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Verfahren : 1999/2573(RSP)
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Eingereichte Texte :

RC-B5-0007/1999

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(1999)0003

Angenommene Texte
Donnerstag, 22. Juli 1999 - Straßburg
Kosovo
P5_TA(1999)0003RC-B5-0007/1999

Entschließung zur Lage im Kosovo und zum Wiederaufbau in Südost-Europa

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Lage im Kosovo und im früheren Jugoslawien,

-  unter Hinweis auf die Schlußfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Köln vom 3. und 4. Juni 1999,

-  unter Hinweis auf die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates (1999), den vollständigen Rückzug aller serbischen Sicherheitskräfte, das Ende der NATO-Luftangriffe sowie die Aufstellung der internationalen Sicherheitstruppe (KFOR) und die Einrichtung der UNMIK (UN Interim Administration Mission in Kosovo),

-  unter Hinweis auf das am 9. Juni 1999 geschlossene militärische technische Abkommen zwischen der KFOR und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien und der Republik Serbien,

-  unter Hinweis auf den vom Rat am 10. Juni 1999 beschlossenen Stabilitätspakt für Südost-Europa,

-  unter Hinweis auf das Kapitel über den westlichen Balkan, wie es in den Schlußfolgerungen des EU-Rates Allgemeine Angelegenheiten, der am 21./22. Juni 1999 in Luxemburg stattfand, enthalten ist,

-  unter Hinweis auf den Bericht der Mission der Vereinten Nationen zur Bewertung des Wiederaufbaubedarfs (16.-27. Mai 1999) und die Berichte von IWF/Weltbank über die wirtschaftlichen Folgen der Kosovo-Krise,

-  unter Hinweis auf die Ankündigung der Kommission, ein Europäisches Amt für den Wiederaufbau des Kosovo einzurichten,

A.  mit tiefer Befriedigung darüber, daß die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, den USA und der Russischen Föderation das Erreichen eines Abkommens ermöglicht hat, durch das der Kosovo-Konflikt beendet werden konnte,

B.  im Bewußtsein des ungeheuren menschlichen Leids, das dieser Konflikt verursacht hat, insbesondere der Brutalität der gegen die Bevölkerung des Kosovo gerichteten ethnischen Säuberung, die zur brutalen Vernichtung von menschlichem Leben und Eigentum und zur Flucht von Hunderttausenden von Menschen geführt hat,

C.  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 14. April 1999(1) zu den Ergebnissen des Gipfels von Berlin und zur finanziellen Vorausschau und vom 6. Mai 1999(2) zur finanziellen Voraus
schau; in der Erwägung, daß die Kommission in Übereinstimmung mit der Erklärung zu Abschnitt 4 der interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 auf der Grundlage der geschätzten Erfordernisse des Balkans und insbesondere des Kosovo den Entwurf eines Programms mit den notwendigen Vorschlägen im Rahmen des Haushaltsplans zusammen mit einem Vorschlag zur Änderung der finanziellen Vorausschau unterbreiten sollte;

1.   vertritt die Auffassung, daß der Wiederaufbau des Kosovo sowie die Entwicklung einer umfassenden EU-Politik in Verbindung mit einem ausgeweiteten Stabilitätspakt für Südost-Europa die Region zum Teil des europäischen Friedens auf dem Balkan machen würde und deshalb als eine absolute Priorität für die Europäische Union angesehen werden sollte;

2.   fordert alle Seiten auf, in vollem Umfang mit der KFOR bei der Umsetzung der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1244 (1999) zusammenzuarbeiten und deshalb alle ethnische Gewalt einzustellen;

3.   fordert die UCK auf, ihren gegenüber der NATO eingegangenen Verpflichtungen gerecht zu werden und deshalb dem Verlangen der internationalen Völkergemeinschaft nachzukommen, mit allen Bewohnern des Kosovo im Interesse der Zukunft dieser Region und der Schaffung eines demokratischen, multiethnischen Kosovo zusammenzuarbeiten;

4.   fordert den Rat auf, den notwendigen Druck auszuüben, damit die KFOR ihr Mandat uneingeschränkt ausschöpft und alle militärischen und paramilitärischen Gruppen - insbesondere die UCK - entwaffnet und schrittweise gemeinsame Polizeitruppen aufstellt;

