Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt (KOM(2004)0657 – C6-0150/2004 – 2004/2183(INI))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den regelmäßigen Bericht der Kommission 2004 zu den Fortschritten Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt (SEK(2004)1199) sowie dem Strategiepapier (KOM(2004)0657 – C6-0150/2004),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen vom 12./13. Dezember 2002, dem Europäischen Rat von Thessaloniki vom 19./20. Juni 2003 und dem Europäischen Rat von Brüssel vom 12./13. Dezember 2003,
– unter Hinweis auf die Entschließungen, die es seit dem Beginn des Beitrittsprozesses angenommen hat,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sowie der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‐0065/2004),
A. in der Erwägung, dass Bulgarien Bestandteil des derzeitigen umfassenden und unumkehrbaren Prozesses der Erweiterung ist,
B. in der Erwägung, dass jedes Land im Rahmen des Beitrittsprozesses grundsätzlich nach seinen eigenen Leistungen beurteilt werden muss, dass der Zeitpunkt der Aufnahme Bulgariens in die Europäische Union nicht an den Beitritt anderer Länder geknüpft ist und dass Bulgarien daher auf der Grundlage eines individuellen Beitrittsvertrags beitreten sollte;
C. in der Erwägung, dass Bulgarien kontinuierliche Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt zur Europäischen Union zu verzeichnen hat, alle 31 Verhandlungskapitel vorläufig abgeschlossen hat und sich deshalb auf dem besten Wege befindet, der Union im Januar 2007 beizutreten,
1. begrüßt die Schlussfolgerung der Kommission, dass Bulgarien weiterhin die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt, dass seine wirtschaftlichen Strukturen und seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sich erneut entscheidend verbessert haben und dass der Grad der Rechtsangleichung und der Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen gute Aussichten für den Beitritt Bulgariens innerhalb des geplanten Zeitraums bieten;
2. unterstützt nachdrücklich die derzeitige Reform der öffentlichen Verwaltung Bulgariens sowie die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Dienst, durch die das Leistungsprinzip gestärkt wird;
3. begrüßt, dass erheblich mehr Mittel für die Justizreform bereitgestellt werden, und fordert weitere verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption und des Menschenhandels; fordert die bulgarischen Behörden dringend auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Machtmissbrauch durch Behörden gegen einreisende oder durchreisende Personen in Bulgarien zu verhindern; fordert Bulgarien auf, weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedingungen während des Polizeigewahrsams zu verbessern, indem eine angemessene Schulung für Polizeibeamte eingeführt wird;
4. fordert Bulgarien auf, weitere wirksame Anstrengungen zu unternehmen, um den Menschenhandel und insbesondere den Frauen- und Kinderhandel zu unterbinden, indem es u.a. eine zuverlässige Datenbank für misshandelte und vermisste Personen sowie ein zuverlässiges Zeugenschutzsystem einrichtet;
5. beglückwünscht Bulgarien zu seinen Bemühungen, die Rahmenbedingungen für die Lösung der Probleme der Minderheiten zu schaffen; fordert Bulgarien auf, mit Unterstützung durch umfassendere gezielte Maßnahmen der Kommission entschiedene Maßnahmen für die beschleunigte Integration der Roma in die Gesellschaft zu ergreifen, insbesondere durch die Schaffung von Bildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, bessere Lebensbedingungen und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Familienplanung, wobei eingeräumt wird, dass sich auch die Roma in all diesen Bereichen anpassen und Verantwortung übernehmen müssen;
6. begrüßt die erzielten Fortschritte im Bereich der Kinderfürsorge; fordert jedoch, dass die ministeriellen Kompetenzen im Rahmen einer einheitlichen und gut ausgestatteten Agentur eindeutig festgelegt und gestärkt werden; fordert mehr Transparenz beim System von Auslandsadoptionen und spürbare Verbesserungen der Lage der Kinder in Kinderheimen und Sonderschulen; fordert Bulgarien auf, der Lage der Personen, die von staatlichen Instanzen in Heime für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung eingewiesen wurden, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;
7. unterstützt die Schlussfolgerung der Kommission, dass Bulgarien über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügt; beglückwünscht Bulgarien zu seinem deutlichen Wachstum des BIP, der erheblichen Senkung der Arbeitslosenquote und den Rekordzahlen bei ausländischen Direktinvestitionen; stellt allerdings fest, dass die Arbeitslosenquote nach wie vor hoch ist, dass viele Menschen immer noch keine Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Lage erkennen können und dass die Auswanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte zusammen mit einer geringen Mobilität regionaler Arbeitskräfte zu Personalmangel in einigen Schlüsselsektoren führt;
8. beglückwünscht Bulgarien zur Entwicklung seiner Verwaltungskapazitäten zur Umsetzung des Besitzstandes; stellt fest, dass das Land auf dem Wege ist, die notwendige Umsetzung des Besitzstands fristgerecht abzuschließen;
9. weist darauf hin, dass von der Bulgarien für die Jahre 2000-2004 insgesamt gewährten Heranführungshilfe 178 Mio. EUR jährlich auf Phare, 57,6 Mio. EUR auf SAPARD und zwischen 93 Mio. EUR und 127 Mio. EUR auf ISPA entfielen; unterstützt den Beschluss, für die Zeit 2000-2009 weitere 550 Mio. EUR an Phare-Mitteln zur Unterstützung der Modernisierung des Atomkraftwerks Kosloduj zur Verfügung zu stellen;
10. fordert die Kommission auf, im Sinne einer maximalen Kosteneffizienz die Verwaltung und Ausrichtung der Gemeinschaftsmittel zu verbessern;
11. versichert Bulgarien, dass das Europäische Parlament die weiteren Fortschritte Bulgariens zur Vorbereitung des Beitritts auch künftig verfolgen wird;
12. fordert den Rat und die Kommission auf, die Fortschritte und Erfolge, die Bulgarien bei den Vorbereitungen erzielt hat, zu belohnen, indem sie an dem Grundsatz, dass jedes Land an den eigenen Leistungen gemessen wird, festhalten und die Verhandlungen zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im Jahr 2005 abschließen und den Beitrittsvertrag unterzeichnen, vorzugsweise zu Beginn des Frühjahrs, damit er rechtzeitig ratifiziert werden und der Beitritt zum 1. Januar 2007 erfolgen kann;
13. fordert den Rat und die Kommission auf, sobald der Beitrittsvertrag abgeschlossen ist, die Möglichkeiten zu prüfen, die finanzielle Heranführungshilfe zu erhöhen;
14. bringt in diesem Zusammenhang seine tiefe Besorgnis über das Schicksal der bulgarischen und palästinensischen Angehörigen des medizinischen Dienstes zum Ausdruck, die 1999 als Verdächtige in einer Strafsache verhaftet und am 6. Mai 2004 zum Tode verurteilt wurden; ist zuversichtlich, dass Libyen bis zum Berufungsverfahren nach Überprüfung vorliegender Beweise gegebenenfalls die Schlussfolgerung zieht, dass der Gerechtigkeit gedient wäre, wenn sie sobald wie möglich freigelassen würden;
15. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie der Regierung und dem Parlament Bulgariens zu übermitteln.