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Verfahren : 2003/2225(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A5-0052/2004

Eingereichte Texte :

A5-0052/2004

Aussprachen :

PV 26/02/2004 - 4

Abstimmungen :

PV 26/02/2004 - 9.6

Angenommene Texte :

P5_TA(2004)0122

Angenommene Texte
PDF 238kWORD 55k
Donnerstag, 26. Februar 2004 - Brüssel
EU-Politik gegenüber dem Südkaukasus
P5_TA(2004)0122A5-0052/2004

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu der Politik der Europäischen Union gegenüber dem Südkaukasus (2003/2225(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Per Gahrton im Namen der Verts/ALE-Fraktion zu der Politik der Europäischen Union gegenüber dem Raum am südlichen Kaukasus (B5-0429/2003),

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion des Rates vom 7. Juli 2003 zur Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus,

–   unter Hinweis auf die Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Armenien, Aserbaidschan und Georgien,

–   unter Hinweis auf das Programm der Europäischen Union zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das vom Europäischen Rat in Göteborg am 15. und 16. Juni 2001 bestätigt wurde,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Aktion des Rates vom 25. Juni 2003 betreffend einen Beitrag der Europäischen Union zum Konfliktbeilegungsprozess in Georgien/Südossetien,

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen, die die OSZE am 19. November 1999 auf ihrem Gipfel in Istanbul angenommen hat,

–   unter Hinweis auf die jüngsten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in Armenien und Aserbaidschan,

–   in Kenntnis der Veränderungen in Georgien im November 2003 ("Rosenrevolution") mit einem neuen Präsidenten, der Regierungsbildung vom 25. Januar 2004 und den Parlamentswahlen am 28. März 2004,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. November 2003 zu dem Thema "Größeres Europa - Nachbarschaft: Ein neuer Rahmen für die Beziehungen der EU zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn"(1),

–   in Kenntnis der Erklärung, die auf dem Treffen der Außenminister der Europäischen Union am 26. Januar 2004 angenommen wurde und in der die Kommission und der Hohe Vertreter aufgefordert werden, zu prüfen, auf welche Weise Armenien, Aserbaidschan und Georgien in die neue Initiative "Größeres Europa - Neue Nachbarschaft" einbezogen werden können,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Januar 2001 zum Visa-Zwang der Russischen Föderation für Georgien(2),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. März 1999 zur Unterstützung des Friedensprozesses in der Kaukasus-Region(3),

–   unter Hinweis auf den Bericht vom 4. April 2003 über die Reise seiner Ad-hoc-Delegation nach Abchasien/Georgien(4),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 9. Februar 2004 zu den Beziehungen zur Russischen Föderation (KOM (2004) 106),

–   gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 und Artikel 104 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie (A5-0052/2004),

A.   in der Erwägung, dass die Länder des südlichen Kaukasus (Armenien, Aserbaidschan, Georgien) alle Mitglieder des Europarates und der OSZE sind, und dass dadurch ihr gemeinsames Schicksal mit Europa besonders zum Ausdruck kommt,

B.   in der Erwägung, dass der Südkaukasus die Brücke zwischen Europa und Mittelasien darstellt und künftig eine Nachbarregion der erweiterten Europäischen Union sein wird; in der Erwägung, dass die Länder dieser Region einer Partnerschaft zum gegenseitigen Nutzen mit der Europäischen Union positiv gegenüberstehen,

C.   in der Erwägung, dass diese Länder wiederholt ihre Sympathie für Europa bekundet und großes Interesse daran gezeigt haben, der Union näher zu kommen, um langfristig einen Beitrittsantrag stellen zu können; in der Erwägung, dass die Wiederaufnahme der regionalen Zusammenarbeit als wesentlicher Schritt in diese Richtung zu betrachten ist,

D.   in der Erwägung, dass auf Jahre des Krieges und der Unruhen eine Zeit dauerhafter Instabilität in der Region gefolgt ist; in der Erwägung, dass bisher nur wenige Fortschritte in den Bereichen Wiederaufbau staatlicher Strukturen, Demokratisierung, Konsolidierung der Rechtsstaatlichkeit, Gewährleistung der Religionsfreiheit und Wirtschaftsreformen erzielt wurden, und die Region weiterhin Gefahr läuft, in eine negative Spirale der Unsicherheit und des Konflikts hineingezogen zu werden, die eine nachhaltige Entwicklung verhindert und politische Reformen beeinträchtigt,

