Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf der Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Festlegung der Leitlinien für Programme im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen (PGI), für die die Mitgliedstaaten Vorschläge für eine Unterstützung im Zuge der Initiative EQUAL einreichen können (KOM(1999) 476
- C5-0260/1999
- 1999/2186(COS)
)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Entwurfs einer Mitteilung der Kommission an die Mitgliedstaaten (KOM(1999) 476
- C5-0260/1999
),
- in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999(1)
mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, insbesondere deren Artikel 5 und 20,
- in Kenntnis der Beschlüsse des Europäischen Rates von Berlin vom 24. und 25. März 1999 über die finanzielle Dotierung der Strukturfonds für den Zeitraum 2000-2006,
- unter Hinweis auf den Verhaltenskodex für die Durchführung der Strukturpolitiken durch die Kommission vom 6. Mai 1999,(2)
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Oktober 1999(3)
zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2000: Einzelplan III - Kommission, insbesondere deren Ziffer 35,
- in Kenntnis der beiden früheren Initiativen betreffend menschliche Ressourcen, ADAPT, die sich mit den beschäftigungspolitischen Aspekten des industriellen Wandels befaßt, und EMPLOYMENT mit ihren vier verschiedenen Teilbereichen: NOW, für die Förderung der Chancengleichheit für Frauen auf dem Arbeitsmarkt, HORIZON, für die Behinderten und andere benachteiligte Gruppen, YOUTHSTART, für junge Leute ohne formelle Berufsausbildung und INTEGRA, für Personen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen oder von Ausgrenzung bedroht sind,
- gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit, des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie, des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten und des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr (A5-0034/2000
),
Allgemeines
1. billigt das Programm EQUAL, durch das der Wille der Europäischen Union, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung zu bekämpfen, unter denen auch die Flüchtlinge und die Asylbewerber zu leiden haben, konkretisiert wird;
2. begrüßt, daß die Kommission die Gemeinschaftsinitiative EQUAL an den beschäftigungspolitischen Leitlinien orientiert und ein Förderinstrumentarium entwickelt hat, das darauf abzielt, innovative Modelle und Ansätze arbeitsmarktpolitischer Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten in einem europäischen Kontext zu erarbeiten;
3. ist der Auffassung, daß die Programme neben der Bekämpfung von Diskriminierungen am Arbeitsplatz auch eine stärkere Nutzung des Beschäftigungspotentials zum Ziel haben sollten, wobei auf die Qualität der Arbeitsplätze Bedacht zu nehmen ist;
4. stellt fest, daß die Diskriminierungen allein mit finanziellen Instrumenten nicht bekämpft werden können und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Europäische Union dazu auf, unverzüglich die diskriminierenden Bestimmungen, wie in Artikel 13 EGV gefordert, abzuschaffen;
Partnerschaft
5. begrüßt die Absicht der Kommission, die Projekte in stärkerem Maß als bisher in einen strategischen Rahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen einzubetten und die Partnerschaften zwischen den öffentlichen Akteuren, dem Privatsektor und den Nichtregierungsorganisationen zu verstärken;
6. begrüßt den Vorschlag von geographischen Entwicklungspartnerschaften
und fordert die Kommission auf, ausdrückliche Sicherungen in die EQUAL-Leitlinien einzuführen, um die vollständige und direkte Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen, die diskriminierte Gruppen vertreten, in allen Aspekten des Programms EQUAL zu gewährleisten;
7. ist der Auffassung, daß "geographische Entwicklungspartnerschaften” in die lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklungsstrategien innerhalb der Mitgliedstaaten integriert werden sollten, indem man regionale Entwicklungsbehörden oder gleichwertige Organe zur Planung und Durchführung von Projekten konsultiert und die Ergebnisse der Projekte den Strukturfondsbegleitausschüssen auf regionaler Ebene mitteilt;
