Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Aktionsplan der Gemeinschaft zur Einschränkung der Rückwürfe beim Fischfang (KOM(2002) 656 – 2003/2036(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(2002) 656),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. Januar 1999 zu dem Problem der Rückwürfe von Fischen(1),
– gestützt auf Artikel 47 Absatz 2 und Artikel 163 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Fischerei (A5&nbhy;0163/2003),
A. in der Erwägung, dass Fisch ein wichtiges natürliches Nahrungsmittel und ein Allgemeingut ist,
B. unter Hinweis auf Artikel 7 (7.2.2.g) des FAO-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei, wonach die Bewirtschaftungsziele die Einführung von Maßnahmen umfassen sollten, durch die Verschmutzung, Abfall, Rückwürfe, Fänge in verloren gegangenem oder herrenlosem Fanggerät, Fänge von Nichtzielarten, und zwar sowohl von Fisch – als auch von Nichtfischarten, und Auswirkungen auf verwandte oder abhängige Arten auf ein Mindestmaß beschränkt werden und die so weit wie möglich die Entwicklung und den Einsatz selektiver, umweltschonender und kostengünstiger Fanggeräte und -methoden umfassen,
C. unter Hinweis darauf, dass die FAO die Menge der zurückgeworfenen Fische in der gewerblichen Fischerei auf 17,9 bis 39,5 Millionen Tonnen global veranschlagt hat(2), was die gesamte Fischereierzeugung der Europäischen Union (Fänge und Aquakultur) in Höhe von 7,8 Millionen Tonnen(3) weit übersteigt,
D. unter Hinweis darauf, dass ein optimales Angebot an Fischen voraussetzt, dass die Fische auswachsen und laichen können, bevor sie gefangen werden,
E. unter Hinweis darauf, dass bestimmte Bestände bereits auf ein kritisches Niveau reduziert wurden, was zum Teil auf den Fang und die Rückwürfe von Jungfischen ins Meer zurückzuführen ist, und unter Hinweis darauf, dass die gesamte Verringerung des Fischereiaufwands bei vielen Fischbeständen nicht nur zur Erholung der Bestände, sondern auch zur Einschränkung der Rückwürfe beitragen würde,
F. unter Hinweis darauf, dass ein deutlicher Zusammenhang damit besteht, wie selektiv die Fanggeräte sind und welcher Prozentsatz der Fänge zurückgeworfen wird, und dass daher technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die sicherstellen, dass Jungfische aus den Netzen entweichen können, und unter Hinweis darauf, dass Verbesserungen in der Selektivität der Fanggeräte gefördert und sogar in angemessener Weise belohnt werden sollten,
G. unter Hinweis darauf, dass die Aquakultur in zunehmendem Maße zum gesamten Fischbestand beitragen und somit den Druck auf eine Reihe überfischter Arten verringern muss,
H. unter Hinweis darauf, dass die Rückwürfe nach Art, Zeit und Ort variieren,
I. unter Hinweis auf die biologischen und wirtschaftlichen Konsequenzen sowie die Konsequenzen für die Bestandsbewertung und die Fischereiverwaltung,
J. in der Erwägung, dass das System der TAC und Quoten die unheilvolle Wirkung hat, dass es Rückwürfe bei Beifängen von Arten außerhalb der Quote verursacht,
K. unter Hinweis darauf, dass es befremdend ist, wenn man mit ansehen muss, dass Fischer Dorsche, die sehr wohl die Mindestgröße haben, aus wirtschaftlichen Gründen aber ins Meer zurückwerfen, und das in einer Zeit, in der Biologen eine völlige Einstellung der Dorschfischerei vorschlagen,
1. begrüßt die Überlegungen der Kommission, als mittelfristiges Ziel ein Verbot für Rückwürfe von Fischen einzuführen, und ist der Auffassung, dass es im Rahmen einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen eines der Grundprinzipien der Gemeinsamen Fischereipolitik sein sollte, Rückwürfe zu vermeiden;
2. fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Daten über die Rückwürfe zusammenzutragen und so ein besseres und genaueres Bild des Umfangs dieses Problems zu erhalten; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit allen zur Verfügung stehenden Angaben dazu beizutragen; fordert zugleich die Kommission auf, mit anderen Fischereinationen, darunter insbesondere Norwegen, zusammenzuarbeiten und Erfahrungen auszutauschen;
