Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Menschenrechten in Ägypten
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Ägypten,
A. in der Erwägung, dass Saad Eddin Ibrahim, Direktor des Khaldoun-Zentrums für Demokratie, im Juli 2000 zusammen mit 27 weiteren Personen festgenommen und am 21. Mai 2001 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, sowie unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass die ägyptische Justiz aufgefordert wurde, seinen Fall zu überprüfen,
B. in der Erwägung, dass Nawal Saadawi Opfer einer Diffamierungskampagne wurde, in der ihr die muslimische Religion kritisierende Äußerungen zugeschrieben wurden, und dass der Staatsanwalt in ihrem Fall beschlossen hat, auf eine Anklage wegen "Beleidigung der Religion“ zu verzichten und die Anklage der Glaubensabtrünnigkeit mit der Empfehlung, die Anklage fallen zu lassen, an das zuständige Gericht zu überweisen,
1. fordert, dass sichergestellt wird, dass Saad Eddin Ibrahim einen fairen Prozess erhält;
2. weist darauf hin, dass die Meinungsfreiheit ein grundlegendes Element für die Entwicklung und Festigung der Demokratie ist;
3. bekräftigt die Bedeutung der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft zur Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte; ersucht die Kommission, ihr MEDA-Demokratieprogramm in Zusammenarbeit mit den ägyptischen Behörden zu verstärken, um insbesondere Meinungsfreiheit und unabhängige Medien zu unterstützen;
4. bekundet seine Unterstützung des Khaldoun-Zentrums für Demokratie und fordert die Kommission auf, dessen Initiativen weiterhin zu unterstützen;
5. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Ägyptens zu übermitteln.