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Verfahren : 2000/2608(RSP)
Werdegang im Plenum
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Eingereichte Texte :

RC-B5-0749/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0388

Angenommene Texte
Freitag, 8. September 2000 - Straßburg
Lage auf den Fidschi-Inseln nach dem Staatsstreich
P5_TA(2000)0388RC-B5-0749/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage auf Fidschi

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2000 zur Lage in Fidschi und auf den Salomonen(1) ,

-  unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat vom 24. Juli 2000 zur Eröffnung von Konsultationen mit der Republik der Fidschi-Inseln gemäß Artikel 366a des Abkommens von Lomé (KOM(2000) 460 ),

A.  unter Hinweis darauf, dass es die Absetzung der rechtmäßigen, demokratisch gewählten Regierung Fidschis verurteilt hat, nachdem Premierminister Mahendra Chaudry sowie 40 Mitglieder seiner Regierung und des Parlaments im Mai 2000 von George Speight und einer Gruppe Bewaffneter als Geiseln genommen wurden,

B.  unter Hinweis darauf, dass es bereits 1987 auf Fidschi einen Staatsstreich unter Führung von Colonel Rabuka gegeben hat, weswegen das Land zehn Jahre lang aus dem Commonwealth ausgeschlossen wurde und Tausende von indischstämmigen Fidschianern das Land verließen,

C.  mit der Feststellung, dass Mahendra Chaudry der Bevölkerungsgruppe der Indo-Fidschianer angehört, 12 seiner 18 Kabinettminister aber indigene Fidschianer waren und dass eine eindeutige Mehrheit der gewählten indigenen Mitglieder des Parlaments seine Koalition unterstützte,

D.  in der Erwägung, dass der abgesetzte Premierminister Mahendra Chaudry nach seiner Freilassung mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Brüssel zusammengetroffen ist,

E.  mit der Feststellung, dass der verfassungsmäßig ernannte Präsident Fidschis, Ratu Sir Kamisese Mara, am 27. Mai 2000 die Auflösung des Parlaments für einen Zeitraum von sechs Monaten angekündigt hatte, bevor er zurücktrat, als der Oberkommandierende der Streitkräfte, Commodore Frank Bainamara, die Exekutivbefugnisse übernahm und das Kriegsrecht verhängte und schließlich am 30. Mai 2000 die Verfassung außer Kraft setzte,

F.  unter Hinweis darauf, dass am 3. Juli 2000 auf Fidschi eine zivile Übergangsregierung unter dem neuen Premierminister Laisenia Qarase gebildet wurde, das Militär jedoch weiter die exekutive Befugnis behält und derzeit weitere 200 Soldaten rekrutiert,

G.  in dem Bewusstsein, dass die zivile Übergangsregierung unter Führung des neuen Premierministers Laisenia Qarase, der vom amtierenden Präsidenten (dem ehemaligen Vizepräsidenten) Ratu Josefa Iloilo im Juli 2000 ernannt wurde, ein weiteres Verfahren zur Revision der Verfassung in Gang gesetzt hat, mit dem sich eine Rückkehr zur parlamentarischen Demokratie um mehrere Jahre hinauszögern könnte,

H.  in der Erwägung, dass die Spannungen zwischen den indigenen und den indischstämmigen Fidschianern anhalten, da die beiden großen indo-fidschianischen Parteien des Landes - die "Fidschi Labour Party” (FLP) und die Nationale Föderationspartei (NFP) - sich weigern, in die Übergangsregierung einzutreten, solange die multirassische Verfassung von 1997 nicht wieder in Kraft gesetzt ist,

I.  in der Erwägung, dass die anhaltende Unsicherheit über die Zukunft der Demokratie Fidschis die Wirtschaftskrise im Lande verschärft, zumal die Arbeitslosigkeit steigt und die Inflationsrate sich bis zum Ende des Jahres 2000 vermutlich verdoppeln wird,

J.  in der Erwägung, dass Fidschi im Rahmen des Zuckerprotokolls der Europäischen Union die zweitgrößte Quote (165 348 Tonnen) hält, was einen finanziellen Vorteil von schätzungsweise rund 55 Mio. Euro bedeutet, und dass im Rahmen der nationalen Richtprogramme des 6., 7. und 8. EEF weitere EU-Beihilfen in Höhe von 35 Mio. Euro bereitgestellt werden,

K.  unter Hinweis auf die Rolle, die die Paritätische Versammlung AKP-EU und das Europäische Parlament bei der Suche nach einer Lösung für die Fidschi-Krise gespielt haben,

L.  in der Erwägung, dass es nach Schätzungen der fidschianischen Menschenrechtskommission immer noch Tausende von Vertriebenen auf den beiden Hauptinseln Fidschis gibt und sich noch über 500 indischstämmige Fidschianer in einem Flüchtlingslager in Lautoka befinden,