5.   fordert die Kommission und den Rat auf, die notwendigen Vorschläge für die Bereitstellung substantieller finanzieller und sonstiger Hilfe zu unterbreiten, um die sichere Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat im Kosovo zu unterstützen;

6.   erkennt die dringende Notwendigkeit an, alle an Greueltaten, ethnischen Säuberungen und Völkermord Beteiligten zur Verantwortung zu ziehen, um die Region in Übereinstimmung mit der Herrschaft des Rechts, der Achtung der Menschenrechte und der Gesetze sowie der Gerechtigkeit für die Opfer wiederaufzubauen und dadurch die Grundlage für die Versöhnung zwischen den Bevölkerungsgruppen zu schaffen;

7.   fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, an den Untersuchungen mitzuwirken, die der Internationale Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien durchführt, und außerdem alle geeigneten Mittel einzusetzen, um die Hauptschuldigen, einschließlich Slobodan Milosevic, gemäß dem am 24. Mai 1999 ausgestellten Haftbefehl dem Tribunal in Den Haag zu überstellen;

8.   fordert alle betroffenen Parteien in der Region auf, eine besondere Untersuchungskommission einzusetzen, die mit Blick auf die Identifizierung der in Dutzenden von Massengräbern gefundenen Leichen tätig werden soll, um das Leid der Angehörigen zu mildern und den Opfern gerecht zu werden;

9.   begrüßt den Vorschlag der Kommission und des Rates, den Prozeß des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wiederaufbaus im Kosovo einzuleiten, und fordert sie dringend auf, ihm so rasch wie möglich die erforderlichen Vorschläge für eine schnelle Verabschiedung zu übermitteln; fordert daher die Europäische Union sowie andere Geberländer auf, die für den Wiederaufbau des Kosovo notwendigen Mittel bereitzustellen und nach Kräften zu vermeiden, daß die Bereitstellung von Unterstützung ausschließlich durch Umlenkung von für andere Empfänger bestimmten Mitteln zustande kommt;

10.   ersucht den Rat und die Mitgliedstaaten, ihre Rolle bei der möglichst raschen Umsetzung aller einschlägigen Maßnahmen entsprechend der politischen Vereinbarung, wie sie im Friedensplan für das Kosovo aufgeführt ist, zu erfüllen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, wobei dem Wiederaufbau des Kosovo und der Rückkehr der aus der Provinz geflohenen Menschen und der gefangenen Kosovaren, die nach Serbien verbracht wurden, höchste Priorität einzuräumen ist;

11.   stellt die Bedeutung der von der Europäischen Union übernommenen Rolle beim Wiederaufbau des Kosovo fest; bringt Besorgnis hinsichtlich der Vielzahl internationaler Agenturen, die in diese extensive Aufgabe einbezogen sind, zum Ausdruck; fordert, daß zu Beginn des Herbstes eine Anhörung von seinem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und seinem Haushaltsausschuß gemeinsam veranstaltet wird, um Anregungen zu geben, wie die für den Wiederaufbau des Kosovo beantragten Mittel am besten verwendet werden sollten;

12.   fordert die Kommission und den Rat eindringlich auf, in Zusammenarbeit mit anderen Gebern eine enge Koordinierung aller Unterstützungsmaßnahmen für das Kosovo und die anderen Länder in der Region anzustreben, um die gemeinsame Unterstützung für die Region so wirksam und effizient wie möglich zu gestalten; lehnt daher den Beschluß des Rates, den Sitz des Amtes für den Wiederaufbau des Kosovo in Thessaloniki (Griechenland) anzusiedeln, ab;

13.   äußert seine volle Unterstützung für das Europäische Amt für den Wiederaufbau (EAFR), das im Kosovo eingerichtet werden soll; glaubt jedoch in Anbetracht der Geschehnisse in Bosnien-Herzegovina, daß die Struktur des Amtes dezentralisiert und flexibel gestaltet werden muß, um seine Effizienz zu verbessern, die Einbeziehung ortsansässiger Unternehmen zu fördern und die Entwicklung einer sich selbst tragenden und auf sich selbst konzentrierten Wirtschaft zu erleichtern; unterstreicht in dieser Hinsicht, daß sämtliche Verfahren transparent sein müssen und daß angemessene Vorkehrungen zu treffen sind, um Mißwirtschaft bei den Finanzmitteln zu vermeiden;

