischen der EU und Japan, in dem unter anderem Konsultationen über die Entwicklung entsprechender Verteidigungsinitiativen, einschließlich des Austauschs von Informationen über Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigungsindustrie, sowie die Sondierung einer möglichen gegenseitigen Beteiligung an den jeweiligen Verteidigungsinitiativen vorgesehen sind;
65. stellt fest, dass geopolitische Herausforderungen das gemeinsame Interesse der EU und Indiens an der Gewährleistung von Sicherheit, Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung gestärkt haben; fordert ein Gipfeltreffen zwischen Indien und der EU, damit die bilateralen Beziehungen weiterhin ganz oben auf der Tagesordnung stehen; betrachtet Klimawandel und grünes Wachstum, Digitalisierung und neue Technologien, Forschung und Entwicklung, Konnektivität, Handel und Investitionen sowie Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik als Schlüsselbereiche der Zusammenarbeit; fordert in diesem Zusammenhang eine stärkere Beteiligung der Mitgliedstaaten; fordert die Mitgliedstaaten gleichermaßen auf, die Zusammenarbeit zwischen Indien und der EU im Bereich der maritimen Sicherheit als Reaktion auf die zunehmende Präsenz Chinas im indopazifischen Raum auszuweiten und zu vertiefen; unterstreicht die Notwendigkeit eines Austauschs mit Indien über seine starke militärische Abhängigkeit von Russland sowie über seine Lieferungen von sanktionierten kritischen Technologien an Russland; fordert Indien auf, den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu verurteilen und sich der EU-Sanktionspolitik gegenüber Russland anzuschließen;
66. betrachtet Indien als wichtigen demokratischen Partner und legt der EU nahe, eng mit der indischen Regierung zusammenzuarbeiten, was die Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowohl intern als auch weltweit betrifft; fordert, dass die EU-Strategie für Indien von 2018 und der Fahrplan EU-Indien bis 2025 in enger Abstimmung mit den eigenen Maßnahmen der Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden; hebt insbesondere hervor, dass durch bestehende Dialogmechanismen und sonstige im Rahmen des Fahrplans EU-Indien bis 2025 eingerichtete Dialogforen stärkere Synergieeffekte in der Außen- und Sicherheitspolitik gefördert werden sollten; ist der Ansicht, dass mit dem bedeutsamen Besuch der Kommissionspräsidentin und des Kollegiums der Kommissionsmitglieder vom 27. und 28. Februar 2025 in Indien ein neues Kapitel in der Geschichte der Beziehungen zwischen der EU und Indien aufgeschlagen und die strategische Verbindung und deren ungenutztes Potenzial bekräftigt wurden; begrüßt die Ankündigung einer künftigen strategischen Agenda EU-Indien;
67. erinnert an das Bekenntnis der EU zu ihrer Ein-China-Politik als einer der Grundsätze für die Beziehungen zwischen der EU und China; unterstreicht, dass Taiwan ein wichtiger demokratischer Partner der EU in der indopazifischen Region ist; erkennt die Bedeutung Taiwans für die Aufrechterhaltung globaler Lieferketten, insbesondere im High-Tech-Sektor, an und fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, eine engere Zusammenarbeit mit Taiwan einzugehen, um die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen weiter zu stärken; fordert die Kommission auf, unverzüglich vorbereitende Maßnahmen für Verhandlungen über ein Investitionsabkommen mit Taiwan einzuleiten; betont, dass jeder Versuch autoritärer Regime, die positive Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Taiwan einzuschränken, nicht hingenommen werden darf;
68. verurteilt aufs Schärfste Chinas fortgesetzte militärische Provokationen gegenüber Taiwan und bekräftigt seine entschiedene Ablehnung jeder einseitigen Änderung des Status quo in der Taiwanstraße; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, durch klare und konsequente Signale sicherzustellen, dass jeder Versuch, den Status quo in der Taiwanstraße einseitig zu ändern, insbesondere durch Gewalt oder Zwang, nicht akzeptiert werden kann und hohe Kosten nach sich ziehen wird; betont, dass Chinas territoriale Ansprüche keine Grundlage im Völkerrecht haben und dass nur die demokratisch gewählte Regierung Taiwans die Menschen in Taiwan vertreten kann; verurteilt darüber hinaus, dass China die substanzielle Beteiligung Taiwans an multilateralen Organisationen wie der WHO, der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen durch seine andauernde Missachtung der Resolution 2758 der Generalversammlung der Vereinten Nationen verhindert; fordert daher die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Taiwans konstruktive Beteiligung an einschlägigen internationalen Organisationen zu unterstützen;
