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Verfahren : 2002/2546(RSP)
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RC-B5-0244/2002

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Angenommene Texte :

P5_TA(2002)0208

Angenommene Texte
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Donnerstag, 25. April 2002 - Brüssel
Entwicklungsfinanzierung
P5_TA(2002)0208RC-B5-0244/2002

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Finanzierung der Entwicklungshilfe

Das Europäische Parlament,

–  unter Hinweis auf die Zusage des Europäischen Rates von Göteborg, "den VN-Zielwert für staatliche Entwicklungshilfe von 0,7% des BIP so rasch wie möglich zu erreichen und vor dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung … konkrete Fortschritte im Hinblick auf die Erreichung dieses Wertes zu erzielen",

–  unter Hinweis auf die Erklärung des Rates "Entwicklung" vom 8. November 2001 zur Vorbereitung der UN-Konferenz über Entwicklungsfinanzierung, in der die große Bedeutung bestätigt wurde, die die Europäische Union dem Erfolg der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung sowie des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung (Johannesburg, September 2002) in Johannesburg beimisst,

–  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. März 2001(1) zur Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft sowie auf seine früheren Entschließungen zum Schuldenabbau der Entwicklungsländer und zur Kohärenz der verschiedenen EU-Politiken, insbesondere seine Entschließung vom 7. Februar 2002 zur Finanzierung der Entwicklungshilfe(2),

–  in Kenntnis der OECD-Dokumente zur Rolle der Entwicklungszusammenarbeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert, der UN-Millenniumserklärung, des G8-Berichts über Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung sowie der von der Versammlung der Heilig-Jahr-Feier der Politiker und Regierenden angenommenen Anträge,

–  unter Hinweis auf das Brüsseler Aktionsprogramm für die am wenigsten entwickelten Länder und das Aktionsprogramm von Barbados für die nachhaltige Entwicklung kleiner Entwicklungsländer in Insellage,

–  unter Hinweis auf die Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP&nbhy;EU vom 18. bis 21. März 2002 in Kapstadt,

A.  in der Erwägung, dass die Vereinten Nationen erstmals in ihrer Geschichte einen Weltgipfel zur Entwicklungsfinanzierung veranstaltet und die Organisatoren der Konferenz versucht haben, nicht nur die Entwicklungs-, sondern auch die Finanzminister sowie die internationalen Finanzorganisationen, Privatbanken, Unternehmensvertreter und Vertreter der Zivilgesellschaft vom 18. bis 21. März 2002 an einen Tisch zu bringen,

B.  in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen, der Präsident der Weltbank, der Präsident des IWF und mehrere Staatschefs nach den Ereignissen vom 11. September 2001 verstärkte Anstrengungen zum Ausbau und zur Verbesserung der Entwicklungshilfe fordern, damit die Ressourcen verdoppelt werden, um die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen,

C.  in der Erwägung, dass der Bedarf an adäquater Entwicklungshilfe dringender denn je ist, da Schätzungen verschiedener internationaler Einrichtungen zu entnehmen ist, dass

   1,2 Milliarden Menschen täglich weniger als einen US-Dollar zum Leben haben,
   800 Millionen Menschen an chronischer Unterernährung leiden,
   die durchschnittliche Lebenserwartung in den Entwicklungsländern bei 62 Jahren liegt und damit viel niedriger ist als in den Industrieländern,
   40% der Weltbevölkerung von übertragbaren Krankheiten wie Malaria betroffen sind und allein in Afrika jährlich 2 Millionen Menschen an Aids sterben,
   mehr als 80% des Weltverbrauchs auf 20% der Weltbevölkerung entfällt,
   das Einkommen der reichsten 20%, das dem 30fachen des Einkommens der ärmsten 20% entsprach, inzwischen 82 Mal so hoch ist,
   die Weltbevölkerung im Zeitraum von 1990 bis 2020 voraussichtlich um 2,5 Milliarden Menschen wachsen und fast 90% dieses Zuwachses auf die Entwicklungsländer entfallen wird,
   60% der ärmsten Menschen in ökologisch anfälligen Regionen leben,
   33% der ärmsten Menschen auf der Welt derzeit unter Wassermangel leiden und dass sich diese Situation weiter verschlechtert, so dass bis 2025 nahezu 60% der ärmsten Bevölkerungen betroffen sein werden,
   es heute 900 Millionen Analphabeten gibt, 130 Millionen Kinder niemals eine Schule besuchen und weitere 150 Millionen Kinder sie verlassen mussten, bevor sie lesen und schreiben gelernt haben,

