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Verfahren : 2002/2287(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0051/2003

Eingereichte Texte :

A5-0051/2003

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Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0089

Angenommene Texte
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Mittwoch, 12. März 2003 - Straßburg
Lage der europäischen Wirtschaft
P5_TA(2003)0089A5-0051/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Lage der europäischen Wirtschaft - vorbereitender Bericht im Hinblick auf die Empfehlung der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik (2002/2287(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2002 (KOM(2003) 4),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Wirtschaft der EU: Bilanz 2002 – Zusammenfassung und wichtigste Schlussfolgerungen (KOM(2002) 712),

–   in Kenntnis der Herbstprognose 2002 der Kommission für den Zeitraum 2002-2003(1),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für den Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung in Barcelona "Die Lissabonner Strategie – Den Wandel herbeiführen" (KOM(2002) 14) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Februar 2002: Der Lissabon-Prozess und der einzuschlagende Weg(2),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates am 21. März 2003 (KOM(2003) 5),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Strukturindikatoren (KOM(2002) 551),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon vom 23. und 24. März 2000 und des Europäischen Rates von Göteborg vom 15. und 16. Juni 2001,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 23./24. März 2001 an den Rat und das Europäische Parlament eEurope 2002 – Auswirkungen und Prioritäten – Eine Mitteilung an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Stockholm über die Lissabonner Strategie (KOM(2001) 140),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Februar 2002 zu der Strategie für eine nachhaltige Entwicklung im Hinblick auf den Europäischen Rat von Barcelona(3),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über die Zukunft der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) "Eine Strategie für Vollbeschäftigung und bessere Arbeitsplätze für alle" (KOM(2003) 6),

–   in Kenntnis des endgültigen Entwurfs eines Berichts vom 20. Januar 2003 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003, der seinem zuständigen Ausschuss vom TEPSA-Sachverständigengremium vorgelegt wurde,

–   in Kenntnis des Berichts der Kommission "Wirtschaftsreform: Bericht über die Funktionsweise der gemeinschaftlichen Güter- und Kapitalmärkte" (KOM(2002) 743),

–   gestützt auf Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5&nbhy;0051/2003),

A.   in der Erwägung, dass mit den wirtschafts- und sozialpolitischen Rahmenbedingungen der Europäischen Union letztendlich mehr nichtinflationäres Wachstum und Vollbeschäftigung, insbesondere für die für Arbeitslosigkeit am stärksten anfälligen Bevölkerungsgruppen (Frauen, Jugendliche und ältere Arbeitnehmer), erreicht werden sollen sowie zur nachhaltigen Entwicklung und mehr sozialem Zusammenhalt beigetragen werden soll,

B.   in der Erwägung, dass sich Europa nur langsam vom Abschwung der Weltwirtschaft erholt und dass 2002 keine deutliche Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zu verzeichnen war und die Aussichten für die nahe Zukunft weiterhin ungewiss sind; in der Erwägung, dass der gegenwärtige Abschwung die politisch Verantwortlichen vor eine neuartige Herausforderung stellt, die darin zu sehen ist, dass diese Krise bestimmte Eigenheiten aufweist, da der Rückgang des Wachstums mit relativer Preisstabilität einhergeht, und dies zu einer Zeit, da Europa gerade eine gemeinsame Währung eingeführt hat,

C.   in der Erwägung, dass einer der Hauptgründe für die langsame Erholung der EU-Wirtschaft in der Verkrustung der europäischen Wirtschaft zu sehen ist, die dafür verantwortlich ist, dass die Wirtschaft auf externe Schocks nicht unverzüglich reagieren kann; in der Erwägung, dass die politisch Verantwortlichen ihr Augenmerk stärker auf die Europäische Union richten und sich auf gemeinsame Politiken sowie die einzelnen Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten und auf die Gründe dafür konzentrieren sollten, warum beim Vergleich der makroökonomischen Leistungskraft der einzelnen Volkswirtschaften erhebliche Unterschiede erkennbar sind,

D.   in der Erwägung, dass durch die neue internationale Lage hervorgehoben wird, wie wichtig die Lissabonner und Göteborger Reformagenda aus den Jahren 2000 und 2001 ist; in der Erwägung, dass mit Enttäuschung festzustellen ist, dass auch 2002 das Tempo bei der Durchführung weiterer Reformen relativ langsam geblieben ist; in der Erwägung, dass öffentliche und private Investitionen in der Europäischen Union, ebenso wie das Produktivitätswachstum, sehr schwach sind,

