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Verfahren : 1999/2045(COS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0035/1999

Eingereichte Texte :

A5-0035/1999

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(1999)0073

Angenommene Texte
Mittwoch, 27. Oktober 1999 - Straßburg
Jahresbericht 1998 der EZB
P5_TA(1999)0073A5-0035/1999

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht 1998 der Europäischen Zentralbank (C4-0211/99 )

Das Europäische Parlament,

-  gestützt auf den Jahresbericht 1998 der Europäischen Zentralbank (C4-0211/99 ),

-  gestützt auf Artikel 113 des Vertrags über die Europäische Union,

-  unter Hinweis auf Artikel 15 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank,

-  gestützt auf Artikel 40 seiner Geschäftsordnung,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 2. April 1998 zu der demokratischen Rechenschaftspflicht in der dritten Stufe der WWU(1) ,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Dezember 1998 zu einem Vorschlag der Kommission für einen Beschluß des Rates über die Vertretung und die Festlegung von Standpunkten der Gemeinschaft auf internationaler Ebene im Zusammenhang mit der Wirtschafts- und Währungsunion(2) ,

-  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5-0035/99 ),

A.  in der Erwägung, daß der Übergang zur dritten Stufe der Währungsunion ein Erfolg war,

B.  in der Erwägung, daß die Unabhängigkeit der EZB eine volle Rechenschaftspflicht der EZB für ihr Handeln erfordert; in der Erwägung, daß es für die EZB von größter Bedeutung ist, für die Finanzmärkte und sonstige Wirtschafts- und Sozialakteure glaubwürdig zu sein, wobei ein hohes Maß an Transparenz bei der Beschlußfassung über die Währungspolitik der beste Weg zur Untermauerung dieser Glaubwürdigkeit ist,

C.  in der Erwägung, daß die EZB Preisstabilität als "Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von mittelfristig unter 2% gegenüber dem Vorjahr“ definiert hat,

D.  in der Erwägung, daß sich die geldpolitische Strategie der EZB auf zwei Säulen stützt, erstens auf einen Referenzwert für das Wachstum eines weitgefaßten Geldmengenaggregats und zweitens auf eine umfassende Beurteilung der künftigen Preisentwicklung und der Risiken für die Preisstabilität im Euroraum,

E.  in der Erwägung, daß seit dem 1. Januar 1999 der neue Wechselkursmechanismus (WKM II) in Kraft ist und Dänemark und Griechenland diesem Wechselkursmechanismus beigetreten sind,

F.  in der Erwägung, daß nach Artikel 105 des EG-Vertrags das Ziel des ESZB darin besteht, Preisstabilität zu gewährleisten und, sofern diese erreicht ist, die allgemeine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft zu unterstützen,

G.  in der Erwägung, daß das Europäische Parlament mit seinem Ausschuß für Wirtschaft und Währung ein regelmäßiges Forum bietet, in dessen Rahmen die Mitglieder der Finanzausschüsse der Parlamente der Mitgliedstaaten Fragen der Geldpolitik zur Sprache bringen können,

1.  beglückwünscht die EZB zu dem gelungenen Aufbau der EZB in Frankfurt, den sorgfältigen Vorbereitungsarbeiten für das historisch einmalige Projekt einer Europäischen Währungsunion und zu dem erfolgreichen Übergang zur dritten Stufe der WWU;

2.  unterstreicht die hohe Qualität des ersten Jahresberichtes der EZB und der seit dem 1. Januar 1999 vorgelegten Monatsberichte;

3.  unterstützt den Ausbau der EZB zu einer monetären Autorität von europäischer Dimension mit einem dem Federal Reserve Board der USA vergleichbaren internationalen Status;

4.  begrüßt, daß die EZB die demokratische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Europäischen Parlament anerkannt hat und auch in den nächsten Jahren einer verstärkten Kooperation mit dem Europäischen Parlament Rechnung tragen will;

5.  hält es für einen Fortschritt in der Informationspolitik der EZB, daß regelmäßig nach EZB-Ratssitzungen Pressekonferenzen stattfinden, in denen Argumente für die Begründung der geldpolitischen Entscheidungen veröffentlicht werden, und daß neben dem Jahresbericht und der vierteljährlichen Erklärung des EZB-Präsidenten vor dem Parlament auch Monatsberichte veröffentlicht werden;

