Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Haushaltsplan 2003 mit Blick auf das Konzertierungsverfahren vor der ersten Lesung im Rat (2002/2027(BUD))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf Artikel 272 des EG-Vertrags, Artikel 177 des Euratom-Vertrags und Artikel 78 des EGKS-Vertrags,
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1), insbesondere Anhang III,
– unter Hinweis auf den von der Kommission vorgelegten Vorentwurf des Haushaltsplans für 2003,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 2002 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2003 Einzelplan III Kommission(2),
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik, des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und des Ausschusses für Fischerei (A5-0247/2002),
A. in der Erwägung, dass die Kommission einen Haushaltsvorentwurf für 2003 vorgelegt hat, in dem ein Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen um 1,4% im Vergleich zum Haushalt 2002 vorgesehen ist,
B. in der Erwägung, dass sich der Anstieg des Gesamtbetrags der Zahlungsermächtigungen im Vergleich zum Haushalt 2002 auf 2,7% beläuft (durchschnittliche Wachstumsrate der Haushalte der Mitgliedstaaten: 3,4%), sodass mit 1,03% des BSP der Gemeinschaft der niedrigste Stand der letzten Jahre erreicht wird, während der entsprechende Wert im Haushalt 2002 bei 1,05% des BSP der Gemeinschaft lag; unter Hinweis darauf, dass die Obergrenze der Finanziellen Vorausschau für 2003 bei 1,08% des BSP der Gemeinschaft liegt,
C. in der Erwägung, dass bei den Verpflichtungs- und den Zahlungsermächtigungen eine Marge von 2,308 Milliarden bzw. 4,720 Milliarden EUR unterhalb der mit der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 festgelegten Obergrenze verbleibt,
D. in der Erwägung, dass der maximale Erhöhungssatz für die nicht obligatorischen Ausgaben, wie er gemäß Artikel 272 Absatz 9 des EG-Vertrags festgelegt wurde, 3,8 % beträgt, was einen Gesamtbetrag von 59 517 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen und 56 352 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen bedeutet, d.h. 1 244 Mio. EUR an Verpflichtungen und 65 Mio. EUR an Zahlungen mehr als nach der Finanziellen Vorausschau zulässig,
E. in der Erwägung, dass das Ziel der in der ersten Lesung zwischen Parlament und Rat stattfindenden Konzertierung darin besteht, den von der Kommission im Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) veranschlagten Bedarf zu bewerten und eine Einigung über die angemessene Höhe der Ausgaben insbesondere für die Landwirtschaft, internationale Fischereiabkommen und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu gewährleisten, dass sie jedoch auch eine Gelegenheit bietet, eine Einigung über andere Ausgaben vorzubereiten,
F. unter Hinweis darauf, dass es mit den in seinen Leitlinien für den Haushaltsplan 2003 dargelegten Prioritäten darauf abzielte, die Vorbereitung auf die Erweiterung optimal zu gestalten, den Schwerpunkt auf die innere Sicherheit zu legen, die Notwendigkeit einer Reform der Verwaltung und der GAP zu betonen und den Stellenwert der externen Verantwortlichkeiten der Union zu stärken,
Finanzrahmen
1. verweist darauf, dass der gegenwärtige Finanzrahmen 2000-2006, wie er vom Parlament und vom Rat im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 gebilligt wurde, einen Anhang II umfasst, in dem ab 2002 einer Rubrik 8 ein Richtbetrag zugewiesen wird; erinnert daran, dass eine Anpassung der Finanziellen Vorausschau notwendig ist, um diese an die Situation einer um bis zu zehn Beitrittsländer erweiterten Gemeinschaft anzupassen; bekräftigt seine Forderung, dass die Vorbeitrittsmittel für Zypern und Malta nach einer technischen Anpassung der Finanziellen Vorausschau auf die Rubrik 7 übertragen werden;