E.   in der Erwägung, dass das Arbeitslosigkeitsproblem in der Europäischen Union seiner Natur nach nicht zyklisch, sondern komplexer und strukturbedingt ist und sich durch den wirtschaftlichen Abschwung noch verschärft hat,

F.   in der Erwägung, dass, obwohl Europa sich derzeit einer Phase der relativen Preisstabilität erfreut, die Kerninflation anhaltend hoch ist, was insbesondere auf den Dienstleistungssektor sowie die Preise für Energie und frische Nahrungsmittel zurückzuführen ist,

G.   in der Erwägung, dass die Koordinierung der Wirtschaftspolitik zur Verwirklichung der – in Artikel 2 EGV festgelegten – Zielvorgaben der Europäischen Union eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten darstellt (Artikel 98 und 99 EGV) und dass die derzeit vorhandenen wirtschafts- und sozialpolitischen Verfahren nicht ausreichen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, mit denen sich die europäische Wirtschaft konfrontiert sieht; in der Erwägung, dass die wachsende wirtschaftliche Verflechtung innerhalb des Euroraums eine stärkere Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik im Vorfeld erfordert; in der Erwägung, dass die Existenz des Euro und der durch ihn bedingten einheitlichen Geldpolitik das Fehlen einer einheitlichen und klaren europäischen Wirtschaftspolitik deutlich aufgezeigt hat,

1.   fordert die führenden Politiker und die politisch Verantwortlichen Europas auf, die wirtschaftspolitische Debatte über die Grundzüge der Wirtschaftpolitik mit mehr Kreativität und proaktiven Politiken, die mit den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar sein müssen, wieder anzukurbeln, um ein Klima zu schaffen, das von Vertrauen in die europäische Wirtschaft geprägt ist; ist der Auffassung, dass dies notwendig ist, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum zu fördern, das auf das wirtschaftliche Hauptziel der Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet werden muss, um dem in Europa immer stärker werdenden Trend zu niedrigeren Erwerbsquoten und Bevölkerungsalterung entgegenzuwirken; ist der Auffassung, dass die Ankurbelung neuer Aktivitäten und die Unterstützung öffentlicher und privater Investitionen zu diesem Zweck vorrangig sind;

2.   fordert die führenden Politiker Europas auf, auf der bevorstehenden Frühjahrstagung des Rates "Wirtschaft" vage und nachlässige Formulierungen zu vermeiden und zur Beschleunigung und effektiven Umsetzung der Lissabonner Strategie in Europa aufzurufen, indem die Bedeutung der im Jahr 2000 in Lissabon und Göteborg aufgestellten und 2001 in Stockholm erweiterten, ausgeglichenen und globalen Strategie bestätigt wird, einschließlich Strukturreformen, öffentlicher und privater Investitionen, Umweltschutz und Verbesserung des europäischen Wirtschafts- und Sozialmodells;

3.   ist der Auffassung, dass jegliche kurzfristige Politiken im Bereich Nachfrage, die darauf abzielen, die Wirtschaftsaktivität anzukurbeln (Änderungen der Zinssätze und Steueranpassungen) folgende Punkte berücksichtigen sollten: sie dürfen erstens die makroökonomische Stabilität nicht gefährden, damit Wirtschaftakteure und Sozialpartner erneut Vertrauen schöpfen können; zweitens darf die europäische Wettbewerbsfähigkeit auf einem globalisierten Markt nicht unterminiert werden; drittens sollten diese Politiken mit dem Abbau der öffentlichen Schulden und dem Anstieg der Ersparnisse der öffentlichen Hand vereinbar sein, um öffentliche Investitionen zu finanzieren, die für die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums notwendig sind, und der Herausforderung begegnen zu können, die die Bevölkerungsalterung für das europäische Sozialmodell darstellt;

4.   begrüßt die Verfahrensänderungen, die die Kommission bei der Koordinierung der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik eingeführt hat, indem sie die Grundzüge der Wirtschaftspolitik mittelfristig ausrichtet, die europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien so gestaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen, und die Strategie für nachhaltige Entwicklung integriert; ist der Auffassung, dass dies weiter verstärkt werden sollte, indem Finanzpolitiken und Politiken im Bereich Angebot aggregiert werden, begleitet von einer mit der Geldpolitik im Einklang stehenden Reform der Altersversorgung; vertritt die Ansicht, dass alle diese Prozesse integriert sein und als ein vorläufiger Rahmen für die Annahme des EU-Haushaltsplans und der nationalen Haushaltspläne genutzt werden sollten; ist schließlich der Auffassung, dass dieser Prozess sowohl die Sozialpartner als auch die Beitrittsländer einschließen muss;

