Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 in Bezug auf die Haushalts- und Finanzvorschriften für die Europäische Agentur für Wiederaufbau und den Zugang zu Dokumenten dieser Agentur (KOM(2002) 406 – C5-0429/2002 – 2002/0168(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2002) 406)(1),
– vom Rat gemäß Artikel 308 des EG-Vertrags konsultiert (C5&nbhy;0429/2002),
– gestützt auf Artikel 67 seiner Verordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Haushaltskontrolle und des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0336/2002),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der am 22. Oktober 2002 geänderten Fassung(2);
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. verlangt, erneut konsultiert zu werden, falls der Rat beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln.