Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der gemeinsamen Grundsätze des Europäischen Systems volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Gemeinschaft (ESVG 95) im Hinblick auf Steuern und Sozialbeiträge und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates (8276/2/2000 - C5-0328/2000
- 1999/0200(COD)
)
(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (8276/2/2000 - C5-0328/2000
),
- unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung(1)
zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(1999) 488
)(2)
,
- gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 78 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung für die zweite Lesung (A5-0230/2000
),
1. billigt den Gemeinsamen Standpunkt;
2. stellt fest, dass der Rechtsakt gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt angenommen wurde;
3. beauftragt seine Präsidentin, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;
4. beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rats seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veranlassen;
5. beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.