69. ist zutiefst besorgt über die jüngsten Verschiebungen in der innenpolitischen und militärischen Haltung Chinas seit dem 20. Nationalkongress der Kommunistischen Partei Chinas; vertritt die Auffassung, dass China offen zeigt, dass es sowohl die Absicht als auch zunehmend die wirtschaftliche, diplomatische, technologische und militärische Macht hat, die regelbasierte Weltordnung neu zu definieren; betont, dass sich dies zum Beispiel an der Strategie der militärisch-zivilen Fusion ablesen lässt; betont in diesem Zusammenhang, dass die EU ihren Ansatz gegenüber China mit mehr Selbstbewusstsein und Geschlossenheit verfolgen sollte, und fordert daher die HR/VP und die Mitgliedstaaten auf, ihre China-Strategie zu überprüfen, die in vollem Umfang der zunehmend repressiven Innenpolitik, der selbstbewussten Außenpolitik sowie dem Einsatz von wirtschaftlichem Zwang als Mittel, mit dem China seine Ziele erreichen will, Rechnung tragen sollte; ist der Auffassung, dass die Herausforderungen, die sich aus dem Aufstieg Chinas zu einem globalen Akteur ergeben, eine ausgewogene, multidimensionale Reaktion gemäß dem Grundsatz „Zusammenarbeit, wo möglich, Wettbewerb, wo nötig, und Konfrontation, wo notwendig“ erfordern, durch die die EU ihr selektives Engagement gegenüber China als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats in einer Reihe von zentralen Fragen aufrechterhält;
70. betont, dass das zunehmend aggressive Gebaren der VR China eine Bedrohung für die Freiheit der Schifffahrt bedeutet und die Stabilität gefährdet, die für den Welthandel unerlässlich ist; betont, dass diese Situation von einer wachsenden Zahl gleichgesinnter Partner, die sich für Frieden und Stabilität in der Region einsetzen, mit Besorgnis beobachtet wird; hebt hervor, dass abschreckende Maßnahmen gegen destabilisierendes Verhalten intensiviert werden müssen, u. a. durch regelmäßige Operationen zur Durchsetzung der Freiheit der Schifffahrt, wenn die VR China versucht, die Kontrolle über internationale Gewässer und den internationalen Luftraum zu erlangen;
71. vertritt die Auffassung, dass China durch den kontinuierlichen Ausbau seiner strategischen Partnerschaft mit Russland, auch in den Bereichen Technologietransfer und Transfer militärischer Fähigkeiten, (indirekt) den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ermöglicht;
72. verurteilt erneut den Verstoß Chinas gegen seine internationalen Verpflichtungen, seine Verstöße gegen die chinesisch-britischen und chinesisch-portugiesischen gemeinsamen Erklärungen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Grundsatz „Ein Land, zwei Systeme“ und das Grundgesetz Hongkongs sowie das harte Vorgehen gegen die Autonomie der Sonderverwaltungsregion und Oppositionsvertreter, einschließlich Mitgliedern der Zivilgesellschaft und ihrer Familienangehörigen; fordert die Kommission auf, den Autonomiestatus Hongkongs und Macaus angesichts der Verstöße Chinas gegen die chinesisch-britische und die chinesisch-portugiesische gemeinsame Erklärung und des harten Vorgehens gegen die Autonomie Hongkongs einer Prüfung zu unterziehen;
73. ist besorgt darüber, dass chinesische Unternehmen zunehmend die Wirtschaft der EU durchdringen, auch in strategischen Wirtschaftszweigen wie der Batterieherstellung; betont, dass die Politik der Risikominderung unbedingt fortgesetzt werden muss, indem die wirtschaftliche Abhängigkeit in kritischen Sektoren im Einklang mit der EU-Strategie für wirtschaftliche Sicherheit weiter verringert wird;
74. weist erneut darauf hin, dass der Verband südostasiatischer Nationen (ASEAN) ein wichtiger Partner bei der Stärkung des regelbasierten Multilateralismus ist; unterstützt die Bemühungen des ASEAN, die Verhandlungen mit China über einen wirksamen und substanziellen Verhaltenskodex für das Südchinesische Meer zum Abschluss zu bringen; fordert ein verstärktes Engagement und eine verstärkte Zusammenarbeit der EU mit dem ASEAN sowie Bemühungen um eine umfassende strategische Partnerschaft, die auf Wirtschaftsbeziehungen und nachhaltigem Wachstum und insbesondere auf der politischen Zusammenarbeit in den Bereichen Menschenrechte und Demokratie aufbaut; fordert, dass die Nationale Einheitsregierung Myanmars stärker unterstützt und mehr Druck auf die ASEAN-Länder ausgeübt wird, sich den internationalen Sanktionen gegen die Militärjunta in Myanmar anzuschließen;
75. fordert die HR/VP und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich auf die bilateralen Beziehungen mit Partnern in Afrika, darunter Südafrika, Ghana, Marokko, Kenia, Senegal und Mauretanien, zu konzentrieren und dabei denbeidseitiger Bedürfnissen und Interessen Rechnung zu tragen, um echte und ausgewogene Partnerschaften zu fördern; ist der Ansicht, dass der Grundsatz „mehr für mehr“ vollständig in die Beziehungen mit Drittländern einbezogen werden sollte, wobei die EU stärkere Partnerschaften mit denjenigen Ländern entwickelt, die sich zu den Grundsätzen der GASP und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) sowie zu den Grundwerten der EU bekennen; vertritt die Auffassung, dass die EU ihren Fokus auf Afrika beibehalten sollte, zumal der Kontinent bereits heute von strategischer Bedeutung ist und künftig zu einem immer wichtigeren Akteur werden wird;
