Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission "Das Beschäftigungspotential der Tourismuswirtschaft - Folgemaßnahmen im Anschluß an die Wertungen und Empfehlungen der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung“ (KOM(1999) 205
- C5-0112/1999
- 1999/2115(COS)
)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(1999) 205
- C5-0122/1999
),
- in Kenntnis der Schlußfolgerungen des Rates vom 21. Juni 1999 über Tourismus und Beschäftigung(1)
,
- gestützt auf Artikel 3 Buchstabe u des EG-Vertrags,
- in Kenntnis des auf dem Europäischen Rat von Köln im Juni 1999 angekündigten Beschäftigungspaktes und der im September 1999 von der Kommission vorgelegten beschäftigungspolitischen Leitlinien,
- in Kenntnis von Artikel 2 des EG-Vertrags und insbesondere in Kenntnis des Ziels eines "hohen Beschäftigungsniveaus”,
- gestützt auf Artikel 160 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5-0030/2000
),
A. in der Erwägung, daß der Fremdenverkehr mit den damit zusammenhängenden Initiativen, Dienstleistungen, Infrastrukturen und Unternehmen die wichtigste Tätigkeit der entwickelten Länder darstellt sowie die neue Scheidelinie am Arbeitsmarkt markiert, vor allem für Jugendliche und Frauen,
B. in der Erwägung, daß im Kölner Beschäftigungspakt insbesondere die Identifikation besonders beschäftigungswirksamer Bereiche sowie der Abbau von beschäftigungshemmenden Faktoren im Bereich der Dienstleistungen, wie etwa im Tourismussektor, vorgesehen wird;
C. in der Erwägung, daß die Tourismusentwicklung zu einem Beschäftigungszuwachs sowie zu einer Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze führen kann, weshalb Politiken umgesetzt werden müssen, die folgende Aspekte berücksichtigen: Nutzung, Aufwertung und Verwaltung der kulturellen und natürlichen Ressourcen / Sehenswürdigkeiten, Förderung, Verwaltung und Steuerung der touristischen Nachfrage sowie Schaffung eines Konsenses in der Aufnahmegemeinschaft und Förderung einer Kultur der Gastfreundschaft,
D. in der Erwägung, daß der Tourismus ein auf europäischer und internationaler Ebene ständig wachsender Wirtschaftssektor ist, und zwar sowohl im Hinblick auf die Produktion als auch auf die Beschäftigung, und daß er für viele Städte, Regionen und Gemeinden der Union eine außerordentlich wichtige wirtschaftliche und kulturelle Möglichkeit darstellt,
E. jedoch in der Erwägung, daß sich dieses Wachstum nicht immer und überall in neuen und besseren Arbeitsplätzen ausdrückt und die Gesamtzahl von Touristen in Europa ferner seit 1970 stagniert; insbesondere in der Erwägung, daß, wie die High Level Group betont hat, das vorhergesehene hohe Beschäftigungsniveau nur dann erreicht werden kann, wenn die richtigen Bedingungen geschaffen und die notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um das touristische Potential zu maximieren;
F. in der Erwägung, daß sich der Tourismussektor aus einer Vielzahl von Tätigkeiten mit unterschiedlichen Produktionseigenschaften zusammensetzt, sehr arbeitsintensiv ist und Personen mit sehr unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen - sowohl in bezug auf das Berufsbild als auch in bezug auf die Spezialisierung - Beschäftigung bieten kann,
G. in der Erwägung, daß im Vertrag von Amsterdam eine spezifische Rechtsgrundlage für die Tourismuspolitik fehlt; in der Erwägung, daß diese Situation nicht dazu beiträgt, daß die Mitgliedstaaten ein hinlänglich umfassendes und kohärentes Konzept des Fremdenverkehrs entwickeln und folglich sein Beschäftigungspotential voll nutzen, sowie unter Hinweis darauf, daß im Rahmen der Regionalpolitiken der Europäischen Union Initiativen unterstützt werden können, die in engem Zusammenhang mit der Förderung des Agro-, Umwelt-, Kultur-, Forschungs- und Bildungs-, Kongreß-, Kur-, Senioren- und Sporttourismus stehen,
H. in der Erwägung, daß es sich schon lange energisch für die Annahme eines Mehrjahresprogramms für den Fremdenverkehr im Rat einsetzt, das notwendig ist, um einerseits die Koordinierung der verschiedenen Gemeinschaftsmaßnahmen und andererseits die Nutzung der Synergieeffekte mit den Tourismuspolitiken der Mitgliedstaaten zu verbessern,
