Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/49/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (7456/1/2000 - C5-0329/2000
- 1999/0087(COD)
)
(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (7456/1/2000 - C5-0329/2000
)(1)
,
- unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(2)
zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(1999) 157
)(3)
,
- gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 78 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr für die zweite Lesung (A5-0229/2000
),
1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;
2. stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veranlassen;
5. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.