76. fordert die EU auf, sowohl ihre Vereinbarung über Rohstoffe als auch die gesamte militärische Zusammenarbeit mit Ruanda, auch im Rahmen der EFF oder anderer Mechanismen, auszusetzen, bis Ruanda seine rechtswidrige Unterstützung für bewaffnete Gruppen einstellt und die Souveränität und territoriale Integrität der Demokratischen Republik Kongo uneingeschränkt achtet; verurteilt die Verletzungen der Souveränität und territorialen Integrität des Ostens der Demokratischen Republik Kongo durch die M23-Rebellen; verurteilt, dass die bewaffnete Gruppe M23 Goma und Bukavu eingenommen hat und ihre Offensive in Süd-Kivu fortsetzt, wodurch sich die schwere humanitäre Krise weiter verschärft hat und die Gefahr einer Destabilisierung der Demokratischen Republik Kongo und eines ausgewachsenen Krieges in der Region gestiegen ist; unterstützt den Friedensprozess von Luanda und Nairobi, mit dem eine politische Lösung des Konflikts mit diplomatischen Mitteln herbeigeführt werden soll, und fordert die HR/VP nachdrücklich auf, die diplomatischen Kontakte mit den Konfliktparteien und anderen Parteien in der Region fortzusetzen sowie den Druck auf die Parteien, wieder friedliche Verhandlungen zu führen, unter anderem dadurch zu erhöhen, dass je nach Lage vor Ort und in Abhängigkeit von den bei den laufenden regionalen Vermittlungsprozessen erzielten Fortschritten die Sicherheits- und Verteidigungskonsultationen der EU mit Ruanda vertagt und Sanktionen verhängt werden; ist zutiefst besorgt über die humanitäre Lage Tausender Vertriebener in der Region; fordert die HR/VP nachdrücklich auf, im Einklang mit der Strategie der EU für die Großen Seen konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um die Stabilität wiederherzustellen, und mit der Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in der Demokratischen Republik Kongo (MONUSCO) zum Schutz der Zivilbevölkerung im Osten der Demokratischen Republik Kongo zusammenzuarbeiten;
77. hebt hervor, dass die jüngsten Entwicklungen in Tunesien Anlass zu Sorge um Menschenrechte und demokratische Standards geben, da Berichten zufolge die Transparenz begrenzt, die Beteiligung der Opposition eingeschränkt und der politische Wettbewerb bei der Präsidentschaftswahl verringert ist; unterstreicht das anhaltende Engagement und die Unterstützung der EU für Tunesien in diesen politisch und sozioökonomisch schwierigen Zeiten durch Aufrechterhaltung der Kontakte auf verschiedenen Ebenen;
78. betont, dass die EU ein unmittelbares und vitales Interesse an Stabilität, Sicherheit und Wirtschaftswachstum im Mittelmeerraum sowie in der südlichen Nachbarschaft im weiteren Sinne hat; weist darauf hin, dass die Europäische Nachbarschaftspolitik mit dem lobenswerten Ziel ins Leben gerufen wurde, Stabilität, Wohlstand und gute Regierungsführung im südlichen Mittelmeerraum zu fördern; erkennt jedoch an, dass heute offensichtlich ist, dass ihre Instrumente, Ziele und Grundsätze nicht mehr der aktuellen Lage in der Region entsprechen; bedauert, dass es fast 30 Jahre nach Einleitung des sogenannten Barcelona-Prozesses nicht gelungen ist, einen gemeinsamen Raum des Wohlstands, der Stabilität und der Freiheit mit den Nachbarländern im südlichen Mittelmeerraum zu schaffen; fordert die Kommission auf, einen neuen Pakt für den Mittelmeerraum vorzulegen; ist der Ansicht, dass die EU und die Länder der südlichen Nachbarschaft Vereinbarungen über die Förderung von Stabilität, Wohlstand und Wahrung der Menschenrechte schließen sollten, die von einer Zusammenarbeit in Migrationsfragen abhängig gemacht werden sollten; weist erneut darauf hin, dass die Instabilität und Unsicherheit in der südlichen Nachbarschaft eine fortwährende Herausforderung für das Management der europäischen Außengrenzen darstellt; vertritt die Auffassung, dass die EU zwar den bilateralen Beziehungen mit den Ländern in der Region Vorrang einräumen sollte, die regionale Zusammenarbeit aber auch weiterhin im Rahmen bestehender Foren wie der Union für den Mittelmeerraum fördern sollte; begrüßt, dass ein Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Mittelmeerraum ernannt wurde;
79. betont, dass die EU ihre Zusammenarbeit mit den arabischen Ländern und der Golfregion als Reaktion auf die dringenden geopolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen die Region konfrontiert ist, stärken und vertiefen sollte; betont, dass bedeutenden Bereichen wie Migration, digitale Transformation, Sicherheit, ökologischer Wandel und kultureller Austausch Vorrang eingeräumt werden sollte, um eine widerstandsfähige Partnerschaft aufzubauen; fordert einen strategischen Ansatz, bei dem die Zusammenarbeit auf jedes Land zugeschnitten wird, sodass die nachhaltige Entwicklung und das gegenseitige Verständnis gefördert werden;
80. begrüßt den erfolgreichen Abschluss des ersten Gipfeltreffens zwischen der EU und dem Golf-Kooperationsrat (GCC) und ist der Ansicht, dass dieses Gipfeltreffen einen entscheidenden Moment in den Beziehungen zwischen der EU und ihren Partnern aus dem GCC markiert hat, und betont zugleich das gegenseitige Engagement für einen Ausbau der Beziehungen in wichtigen strategischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereichen;
81. unterstreicht, wie wichtig es ist, die demokratischen Werte in der Region zu wahren und zu fördern; verurteilt die Zunahme von Hetze, auch gegen EU-Organe, sowie die Angriffe auf die individuellen Freiheiten und die internationale Ordnung sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU;
