Zum Portal des Europäischen Parlaments zurückkehren

Choisissez la langue de votre document :

 Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2002/2211(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0055/2003

Eingereichte Texte :

A5-0055/2003

Aussprachen :

Abstimmungen :

Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0099

Angenommene Texte
PDF 168kWORD 133k
Donnerstag, 13. März 2003 - Straßburg
Betrugsbekämpfung: Jahresbericht 2001
P5_TA(2003)0099A5-0055/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und der Betrugsbekämpfung - Jahresbericht 2001 (2002/2211(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Jahresberichts 2001 der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften und Betrugsbekämpfung (KOM(2002) 348 - C5-0519/2002),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften, Betrugsbekämpfung, Aktionsplan 2001-2003 (KOM (2001) 254),

–   in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofes zum Haushaltsjahr 2001(1),

–   unter Hinweis auf Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 163 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle (A5-0055/2003),

A.   in der Erwägung der vier strategischen Ziele, die die Kommission in ihrem Konzept für eine Gesamtstrategie zur Betrugsbekämpfung herausstellt (KOM(2000) 358) und in den Aktionsplan 2001-2003 (KOM(2001) 254) hat einfließen lassen: Entwicklung einer umfassenden Rechtsetzungspolitik zur Betrugsbekämpfung, Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, interinstitutioneller Ansatz für die Verhütung und Bekämpfung von Betrug und Korruption sowie Stärkung der strafrechtlichen Dimension,

B.   in der Erwägung, dass das Gesamtvolumen der im Jahresbericht der Kommission aufgeführten Betrügereien und Unregelmäßigkeiten sich im Jahr 2001 auf EUR 1,275 Mrd. belief und sich folgendermaßen aufschlüsselt:

   - Einnahmenseite: Eigene Einnahmen EUR 532,5 Mio. EUR (Vorjahr: 1143)
   - Ausgabenseite: Garantiefonds Landwirtschaft EUR 429 Mio. (Vorjahr: 576)
  

Strukturpolitische Maßnahmen EUR 249,1 Mio. (Vorjahr: 139)

  

Direkte Ausgaben EUR 64,2 Mio. (Vorjahr: 170),

C.   in der Erwägung, dass dies einen erheblichen Rückgang im Vergleich zum Jahr 2000 darstellt, als ein Gesamtvolumen von EUR 2,028 Mrd. errechnet worden war,

D.   in der Erwägung, dass dieser Rückgang zum Teil auch damit zusammenhängt, dass bei den vom Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersuchten Fällen nur noch diejenigen in die Statistik aufgenommen wurden, zu denen in 2001 die Untersuchungen abgeschlossen werden konnten, nicht aber die Fälle, in denen die Untersuchungen zwar eröffnet, aber noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten,

E.   in der Erwägung, dass nach Angaben der Kommission auch Umstellungsprobleme in den Meldeverfahren zu einem Rückgang der Zahl der seitens der Mitgliedstaaten gemeldeten Unregelmäßigkeiten geführt haben können,

F.   weiter in der Erwägung, dass das Niveau der in 2001 festgestellten Unregelmäßigkeiten mit EUR 1,275 Mrd. trotz des Rückgangs der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr deutlich über dem langjährigen Durchschnitt vergangener Jahre lag,

G.   in der Erwägung, dass in den Jahren 2000 lediglich 87,9% (EUR 83,3 Mrd. von EUR 94,8 Mrd.) und 2001 lediglich 82,3 % (EUR 80 Mrd. von EUR 97,2 Mrd.) der zur Verfügung stehenden Mittel für Zahlungen tatsächlich genutzt wurden; diese geringe Mittelausschöpfung relativiert den Rückgang der Unregelmäßigkeiten,

Wiedereinzug zu viel oder zu Unrecht gezahlter Beträge

1.   nimmt zur Kenntnis, dass die Prüfung der im Jahr 2001 eingegangenen Mitteilungen ergeben hat, dass die Gesamtzahl der übermittelten Unregelmäßigkeitsmitteilungen gegenüber dem Jahr 2000 in allen Bereichen zurückgegangen ist; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in den Jahren 2000 und 2001 über EUR 26 Mrd. an ungenutzten Haushaltsmitteln an die Mitgliedstaaten zurückgeflossen sind;

2.   stellt jedoch fest, dass die finanziellen Auswirkungen der Unregelmäßigkeiten auf den Haushalt lediglich im Eigenmittelbereich (von EUR 1 143 Mio. auf EUR 532,5 Mio.) und im Bereich EAGFL-Garantie (von EUR 576 Mio. auf EUR 429 Mio.) zurückgegangen sind, wohingegen diese im Strukturfondsbereich von EUR 139 Mio. auf EUR 249,1 Mio. zugenommen haben;

3.   erinnert die Kommission daran, dass das Europäische Parlament sie in seiner Entschließung vom 29. November 2001(2) aufgefordert hat, ihm bis zum 15. Dezember 2001 eine Liste aller seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1681/94 der Kommission vom 11. Juli 1994 betreffend Unregelmäßigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Strukturpolitiken sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems(3) gemeldeten Unregelmäßigkeiten vorzulegen, aus der Fall für Fall hervorgeht, wie hoch der finanzielle Schaden jeweils war und ob und in welchem Umfang es gelungen ist, Gelder wiedereinzuziehen;

4.   stellt fest, dass der wieder eingezogene Betrag im Jahr 2001 (EUR 40 342 543) gegenüber dem Jahr 2000 (EUR 86 101 547) um über 50% gesunken ist, was einer Gesamteinziehungsquote von 15,7% entspricht;

5.   kritisiert, dass sich durch die von den Mitgliedstaaten, von OLAF sowie von der Kommission festgestellten Betrügereien und Unregelmäßigkeiten über die Jahre Außenstände von knapp EUR 3 Mrd. angehäuft haben; dies ist völlig inakzeptabel;

6.   stellt fest, dass die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge offensichtlich nicht funktioniert, wodurch die finanziellen Interessen der Gemeinschaft erheblichen Schaden erleiden; fordert die Kommission deshalb auf, dem Europäischen Parlament bis zum 30. Juni 2003 eine detaillierte Analyse der Ursachen vorzulegen sowie Vorschläge, wie dieser Missstand abgebaut werden kann;

7.   fordert deshalb, dass bis zur Schaffung eines wirksamen Wiedereinzugsverfahrens die Kommission Zahlungen dann einstellt, sobald OLAF-Evaluierungen einen begründeten Betrugsverdacht erhärten und das Amt eine Untersuchung eröffnet;

8.   nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission - wenn auch reichlich spät - am 3. Dezember 2002 eine Mitteilung zu diesem Themenbereich vorgelegt hat, mit der sie das Einziehungsverfahren verbessern will, hat allerdings Zweifel, dass dies gelingen kann, solange die Zuständigkeiten zwischen OLAF einerseits und den zuständigen Generaldirektionen der Kommission andererseits nicht geklärt sind; nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass Luxemburg noch nie einen Fall von Unregelmäßigkeiten gemeldet hat; weist darauf hin, dass einer etwa von der Kommission beabsichtigten Sonderbehandlung Italiens im Hinblick auf die gemeldeten ausstehenden Beträge von fast EUR 1,4 Mrd. bis 2002 nicht zugestimmt werden kann und bittet um umgehende Vorlage des angekündigten Änderungsvorschlages zu Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999 des Rates vom 17. Mai 1999 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik(4);

Betrugsbekämpfung bei den Strukturfonds

9.   bedauert, dass die von der Kommission in ihrem Jahresbericht zusammengetragenen Zahlen es nicht erlauben festzustellen, inwieweit bei den Strukturfonds in allen Mitgliedstaaten ein effektiver und gleichwertiger Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft erreicht wird;

10.   ist besorgt darüber, dass beim Kohäsionsfonds (Gesamtvolumen im Jahre 2001 rund EUR 3 Milliarden) lediglich Griechenland Unregelmäßigkeiten (in Höhe von rund EUR 2,5 Millionen) gemeldet hat, während Spanien, Irland und Portugal der Kommission mitgeteilt hatten, es gäbe keine Unregelmäßigkeiten zu vermelden; nimmt den Jahresbericht des Kohäsionsfonds (KOM(2002) 557) und insbesondere den Punkt 4.2 zur Kenntnis; erwartet dazu eine Stellungnahme der Kommission im nächsten Jahresbericht zur Betrugsbekämpfung sowie zu der Frage, was in den Fällen von ihr unternommen wurde, in denen aus dem Kohäsionsfonds finanzierte Aufträge unter Verstoß gegen die Ausschreibungsrichtlinien vergeben worden sind;