I. in der Erwägung, daß die Europäische Union angesichts des engen Zusammenhangs zwischen Tourismus und Beschäftigung in Befolgung des Grundsatzes der Subsidiarität und ausgehend von der Erstellung zuverlässiger und wirtschaftlich bedeutsamer Statistiken in erster Linie dazu beitragen muß, das Wissen über diesen Sektor zu verbessern, um sein Potential zur Arbeitsplatzschaffung in den Vordergrund zu rücken, sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die Identität des gemeinschaftlichen Tourismusmarktes zu stärken,
J. in der Erwägung, daß die Entwicklung des gemeinschaftlichen Tourismus eng mit seiner Nachhaltigkeit in bezug auf die gemeinschaftlichen Ziele, die Rechte der lokalen Bevölkerung, die Lebensqualität und in erster Linie die Sicherheit verbunden ist,
K. in der Erwägung, daß der Fremdenverkehr auf europäischer Ebene mehrfach als nicht umkehrbare soziale Errungenschaft anerkannt worden ist und daher alle Initiativen zur Abdeckung der gesellschaftlichen Bedürfnisse gefördert werden sollten,
L. in der Erwägung, daß 95 % der Unternehmen dieses Sektors kleine und mittlere Unternehmen sind, deren Unterstützung folglich gewährleistet sein muß, damit sie ihr Angebot verbessern und die erforderlichen Qualitätsstandards aufrechterhalten und so auf einem multikulturellen, vom Wettbewerb geprägten und globalen Markt bestehen können; in der Erwägung, daß die Europäische Gemeinschaft über die Instrumente verfügt, um die Fähigkeit der KMU zu fördern, mit der Weiterentwicklung des Marktes mitzuwachsen und Arbeitsplätze zu schaffen,
M. in der Erwägung, daß die Ausbildung und die Mobilität der qualifizierten Arbeitnehmer grundlegende Instrumente der Strategie zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Europa sind, insbesondere was den Tourismussektor angeht, und die Europäische Union daher vor allem die Ausbildung und die Mobilität des Personals fördern muß, das den multikulturellen Bedarf der Nachfrage abdecken und den Gästen entsprechende Hilfsleistungen bieten kann,
N. in der Erwägung, daß die geographische, geschichtlich-kulturelle und ökologische Vielfalt einen Reichtum und den wichtigsten Grund für den Tourismus in der Gemeinschaft darstellen und die Europäische Union daher in einem einheitlichen Bezugsrahmen, der die Anziehungskraft des ganzen gemeinschaftlichen Tourismussystems insgesamt erhöht, Maßnahmen unterstützen muß, die besondere Attraktionen erschließen und ihre Identität stärken, wobei auch der Zusammenarbeit mit den Beitrittskandidaten und den Ländern des Mittelmeerraums Rechnung zu tragen ist,
O. in der Erwägung, daß die Entwicklung effizienter und nachhaltiger Verkehrsinfrastrukturen sowie die Verbreitung der neuen Informationstechnologien für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismussektors zunehmend von Bedeutung sind,
P. in der Erwägung, daß der Fremdenverkehr sogar für Kleinstädte und ländliche Gebiete, deren kulturelles und künstlerisches Erbe oft unterbewertet und nicht entsprechend gefördert wird, ein wichtiges Potential für die Arbeitsplatzschaffung sein könnte,
Q. in der Erwägung, daß der Massentourismus in empfindlichen Gebieten wie Küsten- oder Berggebieten eine Bedrohung für die lokale Umwelt und die kulturellen Ressourcen darstellen kann, wenn die Touristenströme und die städtebauliche Entwicklung nicht entsprechend gesteuert werden,
R. in der Erwägung, daß der Fremdenverkehr in vielen Regionen der Europäischen Union nur auf bestimmte Monate beschränkt ist, während er als wirtschaftliche Ressource insbesondere durch die Förderung des Senioren-, Familien- und Jugendtourismus von der Jahreszeit unabhängig gestaltet werden müßte,
S. in der Erwägung, daß eine Politik, die auf einen Beschäftigungszuwachs im Tourismussektor abzielt, unter Berücksichtigung der territorialen Besonderheiten auf der Grundlage der Entwicklung des Arbeitsmarktes konzipiert werden muß und in jedem Fall den Verhandlungen zwischen den betroffenen Sozialpartnern Rechnung tragen muß,
1. billigt die allgemeine Strategie, die von der High Level Group für Tourismus und Beschäftigung (HLG) empfohlen wird; begrüßt die Tatsache, daß die Empfehlungen dieser Gruppe Gegenstand eines Sonderberichts der Kommission sind und zum Teil auch in der Mitteilung "Gemeinschaftspolitiken zur Förderung der Beschäftigung“ (KOM(1999) 167
) aufgegriffen werden;
