Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (8125/2003 - C5&nbhy;0232/2003 - 2003/2031(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften(1), insbesondere die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, wie er am 19. Dezember 2002 endgültig festgestellt wurde(2),
– unter Hinweis auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens(3),
– unter Hinweis auf den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, vorgelegt von der Kommission am 26. Februar 2003 (SEK(2003) 230),
– unter Hinweis auf den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003, aufgestellt vom Rat am 8. April 2003 (8125/2003 - C5-0232/2003),
– gestützt auf Artikel 92 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A5&nbhy;0173/2003),
A. in der Erwägung, dass im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 vorgeschlagen wird, eine Haushaltslinie für eine neue Informationskampagne im Rahmen des Programms Prince mit dem Titel "Rolle Europas in der Welt" zu schaffen,
B. in der Erwägung, dass dieser Vorschlag 2003 durch eine Mittelübertragung von bereits bestehenden Informationsaktivitäten finanziert werden müsste, die es ordnungsgemäß gebilligt hat und bezüglich derer es erwartet, dass die Kommission sie vollständig und effektiv umsetzt,
C. in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 10. April 2003 zu der Informations- und Kommunikationsstrategie der Europäischen Union(4) bereits die Einbeziehung eines solchen Vorschlags in das allgemeine Haushaltsverfahren für 2004 befürwortet hat,
D. in der Erwägung, dass letztere Vorgehensweise eine umfassende Anhörung des Parlaments bezüglich der Planung und Finanzierung einer solchen Kampagne gestatten würde,
E. in der Erwägung, dass mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 ferner angestrebt wird, die Bezeichnung und die Erläuterungen der Haushaltslinie A&nbhy;3014 zu ändern, um sie vergleichbaren Maßnahmen in diesem Haushaltskapitel anzugleichen,
F. in der Erwägung, dass im Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 der Kommission darüber hinaus (durch die Mobilisierung des Flexibilitätsinstruments in Höhe von 32 Mio. EUR) zusätzliche Mittel für weitere Maßnahmen für das Abwracken von Fischereifahrzeugen beantragt wurden und dass dieses Element vom Rat nicht berücksichtigt wurde,
1. nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, eine neue Haushaltslinie für eine Informationskampagne zur "Rolle Europas in der Welt" im Rahmen des Programms Prince zu schaffen; vertritt die Auffassung, dass die geeignetste Vorgehensweise, um die Einbeziehung des Parlaments in die Planung der für eine derartige Kampagne erforderlichen politischen Leitlinien sicherzustellen, darin besteht, dass die Kommission im Haushaltsverfahren 2004 adäquate Vorschläge unterbreitet, statt die Kampagne vorzeitig durch einen Berichtigungshaushaltsplan zu starten;
2. verweist auf seine positive Haltung zur Berücksichtigung derartiger Vorschläge im Haushaltsverfahren 2004, die es bereits in seiner oben genannten Entschließung vom 10. April 2003 zum Ausdruck gebracht hat;
3. stellt fest, dass derzeit kein Einvernehmen im Rat darüber herrscht, wie die im Vorentwurf der Kommission für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2003 vorgesehenen Fischereimaßnahmen finanziert werden sollen, und dass der Rat diesen Teil des Kommissionsvorschlags folglich nicht berücksichtigt hat;
4. fordert den Rat dringend auf mitzuteilen, wie die Reform des Fischereisektors finanziert werden wird, und ist bereit, entsprechende Vorschläge zu prüfen, einschließlich einer Anwendung der in der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 vorgesehenen Maßnahmen;
5. stimmt dem Vorschlag zu, die Bezeichnung und die Erläuterungen der Haushaltslinie A&nbhy;3014 (Europäische Magisterabschlüsse auf dem Gebiet Menschenrechte und Demokratisierung) dahingehend zu ändern, dass eine Angleichung an die anderen Begünstigten im Rahmen dieses Kapitels erfolgt;
6. begrüßt den Haushaltsbeschluss, einen Abänderungsentwurf zum Entwurf des Rates für den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2003 einzureichen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie die dazugehörige Abänderung zum Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2003 dem Rat und der Kommission zu übermitteln.