11.   stellt fest, dass die Zahl der von den Niederlanden gemeldeten Verdachtsfälle in 2001 mehr als viermal so hoch war wie die Zahl der Fälle, die von Spanien oder Griechenland gemeldet wurden, und immer noch beinahe doppelt so hoch wie die Zahl der von Deutschland gemeldeten Fälle; dies legt die Vermutung nahe, dass es zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede bei den Anstrengungen gibt, Unregelmäßigkeiten zu identifizieren und weiterzumelden;

12.   fordert die Kommission erneut und nachdrücklich auf, künftig die von den Mitgliedstaaten mitgeteilten Zahlen nicht lediglich kommentarlos aufzulisten, sondern diese vergleichend zu analysieren und zu bewerten, festgestellte Schwachstellen offen anzusprechen und damit die Mitgliedstaaten zu größeren Anstrengungen anzuspornen;

Aufarbeitung interner Betrugsfälle

13.   hebt hervor, dass die finanzielle Tragweite externer Betrugsfälle die finanzielle Tragweite interner Betrugsfälle bei weitem übersteigt; weist jedoch darauf hin, dass interne Betrugsfälle dem Ansehen der europäischen Institutionen großen Schaden zufügen, und dass die Kommission deshalb eine "Null-Toleranz-Politik" angekündigt hat;

Eurostat

14.   kritisiert die Art und Weise, wie OLAF bisher in diesem Zusammenhang ermittelt hat: bereits Ende der 90er Jahre bekannte Vorwürfe wurden trotz sehr präziser Hinweise nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt, Verfahren ergebnislos eingestellt und dann wieder neu eröffnet; bittet den OLAF-Überwachungsausschuss, die Arbeit von OLAF im Zusammenhang mit Eurostat einer gründlichen Prüfung zu unterziehen und darüber in seinem nächsten Tätigkeitsbericht zu berichten;

15.   stellt fest, dass OLAF in zwei Fällen (EuroCost und Eurogramme) die luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet hat;

16.   fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, die es ihr gestatten, das Europäische Parlament und OLAF über den Fortgang der Ermittlungen der luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten;

17.   stellt fest, dass die Firma Eurogramme gegenüber der Kommission nicht nur falsche Angaben über ihre finanzielle Situation gemacht hat, sondern auch über die Qualifikation des von ihr beschäftigten Personals;

18.   hält es angesichts dessen für unverständlich, dass die Kommission im Zeitraum von 1996 bis zum Jahresende 2001 insgesamt 70 Verträge mit Eurogramme abgeschlossen hat (der Wert der Verträge allein aus den Jahren 2000 und 2001 beläuft sich auf über EUR 2 Mio.) und sogar noch drei weitere im Jahr 2002;

19.   begrüßt die in ihrer Antwort vom 28. Februar 2003 zum Entlastungsverfahren für 2001 erläuterte neue Strategie der Kommission für die vertraglichen Beziehungen zu Eurogramme, einschließlich der Aussetzung aller Zahlungen für die laufenden Verträge und die Anwendung von Rücktrittsklauseln in Verträgen, vorausgesetzt, dies bedeutet keine zusätzliche finanzielle Belastung für den Unionshaushalt;

20.   fordert gleichfalls Aufklärung darüber, in welchem Umfang "intra-muros"-Angestellte privater Unternehmen seit 1999 in den Diensträumen von Eurostat gearbeitet haben und ob Vorwürfe zutreffen, diesen Angestellten seien Aufgaben zugewiesen worden, die von Beamten hätten erledigt werden können oder müssen;

21.   nimmt zur Kenntnis, dass das Prodcom-Projekt in der Zwischenzeit von Eurostat direkt ausgeführt wird;

22.   nimmt ferner zur Kenntnis, dass Eurostat und die Kommission begonnen haben, die Empfehlungen des internen Prodcom-Audits umzusetzen sowie das Projektmanagement zu verbessern;

