Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

 Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2002/2084(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0246/2002

Eingereichte Texte :

A5-0246/2002

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2002)0349

Angenommene Texte
PDF 147kWORD 50k
Dienstag, 2. Juli 2002 - Straßburg
Haushaltsplan 2002: Ausführungsprofil
P5_TA(2002)0349A5-0246/2002

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Haushaltsplan 2002: Ausführungsprofil, Mittelübertragungen und Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne (2002/2084(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf die Artikel 272 und 274 des EG-Vertrags,

–   unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(1),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2001 zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2002 in der vom Rat geänderten Fassung (alle Einzelpläne) und zum Berichtigungsschreiben Nr. 2/2002(2) sowie unter Hinweis auf die der genannten Entschließung beigefügten gemeinsamen Erklärungen des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission betreffend das Ausführungsprofil des Haushaltsplans 2002 sowie einen Aktionsplan zum Abbau der anormalen Altlasten (RAL),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 28. Februar 2002(3) und vom 30. Mai 2002(4) zu den Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplänen (BNH) Nr. 1 und Nr. 2 für das Haushaltsjahr 2002,

–   in Kenntnis der Mittelübertragungen Nr. 1 bis 17 für das Haushaltsjahr 2002,

–   gestützt auf Artikel 92 und Anhang IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A5-0246/2002),

A.   in der Erwägung, dass es gemäß Artikel 272 des EG-Vertrags als einer der beiden Teile der Haushaltsbehörde den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union feststellt,

B.   in der Erwägung, dass die Kommission gemäß Artikel 274 des Vertrags den von der Haushaltsbehörde festgestellten Haushaltsplan ausführt,

C.   in der Erwägung, dass im Rahmen der geltenden Finanziellen Vorausschau 2002-2006 das erste Mal seit deren Einführung keine Anhebung der Eigenmittelobergrenze vorgesehen ist, wodurch die Finanzierung neuer politischer Prioritäten nur durch eine Umschichtung aus den bestehenden Politikbereichen möglich ist, und es deshalb umso notwendiger ist, die derzeitigen Prioritäten und Politiken zu bewerten und eine wirtschaftliche und effiziente Verwaltung der verfügbaren Mittel sicherzustellen,

D.   in der Erwägung, dass die Struktur der Finanziellen Vorausschau nicht ohne weiteres mit der Struktur der Programmzyklen übereinstimmt und dass eine progressive Finanzielle Vorausschau für die Gesetzgebungstätigkeit der Union besser geeignet wäre,

E.   in der Erwägung, dass die Haushaltsbehörde gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 20. Juli 2000 berechtigt ist, die Vereinbarkeit der durch die Kommission vorgeschlagenen neuen Programme mit der Finanziellen Vorausschau zu prüfen, damit sie nicht zwangsläufig zu einer Kürzung in den bestehenden Politikbereichen führen,

F.   in der Erwägung, dass es gemeinsam mit dem Rat Änderungen des festgestellten Haushaltsplans beschließt, die von der Kommission mittels Berichtigungs- und/oder Nachtragshaushaltsplänen und durch Mittelübertragungen zwischen Kapiteln vorgeschlagen werden,

G.   in der Erwägung, dass gemäß Nummer 37 der Interinstitutionellen Vereinbarung die Möglichkeit besteht, in den Haushaltsplan ohne Basisrechtsakt Mittel für Modellstudien und vorbereitende Maßnahmen einzusetzen,

H.   in der Erwägung, dass es beschlossen hat, die Ausführung des Haushaltsplans für das laufende Haushaltsjahr stärker zu überwachen, und dass im Hinblick darauf der zuständige Ausschuss und die Ausschüsse, die die Ausgaben tätigen, gemeinsame Initiativen zur stärkeren Überwachung der Ausführung von Teilen des Haushaltsplans, die von besonderer politischer Bedeutung sind, ergriffen haben,

I.   in der Erwägung, dass die Kommission während des laufenden Haushaltsjahres Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne betreffend die Finanzierung des Konvents zur Zukunft Europas, die Haushaltsrechnung für den Haushaltsplan 2001 und die Anpassung der Berechnung der Einnahmeseite des Haushaltsplans an den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften(5) vorgelegt hat,

