Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jahresbericht 2000 über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union (KOM(2001) 179 – C5&nbhy;0344/2001 – 2001/2144(COS))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts der Kommission (KOM(2001) 179 – C5&nbhy;0344/2001),
– unter Hinweis auf Artikel 2, Artikel 3 Absatz 2, Artikel 13, Artikel 137 Absatz 1 und Artikel 141 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Oktober 2000 zu den Jahresberichten der Kommission über die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union - 1997, 1998, 1999 (KOM(1998) 302 - C5-0106/1999), (KOM(1999) 106 - C5&nbhy;0289/2000), (KOM(2000) 123 - C5-0290/2000 - 1999/2109(COS))(1),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2000 zu den Folgemaßnahmen im Anschluss an die Aktionsplattform von Peking (2000/2020(INI))(2),
– in Kenntnis des Schlussdokuments der UNO-Konferenz "Peking + 5" vom Juni 2000 in New York,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2000 zur Rahmenstrategie der Gemeinschaft für die Gleichstellung von Frauen und Männern (KOM(2000) 335 - C5&nbhy;0386/2000 - 2000/0143(CNS))(3),
– in Kenntnis der Entscheidung 2001/51/EG des Rates vom 20. Dezember 2000 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend die Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005)(4),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(5),
– gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und Chancengleichheit (A5&nbhy;0067/2002),
A. in der Erwägung, dass in den vergangenen Jahren Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit hauptsächlich in den Bereichen getroffen wurden, wo bereits zuvor gearbeitet wurde, ohne dass die Diskriminierungen beseitigt werden konnten, und dass sie daher fortgesetzt und auf andere Bereiche ausgedehnt werden müssen,
B. in der Erwägung, dass beim "Gender-mainstreaming" in den Gemeinschaftspolitiken große Fortschritte erzielt wurden, allerdings in den nationalen Politiken der einzelnen Mitgliedstaaten weniger,
C. in der Erwägung, dass die Hauptanstrengungen im Rahmen des Pfeilers "Chancengleichheit" der europäischen Beschäftigungsstrategie darauf gerichtet waren, das Familien- und Berufsleben zu vereinbaren, und dagegen nicht genug Aktionen durchgeführt wurden, um die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede zu verringern,
D. in der Erwägung, dass die Chancengleichheit in den anderen drei Pfeilern der Beschäftigungsstrategie, d.h. Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist und Anpassungsfähigkeit, nachdrücklich gefördert werden muss,
E. in der Erwägung, dass die Frauenarbeitslosigkeit in der Europäischen Union drei Prozentpunkte höher liegt als die der Männer, dass der Arbeitsmarkt nach wie vor horizontal und vertikal gespalten ist und dass sich die Frauen auf bestimmte Berufe, Tätigkeiten und Industriezweige konzentriert haben, und dass sie in allen Sektoren auf den gut bezahlten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, dass die Beschäftigungsquote der Frauen in der Europäischen Union um 18,2 Punkte unter der der Männer liegt, dass die Frauen im Durchschnitt 77% des Entgelts der Männer erhalten, die Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen nach wie vor in der Europäischen Union sehr bedeutend sind und die Richtlinie 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen(6) nach wie vor nicht ordnungsgemäß angewandt wird,
F. in der Erwägung, dass die Zahl der Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen weiterhin beträchtlich ist – wie sich aus dem Siebzehnten Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (1999) (KOM(2000) 92) und der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2001(7) zu diesem Jahresbericht ergibt,
G. in der Erwägung, dass einige Beitrittsländer zwar bereits die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über Gleichstellung und Chancengleichheit in ihre Rechtsordnung übernommen haben, aber für viele noch viel zu tun bleibt, um sie korrekt anzuwenden, insbesondere was die institutionellen und administrativen Kapazitäten zur Anwendung und Durchsetzung der Gleichstellungsvorschriften anbelangt,