E.   in der Erwägung, dass die anhaltenden Konflikte und Spannungen zwischen diesen drei Ländern weitere europäische Ambitionen blockieren,

F.   in der Erwägung, dass Sorge hinsichtlich der fehlenden Achtung der demokratischen Werte, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in der Region besteht und dass weitergehende Reformen in Verwaltung und Politik nötig sind, um weitere Stabilität zu gewährleisten,

G.   in der Erwägung, dass bei den Wahlen, die 2003 in den drei Ländern stattgefunden haben, vielfach Unregelmäßigkeiten zu verzeichnen waren, weshalb die Beobachter der OSZE, des Europarates und der Europäischen Union zu der Einschätzung kamen, dass die Wahlen nicht den internationalen Standards entsprachen,

H.   in der Erwägung, dass die jüngsten Präsidentschaftswahlen in Georgien vom 4. Januar 2004, die nach Einschätzung internationaler Beobachter eine Verbesserung gegenüber vorangegangenen Wahlen darstellten, gezeigt haben, dass die neue politische Führung der Landes der Demokratie verpflichtet ist,

I.   in der Erwägung, dass die jüngsten Ereignisse wieder einmal gezeigt haben, dass die georgischen Institutionen noch nicht stabil sind und dass ein Plan für die Festigung der Demokratie sowie die Einleitung des Versöhnungsprozesses zwischen allen Teilen der georgischen Gesellschaft dringend notwendig ist,

J.   in der Erwägung, dass die Bedingungen geschaffen werden müssen, die zu dauerhafter demokratischer Stabilität im Südkaukasus führen und dass die wirtschaftliche Entwicklung und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit angekurbelt werden müssen; in der Erwägung, dass diese Aufgabe nicht ohne substantielle internationale politische, diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung ausgeführt werden kann,

K.   in der Erwägung, dass sich der Friedensprozess in Abchasien, Südossetien und Nagorny-Karabach zur Zeit in einer Sackgasse befindet und dass dies das Haupthindernis für die Wiederaufnahme des Dialogs und die Entwicklung einer echten regionalen Zusammenarbeit ist,

L.   in der Erwägung, dass Russland in allen drei Konfliktregionen einen maßgebenden Beitrag zu den Bemühungen um eine friedliche und dauerhafte Konfliktbeilegung leisten kann; in der Erwägung, dass insbesondere ohne eine politische Beendigung des Krieges in Tschetschenien eine Stabilisierung des Kaukasus nicht zu erreichen sein wird,

M.   in der Erwägung, dass die Europäische Union auf dem 11. OSZE-Ministertreffen vom 1. und 2. Dezember 2003 in Maastricht bekräftigt hat, dass bald eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten über die Dauer und die Modalitäten für die Existenz der russischen Militärstützpunkte auf georgischem Gebiet erzielt werden muss,

N.   in der Erwägung, dass Konflikte in der Region Hunderttausende von Menschen aus ihren Häusern vertrieben haben, und nicht alle den Status eines Flüchtlings oder eines Binnenvertriebenen erhalten haben; in der Erwägung, dass viele von ihnen dringend der Unterstützung bedürfen, um zu gewährleisten, dass ihre grundlegenden Bedürfnisse befriedigt werden, sowie unter Hinweis auf die Notwendigkeit, dass ihre Kinder in ihrer Muttersprache Zugang zur Bildung erhalten,

O.   in der Erwägung, dass die humanitäre Hilfe der Europäischen Union für die Region in den vergangenen Jahren erheblich zurückgegangen ist, obwohl weiterhin Lebensmittel, gesundheitliche Betreuung und Erzeugnisse des Grundbedarfs für Binnenvertriebene und Flüchtlinge sowie die Menschen, die in Spannungsgebieten wohnen, gebraucht werden; in der Erwägung, dass 2002 keine humanitäre Hilfe für Binnenvertriebene und Flüchtlinge in Aserbaidschan geleistet wurde,

