Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Änderung der Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 über die administrative Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (MwSt.) (C5&nbhy;0103/2002 – 2000/0147(COD))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2000) 349 – C5&nbhy;0298/2000 – 2000/0147(COD))(1),
– unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(2),
– vom Rat zur Änderung der Rechtsgrundlage konsultiert (C5-0103/2002),
– gestützt auf Artikel 70 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zur Änderung der Rechtsgrundlage,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5-0140/2002),
1. betätigt seinen Standpunkt aus erster Lesung,
2. stellt die Angemessenheit der vom Rat vorgeschlagenen Rechtsgrundlage in Frage;
3. besteht darauf, dass Artikel 95 des EG-Vertrags die geeignete Rechtsgrundlage ist;
4. fordert den Rat auf, dem Parlament seinen Gemeinsamen Standpunkt zu übermitteln;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.