Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrages über die Einführung der Einheitswährung durch Griechenland am 1.1.2001 (8350/2000 - KOM(2000) 274
- C5-0226/2000
- 2000/0110(CNS)
)
Der Vorschlag wird gebilligt.
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrages über die Einführung der Einheitswährung durch Griechenland am 1.1.2001 (8350/2000 -KOM(2000) 274
- C5-0226/2000
- 2000/0110(CNS)
)
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Konvergenzberichts 2000 der Kommission (KOM(2000) 277
),
- in Kenntnis des Konvergenzberichts 2000 der Europäischen Zentralbank,
- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2000) 274
),
- vom Rat gemäß Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags konsultiert (C5-0226/2000
),
- gestützt auf Artikel 85 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des mündlich vom Ausschuß für Wirtschaft und Währung vorgetragenen Vorschlags (A5-0135/2000
),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.