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Verfahren : 2001/2101(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0079/2002

Eingereichte Texte :

A5-0079/2002

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2002)0166

Angenommene Texte
PDF 187kWORD 83k
Mittwoch, 10. April 2002 - Straßburg
Entlastung 2000: EGKS
P5_TA(2002)0166A5-0079/2002
Beschluss/Entscheidung
 Entschließung
 Anlage

1.Beschluss des Europäischen Parlaments zu der Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 2000 (C5-0043/2002 - 2001/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  in Kenntnis des Jahresabschlusses der EGKS zum 31. Dezember 2000(1) und des Berichts des Rechnungshofs hierüber(2);

–  in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die EGKS für das Haushaltsjahr 2000 (einschließlich der Zuverlässigkeitserklärung für die EGKS) zusammen mit den Antworten der Kommission (C5-0043/2002)(3),

–  gestützt auf den EGKS-Vertrag, insbesondere auf Artikel 78g,

–  gestützt auf Artikel 93 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0079/2002),

1.  erteilt der Kommission Entlastung für die Haushaltsführung der EGKS auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Zahlen über die Ausführung des Funktionshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2000;

2.  äußert seine Bemerkungen in der beiliegenden Entschließung;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die ihm als integrierender Bestandteil beigefügte Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, der Europäischen Investitionsbank und dem Beratenden Ausschuss der EGKS zu übermitteln und im Amtsblatt (Reihe L) veröffentlichen zu lassen.

(1) ABl. C 185 vom 30.6.2001, S. 2.
(2) ABl. C 363 vom 19.12.2001, S. 40.
(3) ABl. C 366 vom 20.12.2001, S. 1.


2.Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die integrierender Bestandteil des Beschlusses zur Entlastung für die Haushaltsführung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) für das Haushaltsjahr 2000 sind (C5-0043/2002 - 2001/2101(DEC))

Das Europäische Parlament,

–  gestützt auf Artikel 78 g und 97 des EGKS-Vertrags,

–  in Kenntnis des in Nizza am 26. Februar 2001 vereinbarten Protokolls im Anhang des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft über die finanziellen Folgen des Ablaufs des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl(1),

–  in Kenntnis des EGKS-Finanzberichts für das Rechnungsjahr 2000, der von der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission (Dienst Finanzoperationen) veröffentlicht wurde,

–  in Kenntnis des Jahresabschlusses der EGKS zum 31. Dezember 2000(2) und des Berichts des Rechnungshofs hierüber(3),

–  gestützt auf Artikel 89 Absatz 7 der Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977, wonach alle Organe der Gemeinschaft alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um den Bemerkungen in den Entlastungsbeschlüssen Rechnung zu tragen,

–  in Kenntnis des Jahresberichts des Rechnungshofes über die EGKS für das Haushaltsjahr 2000 (einschließlich der Zuverlässigkeitserklärung für die EGKS), zusammen mit den Antworten der Kommission (C5-0043/2002)(4),

–  unter Hinweis auf die im Zuge des "Trilogs" zum Haushaltsverfahren angenommene Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 21. November 2001 zu den Vereinbarungen für die Zeit nach Ablauf des EGKS-Vertrags (Rat der Europäischen Union)(5),

–  in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 5. März 2002 (C5-0124/2002),

–  in Kenntnis der Entschließungen des Rates vom 20. Juli 1998(6) und 21. Juni 1999(7),

–  in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Beratenden Ausschuss der EGKS, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Ablauf der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags – Finanztätigkeiten nach 2002" (KOM(2000) 518), die Verschläge für Entscheidungen des Rates enthält, die jetzt geändert wurden, um dem Protokoll zum Vertrag von Nizza Rechnung zu tragen (KOM(2001) 121),

–  in Kenntnis des von der Kommission vorgelegten Folgeberichts zum Haushaltsjahr 1999 (KOM(2001) 735),

–  in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0079/2002),

A.  in der Erwägung, dass angesichts des bevorstehenden Auslaufens des EGKS-Vertrags die EGKS seit 1997 keine neuen Darlehen aus Anleihemitteln mehr gewährt hat und 2000 keine Mittel mehr aufgenommen wurden, obwohl sich am 31. Dezember 2000 die noch ausstehenden Darlehensbeträge auf 1.851 Millionen Euro aus Anleihemitteln und auf 130 Millionen Euro aus Eigenmitteln beliefen,

