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Verfahren : 2000/2602(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B5-0716/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0382

Angenommene Texte
Donnerstag, 7. September 2000 - Straßburg
Menschenrechte: Birma
P5_TA(2000)0382RC-B5-0716/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Birma

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Birma, insbesondere seine Entschließungen vom 16. September 1999(1) und vom 18. Mai 2000(2) ,

-  in Kenntnis der beiden Erklärungen der EU-Präsidentschaft zu Birma (25. August 2000 und 2. September 2000),

A.  in der Erwägung, dass die Nationale Liga für Demokratie (NLD) vor zehn Jahren 392 der 485 Parlamentssitze in freien und korrekten Wahlen errungen hat und das gewählte Parlament, das jetzt vom CRPP repräsentiert wird, bislang noch nicht zusammentreten durfte,

B.  in der Erwägung, dass Aung San Suu Kyi seit Jahren versucht, demokratische Verhältnisse mit friedlichen Mitteln wiederherzustellen und ihr für diese Bemühungen der Nobelpreis und der Sacharow-Preis zuerkannt wurden,

C.  in der Erwägung, dass Ende August 2000 Beamte des birmanischen sogenannten Staatlichen Friedens- und Entwicklungsrates (SPDC) einer NLD-Delegation, der auch Aung San Suu Kyi angehörte, den Weg zu einem Treffen mit NLD-Mitarbeitern in Kungyangon versperrten,

D.  unter Hinweis darauf, dass die NLD-Mitglieder zunächst die Rückkehr in die Hauptstadt ablehnten und mehrere Tage am Straßenrand verbrachten, worauf sie dann gezwungen wurden, in die Hauptstadt zurückzukehren, wo laut Amnesty International Aung San Suu Kyi und ihre Kollegen seit dem 2. September 2000 von der Außenwelt abgeschnitten sind,

E.  unter Hinweis darauf, dass Ende März 2000 das Führungsgremium der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eine Dokumentation über die Aufrechterhaltung eines Zwangsarbeitssystems ohne jedes Anzeichen für eine Besserung durch den SPDC vorgelegt und eine Entschließung angenommen hat, worin Sanktionen gegen die birmanische Regierung gefordert werden,

F.  unter Hinweis darauf, dass die IAO-Konferenz in Genf am 14. Juni 2000 mit 257 gegen 41 Stimmen bei 31 Enthaltungen diese Maßnahmen gegen Birma billigte, wobei vier Monate Zeit eingeräumt wurden, um die Bereitschaft zur Beseitigung der Zwangsarbeit unter Beweis zu stellen,

G.  in der Erwägung, dass das Regime dem Besuch einer IAO-Delegation im Lande zustimmte, was zur Aussetzung dieser Maßnahmen bis zum 30. November 2000 führte; die Maßnahmen sollen jedoch ergriffen werden, wenn das Regime nicht seine Bereitschaft unter Beweis stellt, den Empfehlungen des Führungsgremiums der IAO in jeder Beziehung Rechnung zu tragen,

H.  mit der Feststellung, dass die Bemühungen der Europäischen Union um Verbesserung der Lage durch Dialog mit den birmanischen Behörden erfolglos geblieben sind, und im Bedauern über die jüngste Wiederzulassung Birmas zu den ASEAN- und EU-ASEAN-Tagungen,

I.  mit der Feststellung, dass der Rat noch nicht auf die Aufforderung von Aung San Suu Kyi reagiert hat, Wirtschaftssanktionen zu ergreifen, und noch keine signifikanten wirtschaftlichen Maßnahmen gegen die SPDC ergriffen hat, sowie mit der Feststellung, dass die USA bereits neue Investitionen in Birma gestoppt haben,

J.  mit Besorgnis auf Informationen hinweisend, wonach zahlreiche chinesische Militärbasen auf birmanischem Gebiet errichtet werden,

1.  verurteilt entschieden die Verletzung der Bewegungs-, Rede- und Versammlungsfreiheit der Generalsekretärin der Nationalen Liga für Demokratie, verurteilt ferner die Einschüchterungsversuche ihr gegenüber und die Maßnahmen gegen die Tätigkeiten der NLD, den faktischen Hausarrest von Aung San Suu Kyi seit ihrer Rückkehr sowie die Tatsache, dass westlichen Diplomaten bislang der Zugang zu ihr verwehrt wurde,

2.  fordert, dass die birmanischen Behörden unverzüglich Aung San Suu Kyi und allen Bürgern Birmas Freizügigkeit zugestehen;

3.  fordert die Kommission und den Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nachdrücklich auf, entschiedene Bemühungen um einen Besuch bei Aung San Suu Kyi zu unternehmen;

4.  fordert den SPDC auf, der verbreiteten Praxis der Zwangsarbeit, die von der IAO als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschrieben wird, sowie den damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen;

5.  fordert die IAO auf, im November 2000 Sanktionen zu verhängen, sofern bis dahin die Zwangsarbeit in Birma nicht beseitigt wurde;

6.  fordert die birmanischen Behörden auf, demokratische Verhältnisse wiederherzustellen und mit der Opposition den Dialog aufzunehmen, um so zur nationalen Aussöhnung in einem vereinten, demokratischen Staat zu gelangen;

7.  fordert die Regierungen der ASEAN-Länder auf, die SPDC zu bewegen, die Beschränkungen für die führenden Oppositionspolitiker des Landes und die NLD-Mitglieder aufzuheben;

8.  wiederholt seine Aufforderung an die Kommission und den Rat, in Zusammenarbeit mit den USA Wirtschaftssanktionen gegen Birma zu verhängen und das Land von den EU-ASEAN-Tagungen auszuschließen, etwa der EU-ASEAN-Tagung der Außenminister im Dezember 2000, sowie alle Anstrengungen innerhalb der UNO zu unternehmen, um Birma bis zur Wiederherstellung der Demokratie zu isolieren;

9.  fordert die Kommission und den Rat auf, den birmanischen Flüchtlinge in Thailand, Malaysia und Indien zu helfen;

10.  fordert die Kommission und den Rat auf, den Behauptungen betreffend chinesische Militärbasen in Birma nachzugehen;

11.  ist der Auffassung, dass die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten ihren Bürgern von Reisen nach Birma abraten sollten, insbesondere weil viele touristische Einrichtungen unter Einsatz von Zwangsarbeit entstanden sind;

12.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den Regierungen der EU- und der ASEAN-Mitgliedstaaten sowie den Regierungen Birmas, Indiens, Chinas und Japans zu übermitteln.

(1) ABl. C 54 vom 25.2.2000, S. 111.
(2) Angenommene Texte Punkt 21.

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