J.   in der Erwägung, dass die Kommission während des Haushaltsjahres 2002 bislang 17 Mittelübertragungen im Gesamtumfang von 250 Mio. EUR vorgelegt hat, darunter einige zur Freigabe von in die Reserve eingestellten Mittel nach Annahme einer Rechtsgrundlage und andere zur Übertragung von Mitteln zwischen Kapiteln,

1.   erwartet, dass die Kommission den Haushaltsplan – mit Beträgen wie mit Erläuterungen – wie er von der Haushaltsbehörde festgestellt wurde, ausführt, und ist der Auffassung, dass Abweichungen von den Beschlüssen der Haushaltsbehörde nur durch neue Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Feststellung des Haushaltsplans nicht absehbar waren, gerechtfertigt sein könnten;

2.   fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass alle verwaltungstechnischen Maßnahmen, die für das Anlaufen insbesondere neuer Programme erforderlich sind, unmittelbar nach der ersten Lesung des Parlaments und nicht am Ende des Haushaltsjahres, wie dies oft der Fall ist, in Angriff genommen werden, damit die Haushaltsbehörde ihre Auswirkungen bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das folgende Haushaltsjahr zumindest teilweise bewerten kann;

3.   erwartet von der Kommission, dass sie den von ihr im Zuge des Haushaltsverfahrens 2002 eingegangenen Verpflichtungen nachkommt, insbesondere den gemeinsamen Erklärungen betreffend das Ausführungsprofil des Haushaltsplans 2002 und betreffend den von den drei Organen vor der zweiten Lesung im Rahmen des Konzertierungsverfahrens festgelegten Aktionsplan zum Abbau der anormalen Altlasten (RAL);

4.   stellt fest, dass sich der vom Parlament im Rahmen des Haushaltsplans 2002 gebilligte Zeitpunkt der Übermittlung des Berichts über das Ausführungsprofil nicht in den Arbeitsplan des Parlaments eingefügt hat, und schlägt infolgedessen vor, die in der gemeinsamen Erklärung festgelegten Termine zu ändern und in dem Bericht die Ausführungsprofile für die einzelnen Programme besser voneinander abzugrenzen;

5.   stellt fest, dass die Kommission für Dezember 2002 eine durchschnittliche Ausführungsrate von 100% bei den Verpflichtungen und 97% bei den Zahlungen vorsieht; hofft, dass es sich hierbei, vor allem was die Zahlungen anbelangt, um realistische Prognosen handelt, nachdem die Ausführungsrate bei den Zahlungen im Jahr 2001 nur bei 72% lag; ersucht die Kommission, bis zum 30. September 2002 die Liste der Haushaltslinien und -kapitel vorzulegen, bei denen die Gefahr einer Abweichung von diesem Profil besteht;

6.   erinnert daran, dass es eines der wichtigsten Ziele der Reform der Kommission war, die Durchführung von Gemeinschaftsprogrammen durch neue Managementmethoden wie Dekonzentration und Dezentralisierung des externen Dienstes, neue Arten der Externalisierung, eine umfassende Mobilisierung der Humanressourcen und die Neuverwendung von Personal im Hinblick auf politische Prioritäten zu verbessern; erwartet deshalb konkrete und sichtbare Ergebnisse;

7.   ersucht die Kommission, es bis spätestens 30. September 2002 über die Maßnahmen zu unterrichten, die im Hinblick auf die Erfüllung seiner Forderung nach Vereinfachung der Bestimmungen für kleinere Vorhaben und deren Verwaltung eingeleitet worden sind;

Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne

8.   äußert erneut seine Zufriedenheit darüber, dass für die Finanzierung des Konvents für die Zukunft Europas (BNH Nr. 1/2002) eine Lösung gefunden wurde, durch die sichergestellt ist, dass der Konvent ordnungsgemäß funktionieren kann, und dass die Haushaltsbefugnisse des Parlaments gewahrt sind;

