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Verfahren : 2001/0133(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0262/2003

Eingereichte Texte :

A5-0262/2003

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/09/2003 - 14

Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0350
P5_TA(2003)0351

Angenommene Texte
PDF 198kWORD 26k
Dienstag, 2. September 2003 - Straßburg
Direkte und indirekte Steuern: gegenseitige Amtshilfe
P5_TA(2003)0351A5-0262/2003

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Änderung der Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern (6930/2003 – C5-0217/2003 – 2001/0134(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung - erneute Konsultation zur Rechtsgrundlage)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2001) 294 – C5&nbhy;0270/2001)(1),

–   unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung(2),

–   vom Rat zur Änderung der Rechtsgrundlage konsultiert (6930/2003 - C5-0217/2003),

–   gestützt auf Artikel 71 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zur Änderung der Rechtsgrundlage,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5&nbhy;0262/2003),

1.   bestätigt seine Stellungnahme aus erster Lesung;

2.   stellt die Angemessenheit der vom Rat vorgeschlagenen neuen Rechtsgrundlage in Frage;

3.   besteht darauf, dass Artikel 95 des EG-Vertrags die geeignete Rechtsgrundlage ist;

4.   fordert den Rat daher auf, ihm seinen Gemeinsamen Standpunkt zu übermitteln;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 270 E vom 25.9.2001, S. 96.
(2) ABl. C 284 E vom 21.11.2002, S. 191.

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