H. in der Erwägung, dass der Erweiterungsprozess zeitlich zusammenfällt mit einer Zunahme des Frauenhandels mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung insbesondere durch Prostitution,
I. in der Erwägung, dass die Kommission beabsichtigt, im Jahre 2002 eine neue Richtlinie über die Gleichstellung von Mann und Frau auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags vorzuschlagen,
1. stellt mit Genugtuung fest, dass der Jahresbericht der Kommission eine kritische und systematische Bewertung der im Jahre 2000 im Bereich der Chancengleichheit von Männern und Frauen durchgeführten gemeinschaftlichen und nationalen Initiativen enthält, und begrüßt daher seinen Inhalt, der einen qualitativen Fortschritt im Vergleich zu den Berichten über die Vorjahre bedeutet;
2. ermutigt die Kommission, auch weiterhin Jahresberichte vorzulegen, die ein wesentliches Instrument für die globale und kohärente Weiterverfolgung, Bewertung und Überwachung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten durchgeführten Politikmaßnahmen darstellt, auch was die wirksame Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich der Gleichstellung und Chancengleichheit von Männern und Frauen anbelangt;
3. ist der Auffassung, dass sich die Kommission damit befassen müsste, wie die Mitgliedstaaten ermutigt und dazu veranlasst werden können, das Gender-mainstreaming und die Einbeziehung der Geschlechtergleichstellung in ihre sämtlichen Politikbereiche zu verwirklichen;
4. nimmt zur Kenntnis, dass sich im Jahre 2000 der Unterschied in der Beschäftigungsquote der Geschlechter leicht verringert hat, stellt jedoch besorgt fest, dass sich nach wie vor ein zu hoher Anteil von Frauen auf Teilzeitarbeitsplätze, unsichere und wenig qualifizierte Tätigkeiten konzentriert;
5. bedauert, dass im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie nur wenige Mitgliedstaaten Anstrengungen unternommen haben, um die Gleichstellung von Männern und Frauen in ihren nationalen Aktionsplan für das Jahr 2000 einzubeziehen und dass viele Maßnahmen unter geschlechtsspezifischen Aspekten als neutral betrachtet werden;
6. fordert die Mitgliedstaaten angesichts der vom Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 festgelegten Zielvorgabe, die globale Beschäftigungsquote der Frauen bis 2010 auf 60% anzuheben, auf,
a)
bei der Ausarbeitung ihres nationalen Aktionsplans für die Durchführung der Leitlinien für Beschäftigung die geschlechtsspezifische Dimension in die in den ersten drei Pfeilern der besagten Leitlinien vorgesehenen Beschäftigungspolitiken einzubeziehen,
b)
spezifische Ziele festzulegen und Regelungen für die positiven Maßnahmen zu verabschieden, um den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren,
c)
konkrete quantitative Ziele und Orientierungsfristen zu setzen, um das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen zu verringern und
d)
vergleichbare Indikatoren sowie Verfahren der Weiterverfolgung und Bewertung der Chancengleichheit in allen Beschäftigungsbereichen festzulegen;
7. unterstreicht, dass für eine tatsächliche Gleichstellung die Vereinbarung von Berufs- und Familienleben eine vorrangige Voraussetzung ist, und begrüßt die von den Mitgliedstaaten in diesem Bereich ergriffenen ermutigenden Initiativen was die Kinderbetreuungsstrukturen anbetrifft; ist indessen der Ansicht, dass diese Frage sich nicht auf die Verbesserung der Kinderbetreuungsinfrastrukturen beschränkt, sondern auch andere unterhaltsberechtigte Personen wie alte Menschen, Kranke oder Behinderte betrifft, wo wenig Fortschritte erzielt wurden;
8. stellt mit Bedauern fest, dass in diesem Jahresbericht kaum auf die Maßnahmen der Kommission zur Aufrecherhaltung der geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichstellung in den derzeitigen Mitgliedstaaten eingegangen wird, und ersucht die Kommission, ihre fortgesetzten Bemühungen in diesem Zusammenhang zu intensivieren und im nächsten Jahresbericht über die Chancengleichheit Bericht zu erstatten;