23.   stellt fest, dass von Eurostat allein im Jahr 2001 Mittelbindungen für Zahlungen an mehr als hundert verschiedene Firmen vorgesehen waren und rund EUR 8 Mio. gezahlt wurden (Antwort der Kommission auf die Schriftliche Anfrage E-1283/02); erwartet von der Kommission vor dem 30. April 2003 eine Zusage, dass sie ihren Internen Audit-Dienst bitten wird, bis zum Sommer 2003 sämtliche seit 1999 von Eurostat geschlossenen Verträge auf ihre Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu überprüfen und auch solche Verträge in die Prüfung mit einzubeziehen, die auf Empfehlung von Eurostat von anderen Dienststellen der Kommission geschlossen worden sind;

24.   stellt fest, dass der in Luxemburg ansässigen Gesellschaft Asbl Eurocost schwere Unregelmäßigkeiten (Bilanzmanipulationen, Doppel- und Dreifachfinanzierung von Projekten, Diebstahl von Informatikausrüstung) zur Last gelegt werden, bei denen nach Angaben der Kommission (Antwort auf die Schriftliche Anfrage P-3742/02) ein Schaden von mehr als einer Million EUR für den Gemeinschaftshaushalt entstanden ist;

25.   fordert ferner Aufklärung darüber, ob diese Unregelmäßigkeiten bereits Anfang 2000 im Rahmen einer Prüfung durch Beamte der Generaldirektion "Finanzkontrolle" der Kommission entdeckt worden sind, die Luxemburger Justiz aber erst im Sommer 2002 eingeschaltet wurde;

26.   nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der einschlägige Bericht der Generaldirektion "Finanzkontrolle" dem für die Finanzkontrolle und Betrugsbekämpfung zuständigen Kommissionsmitglied nicht vorgelegt wurde;

27.   erwartet, dass ihm Kopien sämtlicher im Zusammenhang mit Eurostat seit 1999 erstellten Audit-Berichte bis zum 30. April 2003 übermittelt werden;

28.   fordert Aufschluss darüber, inwieweit ein leitender Beamter von Eurostat als Gründungsmitglied und zeitweiliger Präsident der Asbl Eurocost dazu beigetragen hat, dass Eurocost über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren hinweg Subventionen aus dem Gemeinschaftshaushalt zugeflossen sind;

29.   ist erstaunt darüber, dass die Kommission die Aktivitäten des leitenden Beamten gebilligt haben soll und verlangt die Kopien der entsprechenden Beschlüsse; nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass der leitende Beamte von Eurostat nach Angaben der Kommission bis ins Jahr 2000 auch in anderen Vereinen in seiner Eigenschaft als Generaldirektor von Eurostat aktiv war; fragt die Kommission, ob sie solche Aktivitäten ihrer leitenden Beamten in Organisationen, die aus dem Gemeinschaftshaushalt subventioniert werden, nach wie vor für vertretbar hält;

30.   fragt die Kommission, ob sie betroffene leitende Beamte von Eurostat zur Wiedergutmachung etwaiger für den Steuerzahler entstandener Schäden heranziehen wird;

31.   fragt die Kommission, ob leitende Beamte von Eurostat auch an anderen Firmen oder Vereinen beteiligt waren, die Subventionen aus dem Gemeinschaftshaushalt erhalten haben und wenn ja, an welchen;

32.   begrüßt die Entscheidung der Kommission, die Zusammenarbeit mit Eurogramme einzustellen; fordert die Kommission auf, das Wiedereinziehungsverfahren gegen die in Liquidation befindliche Gesellschaft Eurocost mit größtem Nachdruck zu betreiben;

Verdacht auf Betrug und Günstlingswirtschaft in der Kommission

33.   nimmt zur Kenntnis, dass die Fälle, von denen zwei ehemalige Kommissare betroffen sind, von OLAF und der Kommission weiterverfolgt wurden; fordert die Kommission und OLAF auf, das Europäische Parlament über das Ergebnis der Verfahren zu unterrichten;

34.   begrüßt, dass die Kommission entschieden hat, einen Bericht zu erstellen, in dem die Fakten im Zusammenhang mit möglichen Verstößen von Frau Cresson gegen die in Artikel 213 des Vertrags niedergelegten Pflichten eines Mitglieds der Kommission dargelegt werden; begrüßt ferner, dass die Kommission gleichzeitig entschieden hat, Frau Cresson einen Bericht mit der Aufforderung zuzusenden, der Kommission binnen zwei Monaten ihre Bemerkungen mitzuteilen; stellt fest, dass die Kommission damit der Empfehlung des Europäischen Parlaments gefolgt ist;