8. fordert die Kommission auf, in den EQUAL-Leitlinien ausdrücklich zu erwähnen, daß die Mitgliedstaaten sowohl geographische als auch sektorale Entwicklungspartnerschaften für jeden einzelnen der ausgewählten Themenbereiche in ihren Gemeinschaftsinitiativprogrammen auswählen müssen, um eine ausgewogene Beteiligung aller diskriminierten Gruppen am Programm EQUAL zu gewährleisten;
9. erwartet, daß die Kommission jedem der Themenbereiche sowie den Zielgruppen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel Haushaltsmittel zur Verfügung stellt;
10. weist darauf hin, daß überwiegend große Verbundnetze sowie regionale Zusammenschlüsse gefördert werden, und erwartet, daß sie die kreativen Ideen und Bedürfnisse von kleineren Projekten beachten werden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Regelungen für die Entwicklungspartnerschaften flexibel genug zu gestalten, um sicherzustellen, daß sich nicht nur Träger kleiner Projekte beteiligen können, sondern daß auch während der Laufzeit der Partnerschaft Partner hinzukommen können;
11. fordert die Kommission daher auf, Ziffer 12 des Entwurfs der Mitteilung wie folgt anzupassen:
"EQUAL wird in den genannten Themenbereichen hauptsächlich im Rahmen integrierter Projekte, sogenannter Entwicklungspartnerschaften (EP), tätig werden. Die Entwicklungspartnerschaften sind dynamisch und offen für neue und innovative Projekte, auch von kleinen Organisationen, die nicht in die ursprüngliche Partnerschaft einbezogen waren. Diese kleinen Organisationen müssen in der Lage sein, ihren Beitrag zu leisten, indem sie ihre Beteiligung auf die Dauer der Partnerschaft anlegen:
-
Geographische EP führen relevante Akteure oder Interessenvertreter in einem bestimmten geographischen Gebiet zusammen, um deren Anstrengungen und Ressourcen zur Verwirklichung einer innovativen Strategie zu bündeln, die sie gemeinsam als Antwort auf ein wichtiges Problem betreffend die Zielgruppen innerhalb ihres geographischen Gebiets festgelegt und vereinbart haben. Zu den beteiligten Organisationen können die nachstehenden gehören: staatliche Stellen, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständige Gremien, private Unternehmen, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Ausbildungs- oder Beratungszentren, Hochschulen, örtliche Arbeitsämter, Nichtregierungsorganisationen usw.;
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Sektorale EP beziehen sich auf Wirtschaftsbereiche, wobei die betreffenden Partner diese Ausweitung des Arbeitsplatzangebotes sowie die erforderliche Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierungen zum Ziel haben. Diese EP könnten Arbeitgeber und Gewerkschaften, die zuständigen staatlichen Stellen, das zuständige Ministerium, Ausbildungs- oder Entwicklungsinstitute, Nichtregierungsorganisationen usw. umfassen.
Die Mitgliedstaaten können sich entsprechend den Themenbereichen, die sie ausgewählt haben, für eine oder beide der genannten Arten von Partnerschaften entscheiden.”
12. unterstützt die Möglichkeit, Organisationen und Projekte aus den beitrittswilligen Ländern in die Netzwerke einzubeziehen und fordert bereits bestehende Projektpartnerschaften aus früheren Programmen, die positive Beispiele einer erfolgreichen Arbeit darstellen, in der EQUAL Initiative verstärkt zu berücksichtigen;
13. vertritt die Auffassung, daß die Kommission gewährleisten sollte, daß die Mitgliedstaaten und Entwicklungspartnerschaften eine umfassende Folgenabschätzung und Datensammlung betreffend jede der spezifischen diskriminierten Zielgruppen vornehmen. Alle betroffenen diskriminierten Gruppen müssen direkt in den EQUAL-Begleitausschüssen als Vollmitglieder vertreten sein. Die direkte Beteiligung der diskriminierten Zielgruppen an EQUAL und seine Auswirkungen auf sie müssen angemessen überwacht und ausgewertet werden;
14. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, daß die in den EQUAL-Leitlinien definierten Themenbereiche vollständig und gleichberechtigt allen diskriminierten Zielgruppen zugänglich sind, die vom Programm EQUAL unterstützt werden, und daß kein Themenbereich zur Beteiligung einer diskriminierten Zielgruppe ausschließlich aller anderen diskriminierten Gruppen definiert wird;
Themenbereiche
15. fordert die Kommission auf, unter dem Pfeiler "Beschäftigungsfähigkeit” folgende Themen aufzunehmen:
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Erleichterung des Zuganges bzw. des erneuten Zuganges zur Beschäftigung zugunsten derjenigen, die Schwierigkeiten bei der Integration bzw. Reintegration in den Arbeitsmarkt haben, der allen offenstehen muß;
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Verbesserung des Angebots und der Nachfrage nach zukunftsträchtigen Arbeitsplätzen;
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Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
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Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung;
16. fordert die Kommission auf, unter dem Pfeiler "Unternehmergeist” folgende Themen aufzunehmen:
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Erleichterung der Unternehmensgründung für alle und zusammen mit Zugang zu Anfangskapital und einem klaren Verständnis der Anforderungen für die Gründung von KMU, selbständigen Unternehmen und wie man neue Chancen für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Großstädten, Städten und ländlichen Gebieten definieren und nutzen kann;
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Verbesserung der Qualität von Arbeitsplätzen, insbesondere in der Sozialwirtschaft, und Förderung der Schaffung von Aktivitäten des dritten Sektors, insbesondere bei Dienstleistungen im öffentlichen Interesse (sanitäre, soziale und betreuende Dienstleistungen, Dienstleistungen in Bildung, Kultur und Freizeit und betreffend die Förderung der Entwicklung der einheimischen Wirtschaft);
17. fordert die Kommission auf, den Pfeiler "Anpassungsfähigkeit” um folgende Themen zu erweitern:
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Förderung der Anpassungsfähigkeit an den Strukturwandel der Wirtschaft und des Umgangs mit den neuen Informationstechnologien;
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im Rahmen des sozialen Dialogs innerhalb des Unternehmens Förderung der Sensibilisierung zu Themen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Diskriminierung am Arbeitsplatz;
18. fordert die Kommission auf, den Pfeiler "Chancengleichheit von Frauen und Männern” um folgende Themen zu erweitern:
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Entwicklung effizienterer Formen der Arbeitsorganisation sowie flexiblere Öffnungszeiten im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, zwecks besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Reintegration aus dem Arbeitsmarkt ausgeschiedener Männer und Frauen;
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Förderung der Gründung von Kindergärten und anderen Einrichtungen für die Aufnahme von alten und anderen abhängigen Personen, um Frauen die Eingliederung in das Berufsleben und die Möglichkeit zu erleichtern, beruflich Karriere zu machen;
19. weist darauf hin, daß eine Anpassung der Prioritäten der Gemeinschaftsinitiative EQUAL eine erneute Konsultation des Parlaments erfordert;
20. fordert die Kommission daher auf, Ziffer 11 des Entwurfs der Mitteilung wie folgt zu formulieren:
"Die Liste der Themenbereiche kann alle zwei Jahre überprüft werden, um den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Beschäftigung Rechnung zu tragen. Vorschläge für zusätzliche Themenbereiche wird die Kommission im Anschluß an die erforderlichen Beratungen vorlegen. Die neuen Vorschläge werden dem ESF-Ausschuß nach einer Erörterung im Beschäftigungsausschuß zur Zustimmung übermittelt und dem Europäischen Parlament zur Stellungnahme vorgelegt”;
Chancengleichheit
21. fordert die Kommission auf zu gewährleisten, daß in den Gemeinschaftsinitiativen (PGI) klar unterschieden wird zwischen einerseits Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der Ungleichheit zwischen Frauen und Männern und andererseits Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung;
