Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Stand der Durchführung der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme für die Fischereiflotte Ende 2000 (KOM(2001) 541 – C5-0007/2002 – 2002/2006(COS))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Berichts der Kommission (KOM(2001) 541 – C5-0007/2002),
– in Kenntnis der Berichtigung zum Bericht der Kommission (KOM(2001) 766),
– unter Hinweis auf Artikel 37 des EG-Vertrags,
– unter Hinweis auf seine Standpunkte vom 25. Oktober 2001(1) zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung des Rates 97/413/EG bezüglich der Ziele und Einzelheiten für die Umstrukturierung des Fischereisektors der Gemeinschaft während des Zeitraums vom 1. Januar 1997 bis zum 31. Dezember 2001 zur Herstellung eines dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Beständen und ihrer Nutzung (KOM(2001) 322 - C5-0308/2001 - 2001/0128(CNS)) sowie zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 zur Festlegung der Modalitäten und Bedingungen für die gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor (KOM(2001) 322 - C5-0309/2001 - 2001/0129(CNS)),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Januar 2002(2) zu dem Grünbuch der Kommission über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik (KOM(2001) 135 - C5&nbhy;0261/2001 - 2001/2115(COS)),
– unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 20. Januar 2000(3) zu dem Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Stand der Durchführung der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme für die Fischereiflotten Ende 1997 (KOM(1999) 175 - C5-0109/1999 - 1999/2112(COS)) und vom 5. Juli 2001(4) zu dem Jahresbericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Stand der Durchführung der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme für die Fischereiflotten Ende 1999 (KOM(2000) 738 - C5-0107/2001 - 2001/2056(COS)),
– gestützt auf Artikel 47 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Fischerei (A5&nbhy;0092/2002),
A. in der Erwägung, dass eine zweckmäßige Politik zur Erhaltung der Fischereiressourcen Voraussetzung für einen sowohl nachhaltigen als auch rentablen und wettbewerbsfähigen gemeinschaftlichen Fischereisektor ist,
B. in der Erwägung, dass das vorrangige Ziel der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme (MAP) darin besteht, ein dauerhaftes Gleichgewicht zwischen den vorhandenen Beständen und ihrer Nutzung zu schaffen,
C. in der Erwägung, dass das Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) – und somit die derzeitigen Beihilfen zur Modernisierung und Renovierung der Flotte – unbedingt beibehalten werden müssen, um den mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen Effizienz zu verleihen und um auf diese Weise das vorrangige Ziel des langfristigen Gleichgewichts zwischen den vorhandenen Beständen und ihrer Nutzung erreichen zu können,
D. im Bedauern darüber, dass die im Bericht verwendeten Daten aufgrund der bis 2003 durchzuführenden Neuvermessung der Schiffe immer noch nicht vollständig vereinheitlicht und daher nicht direkt vergleichbar sind,
E. unter Hinweis darauf, dass die Kommission über mehr Mittel verfügen muss, um die von den Mitgliedstaaten übermittelten Daten effektiv zu kontrollieren,
F. unter Hinweis darauf, dass die Segmentierung der Flotten der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ist,
G. in der Erwägung, dass in Kürze im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik auch über die zukünftige Flottenpolitik neu entschieden werden muss, und dass die Reform und die Aktualisierung der mehrjährigen Ausrichtungsprogramme in diesem allgemeinen Rahmen durchgeführt werden müssen,
H. in der Erwägung, dass die Flottenpolitik eine bedeutende sozioökonomische Auswirkung auf in hohem Maße von der Fischerei abhängige Regionen hat,
I. in der Erwägung, dass Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf See nicht zu einer Zunahme des Fischereiaufwands führen sollten,
1. bedauert, dass die Mehrheit der Mitgliedstaaten zum wiederholten Male die Ziele ihrer MAP nicht erreicht haben, und fordert diese auf, massive Anstrengungen zur Reduzierung ihrer Flotte zu unternehmen;
2. begrüßt, dass die Kommission gegen mehrere Mitgliedstaaten, die wiederholt die Ziele ihrer MAP nicht eingehalten haben, Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat;
3. fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, die Gründe für das Verfehlen der Ziele zu analysieren und wirksamere Sanktionen zu entwickeln, die im Zusammenhang mit dem Ziel des Mehrjahresausrichtungsprogramms stehen;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Neuvermessung ihrer Flotte schnellstmöglich abzuschließen, damit zukünftige Entscheidungen auf einheitlichem Datenmaterial beruhen;
5. stellt fest, dass die MAP, auch wenn sie zu einer gewissen Reduzierung der Kapazität der Flotten der Mitgliedstaaten geführt haben, nicht die gewünschte Ausgewogenheit zwischen den Beständen und ihrer Nutzung gebracht haben, zum großen Teil eben deshalb, weil die Mehrzahl der Mitgliedstaaten ihre MAP nicht eingehalten haben;
6. fordert daher, im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik die MAP in ihrer bisherigen Form nicht weiterzuführen, sondern sie zu ändern und zu aktualisieren, um es zu ermöglichen, die Wettbewerbsfähigkeit, die Effizienz und die Sicherheit der Gemeinschaftsflotte zu erhöhen und auf diese Weise das vorrangige Ziel des dauerhaften Gleichgewichts zwischen den Fischereiressourcen und ihrer Nutzung zu verwirklichen;
7. fordert die Kommission und den Rat auf, im Rahmen der Neuregelung der gemeinschaftlichen Flottenpolitik einheitliche und objektivierbare Kriterien für die Bemessung der Kapazität der Schiffe und die Segmentierung der Flotten einzuführen und dabei alternative oder ergänzende Methoden zur Berechung der Kapazität (z.B. Kraftstoffverbrauch eines Schiffes) zu prüfen;
8. fordert die Kommission auf, ein "Einfahrt-Ausfahrt"-System für die Fischereifahrzeuge zu erarbeiten, das sicherstellt, dass unter keinen Umständen eine Kapazitätserhöhung erfolgt;
9. ersucht die Kommission, bei ihren Vorschlägen für eine neue Flottenpolitik nachdrücklich die Notwendigkeit einer Ausgewogenheit zwischen der Fangkapazität und/oder dem Fischereiaufwand der Flottensegmente pro Mitgliedstaat und den ihnen zur Verfügung stehenden Fangrechten zu berücksichtigen;
10. bekräftigt erneut, dass die Bemühungen zur Reduzierung der Flottenkapazität nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen an Bord und der Sicherheit des Schiffes beziehungsweise der Qualität des Fanges gehen dürfen und dass deshalb Strukturhilfen auch weiterhin für die Modernisierung der Flotte eingesetzt werden müssen; fordert die Kommission aus diesem Grund auf, unter den Gesichtspunkten der Sicherheit, der Eignung der Mannschaftsräume und der Qualität der an Bord verarbeiteten Fische die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, die eine erhöhte Motorleistung und Tonnage der renovierten Fahrzeuge ermöglichen;
11. fordert die Schaffung freiwilliger Abwrackprogramme mit attraktiven Prämien, bei denen eine Erhöhung des Finanzierungsanteils der Gemeinschaft geprüft werden sollte;
12. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten in den Mitgliedstaaten zu übermitteln.