82. betont, dass die Länder der EU, Lateinamerikas und der Karibik gleichgesinnt sind und Werte, Sprachen, Geschichte, Kultur und Religion teilen, was sie zu natürlichen Partnern im heutigen geopolitischen Kontext machen sollte; stellt fest, dass das Engagement der EU in der Region in den letzten Jahrzehnten nachgelassen hat, wodurch ein Vakuum einen zunehmenden Einfluss Chinas und Russlands entstanden ist; fordert die Länder in ganz Lateinamerika auf, die Verurteilung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entschiedener zum Ausdruck zu bringen; fordert die Mitgliedstaaten und den EAD auf, eine proaktive Diplomatie in der Region zu betreiben und dabei besonderes Augenmerk auf die Verteidigung der multilateralen Weltordnung, des Völkerrechts und der Achtung der Demokratie und der Menschenrechte zu legen; fordert multilaterale Initiativen zur Bekämpfung der politischen Instabilität in den am stärksten gefährdeten Ländern der Region, z. B. in Haiti;
83. begrüßt die Unterzeichnung des Fortgeschrittenen Rahmenabkommens zwischen der EU und Chile und fordert dessen rasche und vollständige Ratifizierung; begrüßt gleichermaßen den Abschluss der Verhandlungen über das modernisierte Globale Abkommen zwischen der EU und Mexiko, der von der Kommission am 17. Januar 2025 bekannt gegeben wurde, wobei die Zustimmung des Parlaments noch aussteht; hebt hervor, dass das Abkommen die strategische Partnerschaft der EU mit Mexiko stärken würde, und weist auf die zentrale Rolle des Landes in Lateinamerika und sein Bestreben hin, Handelspartnerschaften wie auch politische Partnerschaften zu diversifizieren, um die wirtschaftliche Abhängigkeit von den USA zu verringern;
84. nimmt den Abschluss des Abkommens mit dem Mercosur zur Kenntnis; äußert sich besorgt über seine potenziell negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsstandards der EU und auf die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors der EU und betont, dass das Parlament prüfen muss, ob das Abkommen den EU-Nachhaltigkeitsstandards entspricht und mit dem Gegenseitigkeitsprinzip vereinbar ist, bevor eine Ratifizierung in Betracht gezogen werden kann;
85. begrüßt das informelle Treffen zwischen der EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC) und die Umsetzung von Initiativen im Rahmen des EU-CELAC-Fahrplans 2023–2025 und betont in diesem Zusammenhang, dass auf dem Gipfeltreffen 2025 ein neuer und ambitionierter Fahrplan angenommen werden muss, mit dem die Partnerschaft weiter gestärkt wird und bei dem bereits etablierte bewährte Verfahren berücksichtigt werden;
86. betont, dass ein entschiedeneres Vorgehen erforderlich ist, um auf die Gewalt gegen Umweltschützer zu reagieren und um die Bemühungen der EU zu intensivieren, was die Unterstützung mit Blick auf die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die Anpassung an den Klimanotstand angeht; schlägt vor, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Drogenhandels, die auch Auswirkungen auf die EU haben, weiter zu verstärken; fordert eine deutliche Verstärkung der beidseitigen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung dieses Phänomens;
87. fordert die HR/VP auf, die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Demokratien zu einer Priorität ihrer Amtszeit zu machen und die Zusammenarbeit und Konsultation mit gleichgesinnten demokratischen Partnern zu systematisieren, um die Demokratie zu fördern und die gemeinsame Vorsorge und den Zugang zu Ressourcen für die Krisenreaktion zu verbessern; bekräftigt in diesem Zusammenhang die Empfehlung, die Beziehungen zu regionalen Organisationen wie dem ASEAN und der Afrikanischen Union zu vertiefen, um die kooperativen Sicherheitsrahmen zu verbessern;
88. bekräftigt seine Unterstützung der Europäischen Politischen Gemeinschaft als Plattform für Diskussionen, Dialog und Zusammenarbeit mit europäischen Partnern bei außenpolitischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen, mit denen die EU konfrontiert ist, mit dem Ziel, die Sicherheit und Stabilität in Europa zu stärken und die politische und sicherheitspolitische Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Interessen weiterzuverfolgen; fordert eine enge Einbeziehung des Parlaments in die Präzisierung des Betätigungsfelds und die künftige Arbeit dieser Gemeinschaft; betont, dass für den künftigen Erfolg und die Kohärenz dieses Formats ein gewisses Maß an Übereinstimmung über demokratische Werte und Prinzipien unerlässlich ist; bekräftigt, dass die Europäische Politische Gemeinschaft unter keinen Umständen als Vorwand dafür dienen darf, den EU-Beitritt von Erweiterungsländern hinauszuzögern;
89. ist zudem davon überzeugt, wie wichtig es ist, neue Bündnisse zu schließen, unter anderem mit den Ländern in unserer Nachbarschaft und im Globalen Süden, wobei die beiderseitigen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen sind, damit echte, ausgewogene und gleichberechtigte Partnerschaften gefördert werden; erachtet es als besonders wichtig, solche politischen Vereinbarungen mit Drittstaaten auf der Grundlage gemeinsamer europäischer Werte und Grundrechte zu schließen; fordert die EU auf, den Erwartungen der Partnerländer gerecht zu werden und politische Vereinbarungen mit ihnen rasch umzusetzen, um zu zeigen, dass die EU eine verlässliche und strategische Partnerin ist und das internationale regelbasierte System den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist; fordert die Kommission auf, die aktive Beteiligung des Europäischen Parlaments am Aufbau und an der Umsetzung und Überwachung der künftigen Partnerschaften für sauberen Handel und Investitionen sicherzustellen; fordert in diesem Zusammenhang Kooperationsinitiativen zwischen der EU und den Ländern des Globalen Südens, um die Schuldenkrise zu bewerten und zu überwinden; weist darauf hin, dass Vereinbarungen mit Ländern des Globalen Südens, insbesondere im Bereich Rohstoffe, dazu beitragen sollten, die lokale Wirtschaftsentwicklung zu fördern, anstatt die Abhängigkeit und die exzessive Rohstoffausbeutung zu verstärken;