6.  fordert den Präsidenten der EZB auf, sich nach jeder bedeutsamen geldpolitischen Maßnahme auf Ersuchen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung so rasch wie möglich für einen Meinungsaustausch zur Verfügung zu stellen;

7.  bedauert, daß die EZB nicht das Maß an Transparenz erreicht, das andere führende Zentralbanken verwirklicht haben; stellt fest, daß sowohl das Federal Reserve Board der USA als auch die Notenbanken Japans, des Vereinigten Königreichs und Schwedens Argumente für und wider ihre geldpolitischen Entscheidungen erläutern, und fordert, daß Kurzprotokolle der Sitzungen des EZB-Rates kurz nach der darauffolgenden Sitzung veröffentlicht und die Pro- und Kontra-Argumente zu den jeweils getroffenen Entscheidungen sowie die Überlegungen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben, ausführlich dargelegt werden;

8.  fordert die EZB auf, halbjährlich gesamtwirtschaftliche Prognosen zu veröffentlichen, die Aufschluß geben über die Aussichten und die mit ihnen verbundenen Risiken für die Inlandsnachfrage und ihre Hauptkomponenten, die Nettoausfuhren, das nominale und reale Bruttoinlandsprodukt, den Anstieg der Verbraucherpreise, die Arbeitslosigkeit und die Leistungsbilanz, einschließlich der Daten und wissenschaftlichen Untersuchungen, auf denen die Prognosen beruhen, um eine verläßliche Bewertung der geldpolitischen Entscheidungen zu ermöglichen, eine Fehlinformation der Märkte zu vermeiden, Marktransparenz zu gewährleisten und damit Spekulation vorzubeugen;

9.  fordert die EZB auf, einen regelmäßigen Gesamtbericht über die wirtschaftlichen Entwicklungen in jedem am Euro teilnehmenden Mitgliedstaat einschließlich einer Zusammenfassung der relevanten nationalen Daten zu veröffentlichen, um Vergleiche und damit die Ermittlung vorbildlicher Praktiken sowie das frühzeitige Erkennen möglicher Probleme innerhalb des Eurogebiets zu ermöglichen, die ein Eingreifen der betreffenden Regierungen erfordern, und darüber hinaus den Tarifpartnern auf nationaler Ebene anhand der in ihrem Land zu beobachtenden Tendenzen hinsichtlich der Produktivität, der Preise und der Wettbewerbsfähigkeit verläßliche Anhaltspunkte für die zu erwartende Lohnentwicklung zu bieten;

10.  fordert die EZB auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um ihre Sicht der wichtigsten Beziehungen innerhalb der Wirtschaft der Euro-Zone darzulegen, und mit diesem Ziel vor Augen jährlich ihre ökonometrischen Modelle für die Wirtschaft der Euro-Zone und die Weltwirtschaft öffentlich zugänglich zu machen, um Nutzer von außen in die Lage zu versetzen, Simulationen vorzunehmen und mehr Einblick in die Denkweise und den Forschungszeitplan der EZB zu erhalten;

11.  stellt fest, daß Prognosen mit zahlreichen Unsicherheitsfaktoren behaftet sind, in Anbetracht der Tatsache, daß über den Euroraum erst seit kurzem Daten gesammelt werden und daß die Einführung des Euro erhebliche Veränderungen der Struktur und Funktionsweise des Finanzsystems im Eurogebiet mit sich bringen wird, und fordert die EZB nachdrücklich auf, die Probleme, die in dieser Phase ihrer Entwicklung mit der Bewältigung ihrer Aufgaben verbunden sind, deutlich zu machen, um ihre Glaubwürdigkeit und die Achtung vor ihrer Fähigkeit, diese Aufgaben auch in einer Zeit außergewöhnlicher Ungewißheit zu bewältigen, zu stärken; fordert die EZB in diesem Sinne nachdrücklich auf, zu verdeutlichen, welches Gewicht und welche Bedeutung sie anderen Indikatoren als den beiden "Säulen“ ihrer Strategie, den Referenzwerten für die Geldmengen und den Inflationsprognosen, beimißt;

12.  hält die Senkung der Zinsen um 50 Basispunkte am 8. April 1999 für richtig und begrüßt insbesondere die Begründung dieser Maßnahme, womit anerkannt wird, daß das ESZB gemäß Artikel 105 des EG-Vertrags die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft unterstützt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist;

