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Verfahren : 2002/0824(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0253/2003

Eingereichte Texte :

A5-0253/2003

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 02/09/2003 - 16

Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0353

Angenommene Texte
PDF 196kWORD 25k
Dienstag, 2. September 2003 - Straßburg
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen *
P5_TA(2003)0353A5-0253/2003

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (14363/2002 – C5&nbhy;0590/2002 – 2002/0824(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Initiative des Königreichs der Niederlande (14363/2002)(1),

–   gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5&nbhy;0590/2002),

–   gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt (A5&nbhy;0253/2003),

1.   lehnt die Initiative des Königreichs der Niederlande ab;

2.   fordert das Königreich der Niederlande auf, die Initiative zurückzuziehen;

3.   fordert die Kommission auf, den zugrundeliegenden Sachverhalt eingehend zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorzulegen;

4.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 311 vom 14.12.2002, S. 16.

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