D.  in Anerkennung der Tatsache, dass in dem Konsens von Monterrey wichtige Ziele zur Ausmerzung der Armut anerkannt werden, jedoch im Bedauern darüber, dass es keine verbindlichen Verpflichtungen mit einem Zeitrahmen für die Umsetzung gibt,

E.  mit der Feststellung, dass sich die Zahl der in Armut lebenden Menschen nach Schätzungen der Weltbank in den nächsten 30 Jahren weltweit verdoppeln wird und, falls nicht mehr Anstrengungen unternommen werden, Probleme wie Armut, Marginalisierung, Verschlechterung der Umweltsituation, Konflikte, Epidemien und Migration anzugehen, weltweit eine gravierende wirtschaftliche und politische Instabilität die Folge sein wird,

F.  im Bedauern darüber, dass die 21 reichsten Länder seit 1992 ihre Hilfen für die Entwicklungsländer um 24% gekürzt haben und dass die öffentliche Entwicklungshilfe der Industrieländer auf den Rekordtiefstand von 0,22% ihres BIP gesunken ist, und damit weit unter das Ziel von 0,7%, das in der UN-Resolution von 1974 zur neuen Weltwirtschaftsordnung empfohlen wurde,

G.  in der Erwägung, dass der durchschnittliche Beitrag der öffentlichen Entwicklungshilfe der Europäischen Union von 0,45% im Jahre 1990 auf 0,33% im Jahre 2001 zurückgegangen ist;

H.  in der Erwägung, dass verantwortungsbewusstes demokratisches Regieren, Rechtsstaatlichkeit, solide Wirtschaftspolitiken, eine aktive Förderung der Privatwirtschaft, die Gleichstellung der Geschlechter, der Schutz der Umwelt und eine pulsierende Zivilgesellschaft wichtige Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum sind,

I.  unter Würdigung der wichtigen Rolle der Europäischen Union als bedeutendster Geber und ihres wertvollen Beitrags zur Konferenz von Monterrey, auf der sie Zusagen erreicht hat, indem sie ein Beispiel gegeben und ihre Absicht zum Ausdruck gebracht hat, die Entwicklungsfinanzierung beträchtlich aufzustocken und einen festen Zeitrahmen dafür vorzusehen,

J.  unter Hinweis auf die Bedeutung des Schuldenabbaus für die hoch verschuldeten armen Länder, jedoch mit der dringenden Forderung nach weiteren Maßnahmen für die verwundbarsten Länder, die von Seuchen und Naturkatastrophen stark betroffen sind,

K.  in der Erwägung, dass die Entwicklungspolitik der Europäischen Union, die durch zwei getrennte Instrumente (den Europäischen Entwicklungsfonds und den Haushalt der Europäischen Union) finanziert wird, reformiert werden muss, damit eine bessere Koordinierung zwischen Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung der Politik, der parlamentarischen Kontrolle und der Umsetzung erreicht wird,

1.  betrachtet den Konsens von Monterrey als Schritt in die richtige Richtung und betont die Entschlossenheit der Europäischen Union, im Hinblick auf die Bewältigung der Herausforderungen, für die die Konferenz einberufen wurde, über den Konsens von Monterrey hinauszugehen;

2.  bekräftigt erneut seinen Einsatz für die Ausmerzung der Armut, die nachhaltige Entwicklung und die Verwirklichung der Entwicklungsziele des Millennium-Gipfels und der UN-Konferenzen, insbesondere der Konferenz von Monterrey über die Entwicklungsfinanzierung;

3.  begrüßt eine Aufstockung der öffentlichen Entwicklungshilfe durch die Europäische Union, die 2006 mindestens 20 Milliarden Dollar und ab 2006 auf der Grundlage eines Szenarios mit geringem Wachstum jährlich 7 Milliarden Dollar mehr betragen soll, sowie das Angebot der Vereinigten Staaten, bis 2007 10 Milliarden Dollar und ab 2007 jährlich 5 Milliarden Dollar bereitzustellen;

4.  nimmt zur Kenntnis, dass der Beschluss der Europäischen Union über eine öffentliche Entwicklungshilfe in Höhe von 0,33% nunmehr Bestandteil des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist und ein Ziel darstellt, das von allen künftigen Mitgliedstaaten erreicht werden muss;

