Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Initiative des Königreichs der Niederlande im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (14363/2002 – C5&nbhy;0590/2002 – 2002/0824(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Initiative des Königreichs der Niederlande (14363/2002)(1),
– gestützt auf Artikel 61 Buchstabe c des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C5&nbhy;0590/2002),
– gestützt auf Artikel 67 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt (A5&nbhy;0253/2003),
1. lehnt die Initiative des Königreichs der Niederlande ab;
2. fordert das Königreich der Niederlande auf, die Initiative zurückzuziehen;
3. fordert die Kommission auf, den zugrundeliegenden Sachverhalt eingehend zu prüfen und dem Parlament Bericht zu erstatten sowie gegebenenfalls einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung vorzulegen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.