B.  in der Erwägung, dass die EGKS 2000 weiterhin Forschungs- und Anpassungsbeihilfen zugunsten von Arbeitnehmern finanziert hat, und zwar für den erstgenannten Zweck mit zusätzlich 81 Millionen Euro und für den zweitgenannten Zweck mit zusätzlich 31 Millionen Euro aus seinem Funktionshaushaltsplan sowie mit weiteren Mittelbindungen in Höhe von 19 Millionen Euro für das Programm RECHAR für Sozialmaßnahmen in der Kohleindustrie,

C.  in der Erwägung, dass die EGKS-Umlage auf Kohle- und Stahlprodukte – bis dahin eine der Haupteinnahmequellen des EGKS-Haushalts – zum 1. Januar 1998 von der Kommission auf 0% festgesetzt wurde,

D.  in der Erwägung, dass die Haupteinnahmequellen der EGKS inzwischen der Nettosaldo der Bewirtschaftung der verschiedenen Rückstellungen und die Aufhebung von nicht in Anspruch genommenen Mittelbindungen sind,

E.  in der Erwägung, dass der Jahresabschluss der EGKS seit 1997 rückläufig ist und gegenüber 1999 einen Rückgang um 504 Mio. Euro aufweist, wobei 2000 die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden 54,1% sämtlicher Aktiva ausmachen,

F.  in der Erwägung, dass die Gewinn- und Verlustrechnung gegenüber dem vorangegangenen Jahr einen Rückgang um 75,3 Mio. Euro ausweist, dass der Aufwand aus Finanzgeschäften von 42 auf 24 Mio. Euro sank und dass bei den Erträgen die Zinsen von 254 auf 249 Mio. Euro zurückgingen und die betrieblichen Erträge insgesamt von 105 auf 75 Mio. Euro abnahmen,

G.  in der Erwägung, dass erwartet wird, dass bis 23. Juli 2002 noch ausstehende Darlehensbeträge, die nicht durch Garantien seitens eines Mitgliedstaates gesichert sind, zu 100% aus Reservemitteln gedeckt werden, und dass sich der Stand bei den Garantiefonds zum 31. Dezember 2000 auf 565 Mio. Euro bzw. 98,8 % solcher Darlehen belief,

H.  in der Erwägung, dass in der am 16. und 17. Juni 1997 in Amsterdam angenommenen Entschließung des Europäischen Rates zu Wachstum und Beschäftigung sowie in der oben genannten Entschließung des Europäischen Rates vom 21. Juni 1999 zur Zukunft der EGKS gefordert wurde, den Ertrag der Rückstellungen zu verwenden, um einen Forschungsfonds zugunsten der Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kohle- und Stahlsektor zu finanzieren,

I.  in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer oben genannten Mitteilung (KOM(2000) 518) angegeben hat, dass sich 2002 das frei werdende Vermögen der EGKS auf 1,6 Mrd. Euro belaufen wird,

J.  in der Erwägung, dass die nach Abzug der Erstattung ausstehender Schulden verbleibenden Mittel als "Eigenmittel" des EU-Haushalts betrachtet werden sollten, die jährliche Zinsen in Höhe von etwa 45 Mio. Euro einbringen sollten, die für die Forschung im Bereich Kohle und Stahl (außerhalb des Forschungsrahmenprogramms) verwendet werden sollen,

K.  in der Erwägung, dass das Auslaufen des EGKS-Vertrags am 23. Juli 2002 das automatische Verschwinden der Rechtsform und der Verfahren der EGKS sowie die Auflösung des durch diesen Vertrag eingesetzten Beratenden Ausschusses bewirken wird,

L.  in der Erwägung, dass der EGKS-Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2000 vom Rechnungshof am 10. Oktober 2001 angenommen wurde,

M.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof zum Schluss gelangt, dass der Jahresabschluss der EGKS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der EGKS zum 31. Dezember 2000 und des Ergebnisses ihrer Tätigkeit in dem an diesem Datum endenden Haushaltsjahr vermittelt,