5.   unterstreicht, dass die Europäische Zentralbank (EZB) angesichts der anhaltend hohen Kerninflation weiterhin streng über die Geldpolitik insbesondere im Dienstleistungssektor wachen muss; spricht sich für die Kopplung von Lohnerhöhungen an die Produktivität als ein Mittel aus, die Inflation unter Kontrolle zu halten; ist der Auffassung, dass eine Liberalisierung der Märkte, gestützt durch Maßnahmen zur Erhöhung der Preistransparenz, zusammen mit auf eine Steigerung der Produktivität abzielenden Strukturreformen den Inflationsdruck verringern wird und der EZB so schließlich mehr Freiraum hinsichtlich einer möglichen Lockerung der Geldpolitik eingeräumt werden kann, insbesondere wenn der Wechselkurs des Euro den europäischen Ausfuhren Schaden zufügt;

6.   unterstreicht seine Unterstützung für den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) und spricht sich dafür aus, dass dieser intelligent und flexibel in der von der Kommission vorgeschlagenen Art und Weise angewendet wird, insbesondere im Hinblick auf die stärkere Betonung der Höhe der Gesamtverschuldung der einzelnen Mitgliedstaaten, wobei den notwendigen öffentlichen Investitionen – insbesondere wenn die Kommission der Auffassung ist, dass diese Investitionen mit der Lissabonner und Stockholmer Strategie im Einklang stehen und daher im allgemeinen Interesse liegen – Rechnung zu tragen ist; stellt mit Enttäuschung fest, dass einige Mitgliedstaaten, die noch immer hohe Strukturdefizite aufweisen, in letzter Zeit keine Fortschritte im Hinblick auf die Aufstellung von nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalten erzielt haben, womit verhindert wird, dass die automatischen Stabilisatoren richtig funktionieren; ist der Auffassung, dass der Rat und die Kommission in den Boomjahren vor dem wirtschaftlichen Abschwung ihre Pflicht nicht erfüllt haben, als sie die Mitgliedstaaten nicht rechtzeitig vor unangemessenen Haushaltspolitiken gewarnt haben;

7.   ist der Auffassung, dass es zur Steigerung der Beschäftigungsquoten und der Produktivität notwendig ist, die Strukturreformen zu beschleunigen, um die Starrheiten zu beseitigen, die die Wirtschaftsentwicklung behindert haben, und dass es in diesem Kontext notwendig wäre, diese Starrheiten im Vorfeld zu ermitteln (wie dies im 1984 veröffentlichten Weißbuch über den Binnenmarkt getan wurde); ist außerdem der Ansicht, dass es zur Durchführung dieser Reformen eines starken politischen Willens bedarf, da sie zwangsläufig zunächst Opfer fordern und erst später Nutzen abwerfen; unterstreicht daher, dass der soziale Dialog einen Schlüssel zum Erfolg der Reformen darstellt, die die Wirtschaftsakteure und die Sozialpartner dazu anhalten müssen, ihrer Verantwortung nachzukommen und die Verschärfung von Ungleichheiten zu verhindern, die positive Mobilität zu fordern und die Ausgrenzung zu bekämpfen;

8.   ist der Auffassung, dass erhöhte private und öffentliche Investitionen den Schlüssel zu Produktivitätswachstum und Vollbeschäftigung darstellen, und fordert deshalb eine zügige Umsetzung von technologischen Entwicklungen und neuen Technologien; hält eine beträchtliche Anhebung der Ressourcen im Haushalt der Europäischen Union und in den nationalen Haushalten für Bildung und Ausbildung, Hochtechnologieindustrien wie IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) und umweltfreundliche Produktion, FuE (Forschung und Entwicklung) sowie Infrastrukturen, transeuropäische netzgebundene Industrien und private-öffentliche Partnerschaften für notwendig, um in jedem dieser Bereiche quantitative Zielvorgaben zu erreichen; ist außerdem der Ansicht, dass Steuernachlässe für Ausgaben und Investitionen in diese Aktivitäten erhöht werden sollten; betont die Bedeutung der Annahme des Europäischen Patents;

9.   unterstreicht, wie wichtig es ist, die produktive, verarbeitende und industrielle Basis Europas zu fördern, und verweist darauf, dass sich die europäische Wirtschaft in Zukunft nicht für ein Wirtschaftsmodell entscheiden sollte, das sich allein auf den Dienstleistungssektor stützt; betont, welche Bedeutung der Prüfung neuer Rechtsakte durch eine Bewertung ihrer Auswirkungen zukommt, und fordert die Kommission auf, die Liste der Pilotvorhaben, für die 2003 bereits eine dreifache Evaluierung (wirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf die Beschäftigung und die Umwelt) vorgesehen ist, auszuweiten und auch die bevorstehenden Vorschläge der Kommission zur Chemiepolitik und zur Straßeninfrastrukturtarifierung einzubeziehen; unterstreicht darüber hinaus die Bedeutung eines integrierten Vorgehens bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen im Rahmen der EU-Politik zum Klimawandel, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrien in Europa zu sichern;