9.   weist darauf hin, dass durch den BNH Nr. 2/2002 den Mitgliedstaaten ein vorläufiger Betrag in Höhe von 10 Mrd. EUR an Zahlungsermächtigungen, die im vorhergehenden Jahr nicht ausgegeben worden waren, zurückgezahlt wurde; ist der Auffassung, dass dies ein äußerst hoher Betrag ist, und erwartet, dass ihm bis September 2002 eine weiter greifende Analyse zur Erklärung, warum diese Mittel aus dem EU-Haushaltsplan 2001 nicht ausgeführt werden konnten, vorgelegt wird; betont, dass viele Annullierungen durch eine weniger restriktive Vorgangsweise bei den Zahlungen vermieden werden könnten, insbesondere wenn es für die Kommission schwierig ist aufzuzeigen, dass sie nicht alle veranschlagten Mittel ausführen kann; legt Wert darauf, noch vor der ersten Lesung von der Kommission einen vierteljährlichen Zeitplan für eine effektivere Ausführung der Zahlungen zu bekommen;

10.   äußert erneut schwerste Bedenken wegen der schwachen Ausführungsrate bei den Zahlungsermächtigungen; ist der Auffassung, dass in dieser Hinsicht die Ergebnisse und das Image der Europäischen Union verbessert werden müssen, und dass die Zahlungen für alte Verpflichtungen schneller abgewickelt oder diese Verpflichtungen aufgehoben und die Zahlungsermächtigungen annulliert werden müssen; fordert die Kommission auf, für die am 19. Juli 2002 geplante Konzertierungssitzung einen Plan vorzulegen, wie die im Haushaltsplan 2001 annullierten Zahlungen neu veranschlagt werden können, auch unter Berücksichtigung der Aufhebung von Mittelbindungen, und bis 30. September 2002 eine verlässliche Beurteilung der 2002 geleisteten Zahlungen, und gegebenenfalls auch für 2003, vorzulegen, damit geeignete Maßnahmen ergriffen werden können;

11.   erinnert daran, dass die Kommission zwar die letzte Verantwortung für die Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinschaft trägt, dass jedoch die nationalen Verwaltungen bei der Ausführung eines großen Teils des Haushalts eine wichtige Rolle spielen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, sehr sorgfältig darauf zu achten, dass die Ausführung der Zahlungsermächtigungen nicht aus innenpolitischen Gründen verzögert wird;

12.   äußert erneut seine Bedenken darüber, dass wegen des unflexiblen Systems Mittel, die in einem bestimmten Bereich nicht ausgegeben wurden, nicht zur Deckung des Mittelbedarfs in einem anderen Bereich verwendet werden können, und ersucht die Kommission, hier Vorschläge zur Erhöhung der Flexibilität vorzulegen;

13.   bekräftigt seinen Willen zur Unterstützung des Wiederaufbaus Afghanistans und zur Nutzung der in Rubrik 4 zu diesem Zwecke vorgesehenen Marge unter der Voraussetzung, dass die Kommission nachweisen kann, dass die bereits in die Haushaltslinie für Asien und für humanitäre Hilfe eingesetzten Mittel ordnungsgemäß ausgegeben werden, wobei es sich vorbehält zu prüfen, welchen Beitrag die anderen Geldgeber im Anschluss an die beim Ministertreffen in Tokio (Januar 2002) gemachten Zusagen geleistet haben, und dass die neuen Mittel wirksam eingesetzt werden können, um dem afghanischen Volk zu helfen; erwartet, dass die Kommission einen Berichtigungs- und Nachtragshaushaltsplan vorlegen wird, sobald diese Bedingungen erfüllt sind;

14.   hofft, dass sich die politische Lage im Nahen Osten hin zu Frieden und Aussöhnung zwischen Israel und der Palästinensischen Autonomiebehörde entwickeln wird, und ersucht die Kommission, zum einen Vorschläge zur Unterstützung dieses Prozesses vorzulegen und zum anderen vor dem 1. September 2002 genaue Auskünfte darüber zu liefern, wie das Geld der Europäischen Union von den beiden Partnern des Friedensprozesses verwendet wird, welche Kontrollmechanismen dazu eingebaut sind und welche Sanktionen bei missbräuchlicher Verwendung greifen sollen;