2. hält es für sehr wichtig, daß das Ziel des Beschäftigungszuwachses im Tourismussektor eng mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der verschiedenen Formen von Diskriminierung der sogenannten schwachen Segmente des Angebots am Arbeitsmarkt (Frauen, Jugendliche usw.) verbunden wird;
3. ist überzeugt davon, daß es notwendig ist, die Argumente der Arbeitnehmer und der Unternehmer gebührend zu berücksichtigen, um die Entwicklung des Arbeitsmarktes im Tourismussektor zu einem auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene zufriedenstellenden Ziel zu führen;
4. bedauert, daß in den Verträgen keine spezifische Rechtsgrundlage für die Tourismuspolitik vorgesehen ist; ist der Ansicht, daß die Klärung dieser Frage für die Zukunft der Tourismuspolitik grundlegend ist und die Mitgliedstaaten daher bei der nächsten Änderung der Verträge diese Frage erörtern sollten;
5. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gemeinschaftspolitiken zur Förderung der vom Fremdenverkehr induzierten Beschäftigung mit den nationalen Beschäftigungspolitiken zu koordinieren;
6. glaubt, daß die Maßnahmen der Europäischen Union dazu beitragen können, im Rahmen der Regionalpolitiken Programm- und Projektmechanismen zu schaffen, durch die die Beschäftigung gefördert und gleichzeitig die natürlichen, kulturellen, geschichtlichen und ökologischen Reichtümer, die die Grundlage der Tourismusindustrie darstellen, bewahrt und erschlossen werden können, insbesondere in den Gebieten in äußerster Randlage und in den Inselregionen, die ein labiles ökologisches und demographisches Gleichgewicht aufweisen;
7. hält es für grundlegend, daß die Tourismusentwicklung und die Schaffung neuer Dienstleistungen mit einem Potential zur Arbeitsplatzschaffung und als Orientierungshilfe der nationalen und regionalen Behörden bei der Ausarbeitung von Programmierungsstrategien für die Ziele 1, 2 und 3 der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds als vollwertige Leitlinien für die Strukturprogramme des Zeitraums 2000-2006 genannt werden;
8. glaubt, daß die von der Union kofinanzierten Projekte einen positiven Beitrag zur Schaffung von Dienstleistungen und Infrastrukturen leisten könnten, die die Mobilität der Touristen in Richtung auf abgelegene Gebiete von großem touristischen Interesse, insbesondere Gebiete in äußerster Randlage, und ihre Mobilität in diesen Gebieten, den Aufschwung in Krisengebieten sowie die Dezentralisierung der Kulturreiserouten und die Erschließung von Gebieten mit einem großen touristischen Potential fördern;
9. fordert die Kommission auf, den Agrotourismus stark zu fördern, da es sich um ein wesentliches und kaum genutztes Instrument zur Arbeitsplatzschaffung und Einkommenssteigerung, insbesondere in den am stärksten benachteiligten Gebieten, handelt;
10. fordert die Kommission auf, die strategischen Prioritäten im Hinblick auf die Entwicklung des Tourismussektors in der Europäischen Union festzulegen; schlägt vor, die Tätigkeit der Europäischen Union im Bereich des Tourismus einzugrenzen bzw. auf Ziele zu konzentrieren, die auf dieser Grundlage festgelegt werden, und fordert den Rat auf, unverzüglich ein Mehrjahresprogramm für den Fremdenverkehr anzunehmen, mit dessen Hilfe die dringendsten Maßnahmen ausgemacht sowie die Aufgaben und das Tätigkeitsfeld der Gemeinschaft in Abstimmung mit den Initiativen der Mitgliedstaaten genauer festgelegt werden können;
11. wünscht, daß auf dem nächsten Beschäftigungsgipfel der Gemeinschaft, der im ersten Halbjahr 2000 in Lissabon stattfinden wird, der Tourismus als Produktionssystem und Sektor mit einem Potential zur Arbeitsplatzschaffung als vollwertiger Bereich in den europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien aufscheint;
12. fordert die Kommission auf, mit Hilfe des Instruments der beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 zu gewährleisten, daß die Mitgliedstaaten den Fremdenverkehr und die tourismusbezogenen Tätigkeiten, insbesondere in ihren nationalen Beschäftigungsplänen, stärker berücksichtigen;