10.   fordert angesichts der Tatsache, dass die europäische Wirtschaft aufgrund der Volatilität der Erdölpreise in starkem Maße anfällig ist, sowie angesichts der noch nicht beantworteten Frage, wann die Reserven aufgebraucht sein werden, dass Europa erneuerbare Energien zu einer prioritären Politik macht und nicht lediglich in erneuerbare Energien investiert, sondern die bereits erzielten und zukünftigen Ergebnisse dieser Forschung noch mehr dazu nutzt, um in der nächsten industriellen Revolution in diesem Sektor die Führungsrolle zu übernehmen, wie dies die USA in ähnlicher Weise im IT&nbhy;Sektor getan haben;

11.   weist darauf hin, dass die Zielsetzungen von Lissabon nur dann erreicht werden, wenn in Europa eine Kultur des Unternehmertums gefördert wird; vertritt unter Hinweis auf diese Tatsache die Auffassung, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von wesentlicher Bedeutung für Wachstum und Beschäftigung sind; fordert erstens Maßnahmen, um schnelle Neugründungen von Unternehmen durch Nutzung neuer Technologien und Verfahren für Steuerstundungen zu ermöglichen; fordert zweitens eine Vereinfachung des Regelungsumfelds; fordert drittens Möglichkeiten, die Kapitalkosten für KMU zu senken und den Zugang zu Risikokapital zu ermöglichen; weist darauf hin, dass die Entwicklungen im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung im Kontext der Basel-II-Verhandlungen genau beobachtet werden sollten, und ermutigt den Europäischen Investitionsfonds, seine Anstrengungen im Bereich Kreditgarantiesysteme zu verstärken; ermuntert darüber hinaus die Mitgliedstaaten, echte Anstrengungen zur Umsetzung der in der KMU-Charta gegebenen Versprechen zu unternehmen;

12.   ist der Auffassung, dass die korrekte und rechtzeitige Umsetzung von EU-Richtlinien für die Vorwärtsentwicklung des Binnenmarkts unerlässlich ist und dass das derzeit bei Verstößen zur Anwendung kommende Verfahren nicht genug Zwang ausübt; fordert daher die Kommission auf, den Druck auf diejenigen Mitgliedstaaten zu erhöhen, die wichtige Richtlinien nicht vollständig umsetzen;

13.   ist der Auffassung, dass auf dem Weg zu einem dynamischeren und stärker integrierten Binnenmarkt weitere Fortschritte erzielt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und netzgebundene Wirtschaftszweige dort weiter zu liberalisieren, wo der Markanteil von etablierten Unternehmen nach wie vor hoch ist und noch nicht genügend Wettbewerb herrscht: dazu gehören Postdienstleistungen, Telekommunikation, Gas und Strom, Bahn und Luftfahrt sowie Rundfunk; betont, dass durch die Institutionen der Gemeinschaft auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene gewährleistet sein muss, dass Dienstleistungen von allgemeinem Interesse universell zugänglich sind, eine hohe Qualität aufweisen und zu einem vernünftigen Preis angeboten werden; ist schließlich der Auffassung, dass die Verknüpfung der Netzwerke zwischen den Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Erweiterung der Union von besonderer Wichtigkeit ist; begrüßt die Initiative eines Grünbuchs über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse; hofft, dass die Debatte es ermöglicht, eine gemeinschaftliche Strategie bezüglich der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse festzulegen und anzuwenden, die für die Verwirklichung der Lissabonner Zielvorgaben unerlässlich ist;

14.   fordert, dass sowohl der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen (FSAP) als auch der Risikokapital-Aktionsplan (RCAP) vollständig und rechtzeitig umgesetzt werden; fordert die Entwicklung von Risikokapitalmärkten und verlangt, dass die Rolle des Europäischen Investitionsfonds (EIF) gestärkt wird; ist der Auffassung, dass im Kontext einer stärkeren Integration der Finanzmärkte in Europa mehr Koordination zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden notwendig ist, was letztlich zur Schaffung einer europäischen Aufsichtsbehörde führen könnte;

15.   unterstreicht, dass der Finanzmarkt darüber hinaus schwerwiegende Mängel aufweist, was die Reaktion auf die Finanzierungsbedürfnisse der KMU, die territoriale Entwicklung und die Entwicklung der netzgebundenen Infrastrukturen angeht; fordert daher, dass auf europäischer Ebene eine Politik der Finanzierung ausgearbeitet wird, die auf diese Bedürfnisse zugeschnitten ist;

16.   unterstreicht, dass die Krise auf den Aktienmärkten Defizite im Unternehmensmanagement aufzeigt, die auch die Europäische Union berühren, und fordert die Annahme eines ehrgeizigen Plans der Gemeinschaft auf der Grundlage des Winter-Berichts für den Bereich des Gesellschaftsrechts und des Unternehmensmanagements;

17.   fordert erhebliche Anstrengungen zur Steigerung der Erwerbsquote insbesondere unter Frauen, Menschen mit Behinderungen und älteren Arbeitnehmern durch folgende Maßnahmen: erstens Steueranreize für Unternehmen, die diese Zielgruppen einstellen, wie zum Beispiel Einkommensteuernachlässe für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Senkung der Lohnnebenkosten (einschließlich Sozialversicherungsbeiträge) insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen – dies sollte durch eine Erhöhung der indirekten Besteuerung ausgeglichen werden, wenn die Haushaltsstabilität gefährdet sein sollte; zweitens eine Erhöhung des tatsächlichen Rentenalters durch freiwillige Entscheidungen der Arbeitnehmer, unterstützt durch gesteigerte Erwartungen bezüglich der Höhe der Altersversorgung und durch Anreize für Unternehmen, die die Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer nicht einschränken; drittens die Förderung aller Aspekte der Qualität der Arbeit, einschließlich Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; fordert schließlich die Aufstellung von regionalen und lokalen Beschäftigungsstrategien;

18.   fordert mehr Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Europäischen Union, indem mehr Anreize für einen Umzug in einen anderen Mitgliedstaat gegeben werden, die Bürokratie verringert wird, der Erhalt von Zahlungen aus den sozialen Sicherungssystemen in ganz Europa erleichtert wird sowie Diplome, Berufserfahrung, Qualifikationen und Rentenanwartschaften anerkannt werden; ist der Auffassung, dass der Bildung, der Weiterbildung am Arbeitsplatz, dem lebenslangen Lernen und der Verbesserung der Qualifikationen, insbesondere bei den Sprachkenntnissen, besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte;

19.   fordert, dass die Abschaffung von wettbewerbsverzerrenden Steuerbestimmungen beschleunigt wird; betont die Notwendigkeit, das kürzlich angenommene Paket zur Besteuerung von Sparguthaben umzusetzen; fordert die Kommission und den Rat auf, den Prozess der Konvergenz im Bereich MwSt. (zur Ermöglichung der Anwendung des Prinzips des Herkunftslandes) und im Bereich Energiebesteuerung zu beschleunigen; fordert Maßnahmen zur Schaffung einer konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage für grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit in der Europäischen Union; fordert schließlich eine Einigung auf gemeinsame Grundsätze für die Besteuerung von Fonds für ergänzende Rentenleistungen in Europa;

20.   ist der Auffassung, dass im Kontext der gestiegenen Flexibilität der europäischen Marktwirtschaft ein entsprechendes Maß an sozialer Verantwortung der Unternehmen seitens des privaten Sektors notwendig ist, um das europäische Sozialmodell zu erhalten; schlägt vor, dass die Kommission ein "Ranglisten"-System zur sozialen Verantwortung der Unternehmen aufstellt und entwickelt;

21.   fordert die angemessene Vertretung des Euroraums in internationalen und multilateralen Institutionen; verlangt, dass Rechnungen über Rohstoffe und Energielieferungen so weit wie möglich in Euro ausgestellt werden, um mehr Sicherheit bei kommerziellen Transaktionen zu gewährleisten und die doppelte Volatilität durch Rohstoffpreis und Wechselkurs zu verhindern;

22.   fordert erneut, dass das Europäische Parlament umfassend an der Entwicklung und Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Europäischen Union beteiligt wird; die Standpunkte des Rates und des Parlaments sollten bei der jährlichen Verabschiedung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags gleiches Gewicht haben; betont, dass die nationalen Parlamente stärker in den Prozess einbezogen werden müssen;

23.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission und dem Rat sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern zu übermitteln.

(1) Nr. 5/2002 Europäische Wirtschaft, ISSN 0379-0991.
(2) ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 75.
(3) ABl. C 293 E vom 28.11.2002, S. 84.

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