3. begrüßt die Initiative der Kommission, im Jahre 2003 Pilotprojekte zu starten, um die Möglichkeiten zu beurteilen, die Rückwürfe durch verschiedene Maßnahmen zu reduzieren, wie die Suche nach neuen Fangmethoden, die freiwillige Aufgabe von Fanggebieten, Schonzeiten in Echtzeit, zusätzliche Quoten, die Steuerung des Fischereiaufwands und bessere Nutzung von minderwertigen Fischen;
4. fordert, dass die Kommission Möglichkeiten prüft, denjenigen Flotten bevorzugten Zugang zu den Fischbeständen einzuräumen, die selektivere Fanggeräte verwenden, was zu weniger Rückwürfen führt;
5. ist der Auffassung, dass die Pilotprojekte so ausgewählt werden müssen, dass sie eine breite Skala von Fischereien von verschiedenen Arten, in verschiedenen Zonen der gesamten Gemeinschaft und mit unterschiedlichen Fangmethoden umfassen;
6. fordert die Kommission ferner auf, neue Bewirtschaftungsmaßnahmen zu prüfen, wie z.B. wirtschaftliche und finanzielle Anreize, um die Rückwürfe einzuschränken;
7. empfiehlt, dass Fische unter Beachtung der erforderlichen Beschränkungen, statt zurückgeworfen zu werden, so weit wie möglich zur Erzeugung von Fischmehl und -öl verwendet werden; empfiehlt ferner, dass die Kommission Maßnahmen, darunter einen Regelungsrahmen und finanzielle Anreize, vorschlägt, um dies zu fördern;
8. empfiehlt, dass die Kommission so bald wie möglich Vorschläge für Maßnahmen unterbreitet, die TAC-/quotenbedingte Rückwürfe verringern, etwa durch die Einführung von Beifangquoten, flexible Quoten, Revision der Quotenaufteilungsprozesse, Mehr-Arten-TAC usw.;
9. fordert die Kommission auf, einen Bericht über Möglichkeiten, Vorteile und Nachteile einer Regelung auszuarbeiten, bei der der Fischereiaufwand das Hauptinstrument zur Steuerung des fischereilichen Drucks ist und TAC und Quoten nur eine sekundäre Rolle spielen;
10. fordert die Kommission auf, weiter die Forschungsergebnisse im Bereich alternativer Fanggeräte im Hinblick auf eine Verbesserung technischer Maßnahmen, speziell der Maschenweite und der "Fenster" im Auge zu behalten;
11. fordert die Schaffung einer größeren Übereinstimmung zwischen Mindestanlandegrößen und der Selektivität der Fanggeräte;
12. empfiehlt, dass Echtzeit-Schließungen für die Fischerei in einem begrenzten Zeitraum als elementares Steuerungsinstrument in Bereichen mit hoher Jungfischkonzentration zu biologisch notwendigen Zeiten (z.B. Fortpflanzung usw.) eingeführt werden; fordert den Rat auf, die diesbezüglichen Vorschläge der Kommission bei den Bestandserholungsplänen für Kabeljau und Seehecht unverzüglich anzunehmen; fordert die Kommission ferner auf, Mittel vorzuschlagen, um diese Echtzeit-Schließungen möglichst rasch und flexibel durchführbar zu machen, gegebenenfalls durch Beteiligung der regionalen Beratungsgremien;
13. begrüßt die Aufhebung bestimmter Ausnahmeregelungen über die Maschengröße, wie sie die Kommission in ihrem Vorschlag zur Konsolidierung der Verordnung des Rates zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren (KOM(2002) 672) vorschlägt;
14. erinnert daran, dass Rückwürfe auch durch stärkere Selbstkontrolle bei den Fischern begrenzt werden können, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung, die einer Beteiligung der regionalen Beratungsgremien, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik(4) vorgesehen ist, bei der Ausarbeitung einer Strategie für die Beseitigung von Rückwürfen zukommt;
15. ersucht die Kommission zu prüfen, wie die regionalen Beratungsgremien im Hinblick auf die Einschränkung der Rückwürfe am wirksamsten beteiligt werden können;
16. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.