P.   in der Erwägung, dass die Frage der Schließung des Atomkraftwerks Medzamor, das in einem erdbebengefährdeten Gebiet in Armenien errichtet wurde, eine besonders heikle Angelegenheit ist, weil Stromknappheit herrscht und zuvor eine alternative Energieversorgung aufgebaut werden muss; ferner in der Erwägung, dass ein effizienter regionaler Energiemarkt entwickelt werden muss, dass die Effizienz des Stromnetzes zu verbessern ist und dass eine Politik des Energiesparens nötig ist,

Q.   in der Erwägung, dass der Südkaukasus auf Grund seiner geografischen Lage einen größeren Beitrag zur Stärkung der internationalen Sicherheit leisten kann; in der Erwägung, dass die Anfälligkeit der südkaukasischen Staaten für die Gefahr des Exports von Instabilität aus benachbarten Regionen wachsen wird, wenn der Südkaukasus bei den sich entwickelnden Netzwerken der gegenseitigen Abhängigkeit und der Kooperation außen vor gelassen wird,

R.   in der Erwägung, dass die Europäische Union erhebliche Unterstützung für die Staaten des südlichen Kaukasus leistet, und zwar in Form von Zuschüssen für die Durchführung wichtiger Verkehrs-, Energie- und Telekommunikationsvorhaben, sowie Unterstützung bei den Strukturreformen; jedoch in der Erwägung, dass sie leider noch keine ambitionierte Strategie in bezug darauf ausgearbeitet hat, dass diese drei Länder bislang von der Initiative "Erweitertes Europa - Neue Nachbarschaft" ausgeschlossen sind,

S.   in der Erwägung, dass die Bedeutung der Region für die Energieversorgung der Europäischen Union, den weltweit größten Importeur von Erdgas und Erdöl, im kommenden Jahrzehnt weiter wachsen wird,

T.   in der Erwägung, dass die Hilfsprogramme Inogate und Traceca von wesentlicher Bedeutung für die Förderung der Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit und zwischen den Kaukasusländern sind,

U.   in Erwägung der Kritik der internationalen Bürgergesellschaft an dem Projekt einer Pipeline Baku-Tbilissi-Ceyhan,

V.   in der Erwägung, dass Formen der regionalen Zusammenarbeit wie beispielsweise GUUAM (Georgien, Ukraine, Usbekistan, Aserbaidschan, Moldau) und WZSM (Wirtschaftliche Zusammenarbeit am Schwarzen Meer), die einzige Organisation, in der die drei Länder Georgien, Armenien und Aserbaidschan regelmäßig zusammenkommen und Kontakte unterhalten, Form annehmen, dass jedoch Länder, die teilnehmen könnten, auf Grund bestehender Konflikte ausgeschlossen werden; in der Erwägung, dass die Europäische Union Möglichkeiten finden sollte, diese Formen der regionalen Zusammenarbeit gebührend zu unterstützen,

W.   in der Erwägung, dass die Europäische Union über ein großes Potential verfügt, eine konstruktive Rolle in der Region zu spielen, einmal als Zivilmacht, mit Erfahrungen bei der erfolgreichen Verwendung wirtschaftlicher Anreize im Zusammenhang mit politischen und diplomatischen Initiativen, und als Akteur mit der Fähigkeit, zusammen mit anderen wichtigen internationalen Akteuren Verantwortung zur Förderung des Friedens und der Sicherheit in der Region zu übernehmen,

X.   in der Erwägung, dass die Europäische Union verstärkt eine Rolle im Südkaukasus spielen muss, insbesondere im Bereich der Konfliktbewältigung, der politischen und wirtschaftlichen Reformen und der Zusammenarbeit zwischen den Regionen,