Förderung von EU-Maßnahmen im Ausland
90. hebt die Rolle der HR/VP als Brückenbauerin zwischen der GASP und den Außenbeziehungen der EU hervor, um für ein Höchstmaß an Koordinierung und Kohärenz im außenpolitischen Handeln der EU zu sorgen; betont, dass die EU die Sichtbarkeit und Wirksamkeit ihres auswärtigen Handelns und ihrer Bemühungen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit fördern sollte, bedauert jedoch, dass es in manchen Fällen an Klarheit in der Vertretung der EU nach außen mangelt, wodurch die strategische Kommunikation der EU im Ausland behindert wird; betont, dass die Zuständigkeiten der HR/VP, der Kommissionspräsidentin und des Präsidenten des Europäischen Rates in Bezug auf das auswärtige Handeln und die Vertretung der EU nach außen klar festgelegt werden sollten, damit die Stimme der EU kohärent ist und von den Partner als kohärent wahrgenommen wird; fordert die Kommission auf, ihre Koordinierung mit dem EAD im Bereich des auswärtigen Handelns zu verstärken, unter anderem durch Sicherstellung der vollständigen Einhaltung von Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 9 des EAD-Beschlusses(17), der gegebenenfalls aktualisiert werden sollte;
91. fordert, dass der EAD – sowohl seine Zentrale als auch die EU-Delegationen – durch die Bereitstellung angemessener finanzieller und personeller Ressourcen gestärkt wird, damit die EU besser auf aktuelle und sich abzeichnende globale Herausforderungen vorbereitet ist; fordert, dass der EAD in der Lage sein muss, das ständige diplomatische Personal der EU auszuwählen und einzustellen und für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und eine geografisch ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen des EAD zu sorgen; fordert die HR/VP auf, rasch Vorschläge für die künftige operative Struktur des auswärtigen Handelns der EU vorzulegen und dabei der Empfehlung des Parlaments vom 15. März 2023 mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt in vollem Umfang Rechnung zu tragen(18); betont, dass die strategische Kommunikation und die Arbeit der EU zur Bekämpfung von Desinformation mithilfe spezieller Ressourcen und Büros in strategisch relevanten Regionen und Ländern gestärkt werden müssen;
92. erinnert daran, dass die EU ein strategisches Interesse daran hat, die nachhaltige Entwicklung, die Armutsbekämpfung und die Gleichstellung weltweit voranzubringen, da diese Bemühungen langfristig zu Frieden und Sicherheit in der Welt beitragen; fordert die Kommission auf, wirksam und rasch dafür zu sorgen, dass die Global-Gateway-Initiative als tragfähige Alternative zur chinesischen Initiative „Neue Seidenstraße“ und als Instrument zur Stärkung der Präsenz und Sichtbarkeit der EU weltweit genutzt wird; weist darauf hin, dass die Global-Gateway-Initiative als strategisches Konzept zu verstehen ist, das Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik, einschließlich des klimabezogenen und des digitalen Wandels, sowie Infrastrukturinvestitionen umfasst, um eine enge Partnerschaft auf der Grundlage des beiderseitigen Nutzens, der wirtschaftlichen Entwicklung und resilienter Lieferketten zu stärken; betont in diesem Zusammenhang, dass die Koordinierung mit internationalen Finanzinstitutionen, eine klar definierte Beteiligung des Privatsektors und eine maßgeschneiderte strategische Kommunikation, auch in den Empfängerländern, von wesentlicher Bedeutung sind, damit das Instrument die gewünschte Größenordnung erreichen kann; ist besorgt über Berichte, wonach eine Reihe von Global-Gateway-Projekten von chinesischen Unternehmen durchgeführt werden, womit direkt gegen die Ziele der Initiative verstoßen wird, bei denen es unter anderem darum geht, die wirtschaftlichen Sicherheit der EU zu erhöhen und die wirtschaftliche Entwicklung von Drittstaaten sowie Partnerschaften mit ihnen zu fördern, die für beide Seiten vorteilhaft sind; fordert daher eine unverzügliche Untersuchung und den Ausschluss aller chinesischen Unternehmen, die an Global Gateway beteiligt sind; betont, dass die Unterstützung der EU andere Initiativen wie die Partnerschaft für globale Infrastruktur und Investitionen, den Wirtschaftskorridor Indien-Nahost-Europa und den Lobito-Korridor ergänzen und insbesondere auf die Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung abzielen sollte;
93. weist erneut darauf hin, dass das Parlament in der GASP eine wesentliche Rolle spielt und mittels parlamentarischer Diplomatie, seiner eigenen Instrumente, Kanäle und Kontakte einen spezifischen Beitrag dazu leistet, was auch seine Programme zur Demokratieförderung, den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, regelmäßiger parlamentarischer Dialoge und offizielle Delegationen einschließt; betont, dass die parlamentarische Diplomatie ein großes Potenzial hat, wichtige politische Interessenträger einzubinden und die demokratische Regierungsführung zu erleichtern; betont insbesondere den Mehrwert der parlamentarischen Diplomatie während des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und hebt in diesem Zusammenhang die wertvolle Zusammenarbeit zwischen der ukrainischen Werchowna Rada und dem Europäischen Parlament auf politischer und technischer Ebene hervor;