Mittelübertragungen

15.   erinnert daran, dass die Mittelübertragungen, mit Ausnahme der Mittel aus der Reserve, eine Änderung gegenüber den zuvor von der Haushaltsbehörde genehmigten Mitteln bedeuten und ordnungsgemäß begründet werden müssen;

16.   stellt fest, dass eine große Zahl von Mittelübertragungen, insbesondere von Zahlungsermächtigungen, auf Verzögerungen zurückzuführen sind, die sich aus den schwerfälligen Ausschussverfahren ergeben; erinnert die Kommission an ihre Zusage, das Komitologieverfahren für die Inangriffnahme neuer legislativer Programme zu vereinfachen, um deren Umsetzung zu beschleunigen, und erwartet von der Kommission, dass baldmöglichst das ineffiziente Ausschussverfahren reformiert wird;

17.   ist der Auffassung, dass Mittelübertragungen ein wirkungsvolles Instrument sein können, durch das auf politischer und finanzieller Ebene besser auf Ereignisse, insbesondere unvorhersehbare internationale Ereignisse, reagiert werden kann, die nach der Feststellung des Haushaltsplans eintreten, und durch die der Einsatz finanzieller Mittel optimiert werden kann;

18.   betont jedoch, dass Mittelübertragungen nicht einfach dazu verwendet werden dürfen, Haushaltsmittel von einem Bereich auf den anderen zu übertragen, wenn dadurch der endgültige Haushaltsplan in Widerspruch zu den von der Haushaltsbehörde beschlossenen Prioritäten stünde; weist darauf hin, dass im Laufe des Haushaltsverfahrens 2001 Zahlungsermächtigungen im Umfang von 2 Mrd. EUR durch Mittelübertragungen umgeschichtet wurden;

19.   bekräftigt seine Forderung an die Kommission, eine Planung für die Mittelübertragungen vorzulegen, die sie zwischen Kapiteln vornehmen möchte, insbesondere für das letzte Quartal, um es dem Parlament und dem Rat zu ermöglichen, diese Übertragungen ordnungsgemäß und angemessen zu beurteilen und sich ein klares Bild über die Änderungen des ursprünglichen Haushaltsplans zu machen;

20.   betont, dass es grundsätzlich keine Mittelbindungsanträge akzeptieren wird, durch die vom Parlament angenommene Haushaltslinien gekürzt werden, es sei denn, es werden dafür überzeugende Gründe vorgebracht und geeignete Vorschläge zur Verbesserung der Ausführung der Geberlinie unterbreitet;

21.   betont, dass es Erhöhungen der Mittel für Haushaltslinien durch Übertragungen grundsätzlich akzeptieren kann, wenn

   sich eine begründete Notwendigkeit ergibt, die während des Haushaltsverfahrens nicht vorhersehbar war;
   bei Mehrjahresprogrammen, die von Rat und Parlament vereinbart wurden, der Betrag in den Folgejahren verringert werden kann, sodass der festgelegte finanzielle Gesamtrahmen nicht gesprengt wird;
   die Übertragung einer politischen Priorität der Haushaltsbehörde entspricht;

22.   stellt fest, dass ein zusätzlicher Mittelbedarf durch die Mobilisierung der Soforthilfe-Reserve (Rubrik 6) gedeckt werden könnte, und ersucht die Kommission, diese Möglichkeit insbesondere dann in Erwägung zu ziehen, wenn auf Grund von Naturkatastrophen, Kriegen oder Krisensituationen eine EU-Hilfe für die von diesen Ereignissen betroffenen Menschen wichtig ist;

Mittelausführung unter verschiedenen Rubriken

23.   unterstreicht, dass es die Ausführung des vom Parlament festgestellten Haushaltsplans 2002 weiterhin aufmerksam im Hinblick darauf überwachen wird, dass für politisch besonders wichtige Bereiche ausreichende Mittel zur Verfügung stehen;