2. stellt fest, dass im HVE der Einsatz des in Nummer 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung vorgesehenen Flexibilitätsinstruments im Umfang von insgesamt 93 Millionen vorgesehen ist, wobei der Betrag auf Rubrik 2 (27 Mio. EUR für die Umstrukturierung der Gemeinschaftsflotte, die bisher im Rahmen des Abkommens EG-Marokko ihrer Fangtätigkeit nachging) und Rubrik 5 (66 Mio. EUR zur Deckung der Kosten der Vorbereitungen auf die Erweiterung) aufgeteilt werden soll; stellt fest, dass die Kosten der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik für 2003-2006 einen Gesamtbetrag von 272 Mio. EUR ausmachen könnten und die Kommission vorschlagen wird, dass 240 Mio. EUR innerhalb der Rubrik 2 neu geplant werden müssen, wenn die Mitgliedstaaten einverstanden sind; stellt ferner fest, dass die Kommission vorschlägt, einen Teil dieser Maßnahmen (über 30 Mio. EUR) durch den Einsatz des Flexibilitätsinstruments abzudecken;
3. ist besorgt über die begrenzte Marge in Rubrik 4 angesichts des Bedarfs, der sich in den letzten Jahren bei der Finanzierung externer Maßnahmen herausgestellt hat, und des Umstands, dass die anfängliche Obergrenze unter Einsatz des Flexibilitätsinstrument um 400 Mio. EUR aufgestockt worden ist; ist der Auffassung, dass der Großteil der unter Rubrik 3 verbleibenden Marge nur zur Finanzierung der nach Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung zulässigen Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen aufgebraucht werden könnte, sodass kein Spielraum für die Aufstockung anderer Programme verbleibt;
4. verweist darauf, dass die Finanzplanung, die dem HVE beigefügt ist, nur Hinweischarakter hat und dass gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 20. Juli 2000 die Inangriffnahme neuer Programme im HVE nicht mit einer Kürzung in den bestehenden Politikbereichen einhergehen sollte;
Zahlungen
5. hebt hervor, dass unter der Gesamtobergrenze der Finanziellen Vorausschau 4,7 Milliarden EUR verbleiben; ist besorgt darüber, dass die für Zahlungen verbleibenden Margen weder die Verbesserung der Durchführung der gemeinsamen Politiken noch die Verringerung des RAL (noch zu verwendenden Beträge) erlauben werden; bedauert, dass die Kommission offensichtlich das Problem der RAL mit dem niedrigsten Stand an Zahlungen verknüpft, nachdem sie im März 2002 erklärt hatte, dass im HVE für 2003 die Obergrenzen für die Zahlungen überschritten werden könnten;
6. verweist darauf, dass sich aufgrund einer schwachen Ausführung der von den Mitgliedstaaten zurückerhaltene Saldo für das Haushaltsjahr 2001 auf 14 Milliarden EUR belief, was einen erheblichen Betrag an nicht ausgegebenen Zahlungsermächtigungen darstellt, der sich zu einem beträchtlichen politischen Problem entwickelt, insbesondere in Regionen, die von unzureichenden Zahlungen aus den Strukturfonds betroffen sind;
7. unterstreicht mit Nachdruck, dass der Umfang der Zahlungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2003 unter Berücksichtigung der Höhe der ausstehenden Verpflichtungen realistisch bewertet werden muss, um einen geeigneten Fälligkeitsplan neu festzulegen, der einen beträchtlichen Rückgang der ausstehenden Verpflichtungen und der Zahlungen des laufenden Haushaltsjahres gewährleistet; wirft ebenfalls die Frage nach dem verringerten Handlungsspielraum auf, damit die Zahlungsermächtigungen im Jahr 2003 nicht die in der Finanziellen Vorausschau festgelegte Obergrenze überschreiten; wird den Bedarf an Zahlungen auf der Grundlage des Berichtsentwurfs bewerten, der im BNH 2/2002 für den 30. September 2002 von der Kommission angefordert wird;