94. ist der festen Überzeugung, dass Diplomatie ein wesentlicher Teil des Handelns der EU ist; fordert in diesem Zusammenhang die Weiterentwicklung der präventiven Diplomatie der EU als proaktives außenpolitisches Instrument zur Verhinderung, Vermittlung und friedlichen Beilegung von Konflikten zwischen den Parteien; fordert den EAD auf, die Instrumente der präventiven Diplomatie der EU in strukturelle Präventionsmechanismen und -maßnahmen wie politische Vereinbarungen zwischen verschiedenen an Konflikten beteiligten Akteuren, nationale Dialoge über Aussöhnung, Friedenskonsolidierung und rechtliche Aufarbeitung („transitional justice“) sowie Wahrheits- und Aussöhnungskommissionen zu integrieren; fordert den EAD nachdrücklich auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen und hierzu die diplomatischen Bemühungen zu bewerten, verbesserungswürdige Bereiche zu ermitteln und bewährte Verfahren bei künftigen Initiativen einzubauen; fordert, dass die Kapazitäten des EAD in diesen Bereichen ausgebaut werden, insbesondere in den einschlägigen Abteilungen für Krisenvorsorge und -reaktion; betont, dass es dringend erforderlich ist, die entsprechenden EU-Haushaltsmittel im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit zu verdoppeln und die Maßnahmen der EU in den Bereichen Vermittlung, Dialog und Aussöhnung deutlich zu verstärken;
95. bekräftigt die Rolle der EU-Sonderbeauftragten, die die Politik und die Interessen der EU in bestimmten Regionen und Ländern vertreten und eine wichtige Rolle bei der Entwicklung einer stärkeren und wirksameren GASP spielen, indem sie der EU als aktive politische Präsenz in wichtigen Ländern und Regionen dienen und der EU und ihrer Politik eine Stimme und ein Gesicht verleihen; betont, wie wichtig es ist, die EU-Sonderbeauftragten mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit sie diese Aufgaben wirksam wahrnehmen können; hebt hervor, wie wichtig es ist, die EU-Sonderbeauftragten mit einem breit gefächerten, flexiblen Mandat auszustatten, das an sich verändernde geopolitische Umstände angepasst werden kann, um die politischen Maßnahmen und Interessen der EU in bestimmten Regionen und Ländern zu fördern, und damit sie eine aktive Rolle bei den Bemühungen im Rahmen der präventiven Diplomatie einnehmen können; fordert nachdrücklich, dass neue EU-Sonderbeauftragte für Menschenrechte erst nach einer vorherigen Anhörung im Parlament ernannt werden;
96. betont, dass Korruption Menschenrechtsverletzungen. missbräuchlichen Praktiken und der Aushöhlung demokratischer Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit Vorschub leistet und verschlimmert; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich mit den Gefahren, die von Korruption für Stabilität, Regierungsführung und Frieden ausgeht, zu befassen und diesen Bedrohungen der Interessen der EU und des Wohlergehens und der Sicherheit in der ganzen Welt, insbesondere in der östlichen und südlichen Nachbarschaft der EU, vorzubeugen und ihnen entgegenzutreten; spricht sich für eine engere Abstimmung zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Verbündeten und Partnern aus, wo immer dies möglich ist, um gegen systemische Korruption vorzugehen, mit der man autokratische Regime stärkt, die Verbreitung böswilliger Einflussnahme ermöglicht, Gemeinwesen ihre unverzichtbaren Ressourcen raubt und demokratische Werte, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit untergräbt; betont die entscheidende Rolle der Zivilgesellschaft und unabhängiger Journalisten in Drittländern bei der Suche nach und Aufdeckung von Korruption; fordert die EU daher auf, im Rahmen ihrer Außenpolitik einen umfassenden und rasch umgesetzten Rahmen für die Korruptionsbekämpfung anzunehmen, der die EU-Sanktionsregelung, die vorgeschlagene Antikorruptionsrichtlinie und die umfassendere EU-Strategie zur Korruptionsbekämpfung umfasst; fordert die HR/VP nachdrücklich auf, diesbezüglich konkrete und weitreichende Maßnahmen vorzuschlagen, und unterstützt die Aufnahme von Bestimmungen zur Korruptionsbekämpfung in Handelsabkommen der EU mit Drittländern;
97. hebt die Missionen und Operationen der EU im Ausland zur Förderung von Frieden, Sicherheit und Fortschritt in Europa und der ganzen Welt hervor; fordert die HR/VP auf,
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Vorschläge für die erforderlichen GASP-Missionen auszuarbeiten, die 2025 eingeleitet werden sollen, wobei die EU-Schnelleingreifkapazität als präventive militärische Verstärkung zu nutzen ist, wobei darauf hingewiesen wird, dass die administrativen Ausgaben für diese Maßnahmen, einschließlich der für die Bereitschaft der Schnelleingreifkapazität, zulasten des EU-Haushalts gehen sollten,
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mit Zypern, der Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten, um konkrete Maßnahmen für eine Demilitarisierung der Pufferzone auf Zypern umzusetzen und die Sicherheitslage auf der Insel, sowohl für die griechisch-zyprische Bevölkerungsgruppe als auch für die türkisch-zyprische Bevölkerungsgruppe, zu verbessern,
