Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu der Zusammenarbeit in der Europäischen Union zur Abwehrbereitschaft bei Anschlägen mit biologischen und chemischen Kampfstoffen (Gesundheitssicherheit) (2003/2187(INI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Empfehlung an den Rat von Anna Terrón i Cusí und Gerhard Schmid im Namen der PSE-Fraktion zum Umgang mit der möglichen Bedrohung durch Anschläge mit biologischen und chemischen Kampfstoffen (B5-0407/2003),
– gestützt auf Artikel 49 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten (A5-0097/2004),
A. in der Erwägung, dass die Bedrohung von Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch terroristische Anschläge mit biologischen und chemischen Kampfstoffen diskutiert wird,
B. in der Erwägung, dass neben Mechanismen für eine Schnellwarnung der Mitgliedstaaten, Informationsaustausch und gemeinsamer Nutzung von Laborkapazitäten auch eine europäische Bevorratung von Impfstoffen, Antibiotika etc. vorgeschlagen wurde,
C. in der Erwägung, dass die Mechanismen für eine Schnellwarnung der Mitgliedstaaten, der Informationsaustausch und die gemeinsame Nutzung von Laborkapazitäten sowie eine Bevorratung von Impfstoffen, Antibiotika etc. erhebliche Auswirkungen auf die Haushalte der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten haben sowie gezielte legislative Maßnahmen erfordern könnten,
D. in der Erwägung, dass budgetäre und rechtliche Schritte nur aufgrund einer klaren Risikoanalyse zu rechtfertigen wären, die dem Einsatz von biologischen und chemischen Waffen in der Europäischen Union durch Terroristen gewisse Wahrscheinlichkeiten zuweist,
E. in der Erwägung, dass die dafür notwendigen Analysen die Möglichkeiten der Kommission eindeutig übersteigen,
1. richtet folgende Empfehlungen an den Rat:
a)
im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit der nationalen Polizeien und unter Einbeziehung von Europol sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Zusammenarbeit der Nachrichtendienste im Bereich der Terrorismusbekämpfung eine realistische Bedrohungsanalyse als Grundlage für ein seriöses Handeln der Europäischen Union erstellen zu lassen;
b)
die allgemeinen und deshalb veröffentlichbaren Erkenntnisse dieser Analyse dem Parlament in geeigneter Form zu übermitteln, damit es für seine möglicherweise anstehenden Haushaltsberatungen eine rationale Grundlage hat;
c)
im Lichte der Ergebnisse der Analyse die notwendigen legislativen Schritte für den Umgang mit Anschlägen mit biologischen und chemischen Kampstoffen einzuleiten;
2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission zu übermitteln.