1.   richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

   eine Reihe anfänglicher Mindestanforderungen festzulegen, die die Länder des Südkaukasus erfüllen müssen, damit sie in die Politik im Rahmen des "Größeren Europas - Neue Nachbarschaft" einbezogen werden; durch die Schaffung stärkerer Anreize zur Reform und zur Zusammenarbeit zwischen den Konfliktparteien die Bemühungen der Europäischen Union um Frieden und Stabilität in der Region zu verstärken; einem verstärkten Engagement der Europäischen Union in der Region sollte die Bereitschaft zugrunde liegen, als Vermittler bei Konflikten und als Förderer von Reformen zu fungieren; die Unterstützung durch die Europäische Union und eine intensivierte Zusammenarbeit sollten deutlich mit Fortschritten in Schlüsselbereichen wie Konfliktlösung und Achtung der Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der demokratischen Werte sowie mit Fortschritten, die anhand klarer Vorgaben gemessen werden, verknüpft sein;
   den hoffnungsvollen Aufbruch in Georgien mit Demokratisierungsprogrammen zu unterstützen;
   die Kommission aufzufordern, die Hilfsprogramme der Europäischen Union zu stärken; einen Dialog mit der Türkei über die politischen Maßnahmen und Aktionen der Türkei und der Europäischen Union in dieser Region zu führen;
   die Türkei in diesem Zusammenhang aufzufordern, den Verpflichtungen, die mit ihrem Kandidatenstatus einhergehen, voll gerecht zu werden und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um gutnachbarschaftliche Beziehungen zu den Ländern der Region herzustellen, insbesondere mit Blick auf die Abschaffung der Handelsbeschränkungen und die schrittweise Öffnung der Grenzen zu Armenien; das Europäische Parlament bekräftigt den in seiner Entschließung vom 18. Juni 1987 zur politischen Lösung der armenischen Frage vertretenen Standpunkt; fordert die Türkei und Armenien auf, gutnachbarschaftliche Beziehungen zu fördern, um die Spannungen zu entschärfen, und fordert türkische und armenische Akademiker, soziale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen auf, miteinander in einen Dialog zu treten, um die tragische Erfahrung der Vergangenheit zu überwinden;
   Maßnahmen im Anschluss an die vom Europäischen Parlament geforderte Ernennung eines Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Südkaukasus zu ergreifen und ihn in diesem Zusammenhang mit allen erforderlichen Mitteln auszustatten, damit seine Tätigkeit Wirkung erzielt und sichtbar ist und ihm dadurch ermöglicht wird, sowohl zur Umsetzung der politischen Ziele der Europäischen Union in der Region als auch zur Annäherung der Politik der drei Staaten der Region mit dem Ziel der Herausbildung einer gemeinsamen Sicht der ihnen gemeinsamen Probleme beizutragen;
   das Europäische Parlament durch den Sonderbeauftragten der Europäischen Union regelmäßig über die Entwicklungen in der Region und über seine Tätigkeit zu informieren; seine regelmäßigen Berichte sowie der umfassende schriftliche Abschlussbericht bei Beendigung seines Mandats, die im Rahmen der Gemeinsamen Aktion vorgesehen sind, sollten dem Europäischen Parlament ebenfalls vorgelegt werden;
   die Mitgliedstaaten, die an der Lösung von Konflikten in der Region beteiligt sind, aufzufordern, aktiv mit dem Sonderbeauftragten der Europäischen Union zusammenzuarbeiten;
   der Region des südlichen Kaukasus einen klar festgelegten Status im Rahmen der Politik in Bezug auf eine neue Nachbarschaftspolitik angesichts eines größeren Europa zu geben, in Übereinstimmung mit dem Grundsatz, neue Trennungslinien in Europa zu vermeiden, um die Länder in der Region dazu zu ermuntern, ihre politischen und wirtschaftlichen Reformen voranzutreiben, und gleichzeitig das Bestreben der Europäischen Union zu bekräftigen, ihre politische Rolle und ihre Beiträge zur Konfliktbewältigung in der Region zu verstärken;
   dennoch zu berücksichtigen, dass die Annäherung der südkaukasischen Länder, die Mitglieder des Europarates sind und deren langfristige europäische Perspektive bereits wiederholt bekräftigt wurde, an die Europäische Union über die Sorgen bezüglich der Konfliktlösung hinaus die Schaffung eines demokratisches Raums der Stabilität, des Wohlstands und der gutnachbarschaftlichen Beziehungen ermöglichen wird;
