Entschließung des Europäischen Parlaments zur Änderung der Rechtsgrundlage des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/799/EWG des Rates über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten und indirekten Steuern (6930/2003 – C5-0217/2003 – 2001/0134(COD))
(Verfahren der Mitentscheidung - erneute Konsultation zur Rechtsgrundlage)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2001) 294 – C5&nbhy;0270/2001)(1),
– unter Hinweis auf seine Stellungnahme aus erster Lesung(2),
– vom Rat zur Änderung der Rechtsgrundlage konsultiert (6930/2003 - C5-0217/2003),
– gestützt auf Artikel 71 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zur Änderung der Rechtsgrundlage,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A5&nbhy;0262/2003),
1. bestätigt seine Stellungnahme aus erster Lesung;
2. stellt die Angemessenheit der vom Rat vorgeschlagenen neuen Rechtsgrundlage in Frage;
3. besteht darauf, dass Artikel 95 des EG-Vertrags die geeignete Rechtsgrundlage ist;
4. fordert den Rat daher auf, ihm seinen Gemeinsamen Standpunkt zu übermitteln;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.