N.  in der Erwägung, dass der Rechnungshof feststellt, dass die Rechtmäßigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Vorgänge insgesamt ausreichend gewährleistet sind, und daher die Abgabe der Zuverlässigkeitserklärung vorschlägt,

1.  begrüßt die Fortschritte, die im Hinblick auf das Auslaufen der Tätigkeiten der EGKS erzielt wurden, insbesondere bei den Darlehen und Zinszuschüssen, bedauert allerdings, dass es bei der Vereinbarung über eine Rechtsgrundlage für den neuen Forschungsfonds für Kohle und Stahl, der die Tätigkeiten der EGKS in diesem Bereich übernehmen wird, zu Verzögerungen gekommen ist;

2.  stellt fest, dass die Ausgabenvoranschläge 2000 für Anpassungsbeihilfen, die auf der Grundlage von Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten festgelegt worden waren, um 46% über den tatsächlichen Ausgaben lagen, und dass der sich daraus ergebende Überschuss, gemeinsam mit der Aufhebung von Mittelbindungen, zu einer weiteren Verbesserung der Solvabilität beigetragen hat;

3.  akzeptiert die Argumentation der Kommission, wonach es unmöglich ist, die tatsächlichen Auswirkungen des EGKS-Vertrags auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Lebensstandard unabhängig von den vielen anderen maßgeblichen Faktoren zu beurteilen, fordert die Kommission aber nachdrücklich auf, eine Broschüre mit einem Überblick über die Arbeit der EGKS seit ihrer Einrichtung zu veröffentlichen;

4.  fordert die Kommission ferner nachdrücklich auf, umgehend eine Gesamtbewertung der von der EGKS finanzierten Forschung durchzuführen, insbesondere eine Bewertung des Kohleforschungsprogramms und der für die Auswahl neuer Kohlenforschungsprojekte vorgeschlagenen Kriterien, wie sie für den Stahlsektor bereits durchgeführt wurde; betrachtet derartige Bewertungen als eine wichtige Grundlage für die Tätigkeit des vorgeschlagenen neuen Forschungsfonds für Kohle und Stahl;

5.  stellt fest, dass alle nach dem 23. Juli 2002 noch ausstehenden Darlehensbeträge, die nicht durch Garantien seitens eines Mitgliedstaates gesichert sind, vollständig aus EGKS-Reservemitteln gedeckt werden, und erkennt die von der Kommission beschlossene Strategie eines umsichtigen Finanzgebarens der EGKS bis zum Auslaufen des Vertrags an;

6.  nimmt die Fortschritte bei der Senkung der Verwaltungskosten zur Kenntnis, die im Dokument mit dem Titel "Auslaufen des EGKS-Vertrags: Auswirkung auf die Verwaltungsausgaben der Kommission" (dass das Kommissionsmitglied Schreyer dem Ausschuss für Haushaltskontrolle am 8. März 2001 vorgelegt hat) festgehalten sind; fordert die Kommission auf, das Parlament über die Ergebnisse ihrer jährlichen Strategieplanung für 2003 im Hinblick auf die Neuverwendung des derzeit an der Verwaltung der EGKS-Tätigkeiten beteiligten Personals unterrichten;

7.  begrüßt die Fortschritte, die bei der Weitergabe der im Zusammenhang mit der EGKS gewonnenen Erfahrungen an den Wirtschafts- und Sozialausschuss erzielt wurden, und unterstützt die Kommission in ihrem Bemühen, innerhalb des Wirtschafts- und Sozialausschusses eine neue Arbeitsstruktur einzurichten, die sich mit Fragen der industriellen Umstellung befassen und nach bewährten Methoden, die sich im Zusammenhang mit der Kohle- und Stahlindustrie herausgebildet haben, vorgehen soll;

8.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, mit den Beitrittsländern Verhandlungen über die Bedingungen für ihre Teilnahme an dem neuen Forschungsfonds aufzunehmen, sobald dieser eingerichtet worden ist, und ersucht die Kommission, es über den Stand dieser Verhandlungen zu unterrichten;

9.  ersucht die Kommission, die Verzögerungen bei der Verbesserung der Rechnungsführung für Darlehen zugunsten der Beamten zu erklären, insbesondere bezüglich der Vorlage der fehlenden Berichte, die in ihren Antworten zu Ziffer 22 des Jahresberichts des Rechnungshofes über die EGKS für das Haushaltsjahr 2000 für Ende des Jahres 2001 zugesagt wurden;