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eine stärkere Rolle der beiden zivilen GSVP-Missionen der EU – EUPOL COPPS und EUBAM Rafah – im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. März 2024 zu unterstützen und daran zu erinnern, dass sie auf der Grundlage des Prinzips der Zweistaatenlösung und der Lebensfähigkeit eines künftigen palästinensischen Staates eine wichtige Rolle spielen können, um an der Erleichterung der Bereitstellung humanitärer Hilfe für den Gazastreifen mitzuwirken, die Effizienz der palästinensischen Behörde im Westjordanland zu verbessern und ihre Rückkehr in den Gazastreifen vorzubereiten,
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die notwendigen Voraussetzungen für die vollständige Reaktivierung der EUBAM Rafah zu schaffen, damit sie in Abstimmung mit der palästinensischen Behörde sowie den Behörden Israels und Ägyptens am Grenzübergang Rafah als neutraler Dritter auftreten kann, wobei erwartet wird, dass die Ausweitung der Einsatzbereiche und der Mandate von EUPOL COPPS und EUBAM Rafah vor Ort als Schlüsselpriorität in die künftige Strategie der EU für den Nahen Osten aufgenommen wird,
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die Zahl der Beobachter, die im Rahmen der zivilen Mission der EU in Armenien auf die armenische Seite der internationalen Grenze zu Aserbaidschan entsandt werden, weiter zu erhöhen und Aserbaidschan erneut aufzufordern, mit der Mission zusammenzuarbeiten und seine Verleumdungskampagne gegen sie einzustellen,
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mit Australien, Neuseeland, der Republik Korea, Japan, Taiwan und den Mitgliedstaaten des ASEAN zusammenzuarbeiten, um Frieden und Sicherheit in den indopazifischen und südostasiatischen Regionen zu fördern,
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Strategien zu entwickeln, um hybride Angriffe an der Ostgrenze und in den Regionen in äußerster Randlage der EU abzuwehren, insbesondere solche, bei denen die Migration als Mittel zur Destabilisierung der Mitgliedstaaten und zur Ausübung von politischem Druck eingesetzt wird, die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten mit den Ländern, die mit solchen Angriffen konfrontiert sind, wie Polen und Litauen, zu fördern und Vergeltungsmaßnahmen gegen die Komoren für die Ausnutzung von Migrationswellen zum Nachteil von Mayotte vorzuschlagen;
98. fordert die HR/VP auf, die Beispiele erfolgreicher Evakuierungsmaßnahmen im Sudan und des verstärkten konsularischen Schutzes weiterzuverfolgen und auf ein umfassendes Schutzsystem für EU-Bürger im Ausland hinzuarbeiten; betont, dass die Auswirkungen anhaltender Krisen und Konflikte weltweit das Risiko einer Überlastung des konsularischen Schutzes und/oder der Unterstützungskapazitäten der Mitgliedstaaten mit sich bringen können, und fordert in diesem Zusammenhang eine Verstärkung der Kapazitäten und Ressourcen des Krisenreaktionszentrums des EAD und des EU-Katastrophenschutzverfahrens; erinnert an seine seit langem bestehende Position, ein ähnliches Schutzniveau auf die örtlichen Bediensteten in den EU-Delegationen und GASP-Missionen und -Operationen anzuwenden;
III.Der nächste MFR und seine parlamentarische Kontrolle
99. ist der Ansicht, dass eine stärkere institutionalisierte parlamentarische Kontrolle des auswärtigen Handelns der EU erforderlich ist, einschließlich eines regelmäßigen und rechtzeitigen, aber auch sicheren Zugangs zu vertraulichen Informationen und einer Unterrichtung des Parlaments im Einklang mit Artikel 36 EUV; betont, dass die HR/VP und der EAD mehr Rückmeldung darüber geben sollten, welche Schritte ergriffen und welche Wirkungen erzielt wurden, um den Empfehlungen nachzukommen, die in den Entschließungen des Parlaments zu außenpolitischen Angelegenheiten formuliert wurden;
100. betont, dass das Europäische Parlament im Rahmen der GASP, zu der die GSVP gehört, seine Haushaltsbefugnisse gemeinsam mit dem Rat ausübt; erinnert daran, dass das Europäische Parlament auch die Aufgabe der politischen Kontrolle wahrnimmt und gemäß Artikel 36 EUV zu diesen Politikbereichen zu konsultieren ist;
101. weist darauf hin, dass gemäß Artikel 41 EUV alle Verwaltungsausgaben und operativen Ausgaben im Rahmen der GASP und der GSVP zulasten des Haushalts der Union gehen sollten, mit Ausnahme der Ausgaben, die sich aus Operationen mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen ergeben;
102. betont, dass es sich bei GASP- oder GSVP-Beschlüssen, die mit Ausgaben verbunden sind, stets um grundlegende Optionen für diese Politikbereiche handelt und sie daher der parlamentarischen Kontrolle unterliegen müssen; fordert die HR/VP auf, das Parlament zu konsultieren, bevor sie GASP- oder GSVP-Beschlüsse vorschlägt, damit gemäß Artikel 36 EUV Transparenz und Rechenschaftspflicht sichergestellt werden;
103. weist darauf hin, dass die Ausübung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments untrennbar mit seiner Funktion der politischen Kontrolle und Konsultation verbunden ist; weist darauf hin, dass Artikel 36 EUV eine besondere Beziehung zwischen der HR/VP und dem Europäischen Parlament vorsieht, die eine Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch das Parlament ist, und dass die VP/VR das Parlament in dieser Hinsicht unterstützen sollte;