13. fordert, daß innovative Projekte in empfindlichen Gebieten wie Küsten- oder Berggebieten, die durch den Massentourismus belastet sind und schnell städtebaulich erschlossen werden, unter Anwendung der folgenden Grundsätze gefördert werden: Annahme einer Grenze für die städtebauliche Entwicklung, Umstellung auf eine qualitätsorientierte Tourismuspolitik und Förderung von Vereinbarungen zur Zusammenarbeit zwischen Reiseveranstaltern und den Gemeinden, um die Touristenströme angemessen zu verwalten und die lokale Wirtschaft nachhaltig zu unterstützen;
14. fordert die Kommission auf zu prüfen, inwieweit es möglich ist, eine Kriterienliste zu entwickeln, die es ermöglicht, bei den Entscheidungen der verschiedenen Generaldirektionen über Projekte, für die Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt bereitgestellt werden, sicherzustellen, daß zugleich der Sektor des Tourismus gefördert wird;
15. ist deshalb der Auffassung, daß gerade bei Gemeinschaftsprogrammen, die auf die nachhaltige Schaffung von Arbeitsplätzen und auf die Unterstützung der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet sind, die Förderung des Tourismusbereiches eine gleichgewichtete Zielsetzung sein sollte;
16. ist überzeugt davon, daß die Schaffung neuer, besserer und nachhaltiger Arbeitsplätze im Sektor des Fremdenverkehrs und der damit zusammenhängenden Tätigkeiten eng mit der Erhöhung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards des europäischen touristischen Angebots verbunden ist und daher die Grundsätze der Qualität und Sicherheit
zu spezifischen Schlüsselelementen des Beitrags der Europäischen Union zu den nationalen Tourismuspolitiken werden sollten;
17. ist der Auffassung, daß die Entwicklung und Anwendung einer einheitlichen Datenerfassung für die Fremdenverkehrsstatistik in der Union nicht länger aufgeschoben werden darf, die nämlich den gemeinschaftlichen, nationalen und regionalen Institutionen, den Unternehmern und Gewerkschaften, den Schulen und Universitäten zuverlässige Informationen über den Tourismus, die damit zusammenhängenden wirtschaftlich-sozialen Phänomene, die Beschäftigungsdynamik und das Potential zur Arbeitsplatzschaffung zur Verfügung stellt;
18. fordert die Kommission zu diesem Zweck auf, baldmöglichst einen Bericht über den Stand der Arbeiten im Zusammenhang mit der Richtlinie 95/57/EG über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus sowie einen Vorschlag für deren Verbesserung im Hinblick auf die Indikatoren für Beschäftigung, nachhaltigen Tourismus und die gesellschaftlichen Bedürfnisse zu verfassen;
19. fordert die Kommission auf, eine Kontrolle der derzeitigen Gemeinschaftspolitiken und -programme zur Unterstützung der Tourismusindustrie durchzuführen, um eine bessere Koordinierung der Maßnahmen der Europäischen Union zu gewährleisten;
20. fordert, daß eine Übersicht über die Indikatoren für (wirtschaftliche, soziale und ökologische) Nachhaltigkeit erstellt wird, die von den lokalen und nationalen Regierungen als Hilfestellung bei der Festlegung der Politiken und Strategien für die Tourismusentwicklung verwendet werden können;
21. ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, insbesondere Ausbildungsmethoden für in der Verwaltung der endogenen Ressourcen eines Gebiets tätige Manager und Angestellte zu fördern, die das vor Ort eingestellte Personal ergänzen können und in der Lage sind, Aufnahmesysteme für jede Art von Tourismus zu organisieren und zu verwalten, den KMU technische Hilfe zu bieten, den KMU und Kleinstunternehmen des Tourismussektors den Zugang zu angemessenen Kapitalquellen, insbesondere zu Risikokapital, zu erschließen und alle Potentiale des Gebiets zu vernetzen, also Beherbergung der Gäste, ökologische und geschichtlich-kulturelle Ressourcen, Öno-Gastronomie für die Vermarktung der typischen Erzeugnisse, Animation, lokale und intermodale Beförderungsmittel;
22. fordert die Kommission auf, die Beschäftigung von Frauen in der Tourismusbranche in ihr viertes Mehrjahresprogramm für die KMU einzubeziehen;
23. fordert die Kommission auf, den Tourismus in das 5. Aktionsprogramm zur Verwirklichung der Gleichstellung 2000-2005 einzubeziehen;
24. ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten, Anregungen aus dem Tourismusbereich zu sammeln und zu bündeln, die darauf abzielen, den Tourismus für organisierte gesellschaftliche Gruppen zu erleichtern, neue Tourismusformen in neuen Orten zu entwickeln sowie insbesondere Anreize dafür zu schaffen, daß Kontinentaleuropäer in europäische Ferienziele in äußerster Randlage reisen, um das Beschäftigungspotential im Zusammenhang mit dem Sporttourismus zu erkunden und die Tourismusströme saisonunabhängig zu gestalten, um so während des ganzen Jahres stabile Arbeitsplätze zu schaffen, insbesondere in Badeorten mit einer rückläufigen Tourismusentwicklung;
25. ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, daß die bereits große Flexibilität der Beschäftigung im Tourismussektor nicht zu einem negativen Diskriminierungsfaktor wird, insbesondere in bezug auf das Lohnniveau, die Ausbildung, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeiten;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Grundsatz der Chancengleichheit in der Tourismusbranche in ihre nationalen Programme zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit aufzunehmen und die Beschäftigung sowie die horizontale und vertikale Mobilität von Frauen in Tourismusbetrieben durch gezielte Maßnahmen wie die Umsetzung der Richtlinien über die Chancengleichheit, stärkere Auflagen für die Unternehmen, zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, Prämien für Betriebe, die qualifizierte weibliche Arbeitskräfte einstellen, usw. zu unterstützen;
27. fordert die Mitgliedstaaten auf, die enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Stellen, die für die Gleichbehandlung von Männern und Frauen zuständig sind, und touristische Fachschulen auf sämtlichen Ebenen zu unterstützen und zu fördern, und dabei besonders Ausbildungsprogramme zu unterstützen, die den speziellen Fähigkeiten von Frauen stärker Rechnung tragen und sie damit auf die Anforderungen und Ansprüche des modernen Arbeitsmarktes vorbereiten; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, den Seniorentourismus zu fördern;
28. hält es für wichtig, daß die Sammlung, Aufbereitung, Produktion und Verbreitung von relevanten Informationen und "best practices” durchgeführt und gefördert werden; fordert die Kommission auf, Pilotaktionen zum Erfahrungsaustausch und "Benchmarking” zu kofinanzieren, insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung lokaler Strategien, dem Umweltschutz, der Qualität der Leistungen und der Ausbildung für neue Berufe im Fremdenverkehr; ist der Ansicht, daß zur Optimierung dieser Ziele Synergieeffekte durch eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit bereits bestehenden Programmen verstärkt werden sollten;
29. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß die Wettbewerbsregeln in den eng mit dem Tourismus verbundenen Sektoren tatsächlich eingehalten werden, insbesondere um Verzerrungen, Monopole und Oligopole zu bekämpfen, die die Stellung von Hunderten in diesem Sektor tätigen kleinen und mittleren Unternehmen untergraben;
30. regt die Kommission, die Mitgliedstaaten und die zuständigen regionalen Behörden dazu an, vermehrt mit den Beitrittskandidaten und den Staaten des Mittelmeerraums in Kontakt zu treten, um gegebenenfalls die Zusammenarbeit zu verbessern oder zu rationalisieren; im Rahmen dieser Zusammenarbeit sollen gemeinsame Projekte für die Schaffung neuer Arbeitsplätze entwickelt und neue touristische Tätigkeiten gefunden und verwaltet werden, und zwar im Tourismussektor und in ergänzenden Sektoren, durch die Erschließung von Binnengebieten und des Gesundheitstourismus einschließlich hydrothermaler Kuraufenthalte, durch Kulturreiserouten, für die verlassene Dörfer restauriert werden könnten, usw.; dies soll auch der Auswanderung ungelernter Arbeitskräfte entgegenwirken;
31. regt die Mitgliedstaaten dazu an, positive steuerliche Maßnahmen für die kleinen und mittleren Unternehmen anzunehmen, insbesondere mit dem Ziel, die steuerliche Belastung des Faktors Arbeit zu verringern, um den Beschäftigungszuwachs in arbeitsintensiven Sektoren zu fördern, zu denen auch der Tourismussektor zählt;
32. ersucht die Mitgliedstaaten, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Zugang der im Tourismussektor tätigen kleinen und mittleren Unternehmen zu den bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten (Strukturfonds, 5. FTE-Rahmenprogramm, Leonardo, JEV, LIFE usw.) zu erleichtern sowie Innovation und Partnerschaft zu fördern;
33. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.