Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. April 2025 zu den Massenhinrichtungen in Iran und der Bestätigung der Todesurteile gegen die Aktivisten Behrus Ehsani und Mehdi Hassani (2025/2628(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Iran,
– gestützt auf Artikel 150 Absatz 5 und Artikel 136 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass in Iran im Verhältnis zur Einwohnerzahl weltweit die meisten Todesurteile verhängt werden; in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane seit dem Aufstand im Rahmen der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ im Jahr 2022 eine Hinrichtungswelle ins Rollen gebracht haben, der auch Dissidenten, Frauen, Journalisten und Angehörige von Minderheiten zum Opfer fallen;
B. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in Iran verschlechtert, wobei unter anderem Frauen, Kinder sowie ethnische und religiöse Minderheiten wie Christen, Angehörige der Baha’i-Gemeinschaft, Kurden und Belutschen systematisch ins Visier genommen werden;
C. in der Erwägung, dass die iranischen Staatsorgane nach dem Tod von Mahsa Dschina Amini in Gewahrsam ihre Maßnahmen zur Unterdrückung der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ verschärft haben;
D. in der Erwägung, dass Angaben der Menschenrechtsorganisation Iran Human Rights zufolge im Jahr 2024 in Iran mindestens 975 Menschen hingerichtet wurden, so viele wie seit über zwanzig Jahren nicht mehr; in der Erwägung, dass sich darunter auch Personen, die als Minderjährige festgenommen wurden, und Unionsbürger befinden;
E. in der Erwägung, dass das Regime in Teheran seine lautstarken Kritiker ins Visier nimmt, indem es Morde an Politikern, Journalisten und Dissidenten im Ausland – auch auf europäischem und nordamerikanischem Boden – organisiert, etwa im Zusammenhang mit dem versuchten Mord an dem ehemaligen Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Alejo Vidal-Quadras;
F. in der Erwägung, dass die politischen Gefangenen Behrus Ehsani und Mehdi Hassani im November 2022 festgenommen und anschließend gefoltert und lange Zeit in Einzelhaft gehalten wurden, wobei ihnen während ihrer Inhaftierung ihre Grundrechte verweigert wurden und sie schließlich wegen „bewaffneter Rebellion gegen den Staat“, „Feindseligkeit gegen Gott“ und „Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt wurden;
G. in der Erwägung, dass mehrere Menschenrechtsverteidiger, darunter Pexşan Ezîzî, Werîşe Mûradî, Mahwasch Sabet und Scharifeh Mohammadi, in Iran schwerer Verfolgung ausgesetzt sind, wobei einige zum Tode verurteilt und andere inhaftiert wurden;
1. bekräftigt, dass es die Todesstrafe strikt ablehnt; fordert die iranische Regierung nachdrücklich auf, ein sofortiges Moratorium einzuführen und die Todesstrafe schließlich abzuschaffen;
2. verurteilt, dass der Oberste Gerichtshofs Irans entschieden hat, die Todesurteile gegen Behrus Ehsani und Mehdi Hassani zu bestätigen, die unter unmenschlichen Bedingungen festgehalten werden und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt wurden;
3. fordert, dass sie zusammen mit allen Gefangenen freigelassen werden, die sich derzeit in der Todeszelle befinden, weil sie sich politisch betätigt haben; weist insbesondere auf die dringenden Fälle von Pexşan Ezîzî, Werîşe Mûradî, Scharifeh Mohammadi und Mahwasch Sabet hin;
4. verurteilt den beispiellosen Anstieg der Zahl der Hinrichtungen und das systematische Vorgehen gegen Menschenrechtsverteidiger und Minderheiten mittels Todesstrafe und strafrechtlicher Verfolgung, insbesondere gegen Christen, Angehörige der Baha’i-Gemeinschaft, Kurden und Belutschen; fordert, dass die Personen, die wegen ihrer Religion oder Weltanschauung in Haft sitzen, umgehend und bedingungslos freigelassen werden;
5. fordert, dass verurteilte Unionsbürger, darunter Cécile Kohler, Jacques Paris und Ahmadreza Djalali, umgehend freigelassen werden, dass sie in ihre Heimatländer zurückkehren können und dass alle gegen sie erhobenen Vorwürfe fallengelassen werden; verurteilt, dass Iran Geiseldiplomatie einsetzt;
6. fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die Abschaffung der Todesstrafe und die Freilassung von politischen Gefangenen und inhaftierten Unionsbürgern zu einer Bedingung für die Verbesserung der Beziehungen zu Iran zu machen;
7. fordert Iran erneut auf, der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen über die Lage der Menschenrechte in Iran und der Erkundungsmission der Vereinten Nationen ungehinderten Zugang zu dem Land zu gewähren;
8. fordert den Rat erneut auf, das Korps der Islamischen Revolutionsgarde als terroristische Vereinigung einzustufen und weiterhin iranische Amtsträger, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, zu ermitteln und mit Sanktionen zu belegen; fordert die internationale Gemeinschaft auf, entschieden auf die von Teheran organisierten weltweiten Mordversuche an Kritikern und Gegnern des Mullah-Regimes zu reagieren;
9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die technische und finanzielle Unterstützung für die iranische Zivilgesellschaft auszuweiten;
10. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und der Hohen Vertreterin der Union und Vizepräsidentin der Kommission sowie der Islamischen Beratenden Versammlung und dem Obersten Religionsführer der Islamischen Republik Iran zu übermitteln.