104. bedauert, dass die Haushaltsmittel für zivile GSVP-Missionen unzureichend sind; weist darauf hin, dass die Zahl und die Aufgaben solcher Missionen zugenommen haben, das Sicherheitsumfeld schwieriger geworden ist und die operativen Kosten gestiegen sind; fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, eine substanzielle Aufstockung der GASP-Mittel vorzusehen, die unter eine gesonderte zivile GASP- und Krisenbewältigungsrubrik fallen; fordert, dass die für zivile GSVP-Missionen bereitgestellten Mittel effizient eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass diese Missionen wirksam auf Krisensituationen und unvorhergesehene Ereignisse reagieren können; fordert die HR/VP und die Kommission auf, hierzu gemeinsame Vorschläge vorzulegen;
105. ist zutiefst besorgt darüber, dass der EAD strukturell unterfinanziert ist und dies bereits schwerwiegende und weitreichende negative Auswirkungen auf das auswärtige Handeln der EU und die Leistung der EU-Organe in diesem Bereich hat; betont, dass ein spezifischer Ansatz für den Verwaltungshaushalt des EAD erforderlich ist, und weist darauf hin, dass das Fehlen von Korrekturmaßnahmen schwerwiegende Auswirkungen auf die Beziehungen der EU zu Drittstaaten haben könnte;
106. fordert die Kommission auf, in ihrem Vorschlag für den nächsten MFR im Rahmen der Rubrik des auswärtigen Handelns der EU folgende Aspekte zu berücksichtigen:
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solide Fähigkeiten und Ressourcen für das auswärtige Handeln der EU, bei denen dem zunehmend schwierigen internationalen Umfeld Rechnung getragen wird, wobei in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen ist, dass es von entscheidender Bedeutung ist, die Unterstützung der EU für Menschenrechte, Demokratie und Entwicklung in Drittstaaten weiter zu verstärken,
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Ressourcen für die digitale Diplomatie der EU angesichts des derzeitigen Kontexts des raschen technologischen Fortschritts und des geopolitischen Wettbewerbs,
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Ressourcen für die Umweltdiplomatie,
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einen eigenen Haushalt für spezifische außenpolitische Maßnahmen der EU zur Gleichstellung der Geschlechter und zur Agenda für Frauen, Frieden und Sicherheit, um Geschlechterperspektiven in die diplomatischen Bemühungen der EU und die Bemühungen der EU um die Sicherheit der Menschen einzubeziehen,
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Ressourcen für die präventive Kontrolle potenzieller Begünstigter, um sicherzustellen, dass mit EU-Mitteln unter keinen Umständen direkt oder indirekt Tätigkeiten, Projekte oder Publikationen unterstützt werden, die zu Gewalt und Hass, einschließlich Antisemitismus, aufstacheln, und um sicherzustellen, dass alle Empfänger von EU-Mitteln entsprechend überwacht werden;
107. fordert die Kommission auf, ihre Vorschläge für den nächsten MFR im ersten Halbjahr 2025 vorzulegen, damit genügend Zeit für die Aushandlung der Programme bleibt; betont, dass im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt (NDICI/Europa in der Welt), des Instruments für Heranführungshilfe und des GASP-Budgets ein detaillierterer Eingliederungsplan erforderlich ist, der es der Haushaltsbehörde ermöglicht, politische und geografische Prioritäten im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens festzulegen;
108. betont, dass für jede oben angesprochene Angelegenheit eine angemessene Reaktion der Exekutive erforderlich ist; fordert die HR/VP auf, rasch und in schriftlicher Form auf die Forderungen, Ersuchen und Bedenken des Parlaments zu reagieren; ist der Ansicht, dass mündliche Erklärungen im Ausschuss oder im Plenum nur in Ausnahmefällen oder in dringenden Fällen eine ausreichende Antwort darstellen können; betont, dass im derzeitigen schwierigen geopolitischen Kontext eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen dem Europäischen Parlament und der HR/VP von strategischer Bedeutung ist; erwartet einen systematischeren Austausch vor der Annahme von Mandaten und GASP-Strategien und einen verbesserten Informationsfluss über Verhandlungen und die Umsetzung internationaler Abkommen sowie Absichtserklärungen; erwartet darüber hinaus, dass das Parlament wirksam in alle außenpolitischen Strategien und Maßnahmen der EU einbezogen und dadurch die parlamentarische Diplomatie zur Unterstützung der Bemühungen der HR/VP aktiviert wird;
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109. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
Beschluss 2010/427/EU des Rates vom 26. Juli 2010 über die Organisation und die Arbeitsweise des Europäischen Auswärtigen Dienstes, (ABl. L 201 vom 3.8.2010, S.30, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/427/oj).
Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 15. März 2023 an den Rat und den Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik mit einer Bestandsaufnahme der Funktionsweise des EAD und für eine stärkere EU in der Welt, ABl. C, C/2023/410, 23.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2023/410/oj.