8. fordert nachdrücklich, dass der Einsatz neuer Handlungsinstrumente (Leistungsreserve, tätigkeitsbezogene Budgetierung, Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen von Vorhaben) weiterentwickelt wird und dass die Antrags&nbhy;, Genehmigungs&nbhy;, und Auszahlungsverfahren auf überflüssige Rigidität und Hindernisse überprüft werden, am besten durch eine externe Gruppe aus Verwaltungsexperten und Betroffenen, da die gegenwärtige Situation nicht das Ergebnis einer vorübergehenden Funktionsstörung, sondern ein strukturelles Problem ist; möchte in Anbetracht der wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung der Strukturmaßnahmen die politische Dimension dieser Frage unterstreichen; verweist darauf, dass diese Maßnahmen 34% des Gemeinschaftshaushalts ausmachen;
Landwirtschaft
9. nimmt die günstige Situation auf den Agrarmärkten und den stabilen Wechselkurs Dollar-Euro zur Kenntnis, der die Risiken eines Anstiegs minimiert, sodass der Rückgriff auf die verfügbare Marge streng auf unvorhergesehene Ereignisse beschränkt werden sollte; fordert die Kommission deshalb auf, eine Begründung für das für Teilrubrik 1a in einem Kontext der stabilen Entwicklung vorgesehene Ausgabenniveau zu liefern; fordert die Kommission auf, ihre Vorhersagemethoden zu verbessern, um in der Lage zu sein, die erforderlichen Mittel im Mai auf der Grundlage realistischer Anhaltspunkte zu veranschlagen, statt wichtige Beschlüsse auf das Berichtigungsschreiben im Herbst zu verschieben;
10. macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Währungsreserve ab dem 31. Dezember 2002 nicht mehr vorhanden sein wird, weshalb unter Rubrik 1 ein ausreichender Spielraum verfügbar gemacht werden muss, um Vorsorge für unerwartete Veränderungen des Wechselkurses Euro-Dollar zu treffen; weist ferner darauf hin, dass die Erfahrung der Vergangenheit gezeigt hat, dass Ausbrüche von Tierseuchen verheerende Auswirkungen haben können, die ein finanzielles und technisches Eingreifen der Gemeinschaft in großem Umfang erfordern;
11. bekundet weiterhin seine Unterstützung für die umfassende Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und fordert eine faire, gerechte und nachhaltige Agrarpolitik sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für die Beitrittsländer; bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Unterstützung für die Bemühungen der Kommission um die Reform der GAP mit dem Ziel, den Schwerpunkt der Agrarausgaben durch schrittweise Stärkung der ländlichen Entwicklung zu verlagern; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Vorschlag vorzulegen, der darauf abzielt, die Mittel für die ländliche Entwicklung beträchtlich aufzustocken und die Direktzahlungen entsprechend zu kürzen; ist sich bewusst, dass diese Erfordernisse eine Anpassung innerhalb der Rubrik 1 bedingen;
12. hält auch im Haushalt mutige Schritte zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes für notwendig und fordert, die durch "Cross-compliance" und Modulation freigesetzten Mittel für die Mitgliedstaaten leichter nutzbar zu machen;
13. erwartet, dass bei der Halbzeitüberprüfung verstärkte Betonung auf multifunktionale Praktiken – bei gleichzeitiger Förderung der Nahrungsmittelsicherheit, der Aufforstung, des Tierschutzes, kleiner bäuerlicher Familienbetrieb sowie der Erzeugung von nicht intensiven Qualitätsprodukten und lokalen Produkten – sowie sämtliche Maßnahmen gelegt wird, die ohne Beeinträchtigung des ländlichen Raums zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beitragen; ist der Auffassung, dass Direktzahlungen künftig an strenge ökologische Auflagen geknüpft sein sollten;
14. fordert die Kommission vor dem Hintergrund der Erweiterungsverhandlungen und unter Beachtung der internationalen Wettbewerbsbedingungen auf, bei der Vorlage des Berichtigungsschreibens im Oktober die ersten Ergebnisse der Halbzeitüberprüfung der Agenda 2000 im Agrarsektor soweit wie möglich zu berücksichtigen;