   den Grundsatz der Zusammenarbeit, sowohl innerhalb der Region als auch mit der Europäischen Union als wesentliches Ziel bei der Entwicklung der Beziehungen zur Region Südkaukasus und den Nachbarländern sowie bei der Förderung der intraregionalen Zusammenarbeit beizubehalten;
   sicherzustellen, dass die Reform der Finanzprotokolle nicht dazu führt, dass dringend benötigte Hilfe und Unterstützung nicht geleistet wird;
   die Kommission aufzufordern, das UNDP-Antidrogenprogramm für den Südkaukasus weiter zu unterstützen, das von großer Bedeutung für die sozialökonomische und politische Stabilität im Südkaukasus ist;
   die Organisation für die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Vereinten Nationen in ihren Bemühungen uneingeschränkt zu unterstützen, die bereits seit langem in der Region schwelenden Konflikte zu lösen; die Europäische Union zu verpflichten, bei der Suche nach friedlichen Lösungen als Vermittler zu fungieren;
   an alle Länder in der Region zu appellieren, die Bemühungen um eine Annäherung der drei Staaten nicht dadurch zu blockieren, dass sie die Lösung des Nagorny-Karabach-Konflikts als Vorbedingung dazu verlangen;
   gemeinsam mit der Kommission für den uneingeschränkten Einsatz der Gemeinschaftsinstrumente zur Konfliktverhütung zu sorgen, unter besonderer Berücksichtigung der humanitären Hilfe für Binnenvertriebene und Flüchtlinge, Entminung, Lebensmittelsicherheit, Wasserversorgung und Umweltschutz, wobei die Neuschaffung bereits bestehender internationaler Mechanismen zur Konfliktbewältigung und Versöhnung zu vermeiden ist; das Europäische Parlament betont, dass bestehende Vereinbarungen und Verpflichtungen in bezug auf Konfliktgebiete und Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen;
   die Frage der drei Friedensprozesse im Südkaukasus sowie die Zukunft der Region in die Entwicklung der Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und Russland einzubeziehen, um die erforderliche Dynamik zu schaffen, damit ein Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse gefunden wird und damit Russland in eine langfristige Politik des Konfliktmanagement eingebunden wird; lehnt die jüngsten Erklärungen des russischen Präsidenten Putin und des Außenministers Iwanow ab, wonach Russland sich die Option vorbehält, im Falle der Gefahr Präventivschläge in den angrenzenden Staaten durchzuführen;
   die Russische Föderation dringend aufzufordern, ihre auf dem OSZE-Gipfel in Istanbul im Jahr 1999 eingegangenen Verpflichtungen betreffend die Verringerung der Zahl und den Abzug der russischen Truppen aus Georgien einzuhalten und zur Kenntnis zu nehmen, dass der betreffende Staates unbedingt seine Einwilligung zur Präsenz von ausländischen Militärstützpunkten auf seinem Staatsgebiet geben muss; das Europäische Parlament weist die Regierung von Georgien darauf hin, dass frühzeitig Maßnahmen getroffen werden müssen, um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Auflassung der russischen Militärstützpunkte einzugrenzen;
   mit den TACIS-Demokratieprogrammen der Kommission für die Region, insbesondere im Hinblick auf die Festigung der demokratischen Institutionen, die Entwicklung und Stärkung der Bürgergesellschaft und die Unterstützung unabhängiger Medien zu verstärken;
   den Behörden Aserbaidschans gegenüber Sorge über die Menschenrechtssituation und die Freiheit der Medien im Land zum Ausdruck zu bringen; insbesondere die Regierung Aserbaidschans sowie die zuständigen Behörden aufzufordern, eine vollständige, transparente und gründliche Untersuchung der Ereignisse nach den Präsidentschaftswahlen am 15. Oktober 2003 vorzunehmen;
   auf Vorschlag des Europäischen Parlaments einen Stabilitätspakt für den südlichen Kaukasus zu entwickeln, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit dem Stabilitätspakt für Südosteuropa; ein solcher Pakt sollte auch die Nachbarstaaten und andere wichtige Akteure in der Region umfassen und Regionen, die die Loslösung von ihrem Staat anstreben, sollten in geeigneter Weise daran beteiligt werden;