14.   unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Strukturen für eine Übergangsverwaltung in Verbindung mit den Bewohnern des Kosovos in den Städten und Dörfern sowie internationale Polizeikräfte und gerichtliche Strukturen für Kosovo aufzubauen;

15.   begrüßt den Beschluß des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, einen EU-Bürger als zivilen Verwalter für das Kosovo zu ernennen, und drängt alle europäischen Institutionen, mit Bernard Kouchner bei der Erfüllung seiner Aufgaben eng zusammenzuarbeiten;

16.   unterstreicht die Bedeutung der Anwesenheit von Ibrahim Rugova in Kosovo und fordert die Führer der albanischen Bevölkerungsgruppe auf, die unsinnigen Spaltungen zwischen ihnen zu beenden, um die Einrichtung einer stabilen, zivilen Demokratie im Kosovo mit Blick auf eine allgemeine Versöhnung und künftige erneute freie Wahlen in der Provinz zu erreichen;

17.   glaubt, daß Serbien solange keine Wiederaufbauhilfe - mit Ausnahme humanitärer Hilfe - erhalten sollte, wie Slobodan Milosevic an der Macht bleibt, fordert jedoch kreative Ansätze zur Unterstützung der politischen Kräfte, die Jugoslawien in die Gemeinschaft demokratischer Nationen führen wollen;

18.   betont die Bedeutung von Maßnahmen zugunsten der Demokratisierung in sämtlichen Ländern der Region, einschließlich der BRJ, insbesondere auf kommunaler Ebene, durch die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den kommunalen Körperschaften; möchte der Regierung Jugoslawiens noch einmal deutlich vor Augen führen, daß die Aufhebung der von der Europäischen Union verhängten Sanktionen unmittelbar an die Einhaltung der UN-Resolutionen geknüpft ist, einschließlich einer uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal;

19.   fordert den Rat auf, seine Unterstützung für die demokratische Regierung von Montenegro und ihren Präsidenten, Herrn Djukanovic, zu bekräftigen, und betont die rechtliche Stellung Montenegros als souveräne Republik innerhalb der Jugoslawischen Föderation; fordert die serbischen Behörden und die Armee der Bundesrepublik Jugoslawien auf, die Autonomie Montenegros zu achten;

20.   fordert den Rat und die Kommission auf, Entschädigung für die wirtschaftlichen und finanziellen Verluste zu leisten, die die angrenzenden Staaten - FYROM, Albanien, Bulgarien, Rumänien sowie Bosnien und Herzegowina - durch den Kosovo-Krieg erlitten haben und die besonderen Bedürfnisse Montenegros zu berücksichtigen;

21.   fordert die Kommission und den Rat außerdem eindringlich auf, die Länder der Region vollständig an allen Aspekten der Vorbereitung und Durchführung des Stabilitätspakts für Südost-Europa zu beteiligen; fordert die Kommission und den Rat eindringlich auf, ihm rasch einen Vorschlag für eine gemeinsame Strategie bezüglich Osteuropa im Hinblick auf eine Stärkung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Ländern in Südost-Europa sowie eine Stärkung der Beziehungen zwischen den Ländern in der Region zu unterbreiten;

22.   glaubt, daß die jüngste Krise auch unterstreicht, wie wichtig es ist, die Vorbereitungen für die Erweiterung der Union zu beschleunigen;

23.   beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Vereinten Nationen, der Zivilen Übergangsverwaltung der UN im Kosovo, dem Präsidenten und der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien, dem Übergangsrat für das Kosovo sowie den Regierungen von Albanien, Montenegro, der Früheren Jugoslawischen Republik Mazedonien, Bulgarien, Rumänien, Bosnien und Herzegowina sowie Kroatien zu übermitteln.

(1)Teil II Punkt 23 des Protokoll dieses Datums.
(2)Teil II Punkt 17 e des Protokolls dieses Datums.

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