15. bekräftigt, dass der Haushaltslinie B1-332 (Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich und andere für die Gesundheit der Bevölkerung gefährliche Tierkrankheiten) angemessene Mittel zugewiesen werden müssen, um neuen Ausbrüchen von Tierkrankheiten zu begegnen; ist der Auffassung, dass der Vorschlag der Kommission, die Mittel für veterinärmedizinische Maßnahmen um 90% zu kürzen, den Leitlinien des Parlaments zuwiderläuft; stellt fest, dass die Kommission einen Anstieg um 274 Mio EUR für Rind- und Kalbfleischsektor vorschlägt, obwohl sich die Marktsituation seit Ende 2001 beträchtlich verbessert hat; fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Entwicklung von Marker-Impfstoffen und Testmethoden für die Maul- und Klauenseuche (MKS) und die klassische Schweinepest fortzusetzen; fordert die Kommission ferner auf, auf der Grundlage der von der Haushaltsbehörde im Jahre 2002 angeforderten Studie Vorschläge für Versicherungsregelungen zur Deckung der Kosten der Tilgung von Tierseuchen zu prüfen;
16. stellt die Aufstockung um 1 242 Mio. EUR bei Schaf- und Ziegenfleisch fest, die das Ergebnis der im Rat "Landwirtschaft" erzielten Vereinbarung ist, entsprechend den Vorgaben der Kommission von einem System der Preisstützung zu einem System der Einkommensstützung überzugehen; verweist darauf, dass die neue Verordnung (EG) Nr. 2529/2001 nur zu einem geringfügigen Mittelanstieg führen soll; ist der Auffassung, dass sich die Lage auf dem Markt für Schaf- und Ziegenfleisch nach der jüngsten MKS-Krise verbessert; fordert deshalb die Kommission auf, weitere Informationen über die Gründe für eine derartige Diskrepanz bei den Mitteln zu liefern und erforderlichenfalls die neue Marktordnung entsprechend anzupassen; ist besorgt über die von der Kommission für die Haushaltslinien B1-401 (Niederlassung von Junglandwirten), B1-404 (benachteiligte Gebiete), B1-4050 (Agrarumweltmaßnahmen - neue Regelung) und B1-4072 (Aufforstung) vorgeschlagenen Beträge; fordert, die Beträge aus dem Haushaltsplan 2002 in die Linien B1-330 (Programme zur Tilgung und Überwachung von Tierseuchen und zur Überwachung des durch externe Faktoren verursachten körperlichen Zustands von Tieren, die ein Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen) und B1-382 (Maßnahmen zur Information über die gemeinsame Agrarpolitik) des Haushaltsplans 2003 einzusetzen;
Fischerei
17. nimmt den neuen Vorschlag der Kommission für eine umfassende Umstrukturierung der Gemeinschaftsflotte zur Lösung der Probleme der Überkapazität zur Kenntnis und stellt fest, dass sich die Gesamtkosten des Vorschlags auf 272 Mio. EUR belaufen; stellt fest, dass sich die für die internationalen Fischereiabkommen in den HVE eingesetzten Mittel auf der gleichen Höhe bewegen wie im Haushaltsplan 2002 und eine Reserve von 38 Mio. EUR einschließen; ist der Auffassung, dass ausführlichere Informationen erforderlich sind, um entscheiden zu können, ob dieser Betrag zur Deckung des möglichen Abschlusses neuer Abkommen realistisch ist;
18. hält es für erforderlich, zügig über aussagekräftige Informationen über die Kosten der Reform der Fischereipolitik zu verfügen, damit anlässlich der Konzertierung im Juli die möglichen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2003 – unter Einbeziehung der internationalen Fischereiabkommen – bewertet werden;
19. ist der Ansicht, dass die internationalen Beziehungen durch die Finanzierung der Fischereiabkommen entwickelt werden sollten, was die Aufrechterhaltung einer angemessenen Mittelausstattung der Haushaltslinie B7-8000 voraussetzt, unter Berücksichtigung einiger im vergangenen Jahr unterzeichneter Abkommen, insbesondere mit Mauretanien und Grönland;
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