22. ersucht die Kommission, Mittel für PGI zuzuweisen, die neue Wege zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern fördern; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, für die Bekämpfung der lokalen Arbeitslosigkeit von Frauen Finanzmittel zumindest proportional zu der auf lokaler Ebene zu verzeichnenden Frauen-Arbeitslosenquote bereitzustellen;
23. fordert die Kommission auf, darauf zu achten, daß die Auswahl der Programme durch die Mitgliedstaaten der Notwendigkeit gerecht wird, in jedem der gewählten Themenbereiche der vierten Säule einen "gender mainstreaming”-Ansatz zu wählen, um erfolgreich das Problem der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen anzugehen;
Asylbewerber
24. ist der Ansicht, daß Asylbewerber, insbesondere solche, deren Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist und die vorübergehenden Schutz genießen, unter das Programm EQUAL fallen müssen;
25. fordert ausdrücklich, daß die Kommission dafür Sorge trägt, daß das Programm EQUAL in erheblichem Maße zur sozialen Integration von Flüchtlingen und Ayslbewerbern unter besonderer Berücksichtigung der unter vielfältigen Diskriminierungen leidenden Zuwanderer - und Flüchtlingsfrauen beiträgt, damit diese einen Arbeitsplatz finden;
26. fordert die Kommission allgemein auf, zusammen mit den Mitgliedstaaten nach Mitteln zu suchen, um die Asylbewerber und alle unter Diskriminierung leidenden Gruppen besser als bisher in die Programme der Berufsausbildung und in den Arbeitsmarkt einzugliedern, da das Programm EQUAL ansonsten für sie jede reale Bedeutung verliert;
Einbeziehung der Wirtschaft
27. hält es für wichtig, daß EQUAL die von der Kommission aufgezeigten Schwachstellen korrigiert, die sich aus unzureichender Beteiligung der Geschäftswelt an den Initiativen EMPLOYMENT und ADAPT ergeben, was oft bedeutete, daß gute Projekte nicht zu echten Beschäftigungschancen führten und daß die positive Erfahrung von innovativen Aktionen kleiner Gründer durch ihre Distanz vom politischen Prozeß gefährdet wurde;
28. unterstreicht die Bedeutung des dritten Sektors und der Sozialwirtschaft bei der Bewertung der Rolle der Bürger und der sozialen Ausbildung und trägt so zur Demokratisierung der lokalen Wirtschaft und zur Bekämpfung jeder Form von Ausgrenzung und Diskriminierung bei;
Verwaltung
29. erkennt an, daß die vorgeschlagene Verwaltungsstruktur und das Verwaltungsverfahren sehr kompliziert und wahrscheinlich in der Praxis ganz schwer zu handhaben und zu kontrollieren sind; fordert die Kommission daher auf, ihre Mitteilung gemäß den folgenden Grundsätzen zu ändern:
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in Übereinstimmung mit dem Subsidiaritätsprinzip die Verwaltungsanforderungen minimal zu halten, eine Obergrenze für die Verwaltungsausgaben festzulegen und durch ein möglichst umfassendes Element der Flexibilität bei der Programmplanung, der nationalen, regionalen, lokalen und sektoralen Ebene Erleichterungen (beispielsweise die Möglichkeit, PGI und Ergänzungen der Programmplanung gemeinsam vorzulegen) zu ermöglichen und eine maximale Befugnis zur Innovation zu geben;
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besonderen Nachdruck auf die ständige und schlüssige Bewertung anhand geeigneter Kontrollmechanismen zu legen und neben einer effektiven inhaltlichen Ausgestaltung das besondere Augenmerk auch dem Erfahrungsaustausch schenken, um so Modelle und Ansätze arbeitsmarktpolitischer Strategien zu erarbeiten;
30. fordert die Kommission auf, bei allen Dokumenten, die im Rahmen dieser Initiative verfaßt und verteilt werden, einfache und klare Begriffe zu verwenden, die vorhandenen Unklarheiten in den verschiedenen Sprachversionen zu vermeiden und die Begriffe Prävention, Innovation, Transnationalität, Kooperationsmanagement, umfassende Dissemination, einschließlich über das Internet, Evaluation und "gender mainstreaming“mit praktischem Leben zu erfüllen;