24.   begrüßt, dass die Ausführungsrate bei den Verpflichtungen in den Rubriken 2, 3 und 4 am 31. Mai 2002 über dem Wert desselben Zeitpunkts des Jahres 2001 liegt, wenn auch unterhalb des ursprünglichen Ausführungsprofils; zeigt sich besorgt über die politischen Auswirkungen, die die sehr niedrige Ausführungsrate der Rubrik 7 im Rahmen der Vorbereitung der Erweiterung haben könnte; stellt ebenfalls fest, dass die Ausführungsrate bei den Zahlungen am 31. Mai 2002 unter dem entsprechenden Wert desselben Zeitpunkts des Jahres 2001 liegt, was Zweifel bezüglich der Beibehaltung des ursprünglichen Profils aufkommen lässt;

25.   bedauert, dass die Programme, für die die Kommission bei Verpflichtungen oder Zahlungen um etwa 10% vom Beschluss der Haushaltsbehörde abzuweichen gedenkt, größtenteils politischen Prioritäten des Parlaments entsprechen (e-learning, Information und Kommunikation, soziale Dimension und Beschäftigung, Justiz und innere Angelegenheiten, Zusammenarbeit mit Lateinamerika, Kooperationsmaßnahmen usw.); fordert die Kommission auf, die Gründe dieser nicht erfolgten Ausführung genauer zu spezifizieren und unter Beachtung von Artikel 26 der Haushaltsordnung sowie der Beschlüsse der Haushaltsbehörde die erforderlichen Maßnahmen zu treffen;

26.   stellt fest, dass sich die RAL (noch abzuwickelnde Mittelbindungen) am 6. Mai 2002 auf insgesamt 110,447 Mrd. EUR, also mehr als den jährlichen Haushaltsplan der Europäischen Union, beliefen;

27.   stellt fest, dass sich die Zahl der von den RAL betroffenen und zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 30. April 2002 geprüften Dossiers auf 624 beläuft, was 25% aller noch anhängigen Dossiers und einem Betrag von 147 Mio. EUR an Zahlungsermächtigungen entspricht; begrüßt die Tatsache, dass die Kommission 97 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3,5 Mrd. EUR "potenziell anormalen" RAL annulliert hat; fordert die Kommission auf, einen Plan für die Wiederverwendung dieser anormalen RAL nach dem Modell des Ausführungsplans zu erstellen;

Rubrik 1

28.   hebt hervor, dass laut jüngstem Frühwarnsystem-Bericht (Nr. 5/2002) über die Ausgaben aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, die Inanspruchnahme von Mitteln unter Teilrubrik 1a (Marktstützung) im Mai 2002 um 1 592,4 Mio. EUR unter dem Indikator lag, während die Ausführung der Mittel unter Teilrubrik 1b (ländliche Entwicklung) wie vorgesehen erfolgte; meint, dass eine solche Diskrepanz nicht nur auf Verzögerungen bei den Zahlungen zurückgeführt werden kann, und fordert die Kommission auf, die Ursachen zu untersuchen und ihre Ergebnisse mitzuteilen, damit, sofern es sich um Strukturmängel handelt, diese berücksichtigt werden, wenn die Kommission die Halbzeitbilanz der Agenda 2000 vorlegt;

Rubrik 2

29.   stellt fest, dass sich die Abwicklung der Zahlungen, die bereits Ende des Haushaltsjahres 2000 schlecht gewesen war, noch weiter verschlechtert hat und sich am 31. Dezember 2001 auf nur 67,9%, und am 6. Mai 2002 auf nur 14% der Zahlungsermächtigungen belief, was einen Rückgang um die Hälfte gegenüber dem gleichen Zeitraum des vorhergehenden Jahres (27%) darstellt;

30.   ist besorgt über das ständige Anwachsen der noch abzuwickelnden Verpflichtungen, deren Umfang sich von 1. Januar bis 31. Dezember 2001 von 38,418 auf 56,765 Mio. EUR erhöht und am 6. Mai 2002 den Betrag von 82,710 Mio. EUR erreicht hat;

31.   verweist darauf, dass eine raschere Abwicklung ein ständiges Anliegen der Haushaltsbehörde und eines der wichtigsten Ziele der Änderung der Strukturfondsregelungen ist; betont, dass im Hinblick auf vorbildliche Praktiken und die Vereinfachung von Verfahren neue Projektverwaltungssysteme eingeführt werden müssen; fordert eine Überprüfung der Antrags-, Genehmigungs-, und Auszahlungsverfahren auf überflüssige Rigidität und Hindernisse sowie Vorschläge für eine Vereinfachung;