20. nimmt den Vorschlag im HVE zur Kenntnis, die Mittel des Teileinzelplans B8 um 33% zu erhöhen; begrüßt den Einsatz einer gemeinschaftlichen Polizeitruppe im Anschluss an den Konflikt in Bosnien als eindeutiges Signal für Stabilität und Sicherheit; ist grundsätzlich bereit, für diesen Einsatz und ähnliche Einsätze Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Verfügung zu stellen; muss aber aus Verantwortung gegenüber den anderweitig eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen der auswärtigen Aktionen wie auch vor dem Hintergrund der neuen Erfordernisse nach dem 11. September 2001 darauf bestehen, dass für diese Maßnahmen der gemeinsamen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein ausreichender Finanzrahmen und eine angemessene Beteiligung des Parlaments vorgesehen werden;
21. nimmt die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Notwendigkeit eines spezifischen Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung im Falle ziviler Krisen aus dem Gemeinschaftshaushalt zur Kenntnis; ist der Auffassung, dass dieser Vorschlag auf einen umfassenderen Einsatz der Dringlichkeitsreserve für Strukturmaßnahmen in externen Krisensituationen im Rahmen von Rubrik 4 gerichtet sein sollte; unterstreicht die unbedingte Notwendigkeit, eine Vereinbarung über einen Ausgleich für die Ausweitung neuer Politiken ohne Einschränkung der traditionellen Prioritäten der Europäischen Union zu erzielen; hält es für notwendig, ein politisches und geografisches Gleichgewicht zu wahren und die weltweite Sicherheit und den Abbau der Armut durch eine verbesserte Wirksamkeit zu gewährleisten, bevor entsprechende Mittel bereitgestellt und dringliche Maßnahmen zugunsten des Nahen Ostens und Afghanistans in Angriff genommen werden; fordert die Kommission auf, weitere Informationen und Bewertungen betreffend die Verwirklichung der für Afghanistan abgegebenen Zusagen sowie mehr Hintergrundinformationen vorzulengen, um über die künftigen Mittel für den Balkan zu beschließen;
22. beabsichtigt, nach Möglichkeiten zu suchen, neue Haushaltslinien unter Titel B7 als Ersatz für Teile von B8-Haushaltslinien oder für komplette B8-Haushaltslinien zu schaffen, um die Wirksamkeit zu fördern und die durch die Pfeiler-Struktur verursachten Nachteile zu verringern;
Verwaltungsausgaben
23. stellt fest, dass sich die Verwaltungsausgaben – einschließlich der Kosten der Erweiterung und der Ruhegehälter – im Vergleich zum Haushaltsplan 2002 um 5,2% erhöhen, sodass die Obergrenze der Rubrik 5 im Jahre 2003 um 66 Mio. EUR überschritten wird; ist der Auffassung, dass der Vorschlag, zur Deckung des Defizits auf das Flexibilitätsinstrument zurückzugreifen, sowohl dem Geist als auch dem Buchstaben widerspricht, die seiner Schaffung zugrunde lagen, und dass eine eingehendere Bewertung des Bedarfs sämtlicher Institutionen vorgenommen werden sollte, einschließlich der Nutzung sämtlicher Möglichkeiten der Vorverlegung von Ausgaben des Jahres 2003 und eines gemeinsamen Ansatzes für die kontrollierte Entwicklung der Agenturen, um den Druck auf den Haushaltsplan 2003 abzumildern, da dies eine alternative Lösung unter der Obergrenze von Rubrik 5 bieten könnte; fordert den Rat unter Hinweis auf die freiwillige Selbstbegrenzung des Parlaments auf ein Fünftel der Rubrik 5 nachdrücklich auf, den Steigerungssatz bei seinen Verwaltungsausgaben einer Revision zu unterziehen; fordert, dass bei der Konzertierung im Juli 2002 mit dem Rat eine Vereinbarung über das zu praktizierende Verfahren erzielt wird, damit spätestens vor der zweiten Lesung das Rates eine Einigung herbeigeführt wird;