M.  in der Erwägung, dass die ministerielle Aktionsgruppe des Commonwealth in ihrer nächsten Sitzung am 15. September 2000 in New York wird prüfen müssen, ob weitere Sanktionen verhängt werden sollen, falls Fidschi bis dahin nicht einen international annehmbaren Plan zur Wiederherstellung der Demokratie vorgelegt hat,

1.  begrüßt die Freilassung von Mahendra Chaudry und der Mitglieder seiner Regierung sowie die Verhaftung von George Speight und 16 Helfershelfern ebenso wie den Beschluss des Obersten Staatsanwalts Salesi Temo, die des Hochverrats Angeklagten in Haft zu halten, bis am 15. September 2000 die nächste Gerichtsverhandlung stattfindet;

2.  begrüßt die Initiative der Kommission in ihrer Mitteilung über die Aufnahme von Konsultationen mit der fidschianischen Regierung, um die Situation im Einzelnen zu beurteilen und möglicherweise für Abhilfe zu sorgen, damit die wesentlichen Aspekte, auf die in Artikel 5 des Abkommens von Lomé Bezug genommen wird, respektiert werden;

3.  fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bei diesen Konsultationen nicht nur die Haltung der zivilen Übergangsregierung zu berücksichtigen, sondern auch die der legitimen und demokratisch gewählten Regierung von Mahendra Chaudry, die von 58 der 71 Mitglieder des jetzt aufgelösten Repräsentantenhauses unterstützt wurde;

4.  ist der Auffassung, dass die Kommission, der Rat und die EU-Mitgliedstaaten die fidschianische Regierung von der Notwendigkeit überzeugen sollten, die von Präsident Ratu Sir Kamisese Mara für die Wiedereinsetzung des Parlaments auf Ende November 2000 gesetzte Frist zu respektieren;

5.  fordert den Vorsitz des Rates auf, seine harte Haltung vom 25. Juli 2000 beizubehalten und eine Frist für die Wiederherstellung der politischen Rechte aller Bevölkerungsgruppen der fidschianischen Gesellschaft zu setzen;

6.  ist der Auffassung, dass es sich angesichts der jüngsten Entwicklungen als notwendig erweisen könnte, einen hochrangigen internationalen Vermittler (oder ein Team von Vermittlern) zu ernennen, um die Positionen der Streitkräfte, der zivilen Übergangsregierung und der legitimen Regierung der Volkskoalition in Einklang zu bringen, und dass die Europäische Union, die der größte Handelspartner und Geldgeber Fidschis ist, hier zusammen mit den Vereinten Nationen und dem Commonwealth eine bedeutende Rolle spielen könnte;

7.  ist der Auffassung, dass weitere Änderungen an der Verfassung von 1997 im Rahmen der darin festgelegten Verfahren vorgenommen werden sollten, anstatt den gesamten Fragenkomplex der Verfassung, der im letzten Revisionsprozess so mühselig ausgehandelt und vom großen Häuptlingsrat und beiden Häusern des Parlaments einstimmig verabschiedet wurde, erneut zu eröffnen;

8.  ist der Auffassung, dass die übertriebene Bedeutung, die die Mitglieder der zivilen Übergangsregierung den noch ungelösten Fragen im Zusammenhang mit Spannungen zwischen den indigenen Fidschianern und den indo-fidschianischen Gemeinschaften beimessen, nicht als Vorwand dienen darf, die demokratisch-parlamentarische Regierung des Landes erneut für einen längeren Zeitraum auszusetzen;

9.  ist der Auffassung, dass die Kommission für den Fall, dass bis Ende November 2000 keine wirklichen Fortschritte bei der Wiederherstellung der verfassungsmäßigen demokratischen Regierung gemacht worden sind, dringend prüfen sollte, ob gemäß Artikel 366 des Abkommens von Lomé gegen die fidschianische Regierung gezielt angemessene Maßnahmen verhängt werden sollten;

10.  ist der Auffassung, dass ein entschlossenes Handeln der Europäischen Union und anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft im Hinblick auf die Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Demokratie auf Fidschi erforderlich ist, da ansonsten ein Anreiz für ähnliche illegale Machtergreifungen in anderen Teilen der pazifischen Region und anderswo besteht, wobei sich bereits ein Trend in dieser Richtung abzeichnet;

11.  fordert die Kommission auf, ihm erneut vor Ende 2000 über die Entwicklungen auf Fidschi Bericht zu erstatten;

12.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Bewerberländer, der rechtmäßigen Regierung von Fidschi ebenso wie der zivilen Übergangsregierung, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Generalsekretär des Commonwealth, dem AKP-EU-Ministerrat sowie der Paritätischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

(1) Angenommene Texte Punkt 15.

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