32.   fordert mit Nachdruck, dass unverzüglich neue Lenkungsinstrumente entwickelt und eingesetzt werden, durch die eine effiziente vierteljährlichen Überwachung gewährleistet und damit die Durchführung von Strukturmaßnahmen verbessert wird: Indikatoren für die Überwachung und Frühwarnung sowie Leistungsindikatoren für die Beurteilung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen auf die Empfängerregionen;

33.   fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bis spätestens 30. September 2002 auf der Grundlage des aktuellsten Ausführungsprofils Informationen über die Mittel und Regionen, die 2003 von der "n+2-Regelung" betroffen sind, vorzulegen;

Rubrik 3

34.   stellt fest, dass im Zeitraum 1989-2001 der Zahlungsrückstand bei den Verkehrsvorhaben im Rahmen der Transeuropäischen Netze (TEN) 1 131 Mio. EUR betrug, wovon 490 Mio. EUR die 1994 vom Europäischen Rat in Essen genehmigten 14 prioritären Projekte betrafen; unterstützt den Vorschlag der Kommission, den Prozentsatz der Kofinanzierung der Gemeinschaft für Verkehrs- und Energievorhaben im Rahmen der TEN von 10% auf 20% zu erhöhen, wodurch die Durchführung der Projekte verbessert und Engpässe in Grenzregionen überwunden werden sollen; ist jedoch der Auffassung, dass dadurch das Problem fehlender gemeinsamer Verfahren der Mitgliedstaaten nicht gelöst wird, das der Hauptgrund für die Verzögerungen seit Einführung der TEN war; fordert die Mitgliedsstaaten eindringlich auf, ihr Engagement und ihre Zusammenarbeit zu im Hinblick auf eine bessere Durchführung der Verkehrsvorhaben im Rahmen der TEN zu verstärken; fordert die Kommission auf, feste Fristen für die künftige Durchführung von Vorhaben im Rahmen der TEN festzulegen; erachtet es als unerlässlich, jenen Projekten Priorität einzuräumen, die die Überwindung von geografischen Barrieren zwischen den Mitgliedstaaten begünstigen;

35.   begrüßt, dass das Pilotprojekt für die Erweiterung, das vom Parlament im Haushaltsplan 2001 eingeführt und für das die Mittel im Haushaltsplan 2002 erhöht wurden, von der Kommission zugunsten von KMU in den an die Beitrittsländer angrenzenden Regionen durchgeführt wurde;

36.   stellt fest, dass im HVE 2003 ein neues Mehrjahresprogramm im Bereich Energie eingeführt wird, was zusätzlich zu den bestehenden Programmen eine deutliche Erhöhung um 13 Mio. EUR darstellt, bei letzteren allerdings Ende Mai 2002 die Durchführungsraten nur 0% bis 3% betrugen; ersucht die Kommission zu klären, warum Programme in ihrer Endphase nicht rascher abgewickelt werden können;

37.   ist besorgt darüber, dass das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE), dessen Start bereits durch die späte Annahme der Rechtsgrundlage verzögert worden war, sich Ende Mai 2002 noch immer auf einem sehr niedrigen Durchführungsstand befindet; ersucht die Kommission, geeignete Sofortmaßnahmen zur Überwindung aller administrativen und bürokratischen Engpässe im Hinblick auf eine schnellere Abwicklung von Verpflichtungen und Zahlungen zu ergreifen;

38.   ist besorgt über die geringe Durchführungsrate bei Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen Ende Mai 2002 (weniger als 5%); akzeptiert nicht, dass Einwände der Kommission gegen die Ausführung, die von der Haushaltsbehörde bereits berücksichtigt wurden, von der Kommission nach der Feststellung des Haushaltsplans erneut vorgebracht werden; beabsichtigt, die Entwicklung in den nächsten Monaten aufmerksam zu verfolgen und die von der Kommission im Hinblick auf die für das Haushaltsjahr 2003 zu treffenden Haushaltsbeschlüsse unternommenen Anstrengungen zu evaluieren; ist nicht bereit hinzunehmen, dass einige dieser Projekte und Maßnahmen wegen schlechter Ausführungsraten nicht fortgeführt werden;