9. unterstreicht, dass auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene innovative Maßnahmen ergriffen und konkrete Ziele festgelegt werden müssen, um einerseits eine ausgewogene Aufteilung von Berufstätigkeit und Hausarbeit auf Frauen und Männer zu fördern, und zwar durch die Einführung von Arbeitsregelungen, die eine wirkliche Vereinbarung von Familien- und Berufsleben erlauben, insbesondere was die Neugestaltung der Arbeitszeit durch Überarbeitung der Bestimmungen über Elternurlaub, insbesondere für Väter, und die Fähigkeit zur beruflichen Eingliederung anbelangt, sowie durch die Neugestaltung der öffentlichen und privaten Dienste, und um andererseits eine soziale Gleichstellung von Frauen und Männern durch Individualisierung der Sozial- und Steuerrechte zu fördern;
10. stellt besorgt fest, dass Frauen nur 20% der Studenten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien ausmachen und in der Regel in diesem Bereich stark unterrepräsentiert sind, dass die Frauen auf Grund des beschränkten Zugangs zu den neuen Wissensgebieten keine hoch qualifizierten und höchstbezahlten Arbeitsplätze in den stark an die Informationstechnologie gebundenen Sektoren erhalten können; fordert die Mitgliedstaaten im Einklang mit den vom Europäischen Rat in Nizza 2000 definierten politischen Leitlinien auf, den Zugang der Frauen zur lebenslangen Bildung und Ausbildung, insbesondere zur Ausbildung in den neuen Technologien, zu erleichtern; appelliert diesbezüglich daran, dass nationale Ziele im Hinblick auf den Grad der Mitwirkung der Frauen in allen Ebenen von Bildung und Ausbildung festgelegt und auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Initiativen (spezielle Ausbildungsprogramme, Informationskampagnen) ergriffen werden müssen, damit die Frauen in die neuen Technologiebereiche vordringen;
11. nimmt zur Kenntnis, dass im Bereich der Erstellung von Statistiken Fortschritte erzielt wurden, hält jedoch weitere Bemühungen für erforderlich, auch die Einbeziehung der Beitrittsländer, was die nach Geschlecht aufgeschlüsselten Statistiken anbelangt, die objektive Informationen für die Feststellung der Unterschiede und der Probleme zwischen Männern und Frauen liefern können und ermöglichen, einzuschätzen, inwieweit der geschlechtsspezifische Aspekt integriert wurde, indem die Auswirkungen der verschiedenen durchgeführten Politiken auf die Frauen und Männer bewertet werden; fordert diesbezüglich die Kommission auf, die durch das neue Aktionsprogramm 2001-2005 im Bereich der Chancengleichheit von Männern und Frauen eröffneten Finanzierungsmöglichkeiten uneingeschränkt auszunutzen, um Statistiken zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren; fordert die Kommission auf, alles zu unternehmen, damit den Beitrittsländern eine angemessene finanzielle und technische Unterstützung gewährt wird, damit diese ihre statistischen Methoden ausbauen und an die in der Europäischen Gemeinschaft verwendeten anpassen können;
12. schlägt der Kommission im Interesse einer größeren sozialen Wirkung und einer stärkeren Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen vor, dass bei der Ausarbeitung von Vergleichsstatistiken und -tabellen die Länder in absteigender Reihenfolge anhand ihrer Ergebnisse bei dem bewerteten Konzept und deren Auswirkungen auf die Geschlechtergleichstellung und nicht in alphabetischer oder protokollarischer Reihenfolge aufgelistet werden; schlägt ferner vor, dass die Möglichkeit der Ausarbeitung eines Indexes der geschlechtsspezifischen Entwicklung in der Europäischen Union in Betracht gezogen und diskutiert wird;
13. fordert die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass nur 23% der Unternehmen in der Union im Besitz von Frauen sind, auf, sich direkt dieses Themas anzunehmen, indem sie einen erschöpfenden Bericht ausarbeitet, der präzise und vergleichbare Daten enthält, die die Analyse erleichtern und dazu beitragen, die Hauptprobleme dieser Gruppe festzustellen und mögliche Lösungen vorzuschlagen;
14. fordert die Kommission in Anbetracht der neuen Strukturfondsregelung (2000-2006), die die Beseitigung der Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau zu einem Kernpunkt der gemeinschaftlichen Politik und Aktion macht, auf, einen Bericht zur Bewertung der Fortschritte auszuarbeiten, die bei der Integration der Dimension der Chancengleichheit in die Strukturfonds erzielt wurden;