5.  begrüßt die Tatsache, dass die Europäische Union erstmals für die Mitgliedstaaten ein verbindliches Ziel für die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegt hat, die im Gemeinschaftsdurchschnitt bis 2006 auf 0,39% des BIP steigen soll, was eine Zwischenstufe auf dem Wege zum Erreichen des UN-Ziels von 0,7% wäre, wobei dieses Ziel von Dänemark, den Niederlanden, Luxemburg und Schweden bereits verwirklicht wurde; begrüßt die Tatsache, dass der Rat die Kommission ermutigt, die Entwicklungszusammenarbeit verstärkt auf die Armutsbekämpfung auszurichten; fordert den spanischen Vorsitz auf, sicherzustellen, dass diese Ziele vollständig erreicht werden; wünscht, dass in der Folge strenge Kontrollen eingeführt werden, um die Einhaltung eines solchen Zeitplans zu überprüfen;

6.  ruft die Europäische Union auf, als einen ihrer Beiträge zum Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung Ende August 2002 in Johannesburg einen verbindlichen Zeitrahmen festzulegen, um den Zielwert von 0,7% des BIP bis 2010 zu erreichen;

7.  bekräftigt, dass es zur UN-Millenniumserklärung steht mit dem Ziel, die Armut um die Hälfte zu reduzieren, die Grundschulbildung aller Kinder umfassend zu gewährleisten und die Kindersterblichkeit bis 2015 um zwei Drittel zu verringern;

8.  nimmt Kenntnis von den Themen, die die Kommission im Zusammenhang mit dem Meinungsaustausch im Ausschuss zur Vorbereitung der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im Oktober 2001 in New York zur Prüfung vorgelegt hat, insbesondere in Bezug auf folgende Punkte:

   a) Umfang der offiziellen Entwicklungshilfe,
   b) globale öffentliche Güter,
   c) innovative Finanzierungsquellen;

9.  bekräftigt seine Auffassung, dass die Aufmerksamkeit in der WTO-Runde auf den Entwicklungsbedarf zu konzentrieren ist;

10.  unterstreicht, dass eine Liberalisierung des Handels, die auf das Wirtschaftswachstum ausgerichtet ist, in einem Rahmen erfolgen muss, der die Ausgewogenheit zwischen und innerhalb von Ländern und eine nachhaltige Nutzung der Umwelt und ihrer Ressourcen fördert;

11.  fordert die Industrieländer auf, neue und innovative Wege zu prüfen, um Technologiekooperation und -transfers mit den Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern, zu fördern, die digitale Kluft zu überbrücken und das Überspringen technologischer Entwicklungsstufen in Bereichen wie Energie, Verkehr, Abfallentsorgung und Wasserbewirtschaftung, Handel, Landwirtschaft und Sanitäreinrichtungen zu erleichtern;

12.  ist der Ansicht, dass die Länder ihre Bemühungen um die Schaffung eines transparenten, stabilen und kalkulierbaren Investitionsklimas fortsetzen müssen, um produktive private Auslandsinvestitionen zu fördern;

13.  ist der Auffassung, dass der Handel eine der wichtigsten externen Quellen zur Finanzierung der Entwicklung darstellt und dass Handelshemmnisse, Subventionen und andere den Handel störende Maßnahmen insbesondere in Bereichen, die für die Exportwirtschaft der Entwicklungsländer von besonderem Interesse sind, einschließlich der Landwirtschaft, im Hinblick auf ihre Beseitigung geprüft werden sollten;

14.  hält Mikrofinanzierung für Selbstständige und zinsgünstige Kredite für Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere für Frauen und für die Wirtschaftsentwicklung in ländlichen Gebieten, für jedes Programm zur Beseitigung der Armut in Entwicklungsländern für wesentlich;

15.  begrüßt insbesondere den Appell von Monterrey an die Geberländer, zu gewährleisten, dass die Mittel für den Schuldenabbau zusätzlich zu den vorhandenen Mitteln der öffentlichen Entwicklungshilfe bereitgestellt werden, und ruft die Europäische Union auf, ihre Verpflichtung auf diesen Grundsatz durch einen Beschluss des Rates erneut zu bekräftigen;

16.  bekräftigt die Zusage der Europäischen Union, 35% des Entwicklungsetats der Europäischen Union für 2002 für Bildung und Gesundheit als grundlegende Elemente für eine Ausmerzung der Armut auszugeben;

17.  fordert den Rat auf, der Einbeziehung des Europäischen Entwicklungsfonds in den Haushaltsplan der Europäischen Union zuzustimmen, um einen transparenten Gesamtfinanzrahmen für die Entwicklungshilfe der Europäischen Union zu schaffen;

18.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Entwicklungsländer und der Beitrittsländer sowie dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und deren Einrichtungen, dem IWF und der Weltbank zu übermitteln.

(1) ABl. C 277 vom 1.10.2001, S. 130.
(2) P5_TA(2002)0056.

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