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Verfahren : 2000/2607(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B5-0703/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0387

Angenommene Texte
Donnerstag, 7. September 2000 - Straßburg
Brände in Europa
P5_TA(2000)0387RC-B5-0703/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Waldbränden in Europa

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf die Waldbrände, die Europa und insbesondere Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Portugal und den Balkan im Sommer 2000 heimgesucht haben,

-  unter Hinweis auf die Entscheidung 1999/847/EG des Rates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz,

-  unter Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 zum Schutze des Waldes gegen Brände, den Vorschlag für eine Änderung (KOM(1999) 379 ), über den zur Zeit verhandelt wird, und seinen diesbezüglichen Standpunkt vom 6. Juli 2000(1) ,

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 20. Januar 2000(2) und 14. April 2000(3) zu den Auswirkungen der Winterstürme von 1999 auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt,

A.  unter Hinweis auf die große Zahl der Brände, die große Flächen in Südeuropa verwüstet haben und bei denen mehrere Menschen zu Tode kamen und mehr als 100.000 Hektar Wald- und Anbauflächen sowie eine große Zahl von Zucht- und anderen Betrieben verbrannten und verheerende Zerstörungen angerichtet wurden, darunter auch schwere Beschädigungen von Wohngebäuden und Infrastrukturen,

B.  unter Hinweis auf die verheerenden Auswirkungen auf die Wirtschaften der Regionen, in denen die Brände aufgetreten sind,

C.  in der Erwägung, dass der mediterrane Wald für die regionale Wirtschaft, die Raumordnung, den Lebensrahmen und die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle spielt und dass die durch Brände zerstörten Flächen weit größer sind als die jedes Jahr aufgeforsteten Flächen, was äußerst schwerwiegende wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen haben wird,

D.  in der Erwägung, dass es keine gemeinschaftliche Forstpolitik gibt und die Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 2158/92 lediglich eine einfache Überwachung des Zustands der Wälder ermöglichen,

E.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten und vor allem die ärmeren unter ihnen nicht in der Lage sind, Naturkatastrophen dieses Ausmaßes zu bewältigen, und dass sie Solidarität und Unterstützung brauchen,

1.  drückt den Familien der Opfer und den Einwohnern der betroffenen Gebiete sein Mitgefühl und seine Solidarität aus und würdigt den Einsatz und den Arbeitseifer der Feuerwehrleute und freiwilligen Helfer, die die Brände unermüdlich und häufig unter Lebensgefahr bekämpft haben;

2.  verurteilt aufs Schärfste das kriminelle Verhalten von Personen, die durch Brände von Versicherungs- und Schadenersatzregelungen profitieren wollen und deshalb Land vernichten und Bürger und Brandbekämpfer in Lebensgefahr bringen;

3.  fordert die Kommission und die nationalen/regionalen Behörden auf, die einschlägigen Rechtsvorschriften anzupassen, um widernatürliche Auswirkungen von Subventionsregelungen für die Landwirtschaft, die Anreize für die Zerstörung von Grund und Boden bieten, zu vermeiden;

4.  fordert die Kommission und die von Waldbränden betroffenen Mitgliedstaaten auf, die durch die Strukturfonds finanzierten Regionalentwicklungsprogramme 2000-2006 anzupassen, um die Probleme im Zusammenhang mit Waldbränden durch Präventions-, Wiederherstellungs- und Aufforstungsmaßnahmen, insbesondere im Mittelmeerraum und anderen südeuropäischen Gebieten, in Angriff zu nehmen;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gemeinschaftsinitiative INTERREG 2000-2006 zu nutzen, um Aktionen im Bereich der Raumordnung und der nachhaltigen Landnutzung in den durch Waldbrände betroffenen Gebieten zu entwickeln;

6.  fordert, dass bei der Wiederaufforstung der geschädigten Flächen die lokalen Arten und die Vielfalt der Ökosysteme berücksichtigt wird, und weist nachdrücklich darauf hin, dass der Wiederherstellung der ländlichen Gegenden besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss; betont, dass bei den Bemühungen um eine ökologische Bewirtschaftung der Ressourcen und bei ihrer Durchführung ein angemessenes Verhältnis der Potentiale eines bestimmten Gebiets, insbesondere der Land-, der Forst- und der Weidewirtschaft, sowie angepasste Aktivitäten erforderlich sind, die geeignet sind, diese Räume durch Alternativen für eine dauerhafte Entwicklung wiederzubeleben; unterstreicht, dass diese Aktivitäten für Waldgebiete zu Wachsamkeit und Abschreckung und so zur Verhinderung von absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführten Bränden beitragen;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Initiativen und Maßnahmen einzuleiten, um Waldregister in den Ländern, in denen es sie noch nicht gibt, einzuführen und so zum Schutz, zur Entwicklung, zur ökologischen Erholung und zur produktiven Nutzung der Wälder in diesen Ländern beizutragen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bodenspekulation zu bekämpfen, um die in Mitleidenschaft gezogenen Gebiete zu schützen und wiederaufzuforsten;

8.  plädiert dafür, Verzeichnisse von Wirtschaftstätigkeiten, bei denen Raum verbraucht wird, und Techniken für ihre bestmögliche Nutzung und die Verhinderung von Feuergefahren zu entwickeln, sowie für die Einrichtung geographischer Datenbanken, die eine bessere Vorgehensweise bei der Raumordnung in ländlichen Gebieten und bei der Nutzung der natürlichen Ressourcen ermöglichen;

9.  fordert die Kommission auf, eine legislative Initiative vorzuschlagen, um den Austausch technischer und investigativer Informationen zu verbessern und auf europäischer Ebene die Koordinierung der auf die Land- und Forstwirtschaft sowie die Umwelt spezialisierten Polizeikräfte weiterzuentwickeln;

10.  fordert die lokalen, regionalen, nationalen und, soweit notwendig, die europäischen Institutionen auf, gemeinsame Informationskampagnen und umweltbezogene Ausbildungsprogramme durchzuführen, um der Bevölkerung die mit Waldbränden verbundenen Gefahren bewusst zu machen;

11.  fordert die lokalen Behörden auf, die Waldbewirtschaftung zu verbessern und die notwendigen Landplanungs- und Haushaltsmaßnahmen einzuführen, die es den Feuerwehren ermöglichen, Brände aufzuspüren und bei Ausbruch eines Feuers rasch zu handeln;

12.  fordert die Kommission auf, ein europäisches Brandverhütungszentrum für die systematische Untersuchung und Einführung neuer technischer Methoden für die Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden im Mittelmeerraum und in anderen südeuropäischen Ländern einzurichten;

13.  begrüßt die von der Kommission und der Gemeinsamen Forschungsstelle kürzlich eingeleiteten Initiativen zur Entwicklung von Risikoindikatoren in den Mitgliedstaaten des Mittelmeerraums, die es den Feuerwehrleuten ermöglichen zu beurteilen, ob möglicherweise Notmaßnahmen getroffen werden müssen, und fordert weitere Initiativen in diesem Bereich;

14.  fordert die Kommission auf, die in den Katastrophenschutz auf EU-Ebene investierten Mittel aufzustocken;

15.  fordert die Kommission auf, die Einrichtung spezialisierter Mechanismen auf EU-Ebene zu fördern, die die Prävention und Intervention bei Natur- und Industriekatastrophen koordinieren und sich aktiv daran beteiligen;

16.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den lokalen Behörden der betroffenen Gebiete zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte Punkt 25.
(2) Angenommene Texte Punkt 3.
(3) Angenommene Texte Punkt 2.

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