Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 1999/847/EG in Bezug auf die Verlängerung des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz (KOM(2004)0512 – C6-0111/2004 – 2004/0162(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2004)0512)(1),
– gestützt auf Artikel 308 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0111/2004),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0050/2004),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
4. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2006 einen Bericht mit einer Bewertung des verlängerten Aktionsprogramms der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz vorzulegen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.