   im Rahmen des vorgeschlagenen Stabilitätspakts die wirtschaftliche Zusammenarbeit in folgenden Bereichen zu fördern: Beseitigung der Handelsschranken, Entwicklung von Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetzen, Verbesserung der Freizügigkeit für Personen, Verbesserung des Grenzschutzes, Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Kriminalität und Zusammenarbeit in Umweltfragen; das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass Fortschritte einerseits in diesen Bereichen und andererseits in unmittelbaren Sicherheitsfragen einander bedingen können;
   die Kommission aufzufordern, Partnerschaftsprogramme zwischen Nagorny Karabach, Südossetien und Abchasien einerseits und den Regionen mit einem Sonderstatus in den EU-Ländern andererseits einzuführen, um Erfahrungen auszutauschen und konkrete Lösungen zu finden, die dem Grundsatz der territorialen Integrität der betroffenen Länder sowie dem Recht der Minderheiten auf Selbstbestimmung Rechnung tragen;
   die Entwicklungen in Georgien gemeinsam mit der Kommission aufmerksam zu verfolgen, der Regierung sämtliche benötigte finanzielle und technische Unterstützung zu gewähren, um die Institutionen zu unterstützen, zu stabilisieren und wiederaufzubauen, eine Strategie für Reformen festzulegen und die bevorstehenden Wahlen vorzubereiten, insbesondere die Wiederholung der Parlamentswahlen. die am 28. März 2004 stattfinden soll;
   die drei Länder Armenien, Aserbaidschan und Georgen, die ausländische Investitionen für ihre Entwicklung benötigen, aufzufordern, einen starken und transparenten Rechtsrahmen zu schaffen, der gewährleistet, dass solche Investitionen getätigt werden, und derartige Initiativen der Länder uneingeschränkt zu unterstützen;
   dafür zu sorgen, dass die Europäische Investitionsbank auch Darlehen an die Länder des Südkaukasus vergibt, insbesondere für Projekte zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen, sowie für nachhaltige Investitionen in die Infrastrukturen;
   die Kommission aufzufordern, der Stärkung der Programme für die Zulassung von Studenten der drei südkaukasischen Länder zu Universitäten und Hochschulen der Europäischen Union Vorrang zu geben;
   spezifische Instrumente mit den südkaukasischen Ländern im Rahmen des mit diesen Ländern geschlossenen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens für die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur und Wissenschaft zu schaffen; ist deshalb der Auffassung, dass beispielsweise die Einbindung der Europäischen Union in das armenische Synchrotron-Projekt Candel ein Signal für die Unterstützung dieses Vorhabens setzen könnte, das vor allem europäische Wissenschaftlerteams betrifft;
   zu berücksichtigen, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union weiterhin die Wiederherstellung der Energie-, Verkehrs- und Kommunikationsnetze in der Region unterstützt;
   die finanzielle Unterstützung des Ausbaus des Energieversorgungssystems in der Region in Erwägung zu ziehen, insbesondere im Hinblick auf Armenien und Georgien, und dabei insbesondere für das Kernkraftwerk Medzamor die bislang verfolgte Politik der Europäischen Union in bezug auf die Atomreaktoren sowjetischer Bauart in Litauen, der Slowakei und Bulgarien zu berücksichtigen;
   die strategische Bedeutung der Baku-Tbilisi-Ceyhan-Pipeline voll und ganz zu berücksichtigen und die betroffenen Länder mit Nachdruck aufzufordern, auf dieses Vorhaben die Standards der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(5) anzuwenden; ferner alle Schritte zu vermeiden, die dazu führen könnten, dass die Bedingungen für weitere Instabilität und Unsicherheit in der Region geschaffen werden; das Europäische Parlament weist darauf hin, dass beim Bau der Pipeline Maßnahmen der Sicherheit und Terrorbekämpfung besonders beachtet werden müssen;
   die Staaten der Region aufzufordern, eine offene Zusammenarbeit zu fördern und dabei keinen Staat auszuschließen, wenn es um die Nutzung der Energieressourcen und die Trasse für die Pipelines geht, um wirksam zur Wiederherstellung der Stabilität in der Region beizutragen;