24. verweist auf seinen in den Leitlinien bekundeten Willen, die Vorbereitung auf die Erweiterung - die administrative Ebene eingeschlossen – zu optimieren, verweist jedoch auch darauf, dass es und der Rat im Kontext der letzten Trilog-Sitzungen über die Verwaltungsausgaben vereinbart haben, sämtliche Institutionen aufzufordern, Kerntätigkeiten festzulegen und strukturelle Einsparungen und negative Prioritäten vorzuschlagen, ohne die Funktionsfähigkeit und die Unabhängigkeit der Organe zu gefährden; erwartet, dass sie nützliche Vorschläge insbesondere zur interinstitutionellen Zusammenarbeit unterbreiten;
25. erinnert nachdrücklich an seine Leitlinien zu den Verwaltungsausgaben (Rubrik 5); erwartet, dass die budgetären und institutionellen Probleme, wie sie aufgrund der Einbeziehung neuer Tätigkeiten in die Rubrik 5, aber auch aufgrund der Verlagerung von neuen Tätigkeiten aus der Rubrik 5 auf andere Rubriken, wie auch aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Diskussionen über die Möglichkeiten der interinstitutionellen Zusammenarbeit und der Finanzierung der erweiterungsbedingten Ausgaben in der Rubrik 5 vorherrschen, im Rahmen der Konzertierung insgesamt aufgegriffen werden;
26. fordert die Kommission auf, den Anstieg bei Teil A zu rechtfertigen, wo die Zuwachsrate 4,8% im Vergleich zum Haushalt 2002 erreicht; verweist darauf, dass die Haushaltsbehörde der Kommission in den letzten beiden Jahren 717 neue Stellen im Kontext der Verwaltungsreform zugewiesen hat; fordert die Kommission auf, rechtzeitig vor der ersten Lesung des Parlaments ausführliche Informationen zu dem zusätzlichen Personalbedarf zur Verfügung zu stellen;
Neue Programme
27. fordert den Rat und die Kommission, deren globale Prioritäten für 2003 ähnlich sind, auf, im Kontext der Konzertierung Bemühungen zu unternehmen, um Vereinbarungen über wichtige Themen wie Wirtschaftsentwicklung, KMU, insbesondere Handwerk und Kleinstunternehmen, Gesundheit und Sicherheit, e-Lernen, Justiz und Inneres, eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik sowie die Verstärkung der Kontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union sicherzustellen;
28. betont, dass sich die Programme zugunsten der Grenzregionen auf die KMU-Zusammenarbeit und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs konzentrieren sollten, um eine nachhaltige Wirtschaftentwicklung auf beiden Seiten der Grenzen zu konsolidieren; hält es für erforderlich, den Geltungsbereich der Programme zugunsten der Grenzregionen in Zusammenarbeit mit den Ländern auszuweiten, die Anspruch auf Unterstützung im Rahmen der Programme Tacis, Cards und Meda haben; regt diesbezüglich an, dass beweglichere und flexiblere Vorgehensweisen für die Koordinierung der Instrumente Interreg und Phare eingesetzt werden; ist der Auffassung, dass neue Maßnahmen für die Regionen an der Grenze der erweiterten Union eingeführt werden sollten;
29. ist der Auffassung, dass im Rahmen der Vorbereitungen auf die Erweiterung und der allgemeinen Debatte über die Zukunft der Union die auf die breite Öffentlichkeit und die Unternehmen ausgerichteten Informations- und Kommunikationstätigkeiten ebenso wie die Gesamtheit der Aktivitäten zur Förderung des Austauschs zwischen den Bürgern beträchtlich verstärkt werden müssen;
30. stellt fest, dass 2003 drei wichtige Mehrjahresprogramme in Angriff genommen werden (Forschung, Energie und Verkehr); erinnert die Kommission jedoch daran, dass gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 20. Juli 2000 neue Programme weder die Finanzierung bestehender Maßnahmen gefährden noch die Befugnisse der Haushaltsbehörde im Rahmen des jährlichen Verfahrens begrenzen sollten, insbesondere was die Prioritäten des Parlaments betrifft, wie sie sich in Pilotvorhaben und vorbereitenden Maßnahmen widerspiegeln;
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31. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof und allen übrigen Organen zu übermitteln.