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Verfahren : 2000/2599(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B5-0704/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0379

Angenommene Texte
Donnerstag, 7. September 2000 - Straßburg
Unfälle von Atom-U-Booten
P5_TA(2000)0379RC-B5-0704/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Untergang des U-Boots Kursk und zur Gefahr einer nuklearen Verseuchung in der ehemaligen Sowjetunion

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Gefahr der nuklearen Verseuchung in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion,

A.  tief bestürzt über den Untergang des russischen U-Boots Kursk in der arktischen Barentssee am 12. August 2000 und über den Tod von 118 Seeleuten,

B.  besorgt über mögliche Leckstrahlungen aus dem atomgetriebenen U-Boot,

C.  im Bewusstsein der Gefahr für die Umwelt, die von mindestens 110 ausgemusterten Atom-U-Booten mit 135 Kernreaktoren mit verbranntem Brennstoff in 72 U-Booten ausgeht, deren Reaktoren die Arktis mit radioaktiven Stoffen vergiften könnten,

D.  im Bedauern darüber, dass der russische Präsident Putin und die russische Regierung vier Tage lang keine Angaben über den Unfall machten und anschließend viele Tatsachen verschwiegen, wodurch eine internationale Rettungsoperation gefährdet und auch ein falscher Eindruck von der atomaren Bedrohung der Barentssee und ihrer europäischen Nachbarn vermittelt wurde,

E.  tief besorgt über die auch weiterhin gegen Alexander Nikitin, einen ehemaligen Marineoffizier und früheren politischen Gefangenen, der auf die ökologische Bedrohung der Region hingewiesen hat und dem anschließend der Verrat von Staatsgeheimnissen vorgeworfen wurde, vorgebrachten Beschuldigungen und über die Einschüchterung von Wissenschaftlern, die im Umweltbereich tätig sind, sowie der Medien,

1.  teilt die tiefe Trauer der Familien der Opfer, die nicht nur unter der Katastrophe selbst, sondern wegen der unzulänglichen Informationspolitik auch unter der Art und Weise, in der die russischen Behörden damit umgegangen sind, gelitten haben;

2.  dankt den russischen, britischen und norwegischen Experten, die bei dem Versuch, die Besatzung der Kursk zu retten, große Risiken auf sich genommen haben;

3.  fordert die russischen Behörden auf, die ökologische Gefahr, die durch ausrangierte Atom-U-Boote in der Region verursacht wird, ernst zu nehmen und bei ihrer Ausmusterung größere Sicherheit walten zu lassen;

4.  fordert die russischen Behörden auf, eine umfassende Untersuchung des Wracks und in Zusammenarbeit mit einer zivilen Einrichtung in Russland und internationalen Experten eine ordnungsgemäße Risikobewertung durchzuführen, bevor sie über die Bergung der Kursk beschließen;

5.  fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, alle verfügbaren Ressourcen einschließlich ihrer eigenen Spezialisten zu nutzen;

6.  fordert die Kommission auf, die für Russland zwecks Außerbetriebnahme seiner veralteten Atom-U-Bootflotte nach der Kursk-Katastrophe vorgesehenen Beihilfen aufzustocken;

7.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit und der laufenden Hilfsprogramme alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um sicherzustellen, dass die russischen Einrichtungen für abgebrannte Kernbrennstoffe keine Bedrohung für die Menschen oder die Umwelt darstellen;

8.  fordert die Kommission auf, sich aktiv an der Arbeit und den Sitzungen des Arktischen Rates zu beteiligen, der ein ideales Forum für koordinierte Maßnahmen für Probleme dieser Art in der Arktis bietet;

9.  fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der Tatsache, dass die Europäische Union nicht über die nötigen Haushaltsmittel verfügt, über Möglichkeiten zur Finanzierung von Hilfsmaßnahmen für die ehemaligen sowjetischen Republiken nachzudenken, um unsere gemeinsame Umwelt sicher zu machen;

10.  unterstreicht die Notwendigkeit gemeinsamer Vereinbarungen zwischen Russland und den westlichen Ländern über Rettungsmaßnahmen, die auch militärische Unfälle (auf See) einschließen;

11.  fordert, dass militärische Einrichtungen (der Marine) in die bestehenden Vereinbarungen über die gegenseitige Warnung bei Unfällen oder Zwischenfällen, an denen Nuklearanlagen beteiligt sind, einbezogen werden;

12.  fordert die russischen Behörden nachdrücklich auf, ihre Beschuldigungen gegen Alexander Nikitin einzustellen und den Fall ein für alle Mal abzuschließen;

13.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem russischen Präsidenten, der russischen Regierung und der Staatsduma zu übermitteln.

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