15. bekräftigt unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 2. März 2000 zu Frauen im Entscheidungsprozess(8) und vom 18. Januar 2001 zum Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Durchführung der Empfehlung 96/694/EG des Rates vom 2. Dezember 1996 über die ausgewogene Mitwirkung der Frauen und Männer am Entscheidungsprozess (KOM(2000) 120 - C5-0210/2000 - 2000/2117(COS))(9) seinen Standpunkt zugunsten einer ausgewogenen Mitwirkung der Frauen und Männer am Entscheidungsprozess als unerlässliches Element zur Gewährleistung eines guten Funktionierens einer demokratischen Gesellschaft; erinnert daran, dass diese Frage zu den fünf wichtigsten Prioritäten der neuen Rahmenstrategie für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern 2001-2005 gehört, deren Anwendungsbereich auch die gleichberechtigte Mitwirkung sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen und sozialen Leben umfasst;
16. schlägt daher der Kommission vor, innovative Vorschläge vorzulegen, um die Mitgliedstaaten dazu zu veranlassen, auf nationaler Ebene die ausgewogene Beteiligung der Frauen und Männer an der Entscheidungsfindung zu verbessern, und bedauert in diesem Sinne, dass der Bericht der Kommission nicht die in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2001 enthaltenen Mechanismen, wie z.B. Quoten oder Reißverschlusssysteme bei der Aufstellung der Wählerlisten, erwähnt;
17. ist besorgt angesichts der nur langsamen Fortschritte im Bereich der Mitwirkung der Frauen in verantwortungsvollen Posten und im Entscheidungsprozess in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft und erinnert in Anbetracht der Situation in den Beitrittsländern daran, dass eine globale europäische Strategie ausgearbeitet werden muss, die Forschungsmaßnahmen, Informations- und Erfahrungsaustausch, Sensibilisierungsmaßnahmen und andere Maßnahmen umfassen muss, die die Vereinbarung von Berufs- und Familienleben ermöglichen, um eine ausgewogene Mitwirkung der Frauen und Männer in den öffentlichen und privaten Entscheidungsgremien zu fördern; fordert die Kommission auf, der Veröffentlichung und systematischen Aktualisierung von Vergleichsstatistiken in diesem Bereich Vorrang einzuräumen; fordert, dass die Problematik der Mitwirkung der Frauen am Entscheidungsprozess im Rahmen der Beitrittsverhandlungen geprüft wird;
18. verweist auf die Gefahr der methodologischen Gleichsetzung von häuslicher Gewalt und Frauenhandel, da beide Erscheinungen, obwohl ihre Bekämpfung einige gemeinsame Elemente aufweist (z.B. Strafverfolgung, Prävention, Beistand und Opferschutz), von der Art und den Merkmalen her sehr unterschiedlich sind und unterschiedliche Ansätze erfordern, die im Bericht der Kommission fehlen;
19. ist der Auffassung, dass der Erweiterung der Europäischen Union derzeit eine hohe politische Priorität zukommt und dass in diesem Zusammenhang die gemeinschaftlichen Politiken im Bereich Chancengleichheit, aber auch im Bereich Sozialpolitik und Beschäftigung dazu genutzt werden müssen, um die Rechte der Frauen zu fördern und jegliche Ungleichheiten politischer, wirtschaftlicher oder sozialer Art in einer erweiterten Europäischen Union zu beseitigen und dass in diesem Zusammenhang die Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern eine unabdingbare Voraussetzung für den Beitritt ist;
20. fordert die Kommission auf, für eine wirksame Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes im Bereich Rechte der Frauen zu sorgen und die Beitrittsländer zu ermutigen, institutionelle und administrative Strukturen zu schaffen, um die Rechte auf Chancengleichheit insbesondere im wirtschaftlichen und sozialen Bereich anzuwenden und deren Achtung zu gewährleisten;
21. fordert in Sorge über die explosionsartige Zunahme des Frauenhandels zwecks sexueller Ausbeutung einerseits und die Zunahme der häuslichen Gewalt in zahlreichen Ländern andererseits die Europäische Union und die Beitrittsländer auf, Sofortmaßnahmen zu ergreifen und entsprechende Strafen vorzusehen, Instrumente zur Unterstützung und zum Schutz der Opfer zu schaffen und die strukturellen Ursachen, d.h. die Armut und die unsichere Situation der Frauen, anzugehen;
22. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.