10.  begrüßt zwar die positive Bewertung der Haushaltsführung der EGKS im Haushaltsjahr 2000 durch den Rechnungshof und die Einführung eines Leistungsmessungssystem durch die Kommission, das ergeben hat, dass im Rechnungsjahr 2000 bei den liquiden Mitteln Renditen von durchschnittlich 4,72% erzielt wurden; ist jedoch der Auffassung, dass zu dieser Verzinsung auch ein Richtwert für die Verzinsung der darauffolgenden Rechnungsjahre angegeben werden sollte, wenn von den Prüfern eine sinnvolle Bewertung durchgeführt werden soll;

11.  fordert die Kommission deshalb auf, dem Parlament und dem Rat einen Vorschlag bezüglich Investitionsleitlinien und eine Zielquote für die Renditen auf finanzielle Mittel unter ihrer Verwaltung vorzulegen, insbesondere bezüglich jener Mittel, die derzeit noch von der EGKS verwaltet werden, demnächst aber die Einnahmequelle für den vorgeschlagenen Forschungsfonds für Kohle und Stahl sein werden; schlägt vor, dass diese Zielquote an eine objektive Berechnung der durchschnittlichen Renditen auf Regierungsanleihen in der Europäischen Union gebunden wird;

12.  ersucht die Kommission ferner, die Maßnahmen zu erläutern, die sie ergreifen wird, um zu gewährleisten, dass alle Einnahmen aus dieser Finanzverwaltung strikt auf den Forschungsfonds beschränkt bleiben und nicht zum Teil auf den Gesamthaushaltsplan übergehen;

13.  fordert die Kommission nochmals auf, bei der Offenlegung der Daten, die Auswirkungen auf den Wert des EGKS-Vermögens haben, für größtmögliche Transparenz zu sorgen;

31.  betont, dass es weiterhin über eine effiziente Verwendung der Steuergelder, insbesondere zugunsten der Forschung im Kohle- und Stahlsektor, auch nach Abwicklung der EGKS, wachen wird.

(1) ABl. C 80 vom 10.3.2001, S. 67.
(2) ABl. C 185 vom 30.6.2001, S. 2.
(3) ABl C 363 vom 19.12.2001, S. 40.
(4) ABl. C 366 vom 20.12.2001, S. 1.
(5) SN 4609/01 Rev 1.
(6) ABl. C 247 vom 7.8.1998, S. 5.
(7) ABl. C 190 vom 7.7.1999, S. 1.


ANLAGE

JAHRESABSCHLUSS DER EGKS ZUM 31. Dezember 2000

AKTIVA

(Sämtliche Beträge in €)

Dezember 2000

Dezember 1999

Guthaben bei Zentralbanken

84 650

95 385

Forderungen an Kreditinstitute

645 009 949

1 007 935 493

Forderungen an Kunden

1 501 804 675

1 583 067 740

Festverzinsliche Wertpapiere

1 723 746 372

1 768 229 093

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte

0

710 287

Sonstige Vermögenswerte

5 170 347

9 025 480

Rechnungsabgrenzungsposten

96 173 610

106 529 763

AKTIVA INSGESAMT

3 971 989 603

4 475 593 241

Posten unter dem Strich

430881 628

427 969 333

PASSIVA

(Sämtliche Beträge in €)

Dezember 2000

Dezember 1999

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

981 630 568

1 408 815 543

Verbriefte Verbindlichkeiten

1 062 076 396

1 027 547 730

Sonstige Verbindlichkeiten

7 494 034

23 630 708

Rechnungsabgrenzungsposten

91 947 305

89 402 188

Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

2 143 148 303

2 549 396 169

EGKS-Funktionshaushaltsplan

835 516 282

949 154 370

Garantiefonds

565 000 000

553 000 000

Rückstellungen für Großkredite

17 000 000

18 000 000

Sonstige Rückstellungen

158 663 347

155 196 643

Rückstellungen insgesamt

740 663 347

726 196 643

Sonderreserve

176 055 284

176 055 284

Früherer Pensionsfonds

74 577 321

72 959 662

Ergebnisvortrag

213 454

666 841

Ergebnis des Geschäftsjahres

1 815 612

1 164 272

Summe der Rückstellungen und Ergebnisse

252 661 671

250 846 059

PASSIVA INSGESAMT

3 971 989 603

4 475 593 241

Posten unter dem Strich

426 626 265

415 913 293

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS

AM 31. Dezember 2000 ENDENDE GESCHÄFTSJAHR

(Sämtliche Beträge in €)