31. weist auf das Problem für Antragsteller aus einem Mitgliedstaat mit einer bestimmten Prioritätenliste thematischer Bereiche hin, die geprüft werden muß, um einen Partner in einem anderen Mitgliedstaat zu finden, der abweichende nationale Prioritäten haben könnte, und schlägt daher die Schaffung von Infopools mit den Adressen möglicher Partner in allen EU-Ländern vor;
32. weist darauf hin, daß es Probleme bei der Kofinanzierung in der Vorbereitungszeit der Gemeinschaftsinitiative EQUAL geben könnte;
33. ersucht um Informationen über die Modalitäten von Zahlungsströmen und dringt bei den Finanzgremien darauf, Zahlungen zu Beginn der Projekte zu leisten, so daß kleinere Projektpartner nicht mit enormen finanziellen Problemen konfrontiert werden;
Verwertung der Ergebnisse
34. unterstützt den innovativen Ansatz der Kommission, positive Erfahrungen bei der Realisierung von Aktivitäten im Rahmen von EQUAL in einem Mitgliedsland auch anderen Mitgliedsländern im Rahmen von internationalen Netzwerken zur Verfügung zu stellen und den Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene als Bestandteil der Initiative vorzusehen;
35. ersucht die Kommission, ein thematisches Netz zu schaffen, um einen wirklichen Multiplikatoreffekt durch die Verbreitung von Ergebnissen und besten Praktiken sowie durch den Austausch von Erfahrungen unter besonderer Berücksichtigung innovativster und effizienter Projekte des "gender mainstreaming” zu erreichen;
36. fordert die Kommission schließlich auf, dafür zu sorgen, daß Begleitung und Bewertung des Programms so gestaltet werden, daß das gesamte Multiplikatorpotential, vor allem mit Blick auf die Verbreitung der beispielhaften Praktiken, ausgeschöpft wird;
37. fordert die Kommission auf, Ziffer 43 des Entwurfs der Mitteilung wie folgt zu ändern:
"Wenn EQUAL seiner Rolle, versuchsweise neue Wege zur Umsetzung von Beschäftigungspolitiken zu entwickeln und zu fördern, voll gerecht werden soll, wird die Initiative strategische Mechanismen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten benötigen, um die potentielle Wirkung der in der ganzen Union ermittelten beispielhaften Verfahren nutzen zu können. Zur Unterstützung dieses Prozesses wird die Kommission zwei Arten von Aktionen durchführen:
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eine Überprüfung der Themen auf Unionsebene anhand der beschäftigungspolitischen Leitlinien;
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eine regelmäßige Bewertung des zusätzlichen Nutzens von EQUAL in bezug auf den nationalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP);“
Koordinierung mit anderen Gemeinschaftspolitiken
38. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, eine gute Koordinierung den Aktivitäten und Haushaltsmittel der Initiative EQUAL und anderer Gemeinschaftsinitiativen, des ESF und der Strukturfonds im allgemeinen, der Haushaltslinien für innovative Projekte, des vierten Aktionsprogramms für Chancengleichheit und anderer gemeinschaftlicher Instrumente unter besonderer Berücksichtigung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten, um die Verwendung der gemeinschaftlichen Mittel zu optimieren und eine erfolgreiche Umsetzung des "gender mainstreaming” und der Maßnahmen für Chancengleichheit zu gewährleisten;
Technische Hilfe
39. ist der Auffassung, daß eine Lösung betreffend die technische Hilfe im Bereich der Initiative EQUAL im Gesamtrahmen des Reformprozesses der Kommission konzipiert werden muß, über den derzeit diskutiert wird;
40. fordert die Kommission auf, Ziffer 40 des Entwurfs der Mitteilung wie folgt zu ändern:
"Zur Förderung der Durchführung der Aktionen 1 bis 3 wird ein Budget für technische Hilfe in Höhe von höchstens 5 % der ESF-Kofinanzierung des PGI zur Verfügung gestellt; es soll insbesondere verwendet werden für die Vorbereitungsphase und die Verbreitung der Erfahrungen und Ergebnisse der Entwicklungspartnerschaften;”
Schlußbestimmungen
41. behält sich das Recht vor, die in die Haushaltsreserve eingesetzten Mittel für die Equal-Initiative erst dann freizugeben, wenn die Kommission das endgültige Programm vorgelegt hat;
o o o
42. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.