Rubrik 4

39.   weist darauf hin, dass die geringe Ausführung einer Reihe von Haushaltslinien unter Rubrik 4 während der ersten fünf Monate des Jahres 2002 Besorgnis erregend ist, und dass die Kommission deshalb ihren Zeitplan für die Ausführung dieser Linien ändern sollte, sodass über das Jahr eine ausgeglichene Ausführung erreicht wird;

40.   stellt fest, dass die Mittelbindungen der Haushaltslinie für die politische, wirtschaftliche und kulturelle Unterstützung der Entwicklungsländer in Asien (B7-303) Ende Mai nur zu 13% abgewickelt waren, was angesichts des Bedarfs an finanzieller Unterstützung in dieser Region, insbesondere angesichts der Lage in Afghanistan und des Konflikts zwischen Indien und Pakistan, überrascht;

41.   bedauert, dass Ende Mai 2002 noch keine operationellen Ausgaben für das Europäische Programm für Wiederaufbau und Entwicklung (B7-320) und für die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Zentralasien (Kapitel B7-52) gebunden worden sind;

42.   stellt fest, dass bis Mai 2002 für die meisten BA-Linien unter Rubrik 4 noch keine Mittelbindungen durchgeführt wurden, und ersucht die Kommission, ihre Vorgangsweise zu überprüfen, durch die BA-Linien für die meisten operationellen Linien unter Rubrik 4 vorgeschlagen werden, ohne dass offenbar Bedarf dafür besteht;

Rubrik 5

43.   verweist darauf, dass es im Haushaltsplan 2002 unter Rubrik 5 einen Spielraum von 2,2 Mio. EUR gibt und dass der Mittelbedarf für die Vorbereitungen der Erweiterung nach den Schätzungen der Institutionen für 2003 nicht im Rahmen der derzeit für 2003 festgelegten Obergrenze gedeckt werden kann; ist deshalb der Auffassung, dass eine von 2003 auf 2002 vorgezogene Finanzierung unter Nutzung des verfügbaren Spielraums im Hinblick auf eine wirtschaftliche Haushaltsführung in Erwägung gezogen werden sollte; ersucht alle Organe die Möglichkeit zu prüfen, durch Mittelübertragungen oder Berichtigungshaushaltspläne 2002 alle Mittelbindungen vorzuziehen, durch die der Bedarf im Haushaltsjahr 2003 verringert werden kann;

44.   ersucht die Kommission um eine Erklärung, warum die Haushaltslinie A-3046 – "Frauenorganisationen" offensichtlich auf einen einzigen Maßnahmenbereich beschränkt wurde, während von der Haushaltsbehörde ursprünglich beabsichtigt war, sie für eine Vielzahl unterschiedlicher Frauenorganisationen zu öffnen, die nicht an die Europäische Frauenlobby angeschlossen sind;

Rubrik 7

45.   betont, dass der Einsatz der Heranführungsinstrumente SAPARD und ISPA 2002 im Hinblick auf eine möglichst umfangreiche und möglichst effiziente Ausführung beschleunigt werden muss, damit die Erweiterung um bis zu acht Beitrittsländer im Jahr 2004 und um weitere Beitrittsländer zu einem späteren Zeitpunkt vorbereitet werden kann;

46.   stellt fest, dass sich die Abwicklung von Mittelbindungen bei den drei Heranführungsinstrumenten gegenüber dem Vorjahr verschlechtert hat, und dass die einzige Verbesserung eine Ende Mai auf 20% erhöhte Ausführungssrate bei den Zahlungen für ISPA war;

o
o   o

47.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den anderen betroffenen Organen und Einrichtungen zu übermitteln.

(1) ABl. C 172 vom 18.6.1999, S. 1.
(2) Angenommene Texte Punkt 2.
(3) P5_TA(2002)0077.
(4) P5_TA(2002)0263.
(5) ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen