Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2025 zu der Lage in Belarus fünf Jahre nach der manipulierten Präsidentschaftswahl (2025/2900(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Belarus, insbesondere jene, die seit der manipulierten Präsidentschaftswahl im Jahr 2020 angenommen wurden,
– unter Hinweis auf die gemeinsame Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und des für Erweiterung zuständigen Mitglieds der Kommission vom 9. August 2025 zum fünften Jahrestag der manipulierten Präsidentschaftswahl in Belarus,
– unter Hinweis auf die Erklärung der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 17. September 2025 im Namen der EU zur gemeinsamen strategischen Militärübung SAPAD-2025,
– unter Hinweis auf die Erklärungen des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik vom 26. Februar 2024 zu der Parlamentswahl und der Kommunalwahl und vom 1. August 2024 zu der Freilassung einer Reihe politischer Gefangener sowie auf die Erklärung des Hohen Vertreters im Namen der EU vom 8. August 2023 zum dritten Jahrestag der gefälschten Präsidentschaftswahl,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 und vom 19. Februar 2024 zu Belarus und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22. Oktober 2021 zu Belarus,
– unter Hinweis auf die am 3. Mai 2024 unterzeichnete Absichtserklärung über die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und den demokratischen Kräften von Belarus,
– unter Hinweis auf die Luxemburger Lösungen zur Bewältigung der besonderen Herausforderungen für Belarussen im Exil, die am 6./7. Juni 2024 im Rahmen der Parlamentarischen Versammlung des Europarats angenommen wurden,
– unter Hinweis auf den Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen vom 22. April 2025 über die Entwicklung der Lage der Menschenrechte in Belarus vom 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 und auf den Bericht des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) vom 25. März 2024 über die Lage der Menschenrechte in Belarus im Vorfeld und nach der Präsidentschaftswahl 2020,
– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Charta der Vereinten Nationen, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und andere Menschenrechtsübereinkünfte, die von Belarus unterzeichnet wurden,
– unter Hinweis auf die Entschließung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 24. Juni 2025 zu Rechts- und Menschenrechtsfragen im Zusammenhang mit der Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine, in der Aljaksandr Lukaschenka für die widerrechtliche Verbringung ukrainischer Kinder nach Belarus verantwortlich gemacht wird,
– gestützt auf Artikel 136 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass mehr als fünf Jahre nach der manipulierten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 und dem anschließenden brutalen Vorgehen gegen friedliche prodemokratische Proteste die Menschenrechtslage in Belarus nach wie vor kritisch ist; in der Erwägung, dass das unrechtmäßige Regime von Aljaksandr Lukaschenka mit Unterstützung durch Russland eine unerbittliche Repressionskampagne gegen friedliche Demonstranten, demokratisch gesinnte Wortführer, Rechtsanwälte, Journalisten, Sportler, Künstler, Gewerkschaften, führende Geistliche, Akteure der Zivilgesellschaft und andere geführt hat;
B. in der Erwägung, dass die Massenbewegung der Bürgerinnen und Bürger von Belarus im Jahr 2020 einen beispiellosen Ruf nach Demokratie, Gerechtigkeit und Menschenrechten erschallen ließ, worauf mit systematischen Menschenrechtsverletzungen reagiert wurde, darunter Massenverhaftungen, Folter und Verschwindenlassen, wobei mindestens ein Dutzend friedlicher Demonstranten zu Tode gekommen ist; in der Erwägung, dass zu den Opfern Witold Aschurak, Alena Amelina, Raman Bandarenka, Waleryj Bohdan, Hanna Kandrazenka, Tamara Karawaj, Wadsim Chrasko, Mikalaj Klimowitsch, Aljaksandr Kulinitsch, Ihar Lednik, Uladsimir Krysjonak, Mikita Kryuzou, Andrej Padnjabenny, Arzjom Parukau, Ales Puschkin, Dsmitryj Sarokin, Sjarhej Schtschazinka, Dsmitryj Schlethauer, Waljanzin Schtermer, Dsmitryj Stachouski, Kanstanzin Schyschmakou, Aljaksandr Tarajkouski und Aljaksandr Wichor gehören, deren Todesfälle veranschaulichen, wie das Regime Menschenleben und Grundrechte missachtet;
C. in der Erwägung, dass keine der vergangenen sechs Präsidentschaftswahlen in Belarus, einschließlich der Scheinwahl vom 26. Januar 2025, die vor dem Hintergrund von Festnahmen und Repressionen durchgeführt wurde, frei oder fair war; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime eine Atmosphäre der Angst und der Einschüchterung aufrechterhält, durch die politisch abweichende Stimmen niedergehalten werden, die freie Meinungsäußerung verwehrt wird und friedliche Versammlungen verhindert werden; in der Erwägung, dass die Scheinwahl von keiner offiziellen Mission aus demokratischen Ländern beobachtet wurde und dass das Europäische Parlament und gleichgesinnte Partner sie nicht anerkannt haben;
D. in der Erwägung, dass das autoritäre Regime von Aljaksandr Lukaschenka seit 31 Jahren an der Macht ist und seine Herrschaft dadurch geprägt ist, dass es politische Gegner und abweichende Meinungen systematisch unterdrückt und Lukaschenkas Kritiker verschwinden lässt; in der Erwägung, dass Lukaschenka sich hauptsächlich deshalb an der Macht hält, weil die einflussreichen Kreise und die Sicherheitskräfte loyal zu ihm stehen und die Russische Föderation ihn in erheblichem Ausmaß politisch und wirtschaftlich sowie in den Bereichen Propaganda und Sicherheit unterstützt;
E. in der Erwägung, dass nach Angaben des Menschenrechtszentrums „Wjasna“ seit 2020 mehr als 8 900 Personen infolge politisch motivierter Anschuldigungen angeklagt wurden und mehr als 1 200 politische Gefangene nach wie vor in Haft sind, von denen viele unter lebensgefährlichen Bedingungen festgehalten werden; in der Erwägung, dass allein im September 2025 96 Fälle politischer Unterdrückung verzeichnet und im selben Monat 77 Personen als politische Gefangene anerkannt wurden;
F. in der Erwägung, dass mehrere politische Gefangene infolge der unmenschlichen Haftbedingungen in Haft oder kurz nach ihrer Freilassung ums Leben gekommen sind; in der Erwägung, dass internationale Organisationen, einschließlich des OHCHR, systematische Menschenrechtsverletzungen dokumentiert haben, darunter Folter, willkürliche Inhaftierungen, Freiheitsstrafen oder andere besonders schwere Fälle von Freiheitsentzug, Verschwindenlassen, Zwangsarbeit, Verweigerung medizinischer Versorgung, eingeschränkte Möglichkeiten, von Anwälten und Familienangehörigen besucht zu werden, Einzelhaft, Drangsalierung aus politischen Gründen oder aus Gründen der Staatsangehörigkeit, Abschiebung und Unterdrückung der Grundfreiheiten; in der Erwägung, dass das Strafvollzugssystem als eine Art Verbund von Arbeitslagern mit Zwangsarbeit funktioniert, in denen die Häftlinge, einschließlich politischer Gefangener, gezwungen werden, unter unsicheren und erniedrigenden Bedingungen zu arbeiten;
G. in der Erwägung, dass weibliche politische Gefangene, von denen es mehr als 175 gibt, häufig gezielt misshandelt und gedemütigt werden und ihnen angedroht wird, dass ihnen ihre Kinder weggenommen werden, und dass internationalen Beobachtern der Zugang zu den Gefängnissen verwehrt wird;
H. in der Erwägung, dass das Regime Massenüberwachung, Zensur und Desinformation sowohl gegen die eigene Bevölkerung als auch gegen die EU einsetzt; in der Erwägung, dass „Extremismus“ der häufigste Vorwand für die strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner ist und dass die „Liste der Extremisten“ des Regimes inzwischen über 5 800 Menschen umfasst; in der Erwägung, dass die Justiz, Staatsanwaltschaft und Strafverfolgungsbehörden dazu instrumentalisiert werden, Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen;
I. in der Erwägung, dass immer noch mindestens fünf politische Gefangene, nämlich Wiktar Babaryka, Maksim Snak, Uladsimir Kniha, Aljaksandr Aranowitsch und Mikalaj Statkewitsch ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden; in der Erwägung, dass Maryja Kalesnikawa lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurde und erst kürzlich zum ersten Mal seit zweieinhalb Jahren ein Brief von ihr die Öffentlichkeit erreichte; in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, Journalist und Mitglied der Union der Polen in Belarus, der schwerwiegende gesundheitliche Probleme hat, zu mehreren Jahren Haft verurteilt wurde und nach wie vor unter harten Bedingungen in einer Isolationszelle inhaftiert ist; in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut der Sacharow-Preis für geistige Freiheit 2025 des Europäischen Parlaments verliehen wurde; in der Erwägung, dass der Friedensnobelpreisträger Ales Bjaljazki in der Haft Zwangsarbeit leisten muss und willkürlichen Bestrafungen ausgesetzt ist und dass ihm eine grundlegende medizinische Versorgung verweigert wird;
J. in der Erwägung, dass Lukaschenka im Jahr 2024 in dem Versuch, die Aufhebung bestimmter vom Westen verhängter Sanktionen zu erwirken, über 200 politische Gefangene begnadigt hat, die Festnahmen aus politischen Gründen jedoch fortgesetzt wurden und allein im Jahr 2024 mindestens 1 721 Personen aus politischen Gründen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass das Regime im Jahr 2025 weitere Gefangene freiließ, aber auch zahlreiche Verhaftungen vornahm, wobei es mit Gefangenen als Druckmittel Zugeständnisse westlicher Länder erpresst; in der Erwägung, dass die freigelassenen politischen Gefangenen berichten, sie seien gefoltert worden;
K. in der Erwägung, dass Sjarhej Zichanouski, Träger des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments, am 21. Juni 2025 nach mehr als fünf Jahren Haft und teilweise Einzelhaft sowie 13 weitere politische Gefangene freigelassen wurden; in der Erwägung, dass Mikalaj Statkewitsch, dem 2020 der Sacharow-Preis verliehen wurde und der zu den Freigelassenen gehörte, sich geweigert hat, die Grenze nach Litauen zu überqueren, erneut inhaftiert wurde und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wird;
L. in der Erwägung, dass der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Belarus festgestellt hat, dass zivilgesellschaftliche Organisationen seit 2020 systematisch aufgelöst werden und dabei Menschenrechtsgruppen, unabhängige Gewerkschaften, Parteien und religiöse Organisationen ins Visier geraten; in der Erwägung, dass fast 2 000 zivilgesellschaftliche Gruppen, darunter nichtstaatliche Organisationen und Gewerkschaften, gezwungen wurden, ihre Tätigkeit einzustellen; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime unabhängige Medien im Wege von Gesetzen zur Bekämpfung von Extremismus in ihrer Arbeit behindert, wodurch die meisten unabhängigen Medien als „extremistisch“ eingestuft wurden; in der Erwägung, dass dem belarussischen Journalistenverband zufolge derzeit 33 Medienvertreter, darunter Journalisten, Reporter und Blogger, inhaftiert sind und in den vergangenen fünf Jahren 83 Medienschaffende strafrechtlich verfolgt wurden, von denen über 400 nach wie vor im Exil leben; in der Erwägung, dass unabhängige Medien wie Belsat TV, Charter 97, Nexta, Radio Racyja, Radio Swaboda und Nascha Niwa eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung wesentlicher Informationen spielen und demokratischen Stimmen als Plattform dienen;
M. in der Erwägung, dass die vorsätzliche Zerstörung der belarussischen nationalen Identität und der belarussischen Sprache und Kultur ein Wesensmerkmal des Lukaschenka-Regimes ist; in der Erwägung, dass seit 2020 mehr als 6 000 Lehrkräfte infolge von Repressionen ihren Arbeitsplatz verloren haben und über 50 inhaftiert wurden und vor dem Hintergrund der zunehmenden Militarisierung der Schulen der Unterricht in belarussischer Sprache nach und nach abgeschafft wird; in der Erwägung, dass Hochschuleinrichtungen und im Exil tätige Hochschulangehörige eingeschüchtert werden und zu „extremistischen Entitäten“ erklärt wurden;
N. in der Erwägung, dass unter Lukaschenka mehr als 250 zum Tode verurteilte Menschen hingerichtet wurden; in der Erwägung, dass Belarus nach wie vor das einzige Land in Europa und Zentralasien ist, das an der Todesstrafe festhält, wobei ihr Anwendungsbereich 2022 auf vage definierte terroristische Handlungen und 2023 auf Hochverrat ausgeweitet wurde;
O. in der Erwägung, dass seit 2020 mehr als 500 000 belarussische Staatsangehörige aus dem Land geflohen sind, wobei einige weiterhin Drangsalierung und Einschüchterung durch das Lukaschenka-Regime ausgesetzt sind, unter anderem durch Gerichtsverfahren in Abwesenheit, Drohungen durch Sicherheitskräfte, Druck auf Verwandte, Beschlagnahme von Eigentum und andere Einschränkungen; in der Erwägung, dass im Exil lebende belarussische Staatsangehörige infolge von Beschränkungen bei der Verlängerung belarussischer Dokumente außerhalb des Landes in einen rechtlichen Schwebezustand geraten; in der Erwägung, dass es gefährlich ist, nach Belarus zurückzukehren, da viele derjenigen, die seit 2020 zurückgekehrt sind, wegen politisch motivierter Anschuldigungen verurteilt wurden; in der Erwägung, dass das belarussische Regime zu den zehn größten Akteuren im Bereich der transnationalen Repression gehört;
P. in der Erwägung, dass die Religions- und Weltanschauungsfreiheit in Belarus weiter eingeschränkt wird; in der Erwägung, dass belarussische Geistliche und Gläubige systematischem Druck ausgesetzt sind, etwa strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Verfolgung, Razzien an Gebetsstätten und der Kennzeichnung unabhängiger religiöser Initiativen als „extremistische Formationen“; in der Erwägung, dass mehrere christliche Geistliche, darunter Sjarhej Resanowitsch, Andrzej Juchniewicz, Henryk Okołotowicz, Grzegorz Gaweł und Aleh Lojka, wegen ihrer religiösen Arbeit nach wie vor in Haft sind;
Q. in der Erwägung, dass die LGBTQ+-Gemeinschaft in Belarus nach wie vor bedrängt wird und den Mitgliedern dieser Gemeinschaft auch die willkürliche Festnahme droht; in der Erwägung, dass Belarus in dem Bestreben, sich an dem Vorbild der Rechtsvorschriften Russlands über Propaganda zu orientieren, weitere Angriffe auf die LGBTQ+-Gemeinschaft verübt hat; in der Erwägung, dass in einem neuen Gesetzentwurf vorgeschlagen wird, den Tatbestand der Verbreitung von Informationen über LGBTQ+-Fragen, Kinderlosigkeit oder die „Anerkennung von Pädophilie als akzeptable Neigung“ mit Freiheitsstrafe zu bedrohen, sodass ein erhebliches Risiko von Massenzensur und Drangsalierung besteht; in der Erwägung, dass Pädophilie in bewusst manipulativer Absicht in derselben Liste auftaucht wie LGBTQ+-Themen und Kinderlosigkeit;
R. in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime in den vergangenen Jahren den Druck auf die Bediensteten westlicher diplomatischer Vertretungen, die in Belarus akkreditiert sind, sowie auf andere Ausländer in Belarus erhöht hat;
S. in der Erwägung, dass die Führung der demokratischen Kräfte von Belarus im Exil trotz Drangsalierung und Drohungen mutig ihre Arbeit fortsetzt, sich für die Menschenrechte einsetzt und die Bestrebungen der Bevölkerung von Belarus nach einem freien, demokratischen und unabhängigen Belarus vertritt; in der Erwägung, dass das Europäische Parlament und die demokratischen Kräfte von Belarus weiter fest entschlossen sind, durch freie und faire Wahlen, das Rechtsstaatsprinzip und die Förderung der europäischen Integration die Demokratie in Belarus wiederherzustellen;
T. in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime den vollumfänglichen Einmarsch Russlands in die Ukraine begünstigt hat, indem es den Streitkräften Russlands Zugang zum belarussischen Hoheitsgebiet gewährt und sie mit Munition, Treibstoff und anderen Gütern versorgt hat; in der Erwägung, dass in Artikel 133 des belarussischen Strafgesetzbuchs zwar festgelegt ist, dass Söldnertätigkeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren geahndet werden kann, dass seit 2014 jedoch kein Belarusse, der für Russland kämpft, wegen dieses Delikts verurteilt wurde; in der Erwägung, dass die gesamte Region durch die Stationierung von Atomwaffen Russlands im Hoheitsgebiet von Belarus weiter destabilisiert und die Sicherheit Europas gefährdet wird; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime mit Unterstützung Russlands bestimmte Sanktionen durch einen präferenziellen Marktzugang und die Nutzung der Infrastruktur Russlands umgeht;
U. in der Erwägung, dass sich die Bevölkerung von Belarus mit überwältigender Mehrheit gegen Russlands Krieg gegen die Ukraine ausspricht, was dazu beigetragen hat, die unmittelbare Beteiligung von Belarus an dem Konflikt zu begrenzen, und das Eintreten der belarussischen Nation für Frieden, Unabhängigkeit und die europäischen Werte unter Beweis stellt;
V. in der Erwägung, dass Belarus laut dem Bericht des US-Außenministeriums über Menschenhandel aus dem Jahr 2025 einer der größten Umschlagplätze für den Menschenhandel ist und nach wie vor belarussischen und ausländischen Bürgerinnen und Bürgern Zwangsarbeit auferlegt; in der Erwägung, dass Belarus mehr als 2 400 unbegleitete Kinder aus schutzlosen ukrainischen Gemeinschaften nach Belarus verbringen ließ und in Einrichtungen untergebracht hat, in denen viele von ihnen umerzogen und militärisch gedrillt wurden; in der Erwägung, dass das belarussische Regime eifrig die Politik Russlands imitiert, die ukrainische Identität ukrainischer Kinder durch Indoktrination zu zerstören;
W. in der Erwägung, dass belarussische Kinder unter dem Deckmantel der sogenannten patriotischen Erziehung auf den Militärdienst vorbereitet werden und Tausende an Aktivitäten in militärisch-patriotischen Clubs teilnehmen; in der Erwägung, dass sich hinter dem Schlagwort „patriotische Erziehung“ die Militarisierung von Minderjährigen, ihre Ausbildung an Waffen und ihre Indoktrination mit prorussischer Propaganda verbergen;
X. in der Erwägung, dass sich das belarussische Regime weiter an die Russische Föderation angenähert hat; in der Erwägung, dass Belarus vom 12. bis 16. September 2025 gemeinsam mit Russland die strategische Militärübung Sapad 2025 abgehalten hat, die erste derartige Übung seit Beginn des vollumfänglichen Einmarschs Russlands in die Ukraine im Jahr 2022; in der Erwägung, dass sich Polen am 12. September 2025 gezwungen sah, alle Grenzübergänge zu Belarus vorübergehend zu schließen, da es eine mögliche Eskalation befürchtete;
Y. in der Erwägung, dass Belarus die Versuche Russlands und anderer Akteure unterstützt, die EU zu destabilisieren und den Wunsch der an die EU grenzenden Länder nach einem EU-Beitritt zu schmälern; in der Erwägung, dass belarussische und russische Ausbilder in Serbien über 150 prorussische Aktivisten aus der Republik Moldau ausgebildet haben, um die Republik Moldau nach der jüngsten Wahl vor Ort zu destabilisieren; in der Erwägung, dass die Republik Moldau 195 russischen und belarussischen Sportlern und Aktivisten die Einreise verweigert hat, darunter Dsmitryj Schakuta, einem der Verdächtigen in dem Fall des Mordes an dem belarussischen Vorkämpfer für die Demokratie Raman Bandarenka;
Z. in der Erwägung, dass Belarus die Migration an seinen Grenzen zu Polen, Lettland und Litauen weiterhin instrumentalisiert, indem es vorsätzlich Migranten zu Gruppen zusammenstellt und diese Gruppen dann zwingt, sich in Richtung der Außengrenze der EU zu bewegen; in der Erwägung, dass in Belarus infolge von Repressionen, willkürlichen Verhaftungen und erzwungener Emigration ein akuter Arbeitskräftemangel herrscht; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime Anwerbeabkommen mit Drittstaaten geschlossen haben soll; in der Erwägung, dass sich durch derlei Abkommen die Gefahr einer Instrumentalisierung der Migration gegen die EU erhöht; in der Erwägung, dass das belarussische Regime nach der Rückkehr Lukaschenkas aus Moskau im September 2025 seine hybriden Maßnahmen intensivierte, was die Instrumentalisierung der Migration zwecks Destabilisierung der EU anbelangt; in der Erwägung, dass das Regime es ermöglicht und duldet, dass Drohnen und Wetterballons von belarussischem Hoheitsgebiet aus in an Belarus grenzende EU-Mitgliedstaaten eindringen, womit es bewirkt, dass wegen Gefährdung der Luftfahrt Flughäfen geschlossen werden mussten, und wodurch die Sicherheit dieser Länder bedroht ist und deren Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wird;
AA. in der Erwägung, dass die Nachrichtendienste Tschechiens, Ungarns und Rumäniens ein belarussisches Spionagenetz zerschlagen haben, das unter dem Deckmantel der Diplomatie operierte, wodurch seine Mitglieder sich ungehindert in der EU bewegen konnten;
AB. in der Erwägung, dass am Kernkraftwerk Astrawez, das sich an der Grenze von Belarus zu Litauen befindet, ständig Probleme auftreten, und Belarus nun den Bau einer Nuklearabfalldeponie in der Nähe der Grenze zu Litauen plant; in der Erwägung, dass das Lukaschenka-Regime außerdem den Bau eines zweiten Kernkraftwerks im Osten des Landes plant, aus dem auch die von Russland besetzten Teile der Ukraine mit Strom versorgt werden sollen;
AC. in der Erwägung, dass die EU seit 2020 170 Mio. EUR zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der unabhängigen Medien und der Opfer von Repressionen in Belarus bereitgestellt hat und als Reaktion auf die manipulierte Wahl von 2020, Menschenrechtsverletzungen und die Mittäterschaft von Belarus im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine gezielte Sanktionen gegen Belarus verhängt hat, einschließlich Handelsbeschränkungen und Sanktionen gegen 310 Personen, darunter Lukaschenka, und 46 Organisationen;
AD. in der Erwägung, dass infolge der angekündigten Kürzungen der Gelder aus den USA für belarussische unabhängige Medien und nichtstaatliche Organisationen einige Organisationen sämtliche Finanzmittel einbüßen könnten; in der Erwägung, dass die europäischen Partner diese Finanzierungslücke bisher nur teilweise geschlossen haben;
1. bekräftigt, dass es die Repression in Belarus aufs Schärfste verurteilt, und bekräftigt zudem seine unerschütterliche Solidarität mit all jenen, die dort weiter gegen die massive und systematische Repression durch das Lukaschenka-Regime kämpfen; bekräftigt seine Forderung, sämtliche politischen Gefangenen und willkürlich Inhaftierten sofort und bedingungslos freizulassen sowie ihnen Entschädigung zu leisten und ihre Rechte wiederherzustellen; verurteilt, dass die Justiz, die Staatsanwaltschaft und die Strafverfolgungsbehörden instrumentalisiert werden, um Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen;
2. ist zutiefst besorgt über die Lage der politischen Gefangenen, darunter Ales Bjaljazki, Maryja Kalesnikawa, Wiktar Babaryka, Andrzej Poczobut, Mikalaj Statkewitsch, Waljanzin Stefanowitsch, Maksim Snak, Marfa Rabkowa, Uladsimir Labkowitsch, Anastassija Lojka, Iryna Takartschuk, Jana Pintschuk, Mikalaj Bankou, Andrej Nawizki, Henrych Akalatowitsch, Uladsimir Kniha, Pawel Sewjarynez und weitere Personen, von denen viele schwerwiegende gesundheitliche Probleme haben, ohne Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung zu erhalten, sowie in Isolationshaft gehalten, misshandelt und gefoltert werden; fordert Belarus erneut auf, die Rechte der Häftlinge zu achten, ihnen medizinische Versorgung zukommen zu lassen und ihren Rechtsanwälten, ihren Angehörigen und internationalen Organisationen Zugang zu ihnen zu gewähren;
3. bekräftigt seine an die EU und ihre Mitgliedstaaten gerichtete Forderung, politische Gefangene und ihre Angehörigen zu unterstützen, etwa indem sie Nachweise über den Aufenthaltsort politischer Gefangener verlangen, ihre Freilassung fordern, die Verfahren zur Erteilung von Visa und Ausweisdokumenten vereinfachen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen und andere Formen der Unterstützung sorgen; fordert die EU-Delegation und die Botschaften der Mitgliedstaaten in Belarus auf, die Gerichtsverfahren gegen alle politischen Gefangenen nach Möglichkeit weiter zu beobachten und zu überwachen; fordert, dass alle Fälle, in denen politische Gefangene in Haft zu Tode gekommen sind, umgehend und unabhängig untersucht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut auf, die Verfahren für die Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln für Personen, die aus politischen Gründen aus Belarus fliehen, zu vereinfachen, gemeinsame Vorschriften und Verfahren für den Umgang mit Fällen von Staatenlosigkeit auszuarbeiten und in der EU wohnhafte belarussische Staatsangehörige, deren Identitätsdokumente demnächst auslaufen und ohne Rückkehr nach Belarus nicht verlängert werden können, zu unterstützen;
4. erklärt erneut, dass es Aljaksandr Lukaschenka nicht als rechtmäßigen Präsidenten von Belarus anerkennt; weist erneut darauf hin, dass zahlreiche Belege und Zeugenaussagen vorliegen, wonach Swjatlana Zichanouskaja die rechtmäßige Siegerin der Präsidentschaftswahl 2020 war, während das Lukaschenka-Regime sich rechtswidrig an der Macht hält und sich weigert, ihren Sieg anzuerkennen; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen Kräfte von Belarus unter der Führung von Swjatlana Zichanouskaja und für die demokratischen Bestrebungen der Bevölkerung von Belarus; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich mit Drittstaaten ins Benehmen zu setzen, damit sie sich der Strategie anschließen, Lukaschenka nicht als Präsidenten von Belarus anzuerkennen; betont, dass die EU sich dauerhaft für die demokratischen Kräfte in Belarus einsetzen und deren Bemühungen politisch, finanziell und sicherheitspolitisch unterstützen muss;
5. bekräftigt seine früheren Forderungen nach einer freien und fairen Neuwahl, die unter internationaler Beobachtung durch das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) abgehalten wird; betont, dass eine Wahl, die in der derzeitigen Atmosphäre von Angst und Unterdrückung und unter Verletzung aller internationalen Standards stattfindet, nicht als frei und fair angesehen werden kann;
6. gibt warnend zu bedenken, dass Lukaschenka politische Gefangene instrumentalisiert, um Zugeständnisse aus dem Westen zu erpressen; nimmt die Freilassung Dutzender politischer Gefangener zur Kenntnis und fordert die EU, die Vereinigten Staaten und andere gleichgesinnte Partner auf, sich weiterhin für eine baldige Freilassung aller politischen Gefangenen in Belarus einzusetzen und den Druck auf das Regime weiter zu erhöhen; weist darauf hin, dass jedes Mal, wenn Gefangene freigelassen wurden, anschließend andere Personen inhaftiert wurden; ist zutiefst besorgt darüber, dass die USA ihre im Anschluss an die Entführung eines Ryanair-Flugs im Jahr 2021 verhängten Sanktionen gegen die belarussische Fluggesellschaft Belavia aufgehoben haben, zumal Belavia an der Instrumentalisierung der Migration mitwirkt;
7. würdigt die Widerstandsfähigkeit der belarussischen Zivilgesellschaft und der demokratischen Kräfte von Belarus; bekräftigt seine Solidarität mit der Bevölkerung von Belarus und seine Unterstützung für ihre legitimen Bestrebungen nach einer demokratischen und europäischen Zukunft und ist nach wie vor entschlossen, im Interesse der Bevölkerung von Belarus mit den demokratischen Kräften von Belarus, der Zivilgesellschaft und den unabhängigen Medien zusammenzuarbeiten;
8. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die demokratischen Kräfte von Belarus, die Zivilgesellschaft, Studierende, Forscher, Journalisten, Gewerkschaftsführer, im Exil lebende Fachkräfte und andere weiterhin zu unterstützen, indem sie ihnen unter anderem Visa, Stipendien, Zuschüsse und Vernetzungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen und Maßnahmen ergreifen, mit denen für ihre Sicherheit gesorgt wird; fordert, dass den unabhängigen Medien eine systematische Unterstützung – auch durch Finanzmittel – über mehrere Jahre garantiert wird, und dass der Kapazitätsaufbau wichtiger demokratischer Strukturen gestärkt wird, zu denen auch das Büro der gewählten Präsidentin Swjatlana Zichanouskaja, das Vereinigte Übergangskabinett, der Koordinierungsrat und demokratische Parteien zählen;
9. fordert die EU und internationale Organisationen auf, die Vertretung der belarussischen demokratischen Kräfte in internationalen Foren wie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der Parlamentarischen Versammlung der OSZE und der Parlamentarischen Versammlung der NATO zu formalisieren; würdigt, dass das Vereinigte Übergangskabinett und der Koordinierungsrat aktiv in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST mitwirken, unter anderem in der eigens zu Belarus eingerichteten Arbeitsgruppe;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, der grenzüberschreitenden Repression durch das Lukaschenka-Regime, die – auch im Gebiet der EU – ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat, dringend entgegenzuwirken und ihr ein Ende zu setzen; äußert seine Besorgnis darüber, dass das Lukaschenka-Regime missbräuchlich auf Interpol-Haftbefehle zurückgreift, um die Auslieferung von politischen Gegnern aus Ländern außerhalb der EU zu bewirken; fordert daher die betreffenden Länder auf, belarussische Bürger, die vor dem Regime geflohen sind und bei ihrer Rückkehr nach Belarus mit Drangsalierung rechnen müssen, nicht auszuliefern; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, den missbräuchlichen Rückgriff auf internationale Haftbefehle bei Interpol zur Sprache zu bringen; erachtet es als wichtig, im Exil lebende belarussische Staatsangehörige vor Drangsalierung durch das Lukaschenka-Regime zu schützen und dafür zu sorgen, dass sie sich rechtmäßig in der EU aufhalten und dort arbeiten können;