35.   fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament den Bericht von OLAFund die darin enthaltenen Empfehlungen betreffend die sogenannte "Dienstwagen-Affäre" zu übermitteln;

36.   nimmt zur Kenntnis, dass ein belgisches Gericht die Hauptbeklagten in der sogenannten "PerryLux-Affäre" im Dezember 2002 zu vier bzw. einem Jahr Gefängnis verurteilt hat;

37.   fordert Luxemburg auf, seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 280 des Vertrags nach jahrelangem Zaudern endlich nachzukommen und sicherzustellen, dass seine Justizbehörden alle nötigen Schritte unternehmen, um die PerryLux-Affäre und die Vorwürfe im Zusammenhang mit Eurostat aufzuklären und gegebenenfalls strafrechtliche Verfahren einzuleiten;

38.   fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament bis zum 30. Juni 2003 darüber zu informieren, welche Schritte die luxemburgischen Strafverfolgungsbehörden in dieser Angelegenheit unternommen haben und wann mit einem Abschluss der Untersuchungen zu rechnen ist;

Delegationsbüros der Kommission in Stockholm und Wien

39.   stellt fest, dass die Kommission immer noch keine Antwort auf die Frage gegeben hat, seit wann sie von der illegalen Werksvertragspraxis im Wiener Delegationsbüro informiert war;

40.   nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass die Untersuchungen am 7. August 2001 eröffnet wurden und bis zum Jahresende 2002 nicht abgeschlossen werden konnten; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament über die ergriffenen Folgemaßnahmen im März 2003 zu unterrichten;

41.   stellt fest, dass gegen zwei Bedienstete aus dem Delegationsbüro Stockholm Disziplinarmaßnahmen ergriffen wurden; ein dritter Fall ist vor den schwedischen Gerichten anhängig; fordert die Kommission auf, das Europäische Parlament darüber zu unterrichten, warum das Gerichtsverfahren erst im März 2003 eröffnet werden soll und fordert, gleichfalls über den Fortgang der Gerichtsverfahren unterrichtet zu werden;

42.   fordert Aufschluss darüber, unter welchen Bedingungen einer der betroffenen Bediensteten in Pension gegangen ist;

Schutz der finanziellen Interessen im Rahmen der Erweiterung

43.   teilt die Auffassung der Kommission, dass die ordnungsgemäße Verwendung, Kontrolle und Bewertung der Heranführungszuschüsse der Gemeinschaft ein wichtiger Indikator dafür sind, ob die Kandidatenländer in der Lage sind, die Finanzkontrollvorschriften der Gemeinschaft zu übernehmen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Europäische Parlament in seiner oben genannten Entschließung vom 29. November 2001 OLAF aufgefordert hat, in Kandidatenländern Antennen einzurichten;

44.   präzisiert, dass es sich bei Antennen nicht notwendig um unabhängige Büros handelt; allerdings sollte ein Vertreter von OLAF vor Ort sein;

45.   erinnert gleichfalls daran, dass es den Europäischen Rechnungshof in seiner oben genannten Entschließung vom 29. November 2001 aufgefordert hat, ihm bis spätestens Anfang 2003 für jedes Beitrittsland eine Stellungnahme vorzulegen, aus der hervorgeht, ob die Finanzkontrollsysteme in diesen Ländern so funktionsfähig sind, dass die mit dem Beitritt verbundene Umstellung auf ein dezentrales Management möglich ist;

46.   ist beunruhigt über die Verwendungsrate von Sapard-Mitteln: Lediglich 0,1% oder EUR 1 Mio. haben die Endbegünstigten (lediglich in Bulgarien und Estland) erreicht; die Kommission hat den Aufwand für den Aufbau von Verwaltungs- und Kontrollsystemen in den Kandidatenländern unterschätzt;

47.   teilt jedoch die Auffassung der Kommission, dass nur die Schaffung eines wirksamen Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) Gewähr für eine effektive und betrugssichere Mittelverwendung bietet;

