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Verfahren : 1999/0264(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0085/2000

Eingereichte Texte :

A5-0085/2000

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2000)0462

Angenommene Texte
Mittwoch, 25. Oktober 2000 - Straßburg
Verteilung der Lizenzen im Rahmen der Verkehrsabkommen EG/Bulgarien und Ungarn ***I (Verfahren ohne Aussprache)
P5_TA(2000)0462A5-0085/2000
Text
 Entschließung

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verteilung der im Rahmen der Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Regelung der Güterbeförderung auf der Straße und zur Förderung des kombinierten Verkehrs erteilten Lizenzen an die Mitgliedstaaten (KOM(1999) 667 - C5-0335/1999 - 1999/0264(COD) )

Der Vorschlag wird wie folgt abgeändert:

Vorschlag der Kommission(1)   Abänderungen des Parlaments
(Abänderung 1)
Artikel 2 Absatz 3
   (3) Die jährlich vergebenen Lizenzen werden jeweils bis zum 15. November des vorausgehenden Jahres verteilt.
   (3) Die jährlich vergebenen Lizenzen werden jeweils bis zum 15. Oktober des vorausgehenden Jahres verteilt.

(1) ABl. C 89 E vom 28.3.2000, S. 33.


Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verteilung der im Rahmen der Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Bulgarien sowie zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ungarn zur Regelung der Güterbeförderung auf der Straße und zur Förderung des kombinierten Verkehrs erteilten Lizenzen an die Mitgliedstaaten (KOM(1999) 667 - C5-0335/1999 - 1999/0264(COD) )

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

-  in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(1999) 667 )(1) ,

-  gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 71 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C5-0335/1999 ),

-  gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

-  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr (A5-0085/2000 ),

1.  billigt den so abgeänderten Vorschlag der Kommission;

2.  verlangt, erneut befaßt zu werden, falls die Kommission beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seine Präsidentin, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 89 E vom 28.3.2000, S. 33.

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