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Verfahren : 2000/2603(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B5-0664/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0383

Angenommene Texte
Donnerstag, 7. September 2000 - Straßburg
Menschenrechte: Verletzung der Menschenrechte in Kolumbien, insbesondere der Fall Brendan Forde
P5_TA(2000)0383RC-B5-0664/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage in Kolumbien und den Todesdrohungen gegen Brendan Forde und seine Gemeinschaft

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Kolumbien,

-  in Kenntnis der letzten Berichte der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen über Kolumbien,

A.  angesichts des Ingangkommens des Friedensprozesses und unter Bekräftigung der entschiedenen Unterstützung der Europäischen Union für die Bemühungen, zu einer Übereinkunft zwischen allen an diesem Konflikt beteiligten Parteien zu kommen,

B.  tief besorgt über die zunehmende politische Gewalt in Kolumbien,

C.  in der Erwägung, dass die "Friedensgemeinschaften” in der Region Uraba erklärt haben, dass sie in dem politischen Konflikt in Kolumbien zwischen der Guerilla, den paramilitärischen Gruppen und den Streitkräften eine neutrale Haltung einnehmen, dass aber der "Friedensgemeinschaft” in La Unión und der Kommission der Kongregationen für Gerechtigkeit und Frieden, einschließlich des irischen Franziskanerpaters Brendan Forde, wiederholt mit dem Tod gedroht wurde, sollten sie das Gebiet nicht verlassen,

D.  in der Erwägung, dass die Zivilbevölkerung schutzlos dieser Gewalt ausgeliefert ist,

1.  bekräftigt seine Unterstützung für eine friedliche Lösung des Konflikts in Kolumbien und für den Dialog und die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung von Kolumbien und den Guerilla-Gruppen FARC und ELN;

2.  verurteilt entschieden jede Gewalt, gleichgültig von welcher Seite sie kommen mag, insbesondere das Massaker vom 8. Juli 2000 in der "Friedensgemeinschaft” von La Unión in der Region Uraba, und bekundet seine Solidarität mit allen Personen, die sich für den Rechtsstaat in jenem Land einsetzen;

3.  fordert die Regierung Kolumbiens auf, den Schutz der Menschenrechtsorganisationen zu verbessern und ihre Arbeit, wo immer möglich, zu unterstützen und insbesondere unverzüglich Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Rechte der Mitglieder der "Friedensgemeinschaften”, namentlich in La Unión, und der Mitglieder der kongregationsübergreifenden Kommission für Gerechtigkeit und Frieden, einschließlich des irischen Franziskanerpaters Brendan Forde zu ergreifen;

4.  begrüßt die Entscheidung der kolumbianischen Regierung, eine Kommission zur Untersuchung des jüngsten Massakers in La Unión, des dritten in dieser Gemeinschaft seit 1997, einzurichten, um die Verantwortlichen für dieses Verbrechen vor Gericht zu bringen;

5.  bekräftigt die Ablehnung des Einsatzes von Waffen als Mittel zur Lösung der Probleme der kolumbianischen Gesellschaft und fordert alle Parteien nachdrücklich auf, die Friedensverhandlungen fortzuführen, die Präsident Andrés Pastrana mit den FARC- und ELN-Guerillagruppen führt;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in enger Abstimmung mit dem Büro der Vereinten Nationen für Menschenrechte die Entwicklung der Situation der Menschenrechte in Kolumbien zu verfolgen und das Europäische Parlament darüber zu informieren;

7.  verpflichtet sich, in der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass deren Unterstützung für das Büro des Hohen Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen in Kolumbien verstärkt wird;

8.  vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union auf einer eigenen nichtmilitärischen Strategie zur Bekämpfung des Drogenhandels bestehen muss, damit der Kampf gegen die Drogen nicht nur von den armen Ländern geführt wird, in denen Drogen hergestellt werden, sondern dass jene Länder mitarbeiten, in die die Drogen eingeführt werden, denn der internationale Drogenhandel ist nur unter Beteiligung beider Gruppen von Ländern möglich;

9.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Regierung Kolumbiens und den leitenden Stellen der "Friedensgemeinschaft” von La Unión/San José de Apartado zu übermitteln.

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