   im Hinblick auf den Transport von Erdöl die Kommission und die Mitgliedstaaten aufzufordern, sich dafür einzusetzen, dass von Häfen des Kaspischen und des Schwarzen Meeres aus keine Einhüllen-Tanker die dortigen Gewässer befahren und die im Dezember 2003 beschlossene Änderung des Marpol-Abkommens, die eine Übergangsfrist bis 2010 vorsieht, noch zu verschärfen, beispielsweise dadurch, dass die Mitgliedstaaten bei der IMO den Antrag einbringen, das Kaspische Meer und das Schwarze Meer zu besonders sensiblen Gebieten zu erklären;
   die Entwicklung und die Stabilität in Armenien, Aserbaidschan und Georgien zu fördern und jegliche Einmischung in Konflikte zu unterlassen, die auf der Bedeutung des Erdöls für die Region beruhen;
   seine Sorge über die jüngste Entscheidung der Russischen Förderation zum Ausdruck zu bringen, ohne Konsultation der georgischen Regierung Visaerleichterungen für die Bürger von Adscharien einzuführen, sowie in bezug auf kürzlich getroffene Festlegungen, die Verfahren für die Verleihung der russischen Staatsangehörigkeit an Bürger von Abchasien und Adscharien zu beschleunigen;
   eine globale Lösung des Flüchtlingsproblems zu erreichen, da alle Staaten der Region davon betroffen sind; darauf hinzuweisen, dass die Rückkehr der Flüchtlinge zwar Teil von in Verhandlungen erzielten Einigungen sein sollte, dass jedoch Flüchtlinge und Vertriebene nicht als Werkzeuge bei Konflikten ausgenutzt werden sollten; den betroffenen Ländern zu empfehlen, die Not der Vertriebenen nicht auszunützen, sondern alle nur möglichen Anstrengungen zu unternehmen, um ihre physische Sicherheit und ihr Wohlergehen sicherzustellen;
   darauf zu drängen, dass Vertriebene unter keinen Umständen politisch instrumentalisiert werden sollten und dass unverzüglich in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft nachhaltige Lösungen, u.a. für die Integration derjenigen, die sich zu integrieren wünschen, ausgearbeitet werden sollten;
   der Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für eine Rückkehr der Binnenvertriebenen in den Bezirk Gali in Abchasien in Sicherheit und Würde hohe Priorität beizumessen; die Pflicht aller Beteiligten mit Nachdruck hervorzuheben, zusammenzuarbeiten, um dies zu ermöglichen;
   mehrere Ratsvorsitze umfassende Programme für die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres mit den Staaten des Südkaukasus zu entwickeln, wobei Nachdruck auf die Bekämpfung des Terrorismus, des organisierten Verbrechens, des Drogenhandels, des Kleinwaffenhandels, der Entführungen und anderer krimineller Aktivitäten zu legen ist, die sich in erheblichem Maße destabilisierend auswirken und zu Unsicherheit und zur Schwächung des Staates und der sozialen Strukturen führen;
   zu begrüßen, dass einige Mitgliedstaaten Unterstützung in Bereichen bereitstellen wie Stärkung des Grenzschutzes, Steuererhebung, Zoll und Bekämpfung von Korruption und Terrorismus; das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass die Beitrittsstaaten, die vor kurzem selbst Erfahrungen mit dem Übergang zur Demokratie und zu einer funktionierenden Marktwirtschaft gemacht haben, besonders wertvolle Hilfe und Beratung anbieten können und fordert, dass dieses Potential genutzt wird;
   den Ländern in Südkaukasien vor Augen zu führen, dass die flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls ihnen dabei helfen können, Investitionen und Modernisierungen durchzuführen;
   den drei Republiken des Südkaukasus, insbesondere Aserbaidschan und Georgien, die gegenseitige Immunitätsvereinbarungen mit den Vereinigten Staaten geschlossen haben, in Erinnerung zu rufen, dass die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs ein wichtiges Element der Zusammenarbeit mit der Europäischen Union ist;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Kenntnisnahme, der Kommission, den Vereinten Nationen, der OSZE, dem Europarat sowie den Regierungen und Parlamenten Armeniens, Aserbaidschans, Georgiens, Russlands, der Türkei und des Iran zu übermitteln.

(1) P5_TA(2003)0520.
(2) ABl. C 262 vom 18.9.2001, S. 259.
(3) ABl. C 175 vom 21.6.1999, S. 251.
(4) PE 331.196
(5) ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40.

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