11. fordert die Staatsorgane von Belarus auf, die Kriminalisierung des Journalismus einzustellen, Journalisten sowohl in Belarus als auch im Exil nicht mehr zu drangsalieren und der Einschüchterung ihrer Familienangehörigen ein Ende zu setzen; verurteilt aufs Schärfste, dass die Staatsorgane von Belarus unabhängige Medien blockieren, den Zugang zum Internet einschränken und Journalisten und Blogger festnehmen lassen, wodurch sie gegen internationale Standards der Pressefreiheit verstoßen; fordert, dass alle inhaftierten Journalisten, auch Kazjaryna Andrejewa, freigelassen werden;
12. verurteilt, dass die polnische Minderheit in Belarus und ihre Vertreter drangsaliert werden, auch durch Entscheidungen, die darauf abzielen, polnische Schulen zu schließen und den Unterricht in polnischer Sprache abzuschaffen, und dass polnische Friedhöfe und das polnische Erbe vorsätzlich zerstört werden;
13. missbilligt, dass die repressiven Maßnahmen in Belarus durch die Annahme des Gesetzes über die Gewissens- und Religionsfreiheit, mit dem grob gegen das Grundrecht auf Religions-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit verstoßen wird, nun auch Angriffe auf die Religionsfreiheit umfassen; fordert das Lukaschenka-Regime nachdrücklich auf, die Drangsalierung von Religionsgemeinschaften und Kirchen sofort einzustellen;
14. fordert Belarus nachdrücklich auf, alle Todesurteile in andere Strafen umzuwandeln, ein Moratorium für die Todesstrafe zu verhängen und auf ihre endgültige Abschaffung hinzuarbeiten;
15. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten erneut auf, die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Belarus fortzusetzen und Maßnahmen zu unterstützen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, auch im Rahmen der extraterritorialen und universellen Gerichtsbarkeit; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Regierung Litauens dabei zu unterstützen, den Internationalen Strafgerichtshof mit der Situation in Belarus im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu befassen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dem von Litauen vor dem Internationalen Gerichtshof eingeleiteten Verfahren wegen der Instrumentalisierung der Migration durch Belarus anzuschließen; begrüßt die Geschlossenheit und Solidarität der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der vielschichtigen Bedrohungen, die das Regime von Aljaksandr Lukaschenka für die EU verkörpert;
16. begrüßt, dass belarussische nichtstaatliche Organisationen wie Wjasna Menschenrechtsverletzungen ununterbrochen dokumentieren; würdigt den Einsatz der belarussischen unabhängigen Medien für die Meinungsfreiheit und betont, dass ihre Aufzeichnungen für künftige Gerichtsverfahren aufbewahrt werden müssen; fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Sammlung und Sicherung von Beweisen für die Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Lukaschenka-Regime einsetzen, konkret zu unterstützen und ihnen dabei behilflich zu sein, den zuständigen internationalen Stellen, auch dem Internationalen Strafgerichtshof, diese Unterlagen zu übermitteln;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Bemühungen, die vom Lukaschenka-Regime begangenen Straftaten gegen das Völkerrecht zu dokumentieren und die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen, auf der Ebene der Vereinten Nationen fortgesetzt werden und das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) die Lage der Menschenrechte in Belarus verstärkt prüft, indem die Gruppe unabhängiger Sachverständiger für die Lage der Menschenrechte in Belarus unter dem Vorsitz von Karinna Moskalenko uneingeschränkt unterstützt wird und indem das Mandat des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für die Lage der Menschenrechte in Belarus, Nils Muižnieks, zwecks fortgesetzter Beobachtung der permanenten Menschenrechtsverletzungen erhalten bleibt; betont, dass die Zusammenarbeit zwischen der EU, den Vereinten Nationen und internationalen Menschenrechtsmechanismen fortgesetzt werden muss, damit die belarussischen Staatsorgane für die von ihnen begangenen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden können; fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen auf, die Mandate sowohl des Sonderberichterstatters als auch der Gruppe unabhängiger Sachverständiger über 2026 hinaus zu verlängern, damit sie ihre Überwachungs-, Berichterstattungs- und Unterstützungstätigkeit ununterbrochen fortsetzen und auf dieser Grundlage dann diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden können, die Menschenrechtsverstöße in Belarus begangen haben;
18. verurteilt auf das Allerschärfste die Verwicklung des Lukaschenka-Regimes in den ungerechtfertigten, unrechtmäßigen und unprovozierten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine; ist der Ansicht, dass das Lukaschenka-Regime zu einem Erfüllungsgehilfen der Verbrechen Russlands in der Ukraine geworden ist; ist der Ansicht, dass das belarussische Regime an der Militarisierung ukrainischer Kinder durch Russland beteiligt ist; fordert den Internationalen Strafgerichtshof auf, Ermittlungen wegen der Deportation, Indoktrination und Militarisierung ukrainischer Kinder durch das belarussische Regime einzuleiten: fordert die EU, ihre Mitgliedstaaten und andere einschlägige Stellen auf, die Initiative „Bring Kids Back UA“ des Präsidenten der Ukraine in jeder notwendigen Weise zu unterstützen, um die Heimkehr dieser ukrainischen Kinder in die Ukraine zu erreichen;
19. ist zutiefst besorgt über den wachsenden Einfluss Russlands in Belarus, wodurch dessen Existenz als souveräner Staat bedroht ist; prangert an, dass Russland das Hoheitsgebiet von Belarus militarisiert, auch durch Militärübungen wie Sapad, und gibt warnend zu bedenken, dass mit der Stationierung nuklearfähiger Systeme die Sicherheit Europas bedroht wird; fordert, dass die Mittel für Bildungs- und Kulturprojekte und identitätserhaltende Projekte, mit denen die belarussische Sprache, Kultur und nationale Identität geschützt werden, aufgestockt werden und dagegen vorgegangen wird, dass das Lukaschenka-Regime, der Kreml und dessen Handlanger die Geschichte von Belarus verfälschen;
20. ist zutiefst besorgt darüber, dass die LGBTQ+-Gemeinschaft immer stärker unterdrückt wird und Belarus sich Russland und Georgien zum Vorbild dabei nimmt, die Wahrnehmbarkeit der LGBTQ+-Gemeinschaft in der Gesellschaft zu tilgen;
21. fordert die EU und die internationalen Partner nachdrücklich auf, die Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen zu verschärfen, die für die Umgehung von Sanktionen, die Aushöhlung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, Repressionen, Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie für die Verwicklung von Belarus in den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verantwortlich sind, und dabei auch Schlupflöcher in den Sanktionsregelungen zu schließen; fordert die EU auf, belarussische Organisationen und Personen, die für Zwangsarbeit von politischen Gefangenen verantwortlich sind, und in Zwangsarbeit hergestellte Güter mit Sanktionen zu belegen; fordert alle in der Union ansässigen Unternehmen auf, besondere Sorgfalt walten zu lassen und ihre Beziehungen zu belarussischen Zulieferern zu beenden, die Zwangsarbeit in ihren Lieferketten einsetzen, ihre Beschäftigten an der Ausübung ihrer bürgerlichen und politischen Rechte hindern oder das Lukaschenka-Regime offen unterstützen; fordert Unternehmen aus der EU und anderen Ländern des Westens erneut auf, ihre Geschäftstätigkeit in Belarus einzustellen;
22. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gezielte Sanktionen gegen Personen, die wissentlich die Sanktionen gegen den belarussischen Düngemittelsektor umgehen, sowie gezielte Sanktionen gegen alle Personen oder Einrichtungen zu verhängen, die Belarus Produktionsanlagen vorübergehend gegen Entgelt zur Verfügung stellen, Düngemittel aus Belarus umfirmieren, neu verpacken oder ihren Ursprung fälschen, Finanzmittel bereitstellen oder Versicherungen anbieten oder auf andere Weise die Durchfuhr erleichtern; fordert nachdrücklich eine striktere Durchsetzung und einen verstärkten grenzübergreifenden Informationsaustausch; nimmt die Ergebnisse des Projekts zur Berichterstattung über organisierte Kriminalität und Korruption zur Kenntnis, die die Nutzung von Transportwegen in und durch die EU bzw. aus der EU sowie Lukaschenkas jüngsten Vorstoß zur Ausweitung der Nutzung von Kryptowerten und Tokenisierung zwecks Umgehung von Sanktionen betreffen;
23. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, gründliche Ermittlungen gegen belarussische und russische Spionagenetze in der EU und in den Bewerberländern einzuleiten und diese Netze zu zerschlagen, und betont erneut, dass im Schengen-Raum Beschränkungen für russische und belarussische Diplomaten verhängt werden müssen;
24. fordert die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten auf, die Vertretung der belarussischen demokratischen Kräfte in der EU weiter zu formalisieren, indem sie sie bei der Eröffnung von Büros in allen europäischen Hauptstädten unterstützen damit sie im Exil lebenden belarussischen Staatsangehörigen beim Erhalt vorläufiger Dokumente behilflich sein können;
25. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den einschlägigen EU-Organen und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, dem Europarat, dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte, den Vertretern der demokratischen Kräfte von Belarus und den De-facto-Staatsorganen der Republik Belarus zu übermitteln.