Dezember 2000

Dezember 1999

Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

170 536 669

179 314 809

Provisionsaufwendungen

439 219

439 353

Wechselkursdifferenz

862 006

1 429 678

Ausfälle bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinsten Wertpapieren

6 703 555

3 940 390

Wertberichtigungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinste Wertpapiere

2 960 265

36 720 808

Wertberichtigungen auf Aktien und andere nicht festverzinste Wertpapiere

13 920 110

0

Insgesamt

24 445 936

42 090 876

Allgemeine Verwaltungsausgaben

5 000 000

5 000 000

Wertberichtigungen auf Grundstücke und Gebäude

166 180

328 378

Sonstige betriebliche Aufwendungen

315 884

308 312

Wertberichtigungen auf Forderungen

12 590 342

13 479 465

Zuweisung zum Garantiefonds

12 000 000

23 000 000

Zuweisung zu anderen Rückstellungen für Risiken und Aufwendungen

17 134 135

2 874 287

Insgesamt

41 724 477

39 353 752

Außerordentliche Aufwendungen

270 668

2 984 370

Im Geschäftsjahr eingegangene rechtsverbindliche Verpflichtungen

129 942 347

145 553 799

Zuweisung zu den Rückstellungen für die Finanzierung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

0

34 000 000

AUFWENDUNGEN INSGESAMT

372 841 380

449 373 649

Ergebnis des Haushaltsjahres

1 815 612

1 164 272

INSGESAMT

374 656 992

450 537 921

ERTRÄGE

Zinserträge und ähnliche Erträge

248 795 316

254 449 772

Erhaltende Provisionen

93 400

0

Erträge aus Finanzgeschäften

26 444 507

24 889 284

Wertberichtigung auf Forderungen und Rückstellungen

14 155 711

65 891 747

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2 122 461

455 630

Außerordentliche Erträge

2 427 191

14 166

Erträge im Zusammenhang mit dem EGKS-Funktionshaushaltsplan

74 618 406

104 837 322

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für die Finanzierung des EGKS-Funktionshaushaltsplans

6 000 000

0

ERTRÄGE INSGESAMT

374 656 992

450 537 921

AUSFÜHRUNG DES EGKS-FUNKTIONSHAUSHALTSPLANS

(Sämtliche Beträge in €)

Dezember 2000

Dezember 1999

Ausgaben

Verwaltungsausgaben

5 000 000

5 000 000

Rechtsverbindliche Verpflichtungen

129 942 347

145 553 799

Finanzierung der künftigen Funktionshaushaltspläne

0

34 000 000

Insgesamt

134 942 347

184 553 799

Einnahmen

Umlagen

Geldbußen

16 605 836

Rückerstattung von Zinsvergünstigungen

1 955 203

2 557 049

Verschiedenes

1 035 599

320 008

Finanzierung der künftigen Funktionshaushaltspläne

6 000 000

Annullierung rechtsverbindlicher Verpflichtungen

71 627 605

85 354 429

Nettosaldo des Geschäftsjahres

54 323 940

79 716 477

Insgesamt

134 942 347

184 553 799

Ergebnis der Ausführung des Haushaltsplans

0

0

Ermittlung des Ergebnisses des Haushaltsjahres

(Sämtliche Beträge in €)

Dezember 2000

Dezember 1999

Ergebnis der nicht im Haushalt enthaltenen Operationen nach Abzug des in den Funktionshaushalt eingestellten Nettosaldos

27 815 612

3 164 272

Ergebnis der Ausführung des Haushaltsplans

0

0

Insgesamt

27 815 612

3 164 272

Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für die Finanzierung des Funktionshaushaltsplans/unvorhergesehene Ereignisse

-14 000 0000

21 000 000

Zuweisung zum Garantiefonds

-12 000 000

- 23 000 000

Ergebnis vor Zuweisung

1 815 612

1 164 272

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