13.  hält es im Interesse der Transparenz und Glaubwürdigkeit für erforderlich, daß das ESZB verdeutlicht, wie Geldpolitik, solange das Ziel der Preisstabilität aufrecht erhalten wird, zu einem ausgewogenen und angemessenen Policy Mix beitragen soll, um nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zu fördern;

14.  begrüßt die von der EZB am 13. September 1999 angekündigten Initiativen, die zu einem besseren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrssystem im Eurogebiet beitragen sollen und fordert die EZB auf, den Aufbau von europäischen Zahlungssystemen zu fördern und dabei dem Wettbewerb zwischen den einzelnen Systemen und der Entwicklung eines eigenen Systems für Kleinzahlungen besondere Bedeutung beizumessen; fordert die EZB ferner zur regelmäßigen Veröffentlichung von Fortschrittsberichten auf, um zu überprüfen, ob tatsächlich Fortschritte im Hinblick auf eine kostengünstigere, schnellere und sicherere Abwicklung dieses Zahlungsverkehrs erzielt wurden;

15.  stellt fest, daß die Vorkehrungen des ESZB für die Liquiditätsversorgung von Finanzinstitutionen im Krisenfall vom Internationalen Währungsfonds und Beobachtern des Privatsektors in Frage gestellt wurden, und fordert die EZB nachdrücklich auf, deutlich zu machen, daß die Verfahren, die für die Genehmigung und Gewährung solcher Fazilitäten als "lender of last resort“ notwendig sind, bereitstehen und im Ernstfall funktionsfähig sind; fordert die EZB in diesem Zusammenhang auf, ausführlicher als bisher in ihrem Jahresbericht über die Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken zu berichten;

16.  fordert die EZB nachdrücklich auf, gegenüber den Mitgliedstaaten klarzustellen, welche Bedeutung sie dem Verbot beimißt, öffentlichen Stellen (einschließlich den nationalen Schatzämtern) monetäre Finanzierung in Form von Überziehungsfazilitäten und dem Erwerb von Schuldtiteln am Primärmarkt zu gewähren und darüber hinaus klarzustellen, daß der Grundsatz "no bail out” auch für den Erwerb von Schuldtiteln der öffentlichen Hand am Sekundärmarkt gilt, und in diesem Zusammenhang auf die möglichen Gefahren hinzuweisen, die der Kreditwürdigkeit von Mitgliedstaaten oder der Glaubwürdigkeit der EZB aufgrund der Tatsache drohen, daß einige Regierungen allzusehr auf kurzfristige Mittelbeschaffung mit Fälligkeiten unter einem Jahr zurückgreifen;

17.  hält es für notwendig und zweckmäßig, daß die EZB auf internationaler Ebene unter anderem in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, dem Internationalen Währungsfonds und der G7 vertreten ist; fordert jedoch gleichzeitig, daß die Kommission angemessen an Entscheidungen und auf institutioneller Ebene, insbesondere im Internationalen Währungsfonds, beteiligt wird; fordert die EZB auf, ihre Rolle in der internationalen Zusammenarbeit uneingeschränkt anzuerkennen;

18.  bedauert, daß einige Mitglieder des Rates eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der EZB bei der Verfolgung des Ziels der Preisstabilität vorgeschlagen haben sollen, indem sie die Möglichkeit in Betracht gezogen haben, entweder "allgemeine Leitlinien“ für die Wechselkurspolitik aufzustellen oder sogar einem förmlichen Wechselkurssystem beizutreten; weist darauf hin, daß solche Vorgaben in Anbetracht des geringen Anteils des BIP im Eurogebiet, der derzeit Wechselkursschwankungen unterliegt, kaum eine Berechtigung haben, und stellt fest, daß ein etwaiger Beschluß des Rates in diesem Sinne nur auf der Grundlage einer Empfehlung der EZB selbst oder der Kommission gefaßt werden kann und daß er Einstimmigkeit erfordert; hofft in diesem Zusammenhang, daß sich die Mitglieder des Rates künftig zurückhaltender äußern;

19.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Europäischen Zentralbank, der Kommission und dem Rat zu übermitteln.

(1)ABl. C 138 vom 4.5.1998, S. 177.
(2) ABl. C 398 vom 21.12.1998, S. 61.

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