48.   besteht vor diesem Hintergrund darauf, dass die Beitrittsländer keinen schärferen Kriterien unterworfen werden als die Mitgliedstaaten;

49.   hält es für geboten, die Frist für die Ausführung mehrjähriger Mittelbindungen bei den Heranführungshilfen zu verlängern;

50.   ist darüber besorgt, dass durch die Isolierung der Kaliningrad-Region im Rahmen der Osterweiterung und durch die von dort ausgehende verstärkte Finanzkriminalität der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zunehmend gefährdet wird; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu treffen, um Betrug im Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit der Kaliningrad-Region zu vermeiden; fordert OLAF auf, rasch die Zusammenarbeit mit der russischen Steuerpolizei dieser Region zu suchen, um ein Lagebild über das Problem "Finanzkriminalität Kaliningrad" als Grundlage für konkrete Empfehlungen und Maßnahmen zu erstellen;

Rechtsetzung zur Betrugsbekämpfung

51.   fordert, die Entwicklung eines Informationssystems für den Ausschluss verurteilter Bewerber von öffentlichen Ausschreibungsverfahren auf der Grundlage des Kommissionsvorschlags vom Mai 2000 voranzutreiben; erinnert ferner daran, dass das Parlament, im Rahmen der Verbesserung der finanziellen Folgemaßnahmen und Sanktionen, immer noch auf eine Klärung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Verhängung von Geldstrafen wartet: beides hat das Parlament bereits in seiner oben genannten Entschließung vom 29. November 2001 angemahnt;

52.   nimmt zur Kenntnis, dass 2001 zwei Verordnungen zur besseren Überwachung und Finanzkontrolle der Strukturfonds verabschiedet wurden(5);

53.   begrüßt die Verordnungen, die eine Zusammenarbeit von EZB, Europol und Kommission/OLAF auf eine rechtliche Grundlage stellen und dadurch die Echtheit und Glaubwürdigkeit der gemeinsamen Währung besser schützt;

54.   fordert Aufschluss darüber, warum in den Verhandlungen mit der Schweiz über ein Rechtshilfeabkommen in Steuer- und Zollfragen im vergangenen Jahr kein Fortschritt erzielt wurde;

Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden

55.   nimmt die Auflistung neuer nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung von Artikel 280 des Vertrags, für die Übersicht zu dem Stand der Ratifizierungsverfahren betreffend das Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und der dazugehörigen Protokolle, sowie zum Stand der Koordinierung der Dienststellen zur Kenntnis;

56.   hebt jedoch hervor, wie bereits in seiner oben genannten Entschließung vom 29. November 2001, dass solche Aufstellungen für das Europäische Parlament nur von geringem Wert sind, solange diese nicht von der Kommission analysiert werden, um etwaige Schwachstellen beim Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft aufzuzeigen;

57.   kritisiert, dass es immer noch nicht gelungen ist, ein einheitliches System für die Übermittlung von Daten, Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen aus den Mitgliedstaaten einzurichten; fordert die Kommission deshalb auf, das Europäische Parlament regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu unterrichten;

58.   nimmt zur Kenntnis, dass OLAF im Jahr 2001 in 381 Fällen Untersuchungen eröffnet hat, die nach erster Einschätzung strafrechtlicher Natur sind (Eigenmittel 74 Fälle, Landwirtschaft 105 Fälle, Strukturfondsbereich 66 Fälle, direkte Ausgaben 136 Fälle); fordert Aufschluss darüber, welche Bereiche, neben der Geltendmachung nicht-förderungsfähiger Ausgaben, das höchste Risiko darstellen;

Stärkung der strafrechtlichen Dimension

59.   hebt hervor, dass der Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften nicht allein von den Institutionen geleistet werden kann, sondern diese als Teil eines umfassenden Systems betrachtet werden müssen;

60.   begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission im Dezember 2001 ein Grünbuch zum strafrechtlichen Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften und zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft vorgelegt hat (KOM(2001) 715);

61.   erwartet, dass die Kommission das Europäische Parlament über etwaige Schwierigkeiten bei der Beratung des Grünbuches mit den Mitgliedstaaten umgehend unterrichtet;

