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Verfahren : 2002/0217(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0430/2003

Eingereichte Texte :

A5-0430/2003

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 16/12/2003 - 15

Angenommene Texte :

P5_TA(2003)0562

Angenommene Texte
PDF 201kWORD 25k
Dienstag, 16. Dezember 2003 - Straßburg
Drogenausgangsstoffe ***II
P5_TA(2003)0562A5-0430/2003

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend Drogenausgangsstoffe (9732/1/2003 – C5&nbhy;0462/2003 – 2002/0217(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (9732/1/2003 – C5&nbhy;0462/2003)(1),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung(2) zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2002) 494)(3),

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2003) 304)(4),

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 78 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten für die zweite Lesung (A5&nbhy;0430/2003)

1.   billigt den Gemeinsamen Standpunkt;

2.   stellt fest, dass der Rechtsakt entsprechend dem Gemeinsamen Standpunkt erlassen wird;

3.   beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

4.   beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt im Rahmen seiner Zuständigkeiten zu unterzeichnen und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.   beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

(1) ABl. C 277 E vom 18.11.2003, S. 31.
(2) Angenommene Texte vom 11.3.2003, P5_TA(2003)0069.
(3) ABl. C 20 E vom 28.1.2003, S. 160.
(4) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

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