62.   fordert die Kommission auf, die Vorschläge des Europäischen Parlaments vom 27. März 2003 zu diesem Thema(6), und insbesondere den Entwurf eines neuen Artikels 280a des Vertrags, in ihre Überlegungen einzubeziehen und dem Konvent zu unterbreiten;

63.   nimmt die Einrichtung von Eurojust(7) als wichtigen Beitrag zur justiziellen Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten zur Kenntnis; stellt in diesem Zusammenhang jedoch klar, dass das Europäische Parlament, als Entlastungsbehörde, der Wächter der finanziellen Interessen der Gemeinschaft bleibt und Eurojust in diesem Bereich dem Europäischen Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig ist;

64.   fordert Auskunft über den Stand der Klage, welche die Kommission und das Europäische Parlament gegen große Tabakkonzerne in den Vereinigten Staaten angestrengt hat, um in der Europäischen Union die Gefahr des Zigarettenschmuggels und der Geldwäsche durch organisierte Kriminalität abzuwenden;

65.   begrüßt das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 15. Januar 2003, mit dem der Versuch der Zigarettenhersteller Philip Morris, Reynolds und Japan Tobacco als unzulässig abgewiesen wurde, die Gemeinschaft daran zu hindern, die in den Vereinigten Staaten angestrengten Gerichtsverfahren wegen der Beteiligung dieser Konzerne am Zigarettenschmuggel fortzusetzen;

66.   nimmt den jüngsten Bericht des "Select Committee of Public Accounts" des britischen Unterhauses zur Kenntnis, der den Steuerausfall durch Zigarettenschmuggel im Jahr 2000/2001 für das Vereinigte Königreich auf £ 3,5 Mrd. beziffert; fordert das Vereinigte Königreich vor dem Hintergrund dieses finanziellen Schadens auf, der Klage von Kommission und Europäischem Parlament in den Vereinigten Staaten beizutreten;

Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)

67.   unterstreicht, dass das Europäische Parlament einen eigenen Bericht zur Arbeitsweise von OLAF vorlegen wird, in den die Erkenntnisse des OLAF-Jahresberichts, die Schlussfolgerungen des Jahresberichts des OLAF-Überwachungsausschusses sowie die Empfehlungen des Fortschrittsberichts der Kommission einfließen werden;

68.   hält es für inakzeptabel, dass die Kommission den Fortschrittsbericht entgegen den Bestimmungen des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Mai 1999 über die Untersuchungen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)(8) nicht fristgerecht vor dem Auslaufen des Mandates des OLAF-Überwachungsausschusses, Ende Juni 2002, vorgelegt hat; stellt fest, dass die Kommission gegen geltendes Recht verstößt; verlangt, bis zum 30. April 2003 schriftlich Aufschluss darüber zu erhalten, warum der Bericht bisher nicht vorlegt wurde;

69.   hält es für völlig inakzeptabel, dass die anstehende Nominierung der Mitglieder des OLAF-Überwachungsausschusses seit September 2002 von der italienischen Regierung im Rat verzögert werden konnte; begrüßt es, dass der griechische Ratsvorsitz nunmehr offenbar eine Aufhebung dieser Blockade durchgesetzt hat;

70.   stellt fest, dass der OLAF-Überwachungsausschuss in seiner abgelaufenen Amtszeit unter schwierigen Bedingungen einen entscheidenden Beitrag zum Aufbau von OLAF und zur Sicherung seiner Unabhängigkeit geleistet hat; spricht sich daher mit Nachdruck für die Wiederernennung der gegenwärtigen Mitglieder des Überwachungsausschusses aus;

o
o   o

71.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Rechnungshof, dem Amt für Betrugsbekämpfung sowie den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

(1) ABl. C 295 vom 28.11.2002.
(2) ABl. C 153 E vom 27.6.2002, S. 325.
(3) ABl. L 178 vom 12.7.1994, S. 43.
(4) ABl. L 160 vom 26.6.1999, S. 103.
(5) Verordnung (EG) Nr 438/2001 der Kommission, ABl. L 63 vom 3.3.2001, S. 21. Verordnung (EG) Nr. 448/2001 der Kommission, ABl. L 64 vom 6.3.2001, S. 13.
(6) P5_TA(2003)0130.
(7) Beschluss 2002/187/JI des Rates (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).
(8) ABl. L 136 vom 31.5.1999, S. 1.

Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen